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  #46  
Alt 01-03-2008, 13:41
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Kampfkunst: Eskrima Individual Combat System
 
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Zitat:
Zitat von Mirasol Beitrag anzeigen
Ich soll an meine ausgefledderten und mit Tape umklebten Rattanstöcke ein Zahlenschloss machen wenn ich zum Training gehe
Ich bin mir immer noch nicht sicher ob unsere Rattanstöckchen als Waffe angesehen werden; albern wäre es auf jeden Fall.

Grüße
Christian
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  #47  
Alt 01-03-2008, 13:57
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Wie soll ich denn meinen Schlüsselbund sichern? Immerhin habe ich gelernt, ihn als Stichwaffe einzusetzen...
__________________
Es gibt drei Wege, durch die man im Leben weiter kommt; durch Nachdenken, das ist der edelste Weg, durch Nachahmen, das ist der einfachste Weg, durch Erfahrung, das ist der bitterste Weg!
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  #48  
Alt 01-03-2008, 14:03
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Wenn ich zum Training in einem offiziellen Verein/Schule gehe, wird es wahrscheinlich nicht das Problem werden (hoffe ich zumindest), aber wie wird es aussehen, wenn ich mich mit ein paar Freunden zum Backyardtraining treffe? Meint ihr es wird da ein Unterschied gemacht werden?
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  #49  
Alt 01-03-2008, 14:04
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Der Großteil des deutschen Waffenrechts ist höchst albern. Das ändert leider nichts an der Tatsache, daß es auf uns angewandt wird.

Mal etwas weitergesponnen, was wäre denn z.B. mal mit folgender Konstellation: der hypothetische KKB-User und begeisterte FMA'ler X. fährt zum Training und hat in seinem Auto etliche Stöcke und Klingen verschiedenster Couleur liegen. Unterwegs gerät er in eine Verkehrskontrolle und der Schutzmann Y., der auch nicht so richtig weiß, was das mit den neuen Waffenrecht so alles auf sich hat, und keinen Fehler machen möchte, schreibt sich sicherheitshalber mal X.'s Personalien auf und unterrichtet das Ordnungsamt der Stadt.

Der zuständige Sachbearbeiter, der Waffen schon mal prinzipiell nicht mag, hört X. schriftlich an und entscheidet, "Hm, der macht ja Messerkampf und Killertraining und so... das ist für mich aber kein Sport. Kampfsport ist sowas wie Judo, das kenne ich noch von früher." Es folgt ein saftiger Bußgeldbescheid. Nun kann X. entweder zahlen (tut weh) oder das Ganze vor den Bußgeldrichter bringen und darauf hoffen, daß der die Sache anders sieht (tut auch weh, weil Anwalt kostet Geld und wer verknackt wird, trägt die Kosten selber). Und selbst wenn er am Ende doch gewinnt, hat er jede Menge Ärger, Auslagen und Zeitverlust gehabt.

Klingt verrückt? Mir sind etliche tatsächlich geschehene Fälle aus anderen waffenrechtlichen Bereichen bekannt, die nicht weniger "verrückt" waren.
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  #50  
Alt 01-03-2008, 14:19
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Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
Der Großteil des deutschen Waffenrechts ist höchst albern. Das ändert leider nichts an der Tatsache, daß es auf uns angewandt wird.

Mal etwas weitergesponnen, was wäre denn z.B. mal mit folgender Konstellation: der hypothetische KKB-User und begeisterte FMA'ler X. fährt zum Training und hat in seinem Auto etliche Stöcke und Klingen verschiedenster Couleur liegen. Unterwegs gerät er in eine Verkehrskontrolle und der Schutzmann Y., der auch nicht so richtig weiß, was das mit den neuen Waffenrecht so alles auf sich hat, und keinen Fehler machen möchte, schreibt sich sicherheitshalber mal X.'s Personalien auf und unterrichtet das Ordnungsamt der Stadt.

Der zuständige Sachbearbeiter, der Waffen schon mal prinzipiell nicht mag, hört X. schriftlich an und entscheidet, "Hm, der macht ja Messerkampf und Killertraining und so... das ist für mich aber kein Sport. Kampfsport ist sowas wie Judo, das kenne ich noch von früher." Es folgt ein saftiger Bußgeldbescheid. Nun kann X. entweder zahlen (tut weh) oder das Ganze vor den Bußgeldrichter bringen und darauf hoffen, daß der die Sache anders sieht (tut auch weh, weil Anwalt kostet Geld und wer verknackt wird, trägt die Kosten selber). Und selbst wenn er am Ende doch gewinnt, hat er jede Menge Ärger, Auslagen und Zeitverlust gehabt.

