| Umfrageergebnis anzeigen: Habt ihr eure Messer gemeldet? | |||
| Klar! | | 0 | 0% |
| Ne, mach ich aber gleich! :-) | | 4 | 26,67% |
| Ich weiß nicht ich das soll! | | 4 | 26,67% |
| So was kommt mir nicht in die Tüte! | | 7 | 46,67% |
| Teilnehmer: 15. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#1
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| Hi folks, da ich in einer Diskusion gesehen habe, daß einige Leute ihr Messer doch scheinbar stets bis häufig mit sich rumschleppen hat sich mir die Frage gestellt: Habt ihr das Dingen denn auch gemeldet? So weit ich weiß, sind nämlich die meisten dieser Messer (Fallmesser, egal mit welcher Klingenlänge) heute gemäß neuem Waffengesetzt als verbotene WAFFEN angesehen und der Umgang damit verboten! Ich will hier nicht über Sinn oder Unsinn dieser Regelung sprechen (der Vergleich mit den Kampfhunden ist heute eigentlich jedem geläufig!), aber mich interessiert doch, wie ihr dazu steht! Konkret: Habt ihr eure Messer angemeldet? Geht das überhaupt (Stichwort: kleiner Waffenschein??) und welche Gründe habt ihr angegeben (wohl kaum: Das ist mein Backup! Um Leute, die mir an die Wäsche wollen, abzustechen!). Oder lauft ihr quasi "illegal" mit euren Messern durch die Gegend und könnt im Grunde nur darauf hoffen, daß ihr nicht erwischt werdet? Besten Dank für eure Antworten! Bye, naughty dog P.S.: Ich suche übrigens noch ein günstiges Trainingsmesser aus Metall! Wer gute Vorschläge hat, der möge sie einfach mit rein posten! |
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#2
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| Die meisten Messer sind erlaubt. Verboten sind: Fallmesser, Butterflymesser OTF Springmesser, normale Springer, die keine Taschenmesser sind,d.h: Klinge>8,5cm ODER beidseitig scharf ODER schmaler als 20% der Klingenlänge. Mit melden ist da nix zu machen. Man muss schon eine AUSNAHMEGENEHMIGUNG beantragen, die ber meist keine Chance hat, da sie nur für "Kulturgeschichtliche" Sammlungen vergeben wird. Mit sich führen darf man das Messer aber auch dann nicht, man musses dann im Stahlschrank verwahren. Damit ist die Umfrage eigentlich sinnlos. PS: der kleine Waffenschein gilt für Gaswaffen,hat mit Messern aber auch gar nichts zu tun. |
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#3
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| Für die verbotenen Gegenstände gibt es keinen Waffenschein. Einzige Möglichkeit, sie legal zu behalten (dürfen dann nicht geführt werden) ist sie anzumelden und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Das geht nur beim Bundeskriminalamt. Hierzu muss ein Grund angegeben werden. Beispiel: Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung. Damit dürften dann Antiquitäten gemeint sein. Das relativ "neue" Messer anerkannt werden, halte ich für eher unwahrscheinlich. Gruß Bruce1962 |
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#4
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| Ich habe keine Messer, die man "anmelden" muss ![]() Grüsse
__________________ Frank Burczynski IMAG e.V. Berlin ![]() Jeff Monson Grappling und MMA Pfingstseminar in Berlin: http://www.kampfkunst-board.info/for...eminar-145000/ |
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#5
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| Zitat:
Die einzige legale Möglichkeit: Die Messer müssen weggeschmissen oder vernichtet werden. Ich habe auch schon keine dieser Messer mehr. Gruß Dieter |
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#6
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| Hallo Dieter, da hattest Du ja sicherlich EINIGE Balisongs zu entsorgen... Gruß Karsten |
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#7
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| Zitat:
Stimmt, eine Durchführungsvorschrift für das neue Waffengesetz gibt es noch nicht. Bezüglich des Genehmigungsverfahrens dürften sich die alten Vorschriften aber nicht geändert haben. Zumindest ist die Textpassage hierzu im alten und neuen Waffenrecht gleich. Die Frist bis August bezieht sich meines Wissens auf den Zeitpunkt der Meldung nicht auf den der Genehmigung. Aber wie gesagt, die Chancen eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen schätze ich als äußerst gering ein. Ich überlege selbst noch, ob ich es für meine vier "betroffenen" Messer versuche, oder sie einfach entsorge. Gruß Bruce1962 |
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#8
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| Hi folks, also, das Problem ist wohl klar: Dinger wie Balisongs und Fallmesser müssen weg! Aber welche Messer kann man dann noch legal mit sich rum schleppen? Welche Messer habt ihr (spez. an jkdberlin / aber auch alle anderen!)? Bye, naughty dog |
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#9
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| Welche Messer nun legal sind, erfährt man am besten im neuen Messermagazin. Dort sind eine Vielzahl der legalen Messer mit sämtlichen Angaben aufgelistet. ![]() |
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