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  #1  
Alt 13-11-2009, 06:12
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 30.06.2009
Beiträge: 1.458
Standard Bundesheer für den Security-Bereich

hallo, also ich möchte die securitys unter euch mal fragen
wie wichtig es ist den wehrdienst abgeschlossen zu haben
um als security zu arbeiten.

bezieht sich auf alle bereiche der securitybranche wie zB: U-bahn wache,
personenschutz, gebäudesecurity oder objektschutz.
soweit ich weiss muss man da ja manchmal bewaffnet sein
sprich: abgeschlossenes bundesheer haben seh ich das richtig?

und auch als "normaler" türsteher schadet es ja sicher nicht
sich im ernstfall bewaffnen zu dürfen?
was ja ohne bundesheer nicht erlaubt ist...

danke für eure antworten.
je ausführlicher geschrieben desto besser.
thx
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  #2  
Alt 13-11-2009, 06:50
Benutzerbild von mykatharsis
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: LMAA Wing Chun
 
Registrierungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 11.032
Standard

Ich kenn mich mit dem österreichischen Recht nicht so aus, aber sonst spielt Wehrdienst oder nicht absolut gar keine Rolle für Tätigkeiten als Türsteher und/oder Regeln zur Bewaffnung. Ich kann im Wikipedia-Artikel dazu auch nichts finden:

Waffengesetz (Österreich) ? Wikipedia

Ich hab mal mit einem österreichischen Polizisten geredet, der meinte, dass die nichtmal ihr Tonfa auf dem Weg von und zum Dienst mit sich führen dürfen. Würde das Waffenrecht nicht hergeben.
__________________
Man verdirbt einen Jüngling am sichersten, wenn man ihn anleitet, den Gleichdenkenden höher zu achten, als den Andersdenkenden.. Nietzsche
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  #3  
Alt 13-11-2009, 08:45
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 30.06.2009
Beiträge: 1.458
Standard

danke schon mal für die antwort.

und weisst du vielleicht wie es mit den anderen security-bereichen
aussieht.(z.B Gebäudewache etc.)
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  #4  
Alt 13-11-2009, 11:15
Benutzerbild von LawOfThomsen
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Krav Maga
 
Registrierungsdatum: 19.03.2008
Ort: munich
Alter: 29
Beiträge: 518
Standard

rein für den dienst als sec halte ich es nicht für wichtig den Wehrdienst zu machen, weil dortige Ausbildungsgebiete nichts mit der Arbeit als Sec zu tun haben, bis auf wenige Ausnahmen.
Um eine Waffenbesitzkarte in Österreich zu bekommen ist es allerdings förderlich beim Bundesheer zu sein, da man die Befähigung zum sachgemäßen Umgangnachweisen muss und der Dienstausweis meines Wissens als Nachweis gilt.
ISt für mich zwar unverständlich warum das so ist, weil ich doch einige Soldaten kenne, denen ich abspreche mit Waffen sachgemäß umgehen zu können, obwohl sie täglich damit zu tun haben.
__________________
Die oben genannten Aussagen, sind nur meine persönliche Meinung und keine Tatsachenbeschreibungen.
"Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln" (General Clausewitz)
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  #5  
Alt 13-11-2009, 11:34
Benutzerbild von Kyoshi
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Kampfkunst: Close Combat / Selfdefense
 
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Ort: Germany
Alter: 50
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Wehrdienst hat noch nie geschadet !
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  #6  
Alt 13-11-2009, 11:46
Benutzerbild von mykatharsis
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: LMAA Wing Chun
 
Registrierungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 11.032
Standard

In Deutschland sind militärischer Dienst und Sachkunde für Waffenbesitz zwei völlig verschiedene Dinge. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei den Ösis so viel anders ist.

