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#1
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| Moin, ich mab mal ne Frage die sich auf Ausbildungen im Sicherheitsgewerbe beziehn. Und zwar interessiere ich mich schon lange für das Berufsfeld. Nur leider hab ich mich bis jetz noch nicht getraut mich irgendwo zu bewerben weil ich überall (von Freunden und Bekannten) zuhören bekomme dass das Führungszeugnis dort ein riesen große Rolle spielt. Ich habe 2 Einträge drin stehn, aber das eine war nur "Kinderkacke" und das andere eig. Selbstverteidigung nur ich hatte keine Zeugen und die warn n paar mehr ![]() Hat man da noch eine Chance ein diesem Gewerbe eine Ausbildung zu machen? Danke schonmal im Vorraus MfG Hoffi! |
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#2
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| A) Was für Einträge sind es (welche Delikte/Straftaten) B) Was erhoffst du dir von dem Job? C) Was für ein Mensch bist du? (ehrliche Antwort bitte) |
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#3
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| Also, der erste Eintrag: Schwerer Diebstahl ("schwer" deshalb, weil einer der Beteiligten dabei eine Holzlatte kaputt gemacht hat) der Zweite: Schwere Körperverletzung in minderschweren Fall ("Schwer" weil, ich mit einem festen Gegenstand zugetreten haben soll... mit dem Schuh... "in minderschwerem Fall" weil die Staatsanwälte wohlmöglich Anzeichen von Selbstverteitigun im Fall bemerkt haben) verteh den ganzen Prozess auch nich so wirklich Was erhoff ich mir, gute Frage. Also, ich bin relativ groß und stark gebaut, bin ein ruhiger, höflicher und sehr gedultdiger Mensch, der sehr viel einstecken kann, aber auch mal richtig zulangen kann und weiß wie er sich verteidigen kann wenns sein muss, hab also einen sehr langen geduldsfaden. Und ich erhoffe mir das alles sinnvoll anwenden zu können und die beste Möglickeit dafür ist, meiner Meinung nach, es in mein Berufsleben zu integrieren. Villt. hab ich ja mit meiner Erstausbildung als Fachkraft im Gastgewerbe (bzgl. Umgang mit Menschen) noch ein paar +Punkte? |
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#4
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| Solche Einzelfallentscheidungen macht das zuständige Ordnungs-/Wirtschaftsamt, deshalb solltest du dich direkt an diese wenden. Grundsätzlich "sollte" man eine "reine Weste" haben. Ab und zu gibt es aber Ausnahmen, gerade was den Bereich der KV betrifft (es soll ja Leute geben, die einen SM auch anzeigen ).Wie gesagt, im Endeffekt kann dir da nur das zuständige Amt eine Aussage tätigen. Bis denne |
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#5
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| Also müsste ich mir nur von dem Ordnungsamt in meiner Nähe was schriftlich holen dass es klar geht und das leg ich dann bei der nächsten Bewerbung um eine Ausbildungsstelle dazu? |
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#6
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| Es stellt sich auch noch die Frage wann das passiert ist. Eventuell sind die Einträge ja schon(oder bald) weg. Die Dauer, für die deine Delikte im FZ stehen, ist nämlich nicht für ewig. Je nach "Schwere" eben. Das ist im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt. Da Du sicherlich nach Jugendrecht verurteilt wurdest, gelten andere, kürzere Fristen. Bzw. im Führungszeugnis steht sie dann unter Umständen überhaupt nicht. Hast du schon in dein aktuelles FZ reingeschaut ? |
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#7
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| Zitat:
stimmt so beim allgemeingültigen pol. führungszeugnis, aber ist das beim deutlich aussagekräftigeren,und heutzutage vielfach geforderten, behördlichen führungszeugnis ebenso? zum threadersteller. sorry, aber es sind nicht immer andere schuld. schwerer raub ist es dann,wenn man irgendwo einbricht,ohne wenn und aber. schwere körperverletzung glaube ich dir nicht,laut definition ist eine schwere körperverletzung eine kv mit gravierender folge, da du auf grund deiner schweren schuhe verurteilt worden sein willst wäre das aber eine gefährliche körperverletzung, bei der die folgen nicht so wichtig sind,sondern das motiv schuh-waffe! im vordergrund steht und damit der vorsatz jemanden gefährlich zu verletzen. ganz ehrlich,serlöse unternehmen werden dich so nicht einstellen,so denn deine vorstrafen aufgeführt sind. aber es gibt ja genug weniger seriöse unternehmen in dem sektor...
