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  #16  
Alt 08-02-2004, 21:03
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Reden

Dies ist die wichtigste Fertigkeit.

gruss

domme
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  #17  
Alt 09-02-2004, 01:11
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Zitat:
Zitat von Franz
Es gibt Türsteher die machen es neben dem Studium, andere neben Wehrdienst oder "normalen" Beruf,
andere als Hauptjob, einige gehen ins Studio und / machen KK andere gar nichts.
So verschieden die Leute sind die das machen, so verschieden sind auch die Mentalitäten und Backgrounds.
100% agree

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  #18  
Alt 09-02-2004, 02:19
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HI!

Zitat:
Er muß sich auf verlangen ausweisen!
Wo steht das?

Nope, ich hab meinen Ausweis vor 3 oder 4 Jahren mal mit der Jacke mitgewaschen, seit dem hab ich noch nie einen gebraucht. Wenn Du nicht über eine Firma arbeitest, hast du ja nicht mal einen.
Falls es mal eine Anzeige oder andere Probleme geben sollte, dann verlangt Polizei sowieso den Personalausweis.

Umgekehrt hast du auch normalerweise kein Recht den Ausweis eines Gastes zu verlangen. Deswegen frag ich auch meistens "Darf ich bitte deinen Ausweis sehen?" Der Gast kann es sich dann aussuchen, ob ich den Ausweis sehen darf, oder aber nach Hause gehen.

Grüsse
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  #19  
Alt 09-02-2004, 03:00
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@shogun: Falsch.
Es besteht ab 16 Jahren Ausweispflicht in Deutschland. Offizielle Organe können Dich bis zur Klärung Deiner Identität festhalten, solltest Du Deinen Ausweis nicht bei Dir führen. Jedermann hat das Recht vor Geschäftsabschluss, Deinen Personalausweis zu verlangen, nicht zu behalten(!), das dürfen nur die Offiziellen, das gilt auch für Diskothekenbesuch. Ich hab den Job 10 Jahre gemacht, ich weiss wovon ich redete...., vielleicht hat sich ja was gelockert, aber daran zweifele ich.

gruss

domme
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  #20  
Alt 09-02-2004, 03:02
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Sogar Private dürfen Dich bis zur Klärung Deiner Identität festhalten, sollte ien Grund bestehen.

gruss

domme

PS: hab ich vergessen
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  #21  
Alt 09-02-2004, 03:05
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UND

Sicherheitsfirmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit Ausweisen auszustatten, sollte Dich jemand im Job fragen, MUSST Du ihm rede und Antwort zu Deiner Identität stehen. Deutsches Recht.

gruss

domme
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  #22  
Alt 09-02-2004, 04:12
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HI Domme!

Zitat:
Offizielle Organe können Dich bis zur Klärung Deiner Identität festhalten, solltest Du Deinen Ausweis nicht bei Dir führen.
Ganz genau!! Offizielle Organe! Das meinte ich zb. mit Polizei.

Zitat:
Sogar Private dürfen Dich bis zur Klärung Deiner Identität festhalten, sollte ien Grund bestehen.
Stimmt genau!! Sollte ein Grund vorliegen! Ist Jedermannsrecht. Erwische ich jemanden bei einer Straftat, oder möchte ich ihn anzeigen, darf ich ihn bis zum Eintreffen der Polizei oder feststellung der Personalien vorübergehend festhalten.
Aber sicher kein Gast den ich an der Türe zu einem Club (verbal) abgewiesen hab.
Zitat:
sollte Dich jemand im Job fragen, MUSST Du ihm rede und Antwort zu Deiner Identität stehen.
Jemand? Polizei, Behörden usw - JA!!
Ein Gast, ohne daß ein Grund vorliegt ?? Sicher NEIN!
Oder anders ausgedrückt: Verlangen kann er meinen Ausweis von mir aus schon, nur kriegen wird er ihn von mir nicht

Zitat:
Jedermann hat das Recht vor Geschäftsabschluss, Deinen Personalausweis zu verlangen
Na davon gehe ich dich schwer aus. Nur ging es hier nicht um einen Geschäftsabschluss.

