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| Security Alles zum Thema Security (Projekt-, Objekt- und Personenschutz) sowie zu Polizei, BPOL und ähnlichen Einheiten und artverwandten Themen. |
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#1
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| Servus, darf privates Sicherheitspersonal Gästen Handschellen anlegen ? Gucke mir nämlich gerade ein Spiegel Doku über einen Vatertag an und da passiert nämlich genau dies. Hatte gedacht, dass das der Staatsgewalt vorbehalten ist ?! |
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#2
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| Das darfst Du als jeder Straßenbürger wenn eine Straftat vorliegt und Du es als notwendig siehst! |
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#3
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| "Die Festnahme ist im deutschen Strafprozessrecht als hoheitliches Festnahmerecht und als Jedermann-Recht ausgestaltet. ..." "Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen. ...." Quelle: Festnahme ? Wikipedia |
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#4
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| mh.. ok.. hab mich schon immer selbst als Sheriff betrachtet ![]() |
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#5
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| aber das verletzen oder sonstiges schädigen des verdächtigen ist streng verboten und liegen keine beweise vor kann er einen wegen freiheitsbraubung (und gegebenfalls körperverletzung) anzeigen |
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#6
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| Das hat mit Beweisen nichts zu tun. Er muss nur bei der Tat erwischt werden. Besser natürlich wenn es Zeugen gibts, falls keine Beweise vorhanden sind. |
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#7
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| auch bei ner festnahme nach jedermannsrecht ist nicht einfach mal achter anlegen ![]() sollte schon sowas wie fortgesetzte gegenwehr etc vorliegen...
__________________ www.unlimitedcombatsystem.de |
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#8
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| Wer jemanden nach dem Jedermannsrecht festnimmt ist selber schuld ![]() Gefesselt wird ausserdem nur um den Täter vor sich selbst zu schützen und ihn festzuhalten - nix anderes ![]()
__________________ September 11 Memorial: http://edition.cnn.com/SPECIALS/2001...lists/by-name/ |
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#9
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| ich hab letztes mal argumentiert das ich sorge hatte ihn beim wiederholten hinlegen weh zu tun ![]()
__________________ www.unlimitedcombatsystem.de |
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#10
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| Zitat:
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#11
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| Was willst Du damit jetzt sagen? Meine These unterstützen oder widerlegen? ![]() Dein Zitat unterzeichnet nämlich was ich gesagt habe. |
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#12
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| Wenn man nicht mit hoheitlichen Rechten ausgestattet ist bleibt halt nichts anderes als das Privatrecht...
__________________ Der Wahnsinn, schon 4 Verwarnungspunkte!!! Kann ich die bei Payback einlösen? Edit: Jetzt sind es schon 8! |
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#13
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![]() Sowohl aus der Sicht der Fluchtverhinderung, des Eigenschutzes und natürlich auch der Sorge um das körperliche Wohlergehen des Beschuldigten/Verdächtigen darf/kann man ihm die Acht anlegen! Ne Freiheitsberaubung ist es allemal, da sind die Handfesseln keine Steigerung zum purem "am weggehen hindern", einzig der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen wann die Handfesseln wirklich nötig sind und wann nicht! (Deeskalation und so..... )Gruß Alef |
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#14
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![]() Ab 4:03 Min.
__________________ Ich würde kämpfen, wenn ich es könnte. |
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#15
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| Zitat:
Die Festnahme nach dem Jedermanns-Recht allein dürfte da kaum ausreichend sein. Das kann nämlich -und ist wohl auch in der überwiegenden Zahl der Fälle. ein simples "Du bleibst jetzt hier bis die Polizei da ist" "Ok" sein. Da geht achtern grad mal gar nicht. Also sowohl zur Fluchtverhinderung, als auch zum Eigenschutz müsste man im Zweifel noch Substantiiert was nachlegen können. Einfach nur abstrakt zu behaupten "Der hätte mich sonst vielleicht schlagen können" dürfte nach hinten los gehen. |
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