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  #1  
Alt 07-01-2012, 16:01
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Muay Thai, Boxen
 
Registrierungsdatum: 01.10.2011
Alter: 16
Beiträge: 31
Standard Tritte auf der Straße

hallo
ich weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin aber ich hab mal eine frage zum Straßenkampf ich hab mal gehört das Tritte auf der Straße als Waffe bewertet werden und nun wollte ich fragen ob das stimmt oder ob das nur ein Gerücht ist
mfg
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  #2  
Alt 07-01-2012, 16:19
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Straßenkampf
 
Registrierungsdatum: 24.12.2011
Beiträge: 98
Standard

Blödsinn
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  #3  
Alt 07-01-2012, 16:20
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: 2Dan in Fallschule
 
Registrierungsdatum: 24.05.2011
Ort: Schöneck
Alter: 22
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von kid_dynamit Beitrag anzeigen
hallo
ich weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin aber ich hab mal eine frage zum Straßenkampf ich hab mal gehört das Tritte auf der Straße als Waffe bewertet werden und nun wollte ich fragen ob das stimmt oder ob das nur ein Gerücht ist
mfg
allo
also wenn du unterwegs bist haste meistens eine jeans an
das heißt du bekommst das bein nicht so hoch
also draußen kann man front kick oder lowkick verteilen aber high würde ich nicht machen kann ins auge gehen
gruß
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  #4  
Alt 07-01-2012, 16:24
Benutzerbild von Zingultas
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: "beliebiges Klischee einfügen"
 
Registrierungsdatum: 20.01.2004
Ort: NRW;Krefeld Viersen
Beiträge: 691
Standard

ja es werden Tritte häufiger wie ein Einsatz von Waffen gewertet.

Womit Tritte gegen den Kopf und am Bodenliegende Kontrahenten gemeint sind
__________________
Mit Atzen einen HEBEN, dass bedeutet LEBEN!!!
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  #5  
Alt 07-01-2012, 17:19
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Muay Thai, Boxen
 
Registrierungsdatum: 01.10.2011
Alter: 16
Beiträge: 31
Standard

danke für eure antworten
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  #6  
Alt 07-01-2012, 19:21
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Boxen, Muay Thai, Schtreetfaiht
 
Registrierungsdatum: 27.09.2010
Alter: 15
Beiträge: 136
Standard

Ist das jetzt euer Ernst?
Ich meine, man kann ja die "Mittel" die einem als Menschen immer zur Verfügung stehen (in dem Fall die Beine) nicht als Waffen definieren oder?
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  #7  
Alt 07-01-2012, 19:24
Benutzerbild von Kundalini
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Fünf-Punkte-Pressur-Herzexplosions-Technik & Bachelor of Almightiness
 
Registrierungsdatum: 12.01.2011
Beiträge: 504
Standard

Auf der Strasse hat es ziemlich viele Autos...
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  #8  
Alt 07-01-2012, 19:26
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Escrima
 
Registrierungsdatum: 02.11.2003
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 129
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Tritte auf der Straße als Waffe bewertet werden
Ja das stimmt.
Ich möchte hier keine Rechtsberatung durchführen nur soviel:
Der besohlte Schuh zählt als Waffe (im Sinn des StGB in Bezug auf die GefKV) und ist im Gegensatz zum Fausthieb (meist normale KV) straf-verschärfend zu werten...

Mehr Infos bitte bei:
- Eureren Lehrern in Eurer KK-Schule
- der örtlichen Polizei
- Euren RAs
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  #9  
Alt 07-01-2012, 19:43
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Straßenkampf
 
Registrierungsdatum: 24.12.2011
Beiträge: 98
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Gefährliche Werkzeuge oder eine des Lebens gefährdende Behandlung?
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  #10  
Alt 07-01-2012, 19:43
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen, zu Hause noch etwas kicken
 
Registrierungsdatum: 11.09.2010
Alter: 27
Beiträge: 1.116
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Zitat:
Zitat von Uruk Beitrag anzeigen
Der besohlte Schuh zählt als Waffe (im Sinn des StGB in Bezug auf die GefKV) und ist im Gegensatz zum Fausthieb (meist normale KV) straf-verschärfend zu werten...
Ok, dann also leichte Schlappen ohne feste Sohle, oder das Schienbein. Das tut dem Empfänger gleich viel weniger weh... .
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  #11  
Alt 07-01-2012, 21:32
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Karate
 
Registrierungsdatum: 15.10.2009
Beiträge: 99
Standard

Zitat:
Zitat von Uruk Beitrag anzeigen
Tritte auf der Straße als Waffe bewertet werden
Ja das stimmt.
Ich möchte hier keine Rechtsberatung durchführen nur soviel:
Der besohlte Schuh zählt als Waffe (im Sinn des StGB in Bezug auf die GefKV) und ist im Gegensatz zum Fausthieb (meist normale KV) straf-verschärfend zu werten...

