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  #16  
Alt 01-02-2008, 11:45
Benutzerbild von Sven K.
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Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
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Zitat:
Zitat von Shogun Beitrag anzeigen
Hallo Sven,

Dieses Buch hab ich damals direkt bei der IHK bezogen.

Mittlerweile bestelle ich dieses Buch hier, inkl. dem Fragen und Antwort Buch
Amazon.de: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO: Bücher: Ulrich Jochmann,Jörg Zitzmann

Grüsse
Danke. Ich schau mal in unsere Bibliothek. Möchte das nur mal überfliegen.
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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  #17  
Alt 07-03-2008, 09:21
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Kampfkunst: Kickboxen
 
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Standard mündliche Sachkundeprüfung??

Hallo zusammen!! möchte mich auf die mündliche vorbereiten. das buch hab ih mir von einem kumpel besorgt und mir fehtl aber etwas, womit ich einblick in die mündliche bekomme. gibt es in münchen irgendwelche schwerpunkte? weiß das jemand? kann mir einer sagen, ob er efahrungen gemacht hat mit dieser dvd ? neptos Prüfungssimulation Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung ???
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  #18  
Alt 07-04-2008, 21:47
Benutzerbild von enno1887
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Kampfkunst: קרב מגע
 
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Also ich würde mal sagen das es viele gibt die nur auswändig gelernt haben,
für den Einsatz aber unbrauchbar sind weil sie die Zusammenhänge nicht verstanden haben!

Wenn man allerdings die Gesetze und auch die nötigen Voraussetzungen z.B. für die Notwehr,Notstände usw
verstanden hat und seinen Bewegungsrahmen kennt kriegt man die Prüfung locker hin!
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  #19  
Alt 12-04-2008, 13:38
Benutzerbild von blitzfaust
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Kampfkunst: ASS, ATS und vieles mehr
 
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Standard sachkunde höherwertig???

also, so stimmt dass eigentlich nicht! aber, für das bewachgew. ist sie die meist gebrauchte....

der sicherheitsdienst mit großen aufträgen, objektschutz ect. wird sicher gerne ihk werkschutzfachkräfte (neu sicherheitsfachkraft ihk) beschäftigen.

grundlegend braucht aber jeder der in der sicherheit arbeitet mindestens die 34a schulung und selbst hier müssen prüfungsfragen schriftlich beantwortete werden.... ausnahmen gibt es nur für die 3 erwähnten tätigkeitsfelder. a, "türsteher" b, warenhausdetektive und c, streifen in öffentlichen bereich. diese müssen die sachkundeprüfung haben, können sich auch sofort selbständig machen, aber eben nur in diesen feldern. nix is mit personenschutz, objektschutz (werkschutz/geld u werttransport....) die sachkundeprüfung wurde eingeführt, damit die "schwarzen schafe" der branche- hau drauf dorman- verschwinden und stellen eine mindestqualifikation dar.

der lehrberuf fachkraft für schutz und sicherheit und die ihk werkschutzfachkraft bzw. deren nachfolger, sind die höchsten ausbildungen im sicherheitsgewerbe, bzw. werkschutzmeister . nat. gelten hier die ausbildungen der polizei, jva,feldjäger auch ....

also , der kl. security unternehmer, der den nebenberuflichen ma. hat wird wohl die sachkundeprüfung machen lassen müssen. der hauptberufliche sicherheitsarbeitgeber, wird die 34a und evtl. die sachkunde wollen, oder die o.gg. profis.

übrigens, die ihk en wollten die zusatzausbildungen nicht machen. sie wurden durch die regierung gezwungen..aber ohne frage, kostet geld. ausbildung für die sachkundeprüfung ist nicht vorgeschrieben, vorbereitung wie man will.... gute firmen machen das intern.... noch fragen?
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  #20  
Alt 12-04-2008, 13:58
Benutzerbild von enno1887
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Zitat:
Zitat von blitzfaust Beitrag anzeigen
...ausnahmen gibt es nur für die 3 erwähnten tätigkeitsfelder. a, "türsteher" b, warenhausdetektive und c, streifen in öffentlichen bereich. diese müssen die sachkundeprüfung haben,...
Eben nicht wenn diese direkt bei dem Kaufhaus, oder der Disco angestellt sind.
Streifen im öffentlichen Dienst brauchen auf jeden Fall eine Sachkunde.
Ich kann z.B. auch für nen Bekannten Objektschutz machen wenn der sein befriedetes Besitztum bewachen lassen will und brauch dann gar nichts!
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  #21  
Alt 14-04-2008, 20:15
Benutzerbild von blitzfaust
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Standard ja,ja und der hase bringt die ostereier