Mein Posting bezog sich auf Swidis Beitrag: "... Fragt denn Türsteher nach dem grund, warum Ihr nicht rein dürft ....Die Sicherheitsfirmen Leute haben meistens ein Firmenausweis dabei, auf dem der NAme des jenigen drauf steht.Er muß sich auf verlangen ausweisen! "
Da bleibe ich dabei,von mir kriegt dieser Gast keine Personalien!

Er kann gern die Polizei anrufen und diese können dann meine Personalien feststellen.
Aber: a) möchte ich dann im Gegenzug die Personalien des anderen haben
b) wird er ( solange ich das Hausrecht habe) diesen Club nie wieder von innen betrachten.
c) reicht der Polizei im Normalfall auch mein Personalausweis. Ob ich wirklich für diese Firma arbeite können sie dann erfragen, (bzw. ist in dem Fall gar nicht interessant)

Zitat:
Ich hab den Job 10 Jahre gemacht, ich weiss wovon ich redete....,
Keine Sorge, die Spätfolgen gehen auch irgendwann mal vorbei (nichts für ungut, nur Spaß)

Grüsse

p.s. Gut daß du das "und" so groß geschrieben hast. Ich bin kurzsichtig und hätte es beinahe übersehen
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  #23  
Alt 09-02-2004, 09:37
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Zitat:
Zitat von Joachim
Nönö, Franz hat recht.

Frei nach §11 BewachV*(ich hab keinen Bock den ganzen Paragrafen abzutippen):Ein Ausweis ist zwar mitzuführen, aber er ist nur auf Verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt nehm ich mal an) vorzuzeigen.

*Fundstelle: Bundesgesetzblatt, Jahrg. 1995, Teil I, S. 1602 ff
Türleute einer Firma haben nen Ausweis zu tragen und zwar so,dass der Name und das Foto erkennbar sind.

Der Lehrgang nach § 34 a ist seit 1996 Pflicht.
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  #24  
Alt 09-02-2004, 09:56
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Zitat:
Zitat von Zeroboy
Türleute einer Firma haben nen Ausweis zu tragen und zwar so,dass der Name und das Foto erkennbar sind.

Der Lehrgang nach § 34 a ist seit 1996 Pflicht.
Wird wohl für Sicherheits-Firmen gelten, aber wie sieht es aus wenn der Betreiber mit seinem Personal direkt Verträge hat und keine Firma damit beauftragt ist?

____________
PS: Ich passe mal das Thema an die Diskussion an.
____________
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Geändert von Alfons Heck (09-02-2004 um 09:58 Uhr).
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  #25  
Alt 09-02-2004, 10:20
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Cool

Klar musst du nicht jedem Hampel Deinen Perso in die Hand drücken, aber Du musst Dich erstmal als Sicherheitsmitarbeiter, Mann mit Hausrecht, vorstellen.
Ich sag nur Zeroboys posting ist keine Scherzaussage.
Wegen Pöbeleien, Beleidigungen, das ist kein Anlass, die Hände in der Tasche nach dem Papier suchend verschwinden zu lassen, kann ein pöser Fehler sein.
Als Privater Türsteher brauchst Du keinen Ausweis, aber nach geltendem Recht inzwischen den §34a, wenn Du nicht länger als ´96 den Job machst. Schwarz bezahlt aber schwer nachweisbar
Sollte ein Gast das verlangen, im Grunde bist Du verpflichtet, aber auch die Polizei sieht das nicht so ernst, das wäre so, als wenn Du den Beamten erstmal nach seinem Dienstausweis fragst, obwohl er Uniform und mütze anhat.
Ein polizist sagte zu mir mal, kauft Euch irgendwas wo Security draufsteht, dann ging ein Gast mit solch einem T-Shirt an mir vorbei, und ich fragte, was soll das bringen.

gruss

domme
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  #26  
Alt 09-02-2004, 10:51
Benutzerbild von Harrington
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Zitat:
Zitat von Alfons Heck
Wird wohl für Sicherheits-Firmen gelten, aber wie sieht es aus wenn der Betreiber mit seinem Personal direkt Verträge hat und keine Firma damit beauftragt ist?

