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  #1  
Alt 03-02-2008, 01:07
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: KM, MMA
 
Registrierungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 27
Standard Was darf ein Security?

Was genau "darf" man als Security rein rechtlich eigentlich?

Wann darf man jemand rauswerfen?
Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden?
Wann darf man jemand "festnehmen"?
Wie lange darf man jemand festhalten?
Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben?

Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf?
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  #2  
Alt 03-02-2008, 05:58
Benutzerbild von himura_kenshin
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Ju-Jutsu
 
Registrierungsdatum: 09.09.2006
Alter: 22
Beiträge: 204
Standard

Zitat:
Zitat von *Morphy* Beitrag anzeigen
Wann darf man jemand rauswerfen?
- Man darf als Sec jemanden rauswerfen wenn die Person Randale macht, rumpöbelt, etc -> sprich: wenn sich jemand nicht an die Spielregeln des Hausherren hält (Security vertritt das Hausrecht).
Zitat:
Zitat von *Morphy* Beitrag anzeigen
Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden?
- Sovie wie nötig ist, als wenn du jemanden aus deinem eigenen Haus/Wohnung entfernst.
Zitat:
Zitat von *Morphy* Beitrag anzeigen
Wann darf man jemand "festnehmen"?
- Du darfst jeden festnehmen, den du auf "frischer Tat ertappst", wenn dir die Person unbekannt ist. Verliert er seine Brieftasche, lass' ihn laufen wenn Perso oder Führerschein drin sind, die Polizei findet ihn dann schon.
Zitat:
Zitat von *Morphy* Beitrag anzeigen
Wie lange darf man jemand festhalten?
- Bis die Polizei eingetroffen ist.
Zitat:
Zitat von *Morphy* Beitrag anzeigen
Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben?
- Ja, dürfen sie. Entweder die Minderjährigen geben dir ihre Ausweise freilwillig, oder si kommen nicht rein. So einfach ist das. Dazu zwingen dir ihre Ausweise zu geben kannst du sie nicht (aber dann komm' sie halt nicht rein).

Zitat:
Zitat von *Morphy* Beitrag anzeigen
Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf?
- Nein. Der einzige unterschied zwischen Sec und "Normalsterblichen" ist, dass Securities das Hausrecht für den Hausherren ausüben. Secs entscheiden wer reinkommt und wer nicht, als wäre es ihr Haus wo man rein will.
__________________
"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ???
"Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^
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  #3  
Alt 03-02-2008, 07:05
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: LYWC
 
Registrierungsdatum: 28.08.2001
Ort: Aix en Provence
Alter: 38
Beiträge: 1.423
Standard

Zitat:
Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
Du darfst jeden festnehmen, den du auf "frischer Tat ertappst", wenn dir die Person unbekannt ist. Verliert er seine Brieftasche, lass' ihn laufen wenn Perso oder Führerschein drin sind, die Polizei findet ihn dann schon.

- Bis die Polizei eingetroffen ist.
Das ist ein guter Punkt. Sogesehen darfst Du jemanden nur solange festhalten, bis seine Identiät eindeutig bewiesen ist. Also, bis er Dir seine Papiere zeigt, die seine Identität beweisen. Und diese darf man als Privater nicht einbehalten, gehört ja Papa Staat.
Aber die gängige Praxis ist wohl eher bis Eintreffen der Herren in Uniform.

gruss

domme
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  #4  
Alt 04-02-2008, 10:52
nogain
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
Standard

Was genau "darf" man als Security rein rechtlich eigentlich? – Das kommt ganz darauf an wo Du arbeitest. Im Normalfall hast Du als Sec nichts weiter als die Bürgerrechte (Hausrecht, Nothilfe, Notwehr,etc.). Anderes gilt wenn Du irgendwo arbeitest wo Hoheitsrechte beliehen wurden.

Wann darf man jemand rauswerfen? - Tja, aufs Hausrecht bezogen kann man jemand jederzeit aus seinem „Haus“ bitten. In der praktischen Umsetzung ist das dann wieder etwas anderes.

Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden? – Auch hier will ich keine Pauschalaussage treffen. Das LG Nürnberg entschied in einem Zivilurteil, dass das Hausrecht ein notwehrfähiges Rechtsgut ist, d.h. der Inhaber des Hausrechts darf eine Person, welche trotz Aufforderung, den Bereich nicht verlässt, notfalls auch mit Gewalt entfernen. Ergo zur Durchsetzung des Hausrechts ist körperliche Gewalt zulässig sofern die Grenzen der Notwehr nicht überschritten werden. Man sollte allerdings erwähnen, dass es ein älteres, konträres Urteil des OLG FFM gibt nach welchem das Hausrecht kein notwehrfähiges Rechtsgut ist.


Wann darf man jemand "festnehmen"? – Wurde bereits erwähnt.

Wie lange darf man jemand festhalten? – Wurde auch schon erwähnt.

Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben? – Laut Info des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein:

Das Personalausweisgesetz erlaubt die Verwendung des Personalausweises im Bereich der Privatwirtschaft als Ausweis- und Legimitationspapier sowie zur Altersfeststellung für Zwecke des Jugendschutzes. Da der Personalausweis im Besitz des Betroffenen steht, ist er grundsätzlich auch als Pfand geeignet. Die Hinterlegung des Ausweises muss aber freiwillig sein und darf den Jugendlichen nicht aufgezwungen werden.

Von daher - wie oben beschrieben.

Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf? – sehe keinen Sinn in dieser Frage.
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  #5  
Alt 04-02-2008, 10:56
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Raufen & Rangeln
 
Registrierungsdatum: 22.04.2004
Ort: Hamburg - St. Pauli
Beiträge: 1.631
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Warum sollte derjenige irgendwie mehr Rechte haben als jeder normale Mensch
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  #6  
Alt 04-02-2008, 10:57
Benutzerbild von trioxine
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Sexcrima und Philippinisches Dönermesser
 
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Beiträge: 3.471
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was mich interessieren würde ist,es gibt ja genug gegenstände die man nicht auf öffentlichen veranstalltungen führen darf,bestimmt messer etc.
,das müsste doch für sec. auch gelten ,oder?
wie ist das rechtlich,dürfen die einen tele dabeihaben?
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  #7  
Alt 04-02-2008, 11:17
Benutzerbild von Zeroboy
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: allet wat jeht....
 
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Ort: Düsseldorf
Beiträge: 2.949
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Zitat:
Zitat von trioxine Beitrag anzeigen
was mich interessieren würde ist,es gibt ja genug gegenstände die man nicht auf öffentlichen veranstalltungen führen darf,bestimmt messer etc.
,das müsste doch für sec. auch gelten ,oder?
wie ist das rechtlich,dürfen die einen tele dabeihaben?
Eigentlich nicht, zumindest auf öffentlichen Events nicht, dafür kann man u.U. beim zuständigen OA eine Genehmigung beantragen.

Wenn man auf privatem Grund und Boden ist, sprich irgendein befriedetes Besitztum o. ähnliches bewacht, kannst du quasi tragen, was du willst.
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  #8  
Alt 04-02-2008, 11:38
Benutzerbild von Dr. Big
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Kampfkunst: Thaiboxen, Kickboxen, Boxen
 
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Ort: Düsseldorf
Alter: 29
Beiträge: 283
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Wenn jemand für eine Sicherheitsfirma arbeitet hat er mehr oder weniger Rechte wie du. Er kann das Hausrecht ja vertreten aber wenn der Besitzer dich bittet es für ihn zu tun darfst du es auch. Wenn man jemaden auf frischer Tat ertappt dann darf man ihn festhalten sonst nicht. Wenn jemand mich festhalten wollen würde und mich ordentlich behandelt würde ich es mitmachen, denn er macht nur seinen Job. Würde er mir auf den Sack gehen würde er mich festhalten was er nicht darf würde ich ihm die Arme brechen. Keiner darf dich festhalten wegen einem Verdacht wenn er nicht die Polizei ist.
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  #9  
Alt 04-02-2008, 12:10
Benutzerbild von Tino78
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Kampfkunst: Ringen, Luta Livre & BJJ - alles rund um´s kuscheln auf der Matte
 
Registrierungsdatum: 29.05.2006
Ort: Magdeburg
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Beiträge: 1.073
Standard

Zitat:
Zitat von *Morphy* Beitrag anzeigen
Was genau "darf" man als Security rein rechtlich eigentlich?

Wann darf man jemand rauswerfen?
Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden?
Wann darf man jemand "festnehmen"?
Wie lange darf man jemand festhalten?
Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben?

Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf?
Wann darf man jemand rauswerfen?
Sofern dir jemand, in Ausübung deiner Tätigkeit im Sicherheitsdienst, das Hausrecht übertragen hat, darfst du Discobesucher des Clubs verweisen.

Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden?
...auf jeden Fall verhältnissmässig! Soviel wie nötig, so wenig wie möglich. Ganz schnell kann dir durch übermässige Gewaltanwendung ein Strick gedreht werden.

Wann darf man jemand "festnehmen"?
Wie lange darf man jemand festhalten?
Festnahme - Wikipedia

Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben?
Ja, denn die Minderjährigen haben immer die Wahl zwischen zwei Optionen. Einlass unter Abgabe des Personalausweises, oder eben kein Einlass. Genau genommen übergeben sie somit "freiwillig" ihren Personalausweis. Niemand wird zu etwas gezwungen oder genötigt.

Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf?
Nein! Dir wird lediglich in Ausübung deines Berufes vom "Hausherren" (Discothekenbesitzer) das Hausrecht übertragen. Kannst es ähnlich wie mit deiner Wohnung sehen. Dort kannst du auch jeden unliebsamen Besuch den Einlass verwehren....





Zitat:
Zitat von trioxine Beitrag anzeigen
was mich interessieren würde ist,es gibt ja genug gegenstände die man nicht auf öffentlichen veranstalltungen führen darf,bestimmt messer etc.
,das müsste doch für sec. auch gelten ,oder?
wie ist das rechtlich,dürfen die einen tele dabeihaben?