Zitat:
Zitat von enno1887 Beitrag anzeigen
Eben nicht wenn diese direkt bei dem Kaufhaus, oder der Disco angestellt sind.
Streifen im öffentlichen Dienst brauchen auf jeden Fall eine Sachkunde.
Ich kann z.B. auch für nen Bekannten Objektschutz machen wenn der sein befriedetes Besitztum bewachen lassen will und brauch dann gar nichts!
sagt wer ??? klar, wenn ich keinen bewachungsauftrag ausführe (kein geld verdiene) dann ist das auch, privat i.o.- wenn ich gewerbemäßig, auch nebenberuflich geld mit der bewachung verdiene, dann bruache ich in den 3 erwähnten feldern die sachkundeprüfung. so ist dass.

die "neuregelung" hat nat. auch dazu geführt, dass sicherheitsfirmen aufträge erhielten und die privaten türsteher verschwunden sind. wenn jemand als mitarbeiter einer disco arbeitet und das ausschließlich, oder auch "im einlass der gaststätte" tut, dann muss er die sachkundeprüfung haben.

klar, ein befriedetes besiztum kann jeder im sinne vom hausrecht bewachen, aber nicht wenn er damit geld verdient, egal ob haupt, - oder nebenberuflich.

näheres kann in der verordnung für das bewachungsgewerbe nachgelesen werden...

noch fragen?
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  #22  
Alt 14-04-2008, 22:41
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Zitat:
Zitat von blitzfaust Beitrag anzeigen
grundlegend braucht aber jeder der in der sicherheit arbeitet mindestens die 34a schulung und selbst hier müssen prüfungsfragen schriftlich beantwortete werden....
MÖÖP und wieder falsch!

[b]Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO, für die die Unterrichtung ausreicht und
die NICHT der Sachkundeprüfung unterliegen:

· Geld- und Werttransporte
· Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur reine Informationsvergabe
vorgenommen wird
· Tätigkeit im Auslassbereich einer Diskothek, der vom Einlassbereich getrennt ist (dort
wird häufig die Verzehrrechnung kassiert)
· Zugangskontrolle bei Gaststätten (soweit keine Diskothek, vgl. unten)
· Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen, inkl.
Durchsuchungen nach unerlaubten Gegenständen am Eingang
· Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion
· Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der
unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss
· Bewachungspersonal direkt vor der Bühne (z. B. zum Schutz der Musiker)
· Bewachungspersonal direkt in den sog. Wellenbrechern, die für Ordnung sorgen und
ggf. bewusstlose Besucher bergen sollen
· Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in Bierzelten
· nach Dienstschluss: "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden
und in und um Firmengebäude (abgezäunt)
· Personenschützer (unabhängig von öffentlichem oder nicht-öffentlichem
Verkehrsraum)
· Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit
· Museum: Bewachung im Stand - ab und zu wird in den Nebenraum gewechselt;
Hauptleistung ist die Bewachung von wenigen Museumsräumen in abwechselnder
Reihenfolge; (dürfte nicht unter die Sachkundeprüfung fallen, anders dagegen bei
Kontrollgängen.)
· Konzerte, wenn die Wachpersonen nicht nur auf dem Fleck steht, grundsätzlich die
Haupttätigkeit aber nicht als Kontrollgang vom Auftraggeber festgelegt ist, sondern an
bestimmten Konfliktpunkten, wie z. B. vor dem backstage-Bereich, Eingangsbereich
etc.
Hier muss die Unterrichtungsbescheinigung nach § 34a GewO vorgelegt werden.
Die Unterrichtung dauert für abhängig Beschäftigte 40 Stunden, für Selbständige oder
Geschäftsführer in Bewachungsunternehmen 80 Stunden