Klingt verrückt? Mir sind etliche tatsächlich geschehene Fälle aus anderen waffenrechtlichen Bereichen bekannt, die nicht weniger "verrückt" waren.
mußt halt auf die Stöcke eine kinderschaufel und ein kinderrechen stecken und sagen du bist unterwegs um deinen ZEN-Garten zu pflegen und die kilingen brauchst du um deine Bonsai zu beschneiden
aber mal im ernst ich kann mir nicht vorstellen das Stöcke noch dazu wenn sie in einer Sporttasche im Kofferraum transportiert werden unter das neue Waffen gesetz fallen sollen da müßten Hokeyschlöger Workingstöcke ein teil meiner Angelausrüstung ( Fischtöter Filetiermesse etc. auch verboten sein .
dein Beispiel ist aber gar nicht so abwegig und man sollte darüber nachdenken

gruß
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  #51  
Alt 01-03-2008, 14:29
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Zitat:
aber mal im ernst ich kann mir nicht vorstellen das Stöcke noch dazu wenn sie in einer Sporttasche im Kofferraum transportiert werden unter das neue Waffen gesetz fallen sollen da müßten Hokeyschlöger Workingstöcke ein teil meiner Angelausrüstung ( Fischtöter Filetiermesse etc. auch verboten sein .
Momeeeent... du legst gerade den Maßstab des gesunden Menschenverstandes an das WaffG an, und das ist ein kapitaler Fehler. Wenn du dich auf juristischem Gebiet einigermaßen sicher bewegen möchtest, mußt du dir erstmal angewöhnen, wie ein Jurist zu denken.

Natürlich kann man auch mit einem Hockeyschläger jemanden ganz prima vermöbeln... oder mit einem Besenstiel, einem Baseballschläger oder einem Brecheisen. Diese Gegenstände sind zwar geeignet, um Menschen zu verletzen, aber von ihrem eigentlichen Zweck her nicht dazu bestimmt, und somit fallen sie nicht unter das WaffG, solange sie nicht explizit darin aufgeführt sind (wie z.B. Messer mit Werkzeugcharakter und feststehender Klinge über 12 cm).

Deine Stöcke hingegen sind einwandfrei Hiebwaffen, da der Hersteller sie für den Zweck produziert hat, damit Leute zu hauen. Deine Machete wiederum ist zwar keine Waffe im eigentlichen Sinne (weil sie dafür produziert wurde, Buschwerk wegzuhacken), aber sie stellt ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dar, und diese Dinger werden bekanntlich trotz ihres Werkzeugcharakters im neuen § 42a WaffG erwähnt und fallen demzufolge unter das Führverbot. Deine Fischmesser übrigens auch, wenn sie eine entsprechende Länge haben.

Daß das für dich schlecht vorstellbar erscheint, liegt daran, daß das WaffG handwerklich eben extrem schlecht gemacht und buchstäblich mit der heißen Nadel gestrickt worden ist. Jede Gesellschaft bekommt die Gesetze, die sie verdient... und wenn wir Volldeppen in den Bundestag wählen, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn sowas dabei rauskommt. Ich vermute, daß die Parlamentarier sich selber überhaupt nicht darüber klarwaren, was sie da gerade abnicken.
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  #52  
Alt 01-03-2008, 14:47
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Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
Momeeeent... du legst gerade den Maßstab des gesunden Menschenverstandes an das WaffG an, und das ist ein kapitaler Fehler. Wenn du dich auf juristischem Gebiet einigermaßen sicher bewegen möchtest, mußt du dir erstmal angewöhnen, wie ein Jurist zu denken.

Natürlich kann man auch mit einem Hockeyschläger jemanden ganz prima vermöbeln... oder mit einem Besenstiel, einem Baseballschläger oder einem Brecheisen. Diese Gegenstände sind zwar geeignet, um Menschen zu verletzen, aber von ihrem eigentlichen Zweck her nicht dazu bestimmt, und somit fallen sie nicht unter das WaffG, solange sie nicht explizit darin aufgeführt sind (wie z.B. Messer mit Werkzeugcharakter und feststehender Klinge über 12 cm).

Deine Stöcke hingegen sind einwandfrei Hiebwaffen, da der Hersteller sie für den Zweck produziert hat, damit Leute zu hauen. Deine Machete wiederum ist zwar keine Waffe im eigentlichen Sinne (weil sie dafür produziert wurde, Buschwerk wegzuhacken), aber sie stellt ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dar, und diese Dinger werden bekanntlich trotz ihres Werkzeugcharakters im neuen § 42a WaffG erwähnt und fallen demzufolge unter das Führverbot. Deine Fischmesser übrigens auch, wenn sie eine entsprechende Länge haben.