Ich sage es mal so, sollte dir, nach einer Auseinandersetzung, jemand nachweisen, daß du von irgendwelchen Waffen (unverhältnissmässig - siehe oben) Gebrauch gemacht hast, dann Prost Mahlzeit. Dann hast du die längste Zeit in diesem Gewerbe gearbeitet. Selbst vor dem Einsatz von Pfefferspray oder dergleichen wäre ich vorsichtig, ganz zu schweigen von Messern, Schlagstöcken etc. pp.
Meine Erfahrungen beziehen sich allerdings nur für den ganz normalen Veranstaltungsschutz....
__________________
Wer bis zum Hals in Scheisse steht, sollt´n Kopf nich hängen lassen!
http://www.wti-schule.de/dino-team/index.html

Geändert von Tino78 (04-02-2008 um 12:19 Uhr). Grund: Hab noch ein bissl Senf vergessen...
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  #10  
Alt 04-02-2008, 12:20
nogain
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@Trioxine

Das mitführen von den von Dir genannten Gegenständen geht bei öffentlichen Events nur mit entsprechender (von Zeroboy bereits erwähnt) Genehmigung.
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  #11  
Alt 04-02-2008, 12:22
Benutzerbild von Tino78
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Ort: Magdeburg
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Beiträge: 1.073
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Zitat:
Zitat von nogain Beitrag anzeigen
@Trioxine

Das mitführen von den von Dir genannten Gegenständen geht bei öffentlichen Events nur mit entsprechender (von Zeroboy bereits erwähnt) Genehmigung.
Genehmigung hin oder her, im Falle eines Falles stehst du auf alle Fälle mit einem Bein im Knast. Das sollte dir als "Bewaffneter" immer bewusst sein. Aus diesem Grunde würde ich gar nichts erst mitehmen....
__________________
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  #12  
Alt 04-02-2008, 13:43
nogain
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Das hängt von der Veranstaltung und dem zu erwartenden Publikum ab. Wenn man mit einem Messer angegangen wird ist man froh nicht mit leeren Händen da zu stehen. Die Scharfschützen vom SEK stehen theoretisch gesehen auch mit einem Bein im Knast…Wenn die Waffe richtig gehandhabt und nur in der entsprechenden Situation eingesetzt wird gibt es auch keine Probleme.

Geändert von nogain (04-02-2008 um 14:04 Uhr).
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  #13  
Alt 04-02-2008, 19:16
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Beiträge: 1.757
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Zitat:
Zitat von nogain Beitrag anzeigen
Die Scharfschützen vom SEK stehen theoretisch gesehen auch mit einem Bein im Knast…Wenn die Waffe richtig gehandhabt und nur in der entsprechenden Situation eingesetzt wird gibt es auch keine Probleme.
Reden wir hier vom Sondereinsatzkommando der Polizei???

Weil wenn ja, glaube ich das nicht so ganz

Zitat:
Zitat von Tino78 Beitrag anzeigen
[b]
Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben?
Ja, denn die Minderjährigen haben immer die Wahl zwischen zwei Optionen. Einlass unter Abgabe des Personalausweises, oder eben kein Einlass. Genau genommen übergeben sie somit "freiwillig" ihren Personalausweis. Niemand wird zu etwas gezwungen oder genötigt.
Nun soweit ich das mitbekommen habe Scheiden sich hier die Geister! Den normalerweise darf mann ein Öffentliches Dokument nicht aus der Hand geben, ich bitte um berichtigung falls es sich geändert hat oder ich was falsch mitbekommen habe!

Geändert von Blue_Dragon (04-02-2008 um 19:20 Uhr).
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  #14  
Alt 04-02-2008, 19:37
Benutzerbild von Hauser
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Beiträge: 1.346
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Zitat:
Zitat von Blue_Dragon Beitrag anzeigen
Nun soweit ich das mitbekommen habe Scheiden sich hier die Geister! Den normalerweise darf mann ein Öffentliches Dokument nicht aus der Hand geben, ich bitte um berichtigung falls es sich geändert hat oder ich was falsch mitbekommen habe!
Da das Ganze mit dem Einverständnis des Inhabers geschieht, besteht darin kein Problem.
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  #15  
Alt 05-02-2008, 07:36
nogain
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Beiträge: n/a
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@Blue Dragon

Du glaubst also nicht, dass ein SEK-Mann auch zur Verantwortung gezogen wird wenn er seine Waffe willkürlich, ohne Notstand oder in überzogener Notwehr einsetzt? Weiß nicht wie die Praxis aussieht aber in der Theorie ist es auch für ihn strafbar. Der springende Punkt, bzw. auf was ich hinaus wollte ist, dass es im Prinzip egal ist ob Polizist oder Sec. Wer eine Waffe mit sich trägt darf diese auch nur entsprechend einsetzen. Ansonsten macht er sich strafbar.
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