"Klugscheißmodus AN"
Keine Bewachungstätigkeiten im Sinne des § 34a GewO:
· Ausübung von bewachenden Tätigkeiten durch Angestellte/Mitarbeiter des
Objektbetreibers
· ausschließliche Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch
Notrufzentralen, Installation von Notruf-, Alarmanlagen
· Signalposten, sofern nicht im Zusammenhang damit weitere Aufgaben
wahrgenommen werden, die als Bewachungstätigkeit einzustufen sind
· Babysitter
· Kinderbetreuung in Kaufhäusern
· Kartenabreißer (ohne Zugangskontrolle und -verweigerung; z.B. bei Konzerten oder
im Stadion)
· Hostessendienst
· Auskunftserteilung bei Messen, Informationsschaltern etc.
· Parkplatzeinweiser/-ordner-; soweit nur Zugangsberechtigung geprüft wird und
geordnetes Parken ermöglicht werden soll
· reine Fahrer- und Kurierdiensttätigkeiten (außer, es werden Personen oder
besonders wertvolle Gegenstände befördert/transportiert und es ist offensichtlich
bzw. vertraglich geregelt, dass auch Bewachungstätigkeiten vorgenommen werden
sollen, vgl. Geld- und Werttransport)
· Geldbe- und -verarbeitung, Geldsortierung und -konfektionierung, soweit andere
Personen die Bewachung der Wertgegenstände übernehmen
Wichtig: Bewachungstätigkeiten liegen nur dann vor, wenn "fremde" Gegenstände bewacht
werden. Angestellte in einem Kaufhaus, die die Aufgabe haben auf die Waren aufzupassen,
bewachen KEINE FREMDEN Gegenstände. Folglich muss das im Kaufhaus angestellte
Personal keine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO absolviert haben.

...
...
...
...
Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken, sog. Diskotürsteher
(Zugangskontrollen bzw. gegebenenfalls Zutrittsverweigerung)


Wichtig: Gewerbeämter können bei Erlaubniserteilung für Diskotheken anordnen, dass die
Zugangskontrolle zur Diskothek von Personal ausgeübt wird, das die Sachkundeprüfung
nach § 34a Abs. 1 Satz 5 GewO absolviert haben muss, auch wenn das Personal bei dem
Diskothekenbesitzer angestellt ist! Solche Auflagen seitens der Gewerbeämter können auch
bei anderen Veranstaltungen erteilt werden!
"Klugscheißmodus AUS"

Noch Fragen deinerseits?!?!
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Geändert von enno1887 (14-04-2008 um 22:48 Uhr). Grund: zusätzliche änderung
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  #23  
Alt 15-04-2008, 14:22
nogain
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Danke enno1887, gute Antwort.

Wie ich diese paragraphen Reiter liebe die dann wenns Theater gibt erstmal das Gesetzbuch auspacken anstatt zu handeln...und diese dann nicht mal richtig intus haben...
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  #24  
Alt 15-04-2008, 19:47
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Standard bin wieder da...

hallöchen ,da binich wieder...

also, pass auf, der satz wird dich sicher umhaun: "du sprichst mir da voll aus der seele!"

schön was du da getippt hast. und wo ist das nun ein wiederspruch zu meinem posting??

ist doch was ich sage. schau einfach die aufzählung an, die du für die §34a schulung machst- und dann die "ausnahmen".

grundlegend, braucht jeder der in der bewachung tätig ist den 34a, oder eben die sachkundeprüfung, manchmal sogar beides, oder eine höherwertige ausbildung (berufsausbildung = fachkraft für schutz und sicherheit, oder die anerkannten weiterbildungen geprüfte werkschutzfachkraft ihk, nun geprüfte schutz und sicherheitsfachkraft-oder die jeweiligen meister lehrgänge)

und wie du ebenfalls völlig richtig an gibst: die gewerbeämter haben hier die hand drauf.

nun hast mich da evtl. kalt erwischt, denn mir ist nicht bekannt, dass es solche ausnahmen gibt! (nur die möglichkeit kenne ich, aber ohne anwendung...)

und das nciht jede verkäuferin eine unterrichtung braucht, weil die evtl. auf die sachen aufpasst, ist doch logisch.... wir sprechen aber davon, dass leute ihr geld (haupt, oder nebenberuflich) in der bewachung verdienen, oder etwa nicht??