Mehr Infos bitte bei:
- Eureren Lehrern in Eurer KK-Schule
- der örtlichen Polizei
- Euren RAs
Wie oft werden solche Fragen denn noch gestellt und wie oft noch gibt es solche blödsinnigen Antworten. Unausrottbare Irrtümer.
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  #12  
Alt 07-01-2012, 22:22
Benutzerbild von Sokolo
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Furor Teutonicus
 
Registrierungsdatum: 31.07.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 867
Standard

BGH 4 StR 347/09 - Urteil vom 24. September 2009 (LG Dortmund):

Zitat:
Ob ein Schuh am Fuß des Täters in diesem Sinne als gefährliches Werkzeug anzusehen ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles entscheiden (BGHSt 30, 375, 376; BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Werkzeug 3). Erforderlich ist dazu regelmäßig, dass es sich entweder um einen festen, schweren Schuh handelt oder dass mit einem 'normalen Straßenschuh' mit Wucht oder zumindest heftig dem Tatopfer in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (BGH, jew. aaO; vgl. auch BGH NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06)
Quelle: hrr-strafrecht.de - BGH 4 StR 347/09 - 24. September 2009 (LG Dortmund) [ = HRRS 2009 Nr. 1087 = NStZ 2010, 151 ]
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  #13  
Alt 07-01-2012, 22:25
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Muay Boran
 
Registrierungsdatum: 03.07.2011
Alter: 48
Beiträge: 35
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Ich frage mich manchmal, in welchen üblen Gegenden die Forenteilnehmer eigentlich wohnen. Ich bin jetzt fast 50 Jahre alt, aber ich wurde noch niemals auf offener Straße bedroht, geschweige denn überfallen.

Ich seh ja ein, das man sich als Kampfsportler Gedanken um sowas macht. immerhin könnte man ja seine Kenntnisse zur Anwendung bringen müssen (niemand von uns will es ja außerhalb des Trainigs und der Wettkämpfe freiwillig anwenden, nicht?).

Aber was ist so schwierig daran zu verstehen, das Notwehr immer zugelassen ist. Notwehr bedeutet aber auch, das die Verteidigung (und nur eine Verteidigung!) dem Angriff angemessen sein muß. Greift mich also irgend so ein adrenalingesteuerter übermütiger 15jähriger Pimpf an, dann bekommt der einen leichten Jab auf die Nase, und das wars dann. Kommt ein Bruce Lee-Verschnitt, dann benutze ich meine Fäuste, Füße, Ellenbogen, Knie. In beiden Fällen aber natürlich erst warnen, das ich das machen würde, und versuchen, dem Konflikt durch Besänftigung oder Wegrennen zu entgehen.

Ich finde das garnicht so kompliziert. Könnte jeder ganz von alleine drauf kommen.
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  #14  
Alt 07-01-2012, 22:42
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Karate
 
Registrierungsdatum: 15.10.2009
Beiträge: 99
Standard

Zitat:
Zitat von Sokolo Beitrag anzeigen

So, Bitte alle nachlesen. Damit dürfte sich ein für allemal die Diskussion erübrigt haben, ob irgendwelche Körperteile (Fäuste, Füße, Finger Schienbein usw) rechtlich als Waffe bewertet werden.
Nein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Körperteile sind nie eine Waffe und auch keine gefährlichen Gegenstände. Es geht imer nur darum, was ist dran an den Körperteilen (Schuh usw).
Waffen sind nur Waffen im technischen Sinne nach dem WaffG!!!
Wen es interessiert: im WaffG nachlesen.
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  #15  
Alt 07-01-2012, 22:51
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Straßenkampf
 
Registrierungsdatum: 24.12.2011
Beiträge: 98
Standard

Zitat:
Zitat von oldtomtom Beitrag anzeigen
So, Bitte alle nachlesen. Damit dürfte sich ein für allemal die Diskussion erübrigt haben, ob irgendwelche Körperteile (Fäuste, Füße, Finger Schienbein usw) rechtlich als Waffe bewertet werden.
Nein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Körperteile sind nie eine Waffe und auch keine gefährlichen Gegenstände. Es geht imer nur darum, was ist dran an den Körperteilen (Schuh usw).
Waffen sind nur Waffen im technischen Sinne nach dem WaffG!!!
Wen es interessiert: im WaffG nachlesen.
Um wie viel wollen wir wetten, dass die Diskussion früher oder später wieder auftaucht? Und wenn es nur aus dem Grund ist, das manch ein Kampfsportler nun mal gerne als Waffe bezeichnet werden möchte.
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