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#1
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| Was genau "darf" man als Security rein rechtlich eigentlich? Wann darf man jemand rauswerfen? Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden? Wann darf man jemand "festnehmen"? Wie lange darf man jemand festhalten? Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben? Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf? |
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#2
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| - Man darf als Sec jemanden rauswerfen wenn die Person Randale macht, rumpöbelt, etc -> sprich: wenn sich jemand nicht an die Spielregeln des Hausherren hält (Security vertritt das Hausrecht). - Sovie wie nötig ist, als wenn du jemanden aus deinem eigenen Haus/Wohnung entfernst. - Du darfst jeden festnehmen, den du auf "frischer Tat ertappst", wenn dir die Person unbekannt ist. Verliert er seine Brieftasche, lass' ihn laufen wenn Perso oder Führerschein drin sind, die Polizei findet ihn dann schon. - Bis die Polizei eingetroffen ist. - Nein. Der einzige unterschied zwischen Sec und "Normalsterblichen" ist, dass Securities das Hausrecht für den Hausherren ausüben. Secs entscheiden wer reinkommt und wer nicht, als wäre es ihr Haus wo man rein will.
__________________ "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ??? "Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^ |
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#3
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| Aber die gängige Praxis ist wohl eher bis Eintreffen der Herren in Uniform. gruss domme |
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#4
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| Was genau "darf" man als Security rein rechtlich eigentlich? – Das kommt ganz darauf an wo Du arbeitest. Im Normalfall hast Du als Sec nichts weiter als die Bürgerrechte (Hausrecht, Nothilfe, Notwehr,etc.). Anderes gilt wenn Du irgendwo arbeitest wo Hoheitsrechte beliehen wurden. Wann darf man jemand rauswerfen? - Tja, aufs Hausrecht bezogen kann man jemand jederzeit aus seinem „Haus“ bitten. In der praktischen Umsetzung ist das dann wieder etwas anderes. Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden? – Auch hier will ich keine Pauschalaussage treffen. Das LG Nürnberg entschied in einem Zivilurteil, dass das Hausrecht ein notwehrfähiges Rechtsgut ist, d.h. der Inhaber des Hausrechts darf eine Person, welche trotz Aufforderung, den Bereich nicht verlässt, notfalls auch mit Gewalt entfernen. Ergo zur Durchsetzung des Hausrechts ist körperliche Gewalt zulässig sofern die Grenzen der Notwehr nicht überschritten werden. Man sollte allerdings erwähnen, dass es ein älteres, konträres Urteil des OLG FFM gibt nach welchem das Hausrecht kein notwehrfähiges Rechtsgut ist. Wann darf man jemand "festnehmen"? – Wurde bereits erwähnt. Wie lange darf man jemand festhalten? – Wurde auch schon erwähnt. Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben? – Laut Info des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein: Das Personalausweisgesetz erlaubt die Verwendung des Personalausweises im Bereich der Privatwirtschaft als Ausweis- und Legimitationspapier sowie zur Altersfeststellung für Zwecke des Jugendschutzes. Da der Personalausweis im Besitz des Betroffenen steht, ist er grundsätzlich auch als Pfand geeignet. Die Hinterlegung des Ausweises muss aber freiwillig sein und darf den Jugendlichen nicht aufgezwungen werden. Von daher - wie oben beschrieben. Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf? – sehe keinen Sinn in dieser Frage. |
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#5
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| Warum sollte derjenige irgendwie mehr Rechte haben als jeder normale Mensch ![]() |
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#6
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| was mich interessieren würde ist,es gibt ja genug gegenstände die man nicht auf öffentlichen veranstalltungen führen darf,bestimmt messer etc. ,das müsste doch für sec. auch gelten ,oder? wie ist das rechtlich,dürfen die einen tele dabeihaben? |
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#7
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| Wenn man auf privatem Grund und Boden ist, sprich irgendein befriedetes Besitztum o. ähnliches bewacht, kannst du quasi tragen, was du willst. |
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#8
