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  #16  
Alt 13-06-2002, 10:21
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HI!!

@Bany

>Also zugeschlagen habe ich damit noch nicht, jedoch hat er sich >als Nervenstock, bereits vielemale als nützlich erwiesen

>Ein Schlag ins Gesicht ist sicher effektiv besonders abwärts >Geschlagen verursacht der Rand hefige Verletzungen
> (abschürfen) aber auch auf die Nase etc. Ist sowas sicher nicht milde!

Stimmt! Ich würde das ding auch als Nervenstock einsetzen.
Beim Zuschlagen mit solchen Verletzungen kannst du vor Gericht Notwehr schon mal vergessen.

Falls der Gegner auch bewaffnet würde ich lieber was anderes hernehmen als einen Palmstick.

Über einen Palmstick hab ich nachgedacht, weil ich gedacht hab, daß man vor Gericht evtl. besser da steht als mit einem Teleskopschlagstock. Aber offensichtlich ist das doch nicht so, wie hier ********** auch schreibt.
Ich hätte halt gemeint, daß ein Stück Holz vor nicht eindeutig als eine Waffe gilt, im gegensatz zu einem Teli eben.

Also dann doch lieber die mini Maglite für den Fall der Fälle.

@ dashaeschen:

ich hab die erfahrung gemacht daß die sog. "sanften mittel" oft nicht zufriedenstellend funktionieren.
Der einzige "hebel" den man brauchen kann ist ein Würgergriff von hinten, oder der "schwitzkasten"
Habe ich meinen Gegner so, kann ich ihn einigermaßen aus der disco befördern. (wenn er nicht gerade 150 kg wiegt)
Die Arm- oder sonst was hebel funktionieren höchstens, wenn man mal ganz zufällig in eine für solche helbel gute situation rein kommt.
Wenn einer sich den Arm oder was auch immer so verdrehen lässt, ist er meistens so besoffen, daß die "sanften mittel" einfach nicht mehr nötig sind. Den typen kann ich dann einfach an der jacke packen und hinter mir herschleifen

Das ist jetzt nichts gegen Deinen Stil, das meine ich über Hebel allgemein.


Grüße
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  #17  
Alt 13-06-2002, 12:49
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Question wahrscheinlich eine blöde Frage

@ Connar76
Sorry, aber was ist ein Revierfahrer?

Danke
Haritz
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  #18  
Alt 13-06-2002, 14:19
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Zitat:
Beim Zuschlagen mit solchen Verletzungen kannst du vor Gericht Notwehr schon mal vergessen.
Das halte ich für viel zu pauschal!
Bei entsprechender Erforderlichkeit, die zu konstruieren mir allerdings etwas schwer fällt, kann man eine Schnellfeuerkanone zur Notwehr einsetzen ohne daß deren Voraussetzungen entfallen.

Ich bin schon der Überzeugung, daß ein Yawara/Palmstick vor Gericht weniger martialisch wirkt als ein Tele oder gar ein Messer.
Deren Funktion auch einem unbedarften Richter nicht erst erklärt werden muss.
Aber was UK schreibt halte ich durchaus für nicht unwichtig, alle drei (Ja UK vor allem die ersten beiden..) dienen vornehmlich dazu einen Menschen zu verletzen während eine MagLite ja durchaus auch aus anderen Gründen mitgeführt werden kann, ohne an Wirksamkeit einzubüßen.
Es geht hier also nicht um die Einhaltung tatsächlicher rechtlicher Vorgaben, ich gehe davon aus, daß ihr Euch für tasächliche Notwehrsituationen rüstet, sondern um die Überzeugung des Richters, daß tatsächlich ein rechtswidriger Angriff vorlag.
Als Kampfsportler, zumal wenn der Gesundheitszustand des Angreifers von unserem eigenen deutlich ins Negative abfällt, schon nicht ganz einfach, wenn man dann noch ein Waffenarsenal mit sich rumschleppt wirds bald unmöglich.

Vielleicht ist diese Einstellung von Richtern auch nicht völlig unbegründet...?!
__________________
Freundliche Grüße
Jibaku
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  #19  
Alt 13-06-2002, 16:02
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Hallo Jibaku!

natürlich war es mit dem Palmstick schon etwas Pauschal.
Es kann durchaus Situationen geben, wo Notwer anerkannt werden kann, auch wenn durch den Einsatz des Palmsticks extreme Verletzungen entstanden sind.

Mir ging es primär um den Einsatz des Palmsticks bei der Arbeit an der Tür (Disco, Partys, Festzelte usw.)

Dort habe ich über den Einsatz als Hilfsmittel gedacht, d.h. ob (und wie) man einen Palmstick einsetzen kann, um das Hausrecht durchzusetzen ohne die Gäste zu verletzen. (Hebel, Nervendruckpunkte o.ä)

Ansonsten bin ich der Überzeugung, daß man in der Lage sein sollte, sich im Normalfall ohne Hilfsmittel zu behaupten.