____________
PS: Ich passe mal das Thema an die Diskussion an.
____________
Wenn der imaginäre Disco/Clubbetreiber mit den Leuten einen Vertrag hat,wo drinsteht dass sie die Tür bewachen sollen,müssen die auch den IHK Lehrgang machen.

Wenn die Jungs an der Tür stehen und sagen dass sie nur nen "Freundschaftsdienst"machen,kann das Ordnungamt ihnen nur dann was wenn was passiert ist.(Schlägerei und ähnliches.)
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  #27  
Alt 09-02-2004, 17:22
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Hi

@domme
Zitat:
Klar musst du nicht jedem Hampel Deinen Perso in die Hand drücken, aber Du musst Dich erstmal als Sicherheitsmitarbeiter, Mann mit Hausrecht, vorstellen.
Ja, da sind wir uns einig. Wusste ich es doch

@Zeroboy
Gebe dir Recht. Nur in der Praxis haben nicht alle Leute ihren Dienstausweis so daß Name und Foto erkennbar sind. Viele Firmen händigen erst einen Ausweis aus, wenn die Person schon öffter gearbeitet hat. Bei uns wird es meist so gehandhabt, daß der Ausweis an der Brusttasche mit einem Clip befestigt wird. Es ist möglich ihn für andere leserlich anzubringen, aber auch in die Tasche rein zu stülpen. Hat den Vorteil, daß man nicht nach jeder Schlägerei erst seinen Ausweis auf dem Fußboden wieder suchen muß.


Zitat:
Wenn der imaginäre Disco/Clubbetreiber mit den Leuten einen Vertrag hat,wo drinsteht dass sie die Tür bewachen sollen,müssen die auch den IHK Lehrgang machen.
Ja, der IHK Lehrgang ist für alle Pflicht, ob über Firma oder direkt in der Disko angestellt.
Falls Alfons aber den Security-Ausweis meinte, reicht es für Türsteher die direkt über eine Disco angestellt sind der Perso. Einheitliche Kleidung, an der man den Türsteher erkennt ist aber von Vorteil.

Grüsse
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  #28  
Alt 10-02-2004, 10:25
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Zitat:
Zitat von Shogun
Hi
@Zeroboy
Gebe dir Recht. Nur in der Praxis haben nicht alle Leute ihren Dienstausweis so daß Name und Foto erkennbar sind. Viele Firmen händigen erst einen Ausweis aus, wenn die Person schon öffter gearbeitet hat. Bei uns wird es meist so gehandhabt, daß der Ausweis an der Brusttasche mit einem Clip befestigt wird. Es ist möglich ihn für andere leserlich anzubringen, aber auch in die Tasche rein zu stülpen. Hat den Vorteil, daß man nicht nach jeder Schlägerei erst seinen Ausweis auf dem Fußboden wieder suchen muß.



Ja, der IHK Lehrgang ist für alle Pflicht, ob über Firma oder direkt in der Disko angestellt.
Falls Alfons aber den Security-Ausweis meinte, reicht es für Türsteher die direkt über eine Disco angestellt sind der Perso. Einheitliche Kleidung, an der man den Türsteher erkennt ist aber von Vorteil.

Grüsse
Hi Shogun,

stimme dir natürlich auch zu,aber ich sagte ja auch nur was (normalerweise)Pflicht wäre,laut Gesetzgeber...

Persönlich mache ich das auch nicht unbedingt....
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  #29  
Alt 12-02-2004, 03:02
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Kampfkunst: Kk ur s
 
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Eine Ausbildung kommt bestimmt, wenn mit den Prüfungen angefangen wird.
Ich persönlich finde, sie sollten zumindest das kleine 1 x 1 beherrschen, das Alphabet der jeweiligen Muttersprache kennen, die 4 Grundrechenarten inklusive einfachem Kopfrechnen beherrschen und Knigges Grundschule sollte kein Femwort sein. Römische Zahlen wären doch zuviel verlangt. Unnötig zu erwähnen, dass ein Wesenstest unerlässlich ist.
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  #30  
Alt 12-02-2004, 11:38
inaktiv
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 22.02.2003
Beiträge: 1.077
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Zitat:
Zitat von Bill
Unnötig zu erwähnen, dass ein Wesenstest unerlässlich ist.
Damit man um den Maulkorb drumrum kommt?
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