Dann sind Waffenbesitz und das Führen selbiger nochmal ganz ganz weit voneinander entfernt.
__________________
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  #7  
Alt 13-11-2009, 12:53
Benutzerbild von JI716
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Kampfkunst: Warrior Spirit
 
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  #8  
Alt 13-11-2009, 13:06
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  #9  
Alt 13-11-2009, 14:08
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Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 30.06.2009
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JI7176: danke für deinen informativen beitrag.

also meine annahme das es mit zivildienst um
einiges erschwert wird in den sec.bereich zu kommen
bestätigt sich.

ich wollte ja eigentlich über den zivildienst eine ausbildung
als rettungssanitäter starten und nebenbei als security jobben
aber das wird so wohl nix.
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  #10  
Alt 13-11-2009, 14:34
Benutzerbild von JI716
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Warrior Spirit
 
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  #11  
Alt 14-11-2009, 18:12
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Kampfkunst: Leben
 
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Ort: Süddeutschland
Beiträge: 872
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Zitat:
Zitat von JI716 Beitrag anzeigen
Schönen Tag,

kommt drauf an. Sich ohne Bundesheer nicht bewaffnen zu dürfen, ist so nicht richtig. Wenn Du untauglich bist und weder Grundwehrdienst noch Zivildienst ableistest, begründet das kein Waffenverbot gemäß §5 Abs. 5 ZDG gegen Dich.

Problem bekommst Du nur dann, wenn Dein Arbeitgeber nur Leute einstellt, die tauglich waren und den GWD abgeleistet haben (was durchaus vorkommt).

Wenn Du allerdings Zivildienst leistest, besteht gegen Dich nach §5 Abs.5 ZDG für die Dauer von 15 Jahren ein Waffenverbot, unter anderem genehmigungspflichtige Schusswaffen betreffend (Kategorie B).
Bedeutet: Keine Waffenbesitzkarte und kein Waffenpass für Dich.
Somit kannst du alle bewaffneten Bereiche ersatzlos vergessen.

Was die unbewaffneten Bereiche angeht: Kommt drauf an, was Dein Arbeitgeber haben will. Manche bestehen auf GWD, anderen ist es egal.


Edit: Hier noch der genaue Gesetzestext:
wie geil is das denn? finde ich ne klasse regelung, auch wenn man das als zivildienstleistender natürlich etwas diskriminierend finden kann, aber konsequente regelung, wer den dienst an der waffe verweigert darf auch im zivilen keine tragen, super, bestätigt sich immer mehr, dass die österreicher einfach mehr sinn fürs praktische haben, auch wenn sich gestern wieder mal bewiesen hat, dass österreichische frauen etwas seltsam sind...
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  #12  
Alt 15-11-2009, 02:46
Benutzerbild von mykatharsis
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: LMAA Wing Chun
 
Registrierungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 11.032
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Könnte auch einfach sein, dass die in Sachen Begründung für oder wider den Wehrdienst etwas zurück liegen. Aber das wäre jetzt off topic.
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  #13  
Alt 16-11-2009, 22:35
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Kampfkunst: Früher Ju Jutsu, jetzt evtl. Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 10.09.2009
Alter: 30
Beiträge: 48
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Hallo BareKnuckle,

nachdem ich deine Fragen gelesen habe und hier einige Antworten geschrieben wurden, möchte auch eine Beitrag dazu leisten,
dich etwas aufzuklären.

Zitat:
Zitat von Bare-knuckle Beitrag anzeigen
hallo, also ich möchte die securitys unter euch mal fragen
wie wichtig es ist den wehrdienst abgeschlossen zu haben
um als security zu arbeiten.
Die Ausbildung und Wehrdienstzeit haben keinen Einfluss auf diese Arbeit, außer man hat in dieser Funktion gearbeitet ( Wachbatallion, Feldjäger )

