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  #31  
Alt 13-03-2008, 14:36
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Zitat:
Zitat von MarkusW. Beitrag anzeigen
Der Dulo (Palmstick, Kubotan) ist ja nun laut Feststellungsbescheid des BKA davon verschont geblieben.

Schaut selbst

Gruß Markus
DANKE für den Link
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  #32  
Alt 13-03-2008, 15:23
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Kampfkunst: Ein betörendes, farbenfrohes Potpurri
 
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Von mir auch!
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...Auf das die anderen Kampfsportarten und Künste der Selbstverteidigung ... wissen, dass sie zu einem Kämpfer aus dem Wing Tsun besser klugen und ängstlichen Abstand halten. :D
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  #33  
Alt 13-03-2008, 19:22
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Das ist ja mal ne gute Nachricht.

Grüße
Christian
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  #34  
Alt 13-03-2008, 21:05
Benutzerbild von Mono
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Hey, klasse Sache - mehr zu sowas

Kann man das jetzt rechtlich eigentlich auch auf Dulo-Dulo übertragen?

Wo sind den die Sach und Fachkundigen Rechtsverdreher aus unseren Reihen!?!?

Gruß,
Mono
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  #35  
Alt 14-03-2008, 09:29
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Ich habe gestern eine Antwort vom Petitonsausschuss erhalten.

"Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik ist aufgrund sachgleicher Petitionen bereits eine Prüfung eingeleitet worden."

dürfte der Kernsatz sein. Mal sehen ob es was bringt.
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Dominic R.
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  #36  
Alt 14-03-2008, 09:40
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Ich habe den Threat übrigens nicht ganz verfolgt - wenn ich etwas wiederhole - sorry.

Heute tagt der Bundesrat zu diesem Thema.
Klick "top5: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften"


Allerdings kann man unter "Erläuterungen" ein PDF aufrufen in dem es heißt:
"Insofern wurde dem Wunsch des Bundesrates Rechnung getragen und das
zuvor vorgesehene nur auf bestimmte Anscheinswaffen beschränkte Verbot entsprechend ausgeweitet."

Sieht schlecht für Anscheinwaffen aus

"Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern wird auch das Führen von Hieb und Stoßwaffen sowie bestimmten Messern (Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12 cm) verboten, sofern hierfür kein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird. Auch dies entspricht einer Anregung des Bundesrates."

sieht schlecht für die Messer aus
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  #37  
Alt 14-03-2008, 10:46
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Laut SWR3-Radio wurde das Gesetzt soeben vom Bundesrat gebilligt
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  #38  
Alt 14-03-2008, 13:10
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Leider ist dies korrekt

"Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Beschlusstenor:
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung"

Quelle

Sind wohl nicht genug Petitionen eingegangen.
Jetzt könnte man aber wenigstens damit beginnen gegen dieses Gesetz zu rebbelieren.
z.B. könnte man sich in irgendweiner Stadt treffen und lustig froh andere Leute anzeigen, damit schnellstmöglich bestimmt wird, was ein "berechtigtes Interesse" ist.
Ich würde mcih gerne mit einer möglichst großen Menge anderer interessierter treffen und billige, lange Küchenmesser in irgendeinem Laden kaufen.
Danach würde ich gerne von jemandem angezeigt, weil ich ein feststehendes Messer führe.
Mit einer ausreichend großen Menge Anzeigen, kann an die Polizeistation einer mittelgroßen Stadt vermutlich zum erliegen bringen. auch die Gerichte würden wohl zu tun bekommen das "berechtigte Interesse" zu definieren.
Aktionen in dieser Art würden zumindest öffenltichkeit herstellen.

Genauso könnte man sich zu Wandern, Grillen, Messer in der Stadt schleifen lassen, usw. treffen. Auf diese Art sollte man sehr schell herausfinden, wann ein Messer geführt werden darf.
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  #39  
Alt 14-03-2008, 14:59
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Ich besorg mir erstmal ein Feststehendes Messer mit 11,99 cm Klingenlänge

Tjaja - ein trauriger Schritt in die falsche Richtung!
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  #40  
Alt 14-03-2008, 15:06
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Hi Kollege,

ich werde das Gleiche tun und sehe das genauso. Aber alles, was jetzt noch zu sagen wäre, würde gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, deshalb tue ich es nicht.
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Es wird zuviel erzählt von zu wenig Erlebtem
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  #41  
Alt 14-03-2008, 15:18
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Die spinnen doch die .....!! Naja egal mich bekommt keiner von meinem Trainingsequipment weg..
@dominic/Mono/Jörg: lasset uns Messer kaufen
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  #42  
Alt 14-03-2008, 15:20
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Ich werde mal sehen, ob man nicht die "Initiative Messer sind Werkzeuge" unterstützen kann.
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  #43  
Alt 14-03-2008, 15:46
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Übersehe ich irgendwie was ?

§42a enthält doch weiterhin die eindeutige Einschränkung:

Zitat:
"Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
Dem KKler, der seine Trainingswaffen in der Tasche dabei hat, kann diese Änderung also doch ziemlich egal sein, oder ?
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  #44  
Alt 14-03-2008, 16:25
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Wenn Du Rattanstöcke und Alutrainingsklingen meinst, dann hast Du Recht, dies verstehen nur einige Leute nicht und machen daher einen riesen Aufwand in allen Foren.

Genaueres kann man auch hier sehen:

Klick mich

Gruß Markus
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  #45  
Alt 14-03-2008, 16:30
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Registrierungsdatum: 24.09.2007
Beiträge: 635
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Ich habe mir gerade das hier besorgt.

Neck Knifes haben oft das Manko, daß der Griff für einen normalen Mitteleuropäer viel zu klein und fitzelig ist. Nicht so bei diesem!

Es ist in punkto Form, Größe, Gewicht, Handlage und Verarbeitung das Beste, was ich in der Kategorie Neck Knifes bisher gefunden habe!

Der Preis spricht für sich!

Böker / Magnum Neck Flash - Neck Knife - Einsatzmesser bei eBay.de: Polizei Spezialeinheiten (endet 22.03.08 20:30:00 MEZ)


Hoffen wir, daß uns die Fixed Blades noch eine Weile erhalten bleiben!

Gruß, D.
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Geändert von Concept-Arnis (14-03-2008 um 17:31 Uhr).
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