sonst ist das was du schreibst, nix anderes als ich sage!
die firmen machen sich ja schon gegenseitig neider, in dem sie sich anschwärzen, wer leute ohne sachkundeprüfung beschäftigt... ja, ja ist neu macht er noch, den spruch kenne ich....
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  #25  
Alt 15-04-2008, 20:01
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Zitat:
Zitat von blitzfaust Beitrag anzeigen
.... wir sprechen aber davon, dass leute ihr geld (haupt, oder nebenberuflich) in der bewachung verdienen, oder etwa nicht??
....

ist mir grad eingefallen: evtl. des pudels kern, an dem wir vorbei reden? denn ich glaub, wir meinen das selbe...

wenn du nicht in der bewachung tätig bist, also als mitarbeiter eines sicherheitsdienstes in einem anderem unternehmen deine brötchen verdienst, sondernd z.b. der pförtner in "deiner eigenen" firma bist, wo man halt normal arbeitet, dann brauchts das alles nicht!

warum? weil man nicht im bewachungsgewerbe arbeitet und eine vorschrift für eine berufsausbildung in der bewachung gibt es bislang nur für kerntechnische anlagen...

einverstanden? andere meinung? gruß
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  #26  
Alt 16-04-2008, 12:24
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Jupp so kann man das sagen, ebenso der Kaufhausdedektiv der bei z.B. Karstadt
angestellt ist der brauch auch nichts!
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  #27  
Alt 16-04-2008, 21:18
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Standard gibts so was?

echt, gibt es noch kaufhäuser die selber sicherheitspersonal haben, sich leisten...?? wenn, dan is es so, er "braucht nix" - aber schaden tät`s sicher nix...

ich hoffe aber mal, dass dan die kaufhäuser ihre leute intern durch profis schulen? weil - und es geht ja um wissen um nicht evtl. bestraft zu werden und kaufhäuser die wegen schadenersatz, freiheitsberaubung, nötigung, beleidigung ect. belangt werden, sind ja auch nciht begeisterte arbeitgeber.

was ich sagen will: "irgendwie" braucht jeder der so was mach ein ausbildung. vorschruft nach §34a ist es aber in deinem beispiel nicht.

da trinken wir einen drauf...
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  #28  
Alt 17-04-2008, 11:47
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Also, meine Meinung, das braucht eigentlich keiner, wen man einen Tag die Rechtsgrundlagen erklärt bekommt reicht das. Die Steroidmonster ändern sich auch nicht wenn sie den Kurs besucht haben.
Die "normalos" an der Türe bzw. bei Veranstaltungen sollten das alles auch ohne schaffen.
Und ich hab ihn.
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  #29  
Alt 18-04-2008, 07:26
nogain
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muss Marty P hier recht geben. Die SKP ist der größte Witz. Die ganzen schwarzen Schafe bei uns haben den Schein schon. Gibt genug Stellen wo man den für bare Münzen bekommen kann. Abgesehen davon ist es wie Marty schreibt doch relativ simpel zu wissen was man darf und was man nicht darf.

Will mir doch keiner erzählen, dass die Vertreter der Steroid-Sonnenbank-Liga nicht wissen, dass man einen nicht einfach so die Treppe runterwerfen darf. Und es kann mir auch keiner erzählen, dass sie den Schein machen und danach geläutert sind...aber wichtig ist ja nur, dass die IHK mal wieder ein paar Euronen bekommt - ob es Sinn macht oder nicht. Ist ja aber das gleiche mit den IHK-zertifizierten Ausbildungsstellen für Personenschützer...
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  #30  
Alt 18-04-2008, 14:43
Benutzerbild von enno1887
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Registrierungsdatum: 07.04.2008
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Zitat:
Zitat von nogain Beitrag anzeigen
Ist ja aber das gleiche mit den IHK-zertifizierten Ausbildungsstellen für Personenschützer...
WO gibts die denn?!
Meine Ausbilder und Bekannten haben mir nochmal gesagt das es keine zertifizierten (staatlich anerkannten) gibt!
Man kriegt zwar nen Wisch aber der heißt noch nich das man nun auch im PS fit ist.
Die meisten Kommandos suchen sich ihre Mitarbeiter ja eh genauestens aus und da geht fast alles über Mundpropaganda und Erfahrungswerte...
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