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#46
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| Grüße Christian
__________________ Basic Knife Defense Start der Ausbildungs- und Seminarreihe am 31.01.2009 |
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#47
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| Wie soll ich denn meinen Schlüsselbund sichern? Immerhin habe ich gelernt, ihn als Stichwaffe einzusetzen... ![]()
__________________ Es gibt drei Wege, durch die man im Leben weiter kommt; durch Nachdenken, das ist der edelste Weg, durch Nachahmen, das ist der einfachste Weg, durch Erfahrung, das ist der bitterste Weg! |
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#48
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| Wenn ich zum Training in einem offiziellen Verein/Schule gehe, wird es wahrscheinlich nicht das Problem werden (hoffe ich zumindest), aber wie wird es aussehen, wenn ich mich mit ein paar Freunden zum Backyardtraining treffe? Meint ihr es wird da ein Unterschied gemacht werden? ![]() |
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#49
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| Der Großteil des deutschen Waffenrechts ist höchst albern. Das ändert leider nichts an der Tatsache, daß es auf uns angewandt wird. Mal etwas weitergesponnen, was wäre denn z.B. mal mit folgender Konstellation: der hypothetische KKB-User und begeisterte FMA'ler X. fährt zum Training und hat in seinem Auto etliche Stöcke und Klingen verschiedenster Couleur liegen. Unterwegs gerät er in eine Verkehrskontrolle und der Schutzmann Y., der auch nicht so richtig weiß, was das mit den neuen Waffenrecht so alles auf sich hat, und keinen Fehler machen möchte, schreibt sich sicherheitshalber mal X.'s Personalien auf und unterrichtet das Ordnungsamt der Stadt. Der zuständige Sachbearbeiter, der Waffen schon mal prinzipiell nicht mag, hört X. schriftlich an und entscheidet, "Hm, der macht ja Messerkampf und Killertraining und so... das ist für mich aber kein Sport. Kampfsport ist sowas wie Judo, das kenne ich noch von früher." Es folgt ein saftiger Bußgeldbescheid. Nun kann X. entweder zahlen (tut weh) oder das Ganze vor den Bußgeldrichter bringen und darauf hoffen, daß der die Sache anders sieht (tut auch weh, weil Anwalt kostet Geld und wer verknackt wird, trägt die Kosten selber). Und selbst wenn er am Ende doch gewinnt, hat er jede Menge Ärger, Auslagen und Zeitverlust gehabt. Klingt verrückt? Mir sind etliche tatsächlich geschehene Fälle aus anderen waffenrechtlichen Bereichen bekannt, die nicht weniger "verrückt" waren. |
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#50
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| Zitat:
![]() ![]() aber mal im ernst ich kann mir nicht vorstellen das Stöcke noch dazu wenn sie in einer Sporttasche im Kofferraum transportiert werden unter das neue Waffen gesetz fallen sollen da müßten Hokeyschlöger Workingstöcke ein teil meiner Angelausrüstung ( Fischtöter Filetiermesse etc. auch verboten sein . dein Beispiel ist aber gar nicht so abwegig und man sollte darüber nachdenken gruß ![]() ![]() |
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#51
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| Zitat:
Natürlich kann man auch mit einem Hockeyschläger jemanden ganz prima vermöbeln... oder mit einem Besenstiel, einem Baseballschläger oder einem Brecheisen. Diese Gegenstände sind zwar geeignet, um Menschen zu verletzen, aber von ihrem eigentlichen Zweck her nicht dazu bestimmt, und somit fallen sie nicht unter das WaffG, solange sie nicht explizit darin aufgeführt sind (wie z.B. Messer mit Werkzeugcharakter und feststehender Klinge über 12 cm). Deine Stöcke hingegen sind einwandfrei Hiebwaffen, da der Hersteller sie für den Zweck produziert hat, damit Leute zu hauen. Deine Machete wiederum ist zwar keine Waffe im eigentlichen Sinne (weil sie dafür produziert wurde, Buschwerk wegzuhacken), aber sie stellt ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dar, und diese Dinger werden bekanntlich trotz ihres Werkzeugcharakters im neuen § 42a WaffG erwähnt und fallen demzufolge unter das Führverbot. Deine Fischmesser übrigens auch, wenn sie eine entsprechende Länge haben. Daß das für dich schlecht vorstellbar erscheint, liegt daran, daß das WaffG handwerklich eben extrem schlecht gemacht und buchstäblich mit der heißen Nadel gestrickt worden ist. Jede Gesellschaft bekommt die Gesetze, die sie verdient... und wenn wir Volldeppen in den Bundestag wählen, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn sowas dabei rauskommt. Ich vermute, daß die Parlamentarier sich selber überhaupt nicht darüber klarwaren, was sie da gerade abnicken. |
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#52
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| Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() Danke für den guten Kommentar, mach weiter so... Ich denke, wenn man auf dem Weg zum Sport ist und die Trainingswaffen sind in einer Tasche verschlossen (je nach Beschaffenheit), dürfte es keine Probleme geben. Man muss die Situation ja auch nicht direkt provozieren. ![]() |
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#53
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| Nö, muß natürlich nicht... mir ging es nur darum, darauf aufmerksam zu machen, daß sowas aber trotzdem passieren kann. Und wenn man sich den ganzen Ärger sparen oder sich (wie ich) aus sonstigen Gründen eine Ordungswidrigkeitenanzeige nach dem WaffG nicht erlauben kann, ist es in meinen Augen eine clevere Idee, mal eben im Baumarkt ein paar Öre in ein einfaches Vorhängeschloß zu investieren und den Ärger komplett auszuschließen. Aber wie gesagt, jeder wie er möchte... ![]() |
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#54
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| Zitat:
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#55
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| Zitat:
das unterstütz ich . |
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#56
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| Das heißt nach dem neuen Waffengesetz fällt Stock-Training draußen (das nicht im eigenen Garten statt findet) weg? ![]() ![]()
__________________ Es gibt drei Wege, durch die man im Leben weiter kommt; durch Nachdenken, das ist der edelste Weg, durch Nachahmen, das ist der einfachste Weg, durch Erfahrung, das ist der bitterste Weg! |
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#57
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| hallo @ Mirasol wenn ein berechtigtes interresse vorliegt nicht z.B. Sport, Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck vorliegt sollte das kein problem sein Ich lese das so Stöckchen wirbeln bei Eskrima ist Brauchtum und Sport zu gleich . Eine Nachfrage bei unserer hiesigen Polizei hat ergeben das sie die Stöcke zu diesem zweck nicht interresieren gruß |
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#58
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![]() PS: Grüße an den Strand ![]() |
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#59
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![]() Geändert von raien (02-03-2008 um 10:28 Uhr). |
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#60
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| Aber wo kein Kläger, da keine OWi ![]() |
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