Daß das für dich schlecht vorstellbar erscheint, liegt daran, daß das WaffG handwerklich eben extrem schlecht gemacht und buchstäblich mit der heißen Nadel gestrickt worden ist. Jede Gesellschaft bekommt die Gesetze, die sie verdient... und wenn wir Volldeppen in den Bundestag wählen, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn sowas dabei rauskommt. Ich vermute, daß die Parlamentarier sich selber überhaupt nicht darüber klarwaren, was sie da gerade abnicken.


Danke für den guten Kommentar, mach weiter so...


Ich denke, wenn man auf dem Weg zum Sport ist und die Trainingswaffen sind in einer Tasche verschlossen (je nach Beschaffenheit), dürfte es keine Probleme geben. Man muss die Situation ja auch nicht direkt provozieren.

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  #53  
Alt 01-03-2008, 14:54
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Nö, muß natürlich nicht... mir ging es nur darum, darauf aufmerksam zu machen, daß sowas aber trotzdem passieren kann.

Und wenn man sich den ganzen Ärger sparen oder sich (wie ich) aus sonstigen Gründen eine Ordungswidrigkeitenanzeige nach dem WaffG nicht erlauben kann, ist es in meinen Augen eine clevere Idee, mal eben im Baumarkt ein paar Öre in ein einfaches Vorhängeschloß zu investieren und den Ärger komplett auszuschließen. Aber wie gesagt, jeder wie er möchte...
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  #54  
Alt 01-03-2008, 14:56
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Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
Nö, muß natürlich nicht... mir ging es nur darum, darauf aufmerksam zu machen, daß sowas aber trotzdem passieren kann.

Und wenn man sich den ganzen Ärger sparen oder sich (wie ich) aus sonstigen Gründen eine Ordungswidrigkeitenanzeige nach dem WaffG nicht erlauben kann, ist es in meinen Augen eine clevere Idee, mal eben im Baumarkt ein paar Öre in ein einfaches Vorhängeschloß zu investieren und den Ärger komplett auszuschließen. Aber wie gesagt, jeder wie er möchte...
dafür hast du es aber auf den Punkt gebracht, daher weiter so...

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  #55  
Alt 01-03-2008, 15:12
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Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
Nö, muß natürlich nicht... mir ging es nur darum, darauf aufmerksam zu machen, daß sowas aber trotzdem passieren kann.

Und wenn man sich den ganzen Ärger sparen oder sich (wie ich) aus sonstigen Gründen eine Ordungswidrigkeitenanzeige nach dem WaffG nicht erlauben kann, ist es in meinen Augen eine clevere Idee, mal eben im Baumarkt ein paar Öre in ein einfaches Vorhängeschloß zu investieren und den Ärger komplett auszuschließen. Aber wie gesagt, jeder wie er möchte...
hallo hoppes

das unterstütz ich .
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  #56  
Alt 02-03-2008, 08:50
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Das heißt nach dem neuen Waffengesetz fällt Stock-Training draußen (das nicht im eigenen Garten statt findet) weg?
__________________
Es gibt drei Wege, durch die man im Leben weiter kommt; durch Nachdenken, das ist der edelste Weg, durch Nachahmen, das ist der einfachste Weg, durch Erfahrung, das ist der bitterste Weg!
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  #57  
Alt 02-03-2008, 09:06
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hallo

@ Mirasol

wenn ein berechtigtes interresse vorliegt nicht z.B. Sport, Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck vorliegt sollte das kein problem sein

Ich lese das so Stöckchen wirbeln bei Eskrima ist Brauchtum und Sport zu gleich .
Eine Nachfrage bei unserer hiesigen Polizei hat ergeben das sie die Stöcke zu diesem zweck nicht interresieren

gruß
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  #58  
Alt 02-03-2008, 09:26
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Zitat:
Zitat von Mirasol Beitrag anzeigen
Das heißt nach dem neuen Waffengesetz fällt Stock-Training draußen (das nicht im eigenen Garten statt findet) weg?
Nein, da es sich um ein befriedetes Besitztum handelt.



PS: Grüße an den Strand
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  #59  
Alt 02-03-2008, 10:00
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Zitat:
Zitat von Michael N. Beitrag anzeigen
Nein, da es sich um ein befriedetes Besitztum handelt.



PS: Grüße an den Strand
nicht persönlich nehmen aber du hast, die frage sehr warscheinlich nicht richtig gelesen

Geändert von raien (02-03-2008 um 10:28 Uhr).
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  #60  
Alt 02-03-2008, 10:02
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Zitat:
Zitat von raien Beitrag anzeigen
nicht persönlich nehmen aber du hasr die frage sehr warscheinlich nicht richtig gelesen
Danke für den Hinweis, stimmt.

Aber wo kein Kläger, da keine OWi

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