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  #1  
Alt 31-01-2010, 23:42
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Standard Dürfen Detektive personalien feststellen...

Hi Leute,

liege hier grade gemütlich auf dem Sofa und gucke Sat 1.
Da wurde grade in einer Reportage gesagt das Detektive
personalien feststellen dürfen. Stimmt das? Dachte immer
sowas darf nur die Polizei.
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  #2  
Alt 31-01-2010, 23:45
inaktiv
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wie meinst du das... personalien feststellen?
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  #3  
Alt 31-01-2010, 23:45
Benutzerbild von Tori
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Ist doch nur Fernsehen - Glaubst Du alles was Du siehst?
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  #4  
Alt 31-01-2010, 23:45
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meinst du kaufhausdetektive?

du musst ihnen deine personalien nicht geben, da sie dann wohl die polizei rufen...
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  #5  
Alt 31-01-2010, 23:47
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Zitat:
Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
Hi Leute,

liege hier grade gemütlich auf dem Sofa und gucke Sat 1.
Da wurde grade in einer Reportage gesagt das Detektive
personalien feststellen dürfen. Stimmt das? Dachte immer
sowas darf nur die Polizei.
nur wenn du sie ihnen freiwillig gibst. sie dürfen dich weder nach personalien durchsuchen noch irgendwie druck ausüben. entweder freiwillig oder polizei rufen
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  #6  
Alt 31-01-2010, 23:48
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Hier haben grade Privatdetekt. einen Müllsünder angehalten und in dem Zusammenhang wurde gesagt das sie das Recht haben Personalien festzustellen. Und ich meine das sie das nicht dürfen...
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  #7  
Alt 31-01-2010, 23:48
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Also, bei dem Detektiv bei uns im Kaufhaus ist es eben so: Er kann einen "Erwischten" fragen, ob er ihm den Ausweis zeigt, damit er die Anzeige schreiben kann.

Mag der nicht oder hat keinen, dann wird eben die Polizei dazugeholt und die nimmt dann die Personalien auf.
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  #8  
Alt 31-01-2010, 23:50
inaktiv
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Zitat:
Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
nur wenn du sie ihnen freiwillig gibst. sie dürfen dich weder nach personalien durchsuchen noch irgendwie druck ausüben. entweder freiwillig oder polizei rufen
ach so ist das gemeint.
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  #9  
Alt 31-01-2010, 23:51
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Ja so kenne ich die Rechtslage auch...

aber wie weit darf ein Detektiv eigentlich überhaupt gehen...

sagen wir mal der vermeintliche Dieb will sich nicht festhalten lassen,
wie weit dürfen Detektive/Security eigentlich gehen.

Letztens war hier schonmal so ein Thread wo es hieß das sie auch nicht das Recht haben jemanden festzuhalten.
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  #10  
Alt 31-01-2010, 23:55
Benutzerbild von Tori
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Standardantwort: Kommt darauf an
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  #11  
Alt 31-01-2010, 23:56
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Zitat:
Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
Ja so kenne ich die Rechtslage auch...

aber wie weit darf ein Detektiv eigentlich überhaupt gehen...

sagen wir mal der vermeintliche Dieb will sich nicht festhalten lassen,
wie weit dürfen Detektive/Security eigentlich gehen.

Letztens war hier schonmal so ein Thread wo es hieß das sie auch nicht das Recht haben jemanden festzuhalten.
wenn sie ihn auf frischer tat oder bei der direkten flucht erwischen dürfen sie ihn auch festhalten, vorläufig festnehmen, und bei gegenwehr im sinne der notwehr gewalt anwenden (wie jeder andere bürger auch) sie haben nicht mehr befugnisse als der rest der bevölkerung.
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  #12  
Alt 31-01-2010, 23:56
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Na, wenn diese "Detektive" mal keine Ordnungsdienstmitarbeiter waren. Alle anderen "Detektive" dürfen lediglich das hier:

....§ 127 StPO: (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Jedermann Festnahme. Bedeutet, lediglich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Das allerdings dann auch mit angemessener Gewalt, wenn sich die Person entfernen möchte.

Gruß
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  #13  
Alt 31-01-2010, 23:57
Benutzerbild von Spark
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Kaufhausdetekitve können sich wohl noch das Hausrecht zu nutze machen, allerdings weiss ich gar nicht was das im Detail beinhaltet. Hat da jemand mehr Ahnung? Darf man jemanden "festhalten", wenn er quasi unters Hausrecht fällt?
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  #14  
Alt 31-01-2010, 23:59
Benutzerbild von Niten Doraku
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Zitat:
Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
und gucke Sat 1.
Nun, die Detektive von Lenßen und Partner dürfen s.

Ne im ernst: Ich glaub die von Sat 1 werden schon recherchiert haben. Und auch wenn man von den ganzen Pseudo Gerichts- und Anwaltshows nix hält, es wär für Sat 1 SEHR peinlich in solchen Sachen Mist zu erzählen.
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  #15  
Alt 31-01-2010, 23:59
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Kaufhausdetektive dürfen ebenfalls nur bis zum Eintreffen der Polizei jemanden festhalten. Wieder müssen die Voraussetzungen des 127 StPO vorliegen.
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