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  #1  
Alt 11-09-2011, 20:36
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Muay Thai, MMA, FWW
 
Registrierungsdatum: 20.11.2010
Alter: 26
Beiträge: 37
Standard Mit deutscher Prüfung in Holland arbeiten!?

Juten Abend zusammen!

Weiss einer auf die schnelle ob es möglich ist mit der deutschen Sachkundeprüfung in Holland an einer Diskotheken Türe zu arbeiten?

Besten Gruß
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  #2  
Alt 11-09-2011, 20:38
Benutzerbild von Savateur73
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Kampfkunst: Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 26.11.2010
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Beiträge: 2.432
Standard

Zitat:
Zitat von Projekt_Chaos Beitrag anzeigen
Juten Abend zusammen!

Weiss einer auf die schnelle ob es möglich ist mit der deutschen Sachkundeprüfung in Holland an einer Diskotheken Türe zu arbeiten?

Besten Gruß
So etwas brauchst Du da nicht, sondern Du musst dort anpacken können, wenn Du verstehst was ich meine!
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  #3  
Alt 11-09-2011, 20:46
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Muay Thai, MMA, FWW
 
Registrierungsdatum: 20.11.2010
Alter: 26
Beiträge: 37
Standard

Ja weiss ich..
So kenn ichs auch nur von den Läden in Grenznähe. Jetzt hab ich ein recht gutes Angebot bekommen, allerdings verlangt der Besitzer von seinen Jungs diese Holländische Prüfung.. Die würde aber gut das doppelte der IHK Prüfung kosten und ich denke auch nicht dass die in Holland pflicht ist.. Jetzt wollte ich noch andere Meinungen hören, bevor ich mit meinem Halbwissen falsch liege..
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  #4  
Alt 11-09-2011, 20:50
Benutzerbild von defensiv
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Kampfkunst: Hybrid-SV
 
Registrierungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 1.491
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Nach EU-Recht dürfen Handwerker und Dienstleister nach meinem Kenntnisstand ihre Dienste im Ausland zu den Bedingungen ihres Heimatlandes anbieten ... zumindest theoretisch.

Ich hab mal eine Doku über einen deutschen Fahrlehrer auf Malle gesehen ... da wieherte der spanische Amtsschimmel.

Versuch es einfach!
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  #5  
Alt 11-09-2011, 21:04
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Muay Thai, MMA, FWW
 
Registrierungsdatum: 20.11.2010
Alter: 26
Beiträge: 37
Standard

Ne sichere rechtliche Aussage wäre mir dann doch lieber
Es kommt ja nicht auf mich an, sondern ich brauch was handfestes um mit dem Besitzer zu reden..
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  #6  
Alt 12-09-2011, 10:30
Moderator
Kampfkunst: -
 
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Ort: Bergisch Gladbach
Alter: 36
Beiträge: 1.658
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Zitat:
Zitat von Projekt_Chaos Beitrag anzeigen
Ne sichere rechtliche Aussage wäre mir dann doch lieber
Es kommt ja nicht auf mich an, sondern ich brauch was handfestes um mit dem Besitzer zu reden..
Dann solltest du dich vllt an die zuständige IHK wenden. Oder evtl. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
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  #7  
Alt 12-09-2011, 10:38
Benutzerbild von chris1982
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Thaiboxen
 
Registrierungsdatum: 07.08.2007
Ort: Wien
Beiträge: 2.747
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Wahrscheinlich kennt der holländische Typ die deutsche Ausbildung einfach nicht wirklich.

Finde doch einfach mal heraus ob es zwischen den beiden Ausbildungen gravierende Unterschiede gibt und dann besprich das mit dem Chef...
__________________
"Macht nichts, wenn die Preise für Reis und Mais steigen - Hauptsache, die Bolos bleiben billig!" ;-)
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  #8  
Alt 12-09-2011, 10:47
Benutzerbild von Harrington
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen, Thai- und Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 28.11.2001
Beiträge: 4.433
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habe mal gehört, dass das nicht ohne holländische prüfung geht - weiß es aber nicht genau. die verlangen dabei meines wissens nach, auch sehr gute kenntnisse der holländischen sprache.
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  #9  
Alt 12-09-2011, 11:00
Benutzerbild von Vrooktar
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Kampfkunst: Drakona Bato
 
