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  #1  
Alt 20-11-2008, 02:06
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: grappling , free fight
 
Registrierungsdatum: 26.08.2002
Ort: Süd Baden
Beiträge: 47
Standard 127 Stpo oder und 229 Bgb

Randalierer der bei einer Veranstaltung großen Schaden angerichtet hat , wird unmittelbar danach von dem Sicherheitsdienst vorläufig Festgenommen .
Kann man sich bei diesem Vergehen auch nach Selbsthilfe 229 Bgb rechtfertigen oder nur nach 127 Stpo ?
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  #2  
Alt 11-12-2008, 01:19
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: shi tzu
 
Registrierungsdatum: 10.12.2008
Alter: 32
Beiträge: 7
Standard

127 stpo vorläufige festnahme sagt schon der name
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  #3  
Alt 11-12-2008, 06:34
Benutzerbild von Sascha W.
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Jiu Jitsu ,MMA,BJJ
 
Registrierungsdatum: 09.01.2007
Ort: Gelsenkirchen-Buer
Alter: 40
Beiträge: 804
Standard

127,1 STPO bezieht sich auf Straftaten und 229 BGB auf die Selbsthilfe in dem Fall auf ( 823 BGB ) Schadennersatz spielt hier keine Rolle es sei denn die waren unter 14 j dann geht nur BGB.
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