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  #31  
Alt 18-04-2008, 14:50
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 28.11.2006
Alter: 30
Beiträge: 858
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mal ein bsp.


Personenschutzfachkraft, Sicherheitsfachkraft IHK
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  #32  
Alt 18-04-2008, 15:01
Benutzerbild von enno1887
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: קרב מגע
 
Registrierungsdatum: 07.04.2008
Ort: Hamburg
Alter: 26
Beiträge: 100
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Genial haben die wieder was wo man Geld mit machen kann.
Und womöglich gibts dann für die Lehrgangsteilnehmer auch noch ne Einstellungszusage als PS?!
__________________
You call that negative - you think I'm out of touch? I can't stand living,
I can't stand you and I just can't hate enough !
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  #33  
Alt 18-04-2008, 15:06
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 28.11.2006
Alter: 30
Beiträge: 858
Standard

So in die Richtung - und nachher wundern Sie sich wenn Sie "Schranke hoch, Schranke runter" spiele dürfen. Kenne so viele Leute mit einer sog. "Personenschutzausbildung"....Du willst gar nicht wissen als was die Arbeiten und für welches Geld.
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  #34  
Alt 13-05-2008, 11:22
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Krav Maga
 
Registrierungsdatum: 27.02.2007
Alter: 36
Beiträge: 148
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Es wurden übrigens die Anforderungen der Sachkundeprüfung erhöht, seit ein paar Wochen sind es 72 Fragen und nicht mehr 50 wie bisher. Also sollte man warten sich Lernmaterial zu kaufen da es anscheinend noch nichts aktuelles gibt.
Ich meine die SKP und nicht den 34a.
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  #35  
Alt 20-06-2008, 19:02
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Sesselkämpfer
 
Registrierungsdatum: 04.05.2008
Alter: 27
Beiträge: 12
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steinigt mich nicht wenn die frage schon beantwortet ist,wenn ich nur die sachkundeprüfung ablege,kann ich dann trotzdem z.b. im stadion arbeiten wenn bei der firma steht sicherheitsunterweisung nach§ 34a muß vorliegen,will nämlich nur die sachkundeprüfung ablegen....
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  #36  
Alt 22-06-2008, 02:57
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: ..schlafen.
 
Registrierungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 58
Standard

@lonsdale:..also..die SachkundePRÜFUNG nach §34a GewO ist natürlich "höhergestellt" als die Unterweisung nach §34a GewO. Dementsprechend bist du mit der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gut bedient.
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