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Alter: 22
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Holländisch ist das gleiche wie Deutsch, nur in lustig.
Das kann man bestimmt improvisieren.
__________________
Die Würde, die in der Bewegung eines Eisberges liegt, beruht darauf, dass nur ein Achtel von ihm über dem Wasser ist.
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  #10  
Alt 12-09-2011, 11:30
Benutzerbild von hand-werker
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: murmelstrumpf
 
Registrierungsdatum: 08.01.2010
Ort: nrw
Beiträge: 463
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Zitat:
Zitat von Projekt_Chaos Beitrag anzeigen
... allerdings verlangt der Besitzer von seinen Jungs diese Holländische Prüfung...
hat sich die frage damit nicht eh erledigt? wenn der arbeitgeber die prüfung sehen will, dann wil er sie sehen. dann ist es doch egal, ob sie pflicht ist oder nicht.
__________________
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
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  #11  
Alt 12-09-2011, 11:32
Benutzerbild von Schnueffler
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
Registrierungsdatum: 02.03.2005
Ort: mitten im Pott, wo alles schwarz und grau ist!
Alter: 37
Beiträge: 19.041
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Zitat:
Zitat von Vrooktar Beitrag anzeigen
Holländisch ist das gleiche wie Deutsch, nur in lustig.
Sagt der Sachse!
__________________
Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt.
(Leo Tolstoi)
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  #12  
Alt 12-09-2011, 11:55
Benutzerbild von Vrooktar
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Drakona Bato
 
Registrierungsdatum: 28.08.2010
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Beiträge: 1.287
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Mein Freund das Osterländisch, wie sich mein viele hundert Jahre alter Dialekt nennt, nannte man weit länger das "Hochdeutsche" als das fremdsprachliche, nordische Gekräpel, das man heute so schimpft ^^
__________________
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  #13  
Alt 12-09-2011, 12:39
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: JKD/Kali
 
Registrierungsdatum: 05.04.2010
Beiträge: 1.178
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Also grundsätzlich müsste er dich einstellen können. Eine italienische Anwaltskanzlei darf auch kein Studium an einer italienischen Universität voraussetzen.
Wenn die Prüfung aber immanent anders ist, musst du sie machen.

Im Endeffekt ist das gescheiteste erst mal bei der Behörde nachzufragen, ob deine Prüfung in Holland anerkannt werden kann.
Wenn nicht, sprichs mit dem Arbeitgeber ab. Verkauf ihm halt es wär das gleiche
__________________
"SV steht ja eigentlich für Einsetzbarkeit im Kampf und wird in der Einheit Penislängen gemessen."-Zitat DieKlette
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  #14  
Alt 12-09-2011, 14:26
Moderator
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 28.08.2006
Ort: Bergisch Gladbach
Alter: 36
Beiträge: 1.658
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Sinnvoll wäre wirklich, mal mit den holländischen Behörden oder, wie von mir bereits geschrieben, bei der IHK nachzufragen, da in den Niederlanden doch einige Gesetze anders sind.

Den Auftrag-/Arbeitgeber beschei.... ist keine wirklich gute Idee. Was, wenn er Ahnung hat? Oder sich schlau macht?
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  #15  
Alt 12-09-2011, 16:22
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Muay Thai, MMA, FWW
 
Registrierungsdatum: 20.11.2010
Alter: 26
Beiträge: 37
Standard

Erstmal besten Dank für die bisherigen Antworte!

Ich werde mich morgen mal mit der IHK in verbindung setzen und hoffe die können mir da konkrete Antworten geben. Ich schätze mal der Betreiber weiss es selber nicht 100%ig ob ich rechtlich arbeiten darf und will mit der holländischen Prüfung auf Nummer sicher gehen. Wenn ich dem was Konkretes vorlege wird der gute Mann sicher mit sich reden lassen.

Es handelt sich um eine recht angesehen Diskothek in der auch viel deutsches Publikum verkehrt. Deshalb bin ich Grundsätzlich auch interessant für ihn.
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