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#1
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| Hallo Freund, habe grade auf Sat 1 eine Reportage gesehen in der es um Security und Citydetektive ging... nun mal meine Frage(n): 1) Wieweit dürfen Citydetektive gehen um dich zu durchsuchen? ![]() Also wenn mich auf der Straße so ein Hensel ansprechen würde könnte es durchaus sein das ich ihm nahelegen würde sich zu verkrümmeln (weil ich mir grundsätzlich nichts von jemanden ohne hoheitliche Rechte sagen lasse - wär ja noch schöner). Also ich gehe davon aus das ich NICHT geklaut habe oder ähnliches ... nur um das klarzustellen! ![]() |
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#2
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| nur mit einwilligung,im rahmen der freiwilligen unterwerfung,dürfen ausweise kontrolliert und fremde durchsucht werden. ansonsten darf die person,bei verdacht, bis zum eintreffen der polizei festgehalten werden.dabei besteht das risiko dass der festgehaltene,im unschuldsfall, rechtliche schritte einleitet.
__________________ Knowledge is knowing a tomato is a fruit. Wisdom is not putting it in a fruit salad |
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#3
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| Ok spinnen wir den GEdanken mal wieter... ich will mich nicht festhalten lassen weil ich in Eile bin und leiste Wiederstand gegen das festhalten (eben weil ich nichts getan habe)? |
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#4
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| theorie. wenn ein begründeter tatverdacht besteht,zb die citystreife vermutet du hast gestohlen,und hält dich fest weil du weder personalien bereit stelllst,noch polizei in der nähe ist und fluchtgefahr besteht können die dich,wie jeder andere, vorläufig festnehmen.wenn sich dann rausstellt dass sie falsch lagen kannst du anzeige wegen freiheitsentzug stellen und schadenersatz einklagen.
__________________ Knowledge is knowing a tomato is a fruit. Wisdom is not putting it in a fruit salad |
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#5
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| ja das hab ich schon verstanden! Aber wie weit dürfen sie gehen beim vorläufigen Festnehmen??? Dürfen sie schlagen, treten, schlagstock oder andere Waffen einsetzen??? Findes das ein wirklich spannendes Thema ![]() |
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#6
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| nee,wieso sollten sie das dürfen.sie dürfen dich festhalten und wenn du dich wehrst im erforderlichen und gebotenem maße notwehr leisten. das gewaltmonopol liegt beim staat, das heisst als sicherheitsmitarbeiter haste im prinzip auch nur jedermannrechte und besitzdienerrechte, das heisst keine aktive gewalt ohne rechtfertigungsgrund.
__________________ Knowledge is knowing a tomato is a fruit. Wisdom is not putting it in a fruit salad |
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#7
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| wie ich das weiß dürfen sie dich aufhalten aber nicht in handschellen legen da dies nur die Polizei darf. Die dürfen auch dich abtasten aber dürfen keine Taschen öffnen oder sonstiges. Dafür müssen die auf die Polizei warten die meisten gerufen wird wenn verdacht besteht und der Verdächtige sich weigert seine taschen zu öffnen. Gewalt dürfen Sie gar nicht anwenden ausser wenn der Übeltäter detektiv angreift. |
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#8
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"§ 127 StPO(1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1." Also -nicht auf frischer Tat betroffen oder verfolgt gleich keinerlei Rechte, nix, nada, auch nicht bei einem (sogar begründeten) Verdacht. Sollte also irgendein Troll meinen, auch nur einen Finger seiner samtbehandschuhten Hand an Euch legen zu dürfen ohne Träger staatlicher Hoheitsrechte zu sein, dürft ihr diesen Finger zur Durchsetzung eures Rechtes auf Bewegungsfreiheit aus der Hand herausreißen und wenn notwendig durch das Auge ins Großhirn rammen ![]() Gruß Lamiech |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| mit begründetem verdacht meinte ich,dass der detektiv sieht dass du in einem laden ein produkt in die tasche steckst und ohne zu zahlen gehst. das berechtigt durchaus zur vorläufigen festnahme nach §127 stgb. zur geschilderten verteidigung von lamiech kann man nur hoffen,dass es ein scherz ist bzw. nicht ganz ernst gemeint.dazu empfiehlt sich die lektüre des §32 stgb zb hier ArsMartialis.com - Kampfkunst und Wissenschaft
__________________ Knowledge is knowing a tomato is a fruit. Wisdom is not putting it in a fruit salad |
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#11
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| Wenn du irgendwann mal erwachsen wirst, kapierst du vielleicht, dass dieser "Hansel" auch nur seinen Job macht. |
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#12
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| Nein, wenn er sich auf der Straße befindet, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass er nicht seinen Job macht sondern gerade die Grenzen seines Jobs überschritten hat. |
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#13
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| falsch. es gibt sogenannte citystreifen,die in einkaufsstrassen eingesetzt werden und das völlig legal! ausserdem darf jeder!!! der einen täter (bei einer straftat) auf frischer tat ertappt hat diesen,bei einer flucht oder entfernung vom tatort, unmittelbar verfolgen. §127 stpo vorläufige festnahme.
__________________ Knowledge is knowing a tomato is a fruit. Wisdom is not putting it in a fruit salad Geändert von BenitoB. (13-11-2008 um 11:32 Uhr). |
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#14
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| Mit der vorläufigen Festnahme kann man sich in arge Schwierigkeiten bringen, man sollte hierbei wirklich aufpassen, dies kann ein wirklich heikles Thema werden. ![]() Gruß Markus |
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#15
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