Zitat:
bezieht sich auf alle bereiche der securitybranche wie zB: U-bahn wache,
personenschutz, gebäudesecurity oder objektschutz.
soweit ich weiss muss man da ja manchmal bewaffnet sein
sprich: abgeschlossenes bundesheer haben seh ich das richtig?
Nun, wie ich etwas rausgelesen habe, kommst du nicht aus Deutschland.
In Deutschland wirst du in sehr wenigen Objekten eine Waffe vorfinden, da der Kunde dies im Normalfall nicht möchte.
Sollte der Kunde dies wünschen, hat es meistens mit Gesetzes- oder Versicherungsauflagen zu tun.
Dies ist in Deutschland nicht oft der Fall, von daher ist dies nicht unbedingt nötig.
Des weiteren sollte man bedenken, dass nur ein permanentes Training im Bereich Schusswaffengebrauch zum Erfolg führt.
Wenn man in der Bundeswehr/ Bundesheerzeit nicht unmittelbar in einer kämpfenden Truppe landet, ist der Verlust der Kenntisse sehr schnell gegeben. Also sollte im privaten Sicherheitsbereich nur dann Waffen beantragen, wenn man diese im Dienst auch verwenden kann/darf/muss.

Zitat:
und auch als "normaler" türsteher schadet es ja sicher nicht
sich im ernstfall bewaffnen zu dürfen?
was ja ohne bundesheer nicht erlaubt ist...
Hier muss man einfach mal sagen, dass nicht verstanden wurde, um was es in der Türsteherszene überhaupt geht.
Man sollte sich zunächst einmal die Frage stellen, was an der Tür überhaupt für eine Arbeit erwartet wird.
Grundsätzlich sind Discotheken nichts anderes als Dienstleister, die es Gästen ermöglicht, einen tollen Abend zu verbringen.
Hier ist die Vorgabe des Betreibers zu beachten, im Normalfall die Garantie, dass es an diesem Abend keine Probleme gibt. Und das in jeder Lage.

Somit hat es oberste Priorität, den Gast zuvorkommend zu behandeln.
Dazu gehört viel Feingefühl, Höfflichkeit, Respekt vor dem Kunden und Kenntnisse, die ein bisschen in die Psychologie gehen.
Hierzu sollte noch ein wenig Brandschutz, Gebäudetechnik und die Kenntnisse über den Rechtskunde-Bereich vorhanden sein.

Dies alles hat, wie du hier lesen kannst, nichts mit Bewaffnung zu tun, was in öffentlichen Bereichen, auf Veranstaltungen und Konzerten und sonstigen Bereichen, die mit Menschen zu tun haben, grundsätzlich Untersagt ist.

Hier bedarf es einer Genehmigung der Ordnungsbehörde, die nur in den aller seltensten Fällen eine Genehmigung herausgibt.
Die zu bekommen, ist ein hoher Aufwand, es werden hohe Erwartungen und Anforderungen gestellt und es wird geprüft, ob ein berechtigtes Interesse besteht.
Dies ist in den meinsten, von dir angegebenen Fällen icht der Fall und somit hinfällig.

Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass das Soldatendasein noch lange keine Aussage darüber ist, ein sehr guter Sicherheitsmitarbeiter zu sein.
Dazu gehört ein bisschen mehr, als nur grimmig in der Gegend rumzuschauen und ein T-Shirt mit dem Aufdruck " Security " zu tragen.

Gruß 2m02cm-Mann
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  #14  
Alt 19-11-2009, 01:27
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen
 
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Beiträge: 1.458
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danke nochmal an alle. meine frage habt ihr gut beantwortet.

EDIT: ja ich bin aus österreich.
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  #15  
Alt 16-02-2010, 03:06
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Muay Thai, Brazilian Jiu-Jitsu
 
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Alter: 25
Beiträge: 467
Standard

Zitat:
Zitat von 2m02cm-Mann Beitrag anzeigen
Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass das Soldatendasein noch lange keine Aussage darüber ist, ein sehr guter Sicherheitsmitarbeiter zu sein.
Wie du ja selber sagtest, gibt es bei der Bundeswehr dafür auch spezifische Truppenteile.. ansonsten gilt: Die Polizei ist ein scharfes Messer, die Bundeswehr ein langes Breitschwert
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