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  #1  
Alt 09-08-2010, 11:15
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: mma + muay thai
 
Registrierungsdatum: 14.05.2010
Alter: 27
Beiträge: 87
Standard duerfen schaffner mich aufhalten?

hi,

der threadtitel sagt eigentlich alles...
ich fahre oefter bahn/sbahn/ubahn in meiner stadt, samt gueltigem studentenausweis. nun ist meine frage, ob sone schaffnerfigur mich dort festhalten darf.
die situation ist folgende, das mir besagter angestellter des oertlichen öpnv-vereins den weg versperrt und meinen ausweis verlangt, bei geoeffneter tuer, an meiner haltestelle.
in wie weit reichen denn die befugnisse dieser personen aus, um mich aufzuhalten?
wohlgemerkt, fahre ich nicht schwarz oder aehnliches, ich fahre meist nur eine station, und moechte wegen denen ungern zu spaet irgendwo erscheinen.
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  #2  
Alt 09-08-2010, 11:17
Benutzerbild von vinz
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Brutos Brutalos hören
 
Registrierungsdatum: 08.06.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.689
Standard

Gute Frage fürn Kampfsportforum.
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  #3  
Alt 09-08-2010, 11:18
Benutzerbild von kinkon
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 02.01.2006
Alter: 34
Beiträge: 3.443
Standard

Yep. Find ich auch!

Zeig den Schaffner doch einfach an, dann wirst Du sehen, ob die Anzeige fallengelassen wird oder ihr stattgegeben wird oder wie das heisst.
__________________
Everything can be proven, even if it`s the truth.
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  #4  
Alt 09-08-2010, 11:21
Benutzerbild von chris1982
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Thaiboxen
 
Registrierungsdatum: 07.08.2007
Ort: Wien
Beiträge: 2.747
Standard

Ich spreche in so einer Situation für gewöhnlich folgende Worte:
"Tut mir leid, ich muss bei dieser Station aussteigen!"

Für gewöhnlich haben diese magischen Worte dazu geführt, dass der Schaffner mir den Weg freigemacht hat.

Wenn er meinen Ausweis kontrollieren wollte, hat er das dann einfach auf dem Bahnsteig gemacht.
__________________
"Macht nichts, wenn die Preise für Reis und Mais steigen - Hauptsache, die Bolos bleiben billig!" ;-)
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  #5  
Alt 09-08-2010, 11:22
Benutzerbild von 3L9O
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: leute mit vielen ks
 
Registrierungsdatum: 07.05.2009
Alter: 16
Beiträge: 1.548
Standard

geh zu dieser einen sendung da auf RTL
die am Mittwoch (?) um 21 Uhr (?) läuft
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  #6  
Alt 09-08-2010, 11:23
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: mma + muay thai
 
Registrierungsdatum: 14.05.2010
Alter: 27
Beiträge: 87
Standard

Zitat:
Zitat von 3L9O Beitrag anzeigen
geh zu dieser einen sendung da auf RTL
die am Mittwoch (?) um 21 Uhr (?) läuft
schoener wohnen?
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  #7  
Alt 09-08-2010, 11:27
Benutzerbild von Flöchen
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 29.08.2005
Ort: NRW
Alter: 41
Beiträge: 2.187
Standard

ich sach ma': nö!
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  #8  
Alt 09-08-2010, 11:29
Benutzerbild von Zürcher11
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: มวยไทย & Muay Boran
 
Registrierungsdatum: 12.07.2010
Ort: Zürich
Alter: 16
Beiträge: 472
Standard

Zitat:
Zitat von mikkalol Beitrag anzeigen
schoener wohnen?
Ein§pruch!
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  #9  
Alt 09-08-2010, 11:30
Benutzerbild von Luggage
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: DJKB Shotokan
 
Registrierungsdatum: 20.05.2002
Ort: Bei Mannheim, gerade noch Hessen
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Beiträge: 8.028
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Ohne da Spezialist zu sein: Ja, darf er. Er verfügt sozusagen über das Hausrecht und ist berechtigt die Fahrkarten zu kontrollieren. Er kann auch eine Festnahme nach §127 StPO zwecks Personalienbestimmung durchführen, bei "ertappen auf frischer Tat". Dürfte er Fahrgäste nicht aufhalten, wenn sie sich entfernen wollen, könnte er nicht wirksam kontrollieren, da jeder einfach weggehen könnte. Lösung: Fahrkarte griffbereit in der Tasche haben und Schaffner bitten Tür während der kurzen Kontrolle offen zu halten.
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  #10  
Alt 09-08-2010, 11:34
Benutzerbild von Flöchen
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 29.08.2005
Ort: NRW
Alter: 41
Beiträge: 2.187
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Zitat:
Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
Ohne da Spezialist zu sein: Ja, darf er. Er verfügt sozusagen über das Hausrecht und ist berechtigt die Fahrkarten zu kontrollieren. Er kann auch eine Festnahme nach §127 StPO zwecks Personalienbestimmung durchführen, bei "ertappen auf frischer Tat". Dürfte er Fahrgäste nicht aufhalten, wenn sie sich entfernen wollen, könnte er nicht wirksam kontrollieren, da jeder einfach weggehen könnte. Lösung: Fahrkarte griffbereit in der Tasche haben und Schaffner bitten Tür während der kurzen Kontrolle offen zu halten.
wenn nicht du der experte bist, wer dann?