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| Wenn jemand für eine Sicherheitsfirma arbeitet hat er mehr oder weniger Rechte wie du. Er kann das Hausrecht ja vertreten aber wenn der Besitzer dich bittet es für ihn zu tun darfst du es auch. Wenn man jemaden auf frischer Tat ertappt dann darf man ihn festhalten sonst nicht. Wenn jemand mich festhalten wollen würde und mich ordentlich behandelt würde ich es mitmachen, denn er macht nur seinen Job. Würde er mir auf den Sack gehen würde er mich festhalten was er nicht darf würde ich ihm die Arme brechen. Keiner darf dich festhalten wegen einem Verdacht wenn er nicht die Polizei ist. |
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#9
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| Zitat:
Sofern dir jemand, in Ausübung deiner Tätigkeit im Sicherheitsdienst, das Hausrecht übertragen hat, darfst du Discobesucher des Clubs verweisen. Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden? ...auf jeden Fall verhältnissmässig! Soviel wie nötig, so wenig wie möglich. Ganz schnell kann dir durch übermässige Gewaltanwendung ein Strick gedreht werden. Wann darf man jemand "festnehmen"? Wie lange darf man jemand festhalten? Festnahme - Wikipedia Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben? Ja, denn die Minderjährigen haben immer die Wahl zwischen zwei Optionen. Einlass unter Abgabe des Personalausweises, oder eben kein Einlass. Genau genommen übergeben sie somit "freiwillig" ihren Personalausweis. Niemand wird zu etwas gezwungen oder genötigt. Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf? Nein! Dir wird lediglich in Ausübung deines Berufes vom "Hausherren" (Discothekenbesitzer) das Hausrecht übertragen. Kannst es ähnlich wie mit deiner Wohnung sehen. Dort kannst du auch jeden unliebsamen Besuch den Einlass verwehren.... Ich sage es mal so, sollte dir, nach einer Auseinandersetzung, jemand nachweisen, daß du von irgendwelchen Waffen (unverhältnissmässig - siehe oben) Gebrauch gemacht hast, dann Prost Mahlzeit. Dann hast du die längste Zeit in diesem Gewerbe gearbeitet. Selbst vor dem Einsatz von Pfefferspray oder dergleichen wäre ich vorsichtig, ganz zu schweigen von Messern, Schlagstöcken etc. pp. Meine Erfahrungen beziehen sich allerdings nur für den ganz normalen Veranstaltungsschutz....
__________________ Wer bis zum Hals in Scheisse steht, sollt´n Kopf nich hängen lassen! http://www.wti-schule.de/dino-team/index.html Geändert von Tino78 (04-02-2008 um 12:19 Uhr). Grund: Hab noch ein bissl Senf vergessen... |
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#10
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| @Trioxine Das mitführen von den von Dir genannten Gegenständen geht bei öffentlichen Events nur mit entsprechender (von Zeroboy bereits erwähnt) Genehmigung. |
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#11
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immer bewusst sein. Aus diesem Grunde würde ich gar nichts erst mitehmen....
__________________ Wer bis zum Hals in Scheisse steht, sollt´n Kopf nich hängen lassen! http://www.wti-schule.de/dino-team/index.html |
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#12
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| Das hängt von der Veranstaltung und dem zu erwartenden Publikum ab. Wenn man mit einem Messer angegangen wird ist man froh nicht mit leeren Händen da zu stehen. Die Scharfschützen vom SEK stehen theoretisch gesehen auch mit einem Bein im Knast…Wenn die Waffe richtig gehandhabt und nur in der entsprechenden Situation eingesetzt wird gibt es auch keine Probleme. Geändert von nogain (04-02-2008 um 14:04 Uhr). |
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#13
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| Weil wenn ja, glaube ich das nicht so ganz ![]() Zitat:
Geändert von Blue_Dragon (04-02-2008 um 19:20 Uhr). |
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#14
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| Da das Ganze mit dem Einverständnis des Inhabers geschieht, besteht darin kein Problem. |
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#15
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| @Blue Dragon Du glaubst also nicht, dass ein SEK-Mann auch zur Verantwortung gezogen wird wenn er seine Waffe willkürlich, ohne Notstand oder in überzogener Notwehr einsetzt? Weiß nicht wie die Praxis aussieht aber in der Theorie ist es auch für ihn strafbar. Der springende Punkt, bzw. auf was ich hinaus wollte ist, dass es im Prinzip egal ist ob Polizist oder Sec. Wer eine Waffe mit sich trägt darf diese auch nur entsprechend einsetzen. Ansonsten macht er sich strafbar. |
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