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  #16  
Alt 23-02-2008, 15:56
Benutzerbild von himura_kenshin
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Zitat:
Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
Auch ein Rattanstock ist keine "Hiebwaffe" sondern ein Sportgerät.


Grüße
Christian


Ich glaub' das ist der springende Punkt: "Sportgerät" ungleich "Waffe".

Ein Iaito ist nach WaffG auch keine Waffe, sondern ein Sportgerät.
Naja, unsere Politiker haben halt (mal wieder) keine Ahnung was sie tun. Aber Hauptsache man "tut" etwas....

Ich werd' auch weiterhin im freien (Park) mit Stock und Schwert (Shinai, Boken) trainieren
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"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ???
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  #17  
Alt 23-02-2008, 16:01
Benutzerbild von Schlagdraufundschlus
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Wenn Stöcke schon per se Waffen wären, müsste man Baumärkte schliessen und Nordic Walker abführen.

Kommt demnächst bestimmt. Gebt Herrn Beck nur ein bisschen mehr Zeit und Muße

Und "Führen" ist definitiv nicht "auf dem Weg zum Training dabeihaben". Sonst müssten Sportschützen statt der Waffenbesitzkarte alle einen Waffenschein haben.

Meine Sporttasche hat noch nie jemand von innen sehen wollen. Komisch eigentlich.
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  #18  
Alt 23-02-2008, 16:10
Benutzerbild von Da Mo
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Zitat:
Zitat von Schlagdraufundschlus Beitrag anzeigen
Wenn Stöcke schon per se Waffen wären, müsste man Baumärkte schliessen und Nordic Walker abführen.

Kommt demnächst bestimmt. Gebt Herrn Beck nur ein bisschen mehr Zeit und Muße

und wenn du dir im Wald nen Stock abbrichst giltst du als Gemeingefährlich
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Boxclub Wipperfürth 1978 e.V. malt was schönes rein
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  #19  
Alt 23-02-2008, 16:12
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Wir trainieren 2 - 3 x in der Woche im Freien und meistens auch mit Stöcken. Um ganz sicher zu gehen hab ich direkt bei der Polizei nachgefragt und die Antwort war, solange ihr keine scharfen Messer benutzt ist das ok.

Gruß Willi
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  #20  
Alt 23-02-2008, 16:17
Benutzerbild von Mirasol
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Ort: Am Strand :)
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Wir haben mal ne zeitlang in der Mittagspause am Main trainiert (zu zweit). Dort kamen jeden Tag Beamten vom Ordnungsamt vorbei und haben uns zugeschaut
Einen Tag war ich alleine dort, und da haben sie mich sogar angesprochen wo mein Partner bleibt, und ob wir denn heute nicht trainieren würden.
Die waren richtig enttäuscht
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Es gibt drei Wege, durch die man im Leben weiter kommt; durch Nachdenken, das ist der edelste Weg, durch Nachahmen, das ist der einfachste Weg, durch Erfahrung, das ist der bitterste Weg!
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  #21  
Alt 23-02-2008, 16:18
Benutzerbild von Lars´n Roll
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Zitat:
Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
Ich glaub' das ist der springende Punkt: "Sportgerät" ungleich "Waffe".
Dann ist die 357er Magnum eines Sportschützen wohl auch keine Waffe...
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Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind?
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  #22  
Alt 23-02-2008, 16:22
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Zitat:
Zitat von Schlagdraufundschlus Beitrag anzeigen
Und "Führen" ist definitiv nicht "auf dem Weg zum Training dabeihaben". Sonst müssten Sportschützen statt der Waffenbesitzkarte alle einen Waffenschein haben.
Die müssen ja auch in einem verschlossenen Behälter transportieren, oder?
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  #23  
Alt 23-02-2008, 16:23
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Für die Bewertung eines Gegenstandes als Waffe ist wichtig, zu welchem Zweck er gefertigt wurde. Wenn man einen Schlagstock fertigt oder herstellt, der ausschließlich für den Gebrauch als Schlagwaffe konzipiert ist, handelt es sich um eine Waffe im technischen Sinne.
Das dürfte auch für Rattanstöcke gelten, auch wenn ich mit diesen "nur" trainiere, allein der Selbstzweck des Gegenstandes qualifiziert ihn hier schon als Waffe.

Im Vergleich dazu wäre ein Axtstil zunächst keine Waffe, da er als Werzeuggriff gefertigt wurde. Der Axtstil wird erst durch die "artfremde" Benutzung zur Waffe im nichttechnischen Sinne. Komisch...ist aber so...

Und bei Softsticks könnte man anführen, das durch die besondere Art der Fertigung, Verletzungen, wie sie bei einem herkömmlichen Schlagstock bei Gebrauch entstehen, nicht vorkommen... so dass man hier wohl tatsächlich von einem Sportgerät ausgehen kann...zumal ein Softstick ausschließlich für den Gebrauch als Sportgerät im Training gefertigt wird und niemand diesen führt, in der Absicht sich damit ernsthaft zu verteidigen.