gilt denn in dem falle tatsächlich, dass eine mögliche bzw. eine vermutete straftat ausreicht, um 'handgreiflich' zu werden?
ich muss ganz ehrlich sagen, dass von meinem rechtsverständnis der schaffner in dem moment die a*rschkarte hat, so viel hausrecht er auch immer haben mag. m. m. n. ist nicht jeder, der an einer haltestelle aussteigen will, unbedingt der beförderungserschleichung verdächtig...
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  #11  
Alt 09-08-2010, 11:42
Benutzerbild von miskotty
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: UCS instructor messerkampf und waffenlose sv
 
Registrierungsdatum: 24.06.2007
Ort: 3. ebene 2.tür links
Alter: 31
Beiträge: 4.267
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Zitat:
Zitat von Flöchen Beitrag anzeigen
wenn nicht du der experte bist, wer dann?

gilt denn in dem falle tatsächlich, dass eine mögliche bzw. eine vermutete straftat ausreicht, um 'handgreiflich' zu werden?
ich muss ganz ehrlich sagen, dass von meinem rechtsverständnis der schaffner in dem moment die a*rschkarte hat, so viel hausrecht er auch immer haben mag. m. m. n. ist nicht jeder, der an einer haltestelle aussteigen will, unbedingt der beförderungserschleichung verdächtig...
ich meine gehört zu haben das in den bahnbeförderungsblabla... drin steht das du verpflichtet bist auf verlangen den ausweis zu zeigen. und da du dich auf bahneigentum befindest hast du dem zugestimmt. deswegen können sie dich auch direkt an den stationen kontrollieren, du musst ja nicht mal in der bahn drin sein
__________________
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  #12  
Alt 09-08-2010, 11:48
Benutzerbild von Ratte
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: MMA, Judo
 
Registrierungsdatum: 09.11.2003
Ort: Perleberg
Alter: 25
Beiträge: 1.160
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Ich seh dein Problem nicht. Sag ihm, dass du raus musst und ihm den gern draußen zeigst, dann steig aus der Bahn aus und zeig den Ausweis draußen vor.
Die meißten von den Gesellen sind keine riesen Bodybuilder die dich einfach am Arm festhalten könnten
__________________
Is was, Doc?
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  #13  
Alt 09-08-2010, 11:54
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: mma + muay thai
 
Registrierungsdatum: 14.05.2010
Alter: 27
Beiträge: 87
Standard

ach um solch kinderkram wie "darf ich dem schaffner n doubleleg verpassen wenn er mich festhaelt" usw geht es doch garnicht. eher um die statuten des "befoerderungsvertrags" und aehnlichem.
MIR persoenlich waere es nur unangenehm, zwischen dem ausgangs und endpunkt meiner ubahnfahrt soviel zeit zu verschwenden, wohlgemerkt handelt es sich dabei um 1 station
de fakto hab ich einen solch stoerrischen bock am wochenende erlebt, wie er einem fahrgast den ausgang verweigerte, und darauf beharrte, seinen perso zu sehen etc pp. ich stieg aus, und seitdem beschaeftigt mich die frage, inwieweit besagtes bahnpersonal mich an der "weiterfahrt" hindern kann. bzw wie ich reagiert haette. es geht hier nicht im entferntesten um irgendeine koerperliche auseinandersetzung um deren theoretische verzweigung ich mich hier bemuehe.

btw.: hat c3po mittlerweile seinen hauptschulabschluss bekommen?
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  #14  
Alt 09-08-2010, 11:57
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: nix
 
Registrierungsdatum: 08.06.2009
Ort: region: köln/bonn
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Beiträge: 516
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das wusste ich ja garnicht aber das gleiche hab ich mich gestern auch gefragt als ich mim zug nach hause gefahren bin...

am besten ist es dem schaffner auch nach SEINEM *schaffner ausweiß*
zu fragen weil es da auch *betrüger* gibt...

aber mir den weg versperren lassen würde ich allerdings nicht...
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  #15  
Alt 09-08-2010, 12:00
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: mma + muay thai
 
Registrierungsdatum: 14.05.2010
Alter: 27
Beiträge: 87
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ach, die erkennt man ganz gut an ihren schicken roten uniformen. die "zivis" sind auch unglaublich subtil mit ihren unterarm-langen elektronischen kontroll utensilien...
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