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#16
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| Zitat:
__________________ Nichts ist peinlicher als ein Verlierer, der nicht merkt, dass er verloren hat |
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#17
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| 1. Die Klitschkos haben die härtesten Schläge mit den Fäusten. 2. Wie kommen die Klitschkos in die USA? Mit dem Flugzeug. 3. Im Flugzeug sind Waffen und gefährliche Gegenstände verboten 4. Die Klitschkos dürfen fliegen. 4. Also!!!!: Körperteile sind keine Waffen oder gefährliche Gegenstände!! Amen. |
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#18
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| is doch zum heulen.... |
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#19
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| Hallo, bin im Forum hier übe dieses Thema gestolpert und wollte mal meine Sicht eines Anfängers sagen. Ich komm zwar aus einem anderen Bereich dem BBT, jedoch würde ich gerne mal einen andere Sicht der Dinge einbringen wollen. Wir benutzen verschiedene Körperwaffen e Ninjutsu: Body Weapons - Spicing Up Your Taijutsu! Deshalb würde ich Tritte oder Versionen von Tritte auch als "Waffen" sehen. |
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#20
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| Bei manchen ist auch das Gesicht eine Waffe... ![]() |
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#21
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| Zitat:
![]() |
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#22
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| Habe ja auch nur MEINE Sicht der Dinge geschildert auf Grund meiner BBT-Erfahrung. |
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#23
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| Zitat:
Recherchiert doch einmal selbst in Strafrechts-Lehrbüchern und Kommentaren: Körpergliedmaßen sind keine Waffen!!!!! Egal, wer was wie wo wann und weshalb dies anders sehen will. Es gibt keine andere Sicht der Dinge!!!!!!!!!!! Wenn jetzt noch irgendjemand widerspricht, hol ich den Psychiater zwecks Einweisung in die geschlossene Anstalt. |
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#24
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| Also ich weiß ja nicht, wie ihr das seht, aber wenn einer am Boden liegt, ist Schluss, egal was vorher passiert ist! |
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#25
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| Ja, gefährlich und als eine das Leben gefährdende Behandlun,. ja, § 224 StGB Hier gehts aber darum, ob Korpergliedmaßen rechtlich als Waffe angesehen werden. Und das: Nein, nein und nochmals nein!!!!!!!!!!! |
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#26
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| tritte sind keine waffe...schläge auch nicht...anders ist es, wenn du ein messer am schuh hast ..oder nen knüppel in der hand...was du evtl. verwechselst ist der straftatbestand der gefährlichen körperverletzung. dieser kann meines wissens erfüllt sein, wenn man jemanden mit hilfe einer waffe verletzt. außerdem ist dieser erfüllt, wenn man mit hilfe einer anderen person jemanden verletzt. ein beispiel wäre gemeinsames eintreten auf den am boden liegenden. (edit sagt: oben genanntes Urteil besagt, dass mehrere Tritte auf einen am boden liegenden diesen staftatbestand auch erfüllen..mit recht..) Auf jeden fall gillt: für das mitführen deiner beine und das tragen von schuhen kannst du waffengesetzrechtlich nicht belangt werden. also keine sorge..die beine dürfen dranbleiben. ![]() Geändert von domo77 (09-01-2012 um 08:54 Uhr). |
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#27
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| Frag mich nur was diese Diskussion im MT- Forum zu suchen hat ! Hier geht es rein um die sportlichen und für die Kampfkunst relevanten Aspekte. Closed Gruß Christianauskiel |
![]() |
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