Grüße
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  #24  
Alt 23-02-2008, 16:30
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Gab's da nicht auch den Begriff der "gekorenen" Waffe? Also der Waffe, die per Intention zu einer wurde? Dann könnte man nämlich auch Kugelschreiber einziehen und die Träger wegen Tragens einer Stoßwaffe (Unterstellung!) anklagen.
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...Auf das die anderen Kampfsportarten und Künste der Selbstverteidigung ... wissen, dass sie zu einem Kämpfer aus dem Wing Tsun besser klugen und ängstlichen Abstand halten. :D
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  #25  
Alt 23-02-2008, 16:32
Benutzerbild von Michael N.
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Erst mal keine Panik wegen dem neuen Waffengesetz. Das tritt erst ab dem 1. April in Kraft.
Desweiteren muss man erst die Anlage 1 zum WaffG und die Verwaltungsvorschrift abwarten. Dann kann man etwas genaueres zu diesem Thema sagen.

Man lese doch bitte erst § 42a, Absatz 2, dann Absatz 3 durch. "... das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

z.B.:
Berufsausbildung: Sporttrainer
Sport: SV Training, Lehrgänge

Des weiteren sind diese Gegenstände im befriedeten Besitztum erlaubt. Das bedeutet: Zu Hause, im Garten, im eingezäuntem Gelände, in der Sporthalle ....

Ich denke dabei, das wir für den Sport kaum Einschränkungen haben. Es gibt sicherlich noch Interpretationsbedarf, aber mit der Zeit wird sich das alles einpendeln.

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  #26  
Alt 23-02-2008, 16:40
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Sowas gibt's...nennt sich wie zuvor erklärt Waffe im nichttechnischen Sinne und qualifiziert sich erst durch die missbräuchliche Verwendung zu einer Waffe.

Und auch das Führen eines solchen Gegenstandes kann evtl. schon ein Problem bei einer Polizeikontrolle ergeben...hängt vom Anhalteort und -Anlass ab.

Jemand der mit einem Axtstil über den Dom schlendert oder auf die Demo kommt, hat sicherlich nicht nur mal eben seinen Werkzeuggriff dabei ;-) das gibt Mecker...

Geändert von Hinter der Kulisse (23-02-2008 um 21:05 Uhr).
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  #27  
Alt 23-02-2008, 17:09
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Wenn ich den Entwurf richtig verstehe, soll ein unberechtigtes
Führen doch ne Ordnungswidrigkeit sein. Sind Durchsuchungen
wegen Verdacht auf Ordnungswidrigkeit überhaupt gestattet?

Gruss,
uwe
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  #28  
Alt 23-02-2008, 17:44
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Ich muss bei diesen Diskussionen immer daran denken, wie mein Trainer in England (Jiu Jitsu) nach der Gürtelprüfung mit seinem an seinem Rucksack festgeschnallten Katana mit in den nächsten Pub gekommen ist - das war ein relativ angesagter Pub mit Türstehern und kein Mensch hat ihn darauf angesprochen...

Ich habe keine Ahnung, ob die gesetzlichen Rahmenbediungungen in England anders sind, oder ob die da einfach nur ein enspannteres Verhältnis zu solchen Dingen haben (oder beides).
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  #29  
Alt 23-02-2008, 17:56
Benutzerbild von Concept-Arnis
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Kampfkunst: Ein betörendes, farbenfrohes Potpurri
 
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In England ist alles scharfe - vom Teppichmesser bis zur Chilischote - absolut verboten!!! Handwerker brauchen dort eine Sondergenehmigung von der Polizei!
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...Auf das die anderen Kampfsportarten und Künste der Selbstverteidigung ... wissen, dass sie zu einem Kämpfer aus dem Wing Tsun besser klugen und ängstlichen Abstand halten. :D
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  #30  
Alt 23-02-2008, 18:00
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Kampfkunst: Pilates auf SV- Basis
 
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wenn man auf dem Weg vom Training nach HAUSE in die Stocktasche geschaut kriegt passiert gar nichts. Ich wurde schon mehrmals mit dem Roller angehalten, weil die Stöcke aus dem Rucksack geschaut haben. Die Cops waren eher interessiert am Kali als solches und nicht an den Waffen.

Wenn ihr eure Stöcke und Messer mit auf Demo´s oder Abends in die Innenstadt mitnehmt, ist doch klar dass das dann Waffen sind.

Cops sind doch keine Idioten.
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"Ach, die Welt ist so geräumig, // Und der Kopf ist so beschränkt!" Wilhelm Busch
ich kämpfe wie ich trainiere, nackt und eingeölt.Miskotty
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