Ich soll Streit schlichten, besser noch verhindern, nicht die leute ins Krankenhaus befördern.

Ich halte nichts von leuten die bei jeder kleinsten Auseinandersetzung ihr Pfefferspray, Tonfa oder was auch immer rausziehen und sich damit "stark" vorkommen.
Das provoziert meiner meinung die Gäste nur, und das nächste mal haben sie selber ein Pfefferspray dabei.

Die sache sieht natürlich anders aus, wenn es um meine persönliche gesundheit geht.
Haben es die Angreifer auf MICH persönlich abgesehen, bin ich in der unterzahl, oder haben die Angreifer Waffen dabei, ist es was anderes. Aber in so einer Situation wäre mir ein Tele oder Pfefferspray lieber als ein Palmstick.

Wie gesagt, Waffen würde ich nur einsetzen, wenn es ohne keinen ausweg mehr gäbe.

Beispiel: Eine Gruppe von leuten (sagen wir mal 5) wurde aus der Disco rausgeschmissen, oder nicht reingelassen. Sie sind wütend und warten nach Feierabend auf mich.
Das wäre eine Situation, wo ich mit einem Palmstick auch zum Gesicht zuschlagen würde, wobei mir aber an dieser Stelle andere Waffen lieber wären, als ein Palmstick.

Grüße
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  #20  
Alt 13-06-2002, 16:56
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Zitat:
@ dashaeschen:

ich hab die erfahrung gemacht daß die sog. "sanften mittel" oft nicht zufriedenstellend funktionieren.
Ich auch. Aber wenn man eine KK/KS-Schule hat, MUSS man sie anwenden...
Genau das ist ja das Problem!


Zitat:
Es geht hier also nicht um die Einhaltung tatsächlicher rechtlicher Vorgaben, ich gehe davon aus, daß ihr Euch für tasächliche Notwehrsituationen rüstet, sondern um die Überzeugung des Richters, daß tatsächlich ein rechtswidriger Angriff vorlag.
So seh ich das auch.


Vor dem Bierzelt kann man auch einen Flaschenöffner (siehe Vorschlag von **********) gut vertreten, ansonsten ist die Mini-Maglite am Schlüssebund (oder der selbst) kaum zu überbieten.
Vor allem, wenn es darum geht, einem Richter zu erklären, dass man das gerade zufällig in der Hand hatte...


Ciao,
Häschen
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  #21  
Alt 13-06-2002, 18:06
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Hi Haritz,

Zitat:
Sorry, aber was ist ein Revierfahrer?
Das sind Wachmänner, die Objektschutz wahrnehmen. Allerdings sind sie nicht ständig vor Ort, sondern pendeln im Revier zwischen den Objekten hin und her. Hauptaufgabe ist normaler Schliessdienst, Aussen-und Innenkontrollen von Gebäuden, Firmen etc. und die Alarmverfolgung von Einbruchsalarmen.
Die Mehrzahl der Alarmanlagen ist bei privaten Sicherheitsdiensten aufgeschaltet.

Wenn ein Alarm aufläuft, informiert die Notrufzentrale den Fahrer und der fährt dann hin um zu prüfen, ob es ein echter Einbruch ist oder ein Fehlalarm.

Mein Verein nimmt leider ohne jeglichen Stolz auf der einen Seite und ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein auf der anderen jeden Auftrag an.

So kommts, das ich bei dem einen Objekt die Mülltonnen rausbringen muss und bei dem anderen alleine ohne Waffen ner Handvoll der übelsten Kaliber gegenüber das Hausverbot durchsetzen muss.
Das sind 2 Extreme des Jobs. Im Normalfall latscht man um irgendwelche Gebäude und friert sich den Allerwertesten ab oder langweilt sich zu Tode, weil man zum x.ten Mal die gleiche Kontrolle machen muss.

Erstmal
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  #22  
Alt 13-06-2002, 20:37
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Hallo Shogun!

Zitat:
Aber in so einer Situation wäre mir ein Tele oder Pfefferspray lieber als ein Palmstick.
Grundsätzlich würde ich mal sagen das man sich bei der Türarbeit, auf seine Hände Füße Und das Köpfchen (mitdenken nicht umbedinngt als Waffe) etc. verlassen sollte und könnte!

Verdammt wenn ich mir den Palmstick wünsche, verpenn ich es jedesmal und schlage mit den "Körperwaffen" zu. Als Nervenstock jedoch Ideal!

