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#1
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| Randalierer der bei einer Veranstaltung großen Schaden angerichtet hat , wird unmittelbar danach von dem Sicherheitsdienst vorläufig Festgenommen . Kann man sich bei diesem Vergehen auch nach Selbsthilfe 229 Bgb rechtfertigen oder nur nach 127 Stpo ? |
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#2
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| 127 stpo vorläufige festnahme sagt schon der name |
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#3
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| 127,1 STPO bezieht sich auf Straftaten und 229 BGB auf die Selbsthilfe in dem Fall auf ( 823 BGB ) Schadennersatz spielt hier keine Rolle es sei denn die waren unter 14 j dann geht nur BGB. |
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