__________________ Knowledge is knowing a tomato is a fruit. Wisdom is not putting it in a fruit salad |
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#8
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| Also das mit dem schweren Diebstahl is bestimmt schon 3-4 jahre her aber da das mit der schweren Körperverletzung letztes jahr noch dazu kam, denk ich mal dass es deswegen noch drin steht. Weil das FZ sich doch nur nach ?4 Jahren? "löscht" wenn ich mir in den 4 Jahren nix geleistet habe, oder? Kann man einfach so in sein FZ rein schaun? weil ich mal gehört habe dass man das beantragen muss und das könnte bis zu 30 euro kosten? |
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#9
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| @Hoffi: Aussagen wie Kinderkacke und war Notwehr, die anderen waren mehr. Vergiss die einstellung gleich und bereu es. Kommt beim Chef tausendmal besser an, der sowas tausendmal hören muss, weil irgendwelche halbstarke meinen sie können im Job so wietermachen wie auf der Strasse. Pluspunkte sammeln: Ordentliche Bewerbung schreiben, keine Rechtschreibfehler machen. Persönlich auftauchen. Dich mit dem Job geistig auseinander setzen, was bringt mir der Beruf, was mach ich. Will ich wirklich 200 stunden pro monat abrackern, für ein Hungerlohn, auch Weihnachts und andere Feiertage sind Arbeitstage. Dich ein bischen mit den Gesetzen auseinander setzen. Und oder mal ein Tarifvertrag durchlesen. ![]()
__________________ Wenn Du der Einsamkeit begegnest, hab keine Angst. Es ist die beste Gelegenheit, mit sich selbst Freundschaft zu schließen. |
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#10
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| Raub? Raub bedeutet doch wenn man jemanden tätlich angreift und ihn dann beklaut? Klar sind nicht immer die anderen schuld, wenn ich da rein gehe bin ich selber schuld. NUr zur 2. Verurteilung, wenn ich alleine da stehe und mir 2 Typen gegenüber stehen wo einer n ganzes Stückchen breiter ist als ich und die wollen mich tätlich angreifen, da wehrt sich doch jeder normale Mensch und dass dabei einer n halben Zahn verliert kann ich ja nichts dafür und dass ich wie in der Aussage mitm Schuh zugetreten haben soll kann mir auch keiner beweisen. Die ganzen Aussagen der Zeugen (Freunde des "Opfers") haben sich widersprochen (ich hab sie gelesen) und das hätte jeder Richter merken müssen wenn er sich mit dem Fall befasst hätte, nur leider wurde ich zu keiner Verhandlung vorgeladen, die wurde ohne mich abgeschlossen. |
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#11
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| @ hoffi,ich meinte diebstahl und urteil ist urteil,dafür gibts ja die rechtsmittel der berufung. @blue stimmt nicht so ganz? nach gewerbeordnung darf nur jemand ein gewerbe betreiben der,ebenso wie die mitarbeiter , keine! einschlägigen einträge vorweist,ansonsten macht er sich einer ordnungswidrigkeit schuldig und kann zur kasse gebeten werden. dass das ganze in der realität wenig überprüft wird ist klar,aber seriöse unternehmen scheuen risiken. gibt ja genug arbeitswillige,nicht vorbestrafte,die zum niedriglohn arbeiten....
__________________ Knowledge is knowing a tomato is a fruit. Wisdom is not putting it in a fruit salad |
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#12
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| Ja in Berufung wär ich ja gegangen aber dann hätt ich mir einen Anwalt nehmen müssen den ich nicht bezahlen konnte und der sagte mir beim Rechtsgespräch auch dass es ohne Zeugen die für mich aussagen sehr schlecht aussieht, also wofür Geld rausschmeißen wenns mir nix bringt? Da hab ich gesagt anstatt 1000 euro zu zahlen (für den Zahn) oder 100 Tagessätze zu nehmen mach ich lieber meine 600 Arbeitsstunden, die leiste ich zur zeit als Stadionordner ab. |
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#13
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| Also, hab mich grade mal belesen. Undzwar werden ins FZ nur sachen eingetragen die: -eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen ausgeleg wurden und -Haftstrafen von mehr als 3 Monaten Also wär doch eig. nur die schwere Körperverletzung eingetragen? oder sagt jemand was anderes? |
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#14
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| also ohne scheiß! sagt dir moskau inkasso was Moskau Team - Kein Inkasso | Home ? anschreiben nach dem motto versuch macht kluch und...... die werden dir bestimmt keine unangenehmen fragen stellen aber nach deiner beschreibung könnte das was für dich sein!
__________________ Immer lustig und vergnügt, bis der ***** im Sarge liegt |
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#15
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| Nee, das is nix für mich ![]() |
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