Zum Teli:
So einen Habe ich auch dabei! De fährt jedoch nur aus wenn die Kacke am Dampfen ist! Mehrere Gegner, Waffen.........Wenn ich ihn verwende dann ohne Rücksicht auf verluste denn in dem Moment verändert sich die Situation von einer Klopperei zum einem Kampf auf Leben und Tod! Das kommt ja gottseidank nicht jeden Tag vor
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  #23  
Alt 13-06-2002, 22:31
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Stimmt es eigentlich, das Telis unter 16,5cm Länge in Deutschland einen verbotenen Gegenstand darstellen? Das stand auf einer HP, wo der Inhaber des Shops den kleinen ASP (15,5cm) mit Hinweis auf die Bestimmung nicht nach Deutschland verkaufen wollte.

Im Gesetzestext Waffenrecht habe ich nichts dazu finden können unter "Verbotene Gegenstände"
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  #24  
Alt 13-06-2002, 23:19
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Hm, über die Größe weiß ich keine Bestimmungen, allerdings bin ich da auch nicht der Experte, da wird Dir zB ********** weiterhelfen können, denk ich mal.

Aber war das vielleicht eins von den Teilen, die federn? Wenn der vorne nämlich elastisch ist, ist er bei uns laut Waffengesetz verboten, dort wird er als "Totschläger" geführt. Normalerweise sind damit ja keine ausziehbaren gemeint, aber es gibt auch Telis, die in diese Kategorie fallen.


Caio,
Häschen
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  #25  
Alt 13-06-2002, 23:28
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Nene, keine federnden.

Es hiess, das Waffen unter 16,5cm Länge verboten sind, weil sie zu leicht zu verstecken sind bzw. verdeckt tragbar. Eben deshalb will ich ja den kleinsten Teli haben.

Ich habe auch nen 20er zuhause rumliegen. Aber das tut er auch, ich weiss gar nicht, wo der überhaupt genau ist. Selbst 20er sind schon zu auffällig und sperrig, um die mitzunehmen.
So ein kleiner reicht mir völlig. Ausgefahren sind das 40cm. Eigentlich zu kurz gegen Waffen, ich weiss. Aber den kann man wenigstens mitführen. Was nützt einem der 20er, wenn er zuhause liegt?

Jetzt habe ich extra im Waffengesetz geschaut. Kann aber keine Regelung diesbezüglich finden.
Deutschland ist ein merkwürdiges Land. Da zwingen sie einen schon, grosse Waffen mitzuführen statt kleiner
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  #26  
Alt 13-06-2002, 23:29
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Original geschrieben von Connar76
Nene, keine federnden.

Es hiess, das Telis unter 16,5cm Länge verboten sind, weil sie zu leicht zu verstecken sind bzw. verdeckt tragbar. Eben deshalb will ich ja den kleinsten Teli haben.

Ich habe auch nen 20er zuhause rumliegen. Aber das tut er auch, ich weiss gar nicht, wo der überhaupt genau ist. Selbst 20er sind schon zu auffällig und sperrig, um die mitzunehmen.
So ein kleiner reicht mir völlig. Ausgefahren sind das 40cm. Eigentlich zu kurz gegen Waffen, ich weiss. Aber den kann man wenigstens mitführen. Was nützt einem der 20er, wenn er zuhause liegt?

Jetzt habe ich extra im Waffengesetz geschaut. Kann aber keine Regelung diesbezüglich finden.
Deutschland ist ein merkwürdiges Land. Da zwingen sie einen schon, grosse Waffen mitzuführen statt kleiner
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  #27  
Alt 13-06-2002, 23:45
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Lightbulb Quer hinter dem Rücken!

Also, einen 20er kann man doch problemlos quer hinter dem Rücken am Gürtel tragen!

Also, ich hab ja ein schmales Kreuz, aber das passt grade noch dahinter...

Ciao,
Häschen
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  #28  
Alt 13-06-2002, 23:57
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Das mit dem quer hinterm Rücken stimmt schon. Ist mir aber zu unsicher. Im Rücken kann da ja jeder ran.Und wenn ich Ärger hatte stand ich Aug' in Aug'. Da möchte ich ungern hinter mich greifen und meine rechte Hand komplett isolieren beim Ziehen.

Im Sommer ohne Pullover oder Jacke ist das auch schon wieder nichts. Den kleinen kann man ja noch in der Hosentasche verschwinden lassen. Wenn das mit der 16,5cm Regel nur ein Fake war werde ich mir den ganz kleinen ASP bestellen.
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  #29  
Alt 14-06-2002, 00:20
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Ich habe sogar die Seite gefunden, wo es unten steht.
http://www.sas-security.de/ASP.html

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  #30  
Alt 14-06-2002, 05:48
uksplinter
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Das Problem mit diversen Definitionen unseres Waffengesetzes ist, daß Begriffe wie "Totschläger" nirgends definiert werden. Dies geschieht dann durch das Bundeskriminalamt. Und dort hat man diese Mini-Telis und alle federnden Schlagstöcke eben so eingestuft .
Mein 21er ASP liegt nur im Schrank, weil er zum Mitführen viel zu schwer und zu sperrig ist. (Habe noch keinen Dummen gefunden, der das Ding kaufen wollte !)
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