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#1
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| hallo ich weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin aber ich hab mal eine frage zum Straßenkampf ich hab mal gehört das Tritte auf der Straße als Waffe bewertet werden und nun wollte ich fragen ob das stimmt oder ob das nur ein Gerücht ist mfg |
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#2
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| Blödsinn |
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#3
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| also wenn du unterwegs bist haste meistens eine jeans an das heißt du bekommst das bein nicht so hoch also draußen kann man front kick oder lowkick verteilen aber high würde ich nicht machen kann ins auge gehen gruß |
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#4
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| ja es werden Tritte häufiger wie ein Einsatz von Waffen gewertet. Womit Tritte gegen den Kopf und am Bodenliegende Kontrahenten gemeint sind
__________________ Mit Atzen einen HEBEN, dass bedeutet LEBEN!!! |
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#5
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| danke für eure antworten ![]() |
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#6
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| Ist das jetzt euer Ernst? Ich meine, man kann ja die "Mittel" die einem als Menschen immer zur Verfügung stehen (in dem Fall die Beine) nicht als Waffen definieren oder? ![]() |
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#7
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| Auf der Strasse hat es ziemlich viele Autos... |
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#8
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| Tritte auf der Straße als Waffe bewertet werden Ja das stimmt. Ich möchte hier keine Rechtsberatung durchführen nur soviel: Der besohlte Schuh zählt als Waffe (im Sinn des StGB in Bezug auf die GefKV) und ist im Gegensatz zum Fausthieb (meist normale KV) straf-verschärfend zu werten... Mehr Infos bitte bei: - Eureren Lehrern in Eurer KK-Schule - der örtlichen Polizei - Euren RAs |
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#9
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| Gefährliche Werkzeuge oder eine des Lebens gefährdende Behandlung? |
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#10
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#11
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| Zitat:
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#12
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| BGH 4 StR 347/09 - Urteil vom 24. September 2009 (LG Dortmund): Zitat:
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#13
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| Ich frage mich manchmal, in welchen üblen Gegenden die Forenteilnehmer eigentlich wohnen. Ich bin jetzt fast 50 Jahre alt, aber ich wurde noch niemals auf offener Straße bedroht, geschweige denn überfallen. Ich seh ja ein, das man sich als Kampfsportler Gedanken um sowas macht. immerhin könnte man ja seine Kenntnisse zur Anwendung bringen müssen (niemand von uns will es ja außerhalb des Trainigs und der Wettkämpfe freiwillig anwenden, nicht?). Aber was ist so schwierig daran zu verstehen, das Notwehr immer zugelassen ist. Notwehr bedeutet aber auch, das die Verteidigung (und nur eine Verteidigung!) dem Angriff angemessen sein muß. Greift mich also irgend so ein adrenalingesteuerter übermütiger 15jähriger Pimpf an, dann bekommt der einen leichten Jab auf die Nase, und das wars dann. Kommt ein Bruce Lee-Verschnitt, dann benutze ich meine Fäuste, Füße, Ellenbogen, Knie. In beiden Fällen aber natürlich erst warnen, das ich das machen würde, und versuchen, dem Konflikt durch Besänftigung oder Wegrennen zu entgehen. Ich finde das garnicht so kompliziert. Könnte jeder ganz von alleine drauf kommen. |
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#14
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| Zitat:
So, Bitte alle nachlesen. Damit dürfte sich ein für allemal die Diskussion erübrigt haben, ob irgendwelche Körperteile (Fäuste, Füße, Finger Schienbein usw) rechtlich als Waffe bewertet werden. Nein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Körperteile sind nie eine Waffe und auch keine gefährlichen Gegenstände. Es geht imer nur darum, was ist dran an den Körperteilen (Schuh usw). Waffen sind nur Waffen im technischen Sinne nach dem WaffG!!! Wen es interessiert: im WaffG nachlesen. |
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#15
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| Zitat:
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