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#1
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| Ist der Einsatz noch "legal" ??? cu |
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#2
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| sind noch immer erhältlich die Teile(bei Ranger etc.)....also wohl auch legal(die Sandfüllung ist auch des öfteren als stich und schnitthemmend deklariert )
__________________ Geoff Thompson: ..... my tried-and-tested learned-in-the-field system for physical self-defense. It’s only five words long (and one of them is an expletive) - Learn to hit f****** hard. |
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#3
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| Hallo zusammen, zur Frage: legal oder illegal? Grundsätzlich sind solche Einlagen in Handschuhen nicht verboten! Es gibt in verschiedenen Bundesländern allerdings Erlasse oder Verordnungen, die solche Handschuhe für den polizeilichen Einsatz, etc. verbieten. Man sollte sich jedoch mal über die Konsequenzen solcher Handschuhe Gedanken machen. Wenn man jemanden mit Quarzsandhandschuhen schlägt, liegt man schneller im Bereich einer gefährlichen Körperverletzung (qualifizierte Straftat), als man gucken kann. Denn diese Handschuhe werden von Gerichten regelmäßig als "gefährlicher Gegenstand" eingestuft. Das macht dann schon einen Unterschied im Strafmaß. Außerdem wird man schon Probleme zu bekommen, einen Richter davon zu überzeugen, daß man sich gar nicht schlagen wollte und den anderen gar nicht so schwer verletzen wollte, wenn man von vornherein Handschuhe mit Quarzsand übergezogen hat. Mein Tipp für alle, die das unbedingt nötig haben: Motorradhandschuhe mit PROTECTOREN! Da ergibt sich nämlich schon aus dem Namen, daß die zum Schutz der eigenen Hand im Handschuh eingearbeitet sind und nicht, um einem Gegenüber noch mal hertiger eine mitgeben zu können. Da sollte man vor Gericht wesentlich besser mit darstehen (zwar auch nicht immer, aber die Wahrscheinlichkeit dürfte wesentlich höher sein). So long, naughty dog |
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#4
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| Hallo, sieht aber schon ein wenig merkwürdig aus, mit Mopedhandschuhen an der Tür zu stehen, oder ? Die Frage ist juristisch doch dann ähnlich wie bei den Quarzsandteilen, warum hat man solche Handschuhe bei der Arbeit an ? |
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#5
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| Zitat:
Nach diesem Beschluss dient die entsprechende Füllung aussschießlich dazu die Hand zu schützen. |
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#6
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| das bka kann nur etwas einstufen, entscheiden tut der richter.
__________________ Brazilian Jiu Jitsu Kassel || Kickboxing || Kettlebell & Functional Strength Training |
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#7
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| Der Richter kann nicht entscheiden, dass etwas als Waffe zu gelten hat. Das tut die dafür zuständige Behörde. Er kann die Strafbemessung nach §223 höher ansetzen, als wenn man mit der blanken Fause geschlagen hätte, kann aber nicht in den §224 rutschen |
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#8
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| aber er kann die handschuhe als gefährliches werkzeug einstufen, was die gleiche folge hat. springerstiefel gelten ja auch als gefährliches werkzeug
__________________ Brazilian Jiu Jitsu Kassel || Kickboxing || Kettlebell & Functional Strength Training Geändert von marq (30-11-2007 um 10:37 Uhr). |
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#9
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| Es sind zwei verschiedene Paar (Hand-) Schuhe, ob etwas von vornherein als Waffe gilt, wie etwa eine Pistole, oder aber zu einer Waffe wird, wenn es so eingesetzt wird (Gußeisenbratpfanne, Kochmesser). Selbstverständlich kann somit auch der Quarzsandhandschuh, wenn in einer Prügelei eingesetzt, als Angriff mit einer gefährlichen Waffe gewertet werden. Und jetzt mal zum eigentlichen Thema... wer will denn sowas haben? ![]()
__________________ Fight with us! |
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#10
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| Vollkommen richtig....
__________________ Geoff Thompson: ..... my tried-and-tested learned-in-the-field system for physical self-defense. It’s only five words long (and one of them is an expletive) - Learn to hit f****** hard. |
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#11
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| Leute, das was ihr behauptet ist nicht richtig. Laut Definition ist ein Gefährliches Werkzeug jeder Gegenstand, der bei der konkreten Art der Benutzung und des Körperteils, auf den er angewendet wird, geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Laut BKA Beschluss ist die Verletzungsgefahr des Gegners durch die Verstärkung mit der Füllung nicht signifikant erhöht, somit fällt ein Tatbestandsmerkmal des § 224 weg, da es sich weder um ein gefährliches Werkzeug, noch um eine Waffe handelt. Bei einem Stahlkappenverstärkten Schuh ist dies was anderes, da durch die Stahlplatte eine vollkommen andere Krafteinwirkung auf den Körper asugeht und man das so Werten könnte, als wenn man mit einer Stahlrute auf jemanden einschlägt. |
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#12
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| Nochmal die Ausgangsfrage: Wer will sowas haben? Worin seht ihr die Vorteile dieser Handschuhe? Bei Polizei und Security sehe ich persönlich keinen Vorteil, wenn man solche Handschuhe anhat.... P.S.: Das BKA legt doch nicht abschließend fest, welche Gegenstände für den §224 StGB geeignet sind. Beispiel oben die Bratpfanne. Mit ihr kann man einen §224 StGB verwirklichen, sie wäre in dem Fall ein gefährliches Werkzeug. Trotzdem hat das BKA die Pfanne nicht als Waffe oder gef. Wz. eingeordnet. Gegenstände die das BKA nicht als Waffe einordnet können sehr wohl für den §224 StGB genutzt werden. Geändert von technetium101 (30-11-2007 um 13:58 Uhr). |
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#13
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| @Hauser hast du dazu mal nen Link? Was das BKA sagt wäre mir, wenn ich als Richter zu entscheiden habe, was ein gefährlicher gegenstand ist, ziemlich egal. Da geh ich nach der Definition, und für mich ist die auf jeden Fall erfüllt. Da ist es auch völlig irrelevant, was das BKA sagt. Lieber noch als diese BKA-Geschichte wäre mir dazu mal ein Urteil... Edit: In Berlin wurden Quarzsandhandschuhe vor Gericht zuletzt gleich als Waffe iSd. § 224 StGB eingestuft... dacht ichs mir doch. Juris hilft...
__________________ Alex 'Twist' Bohusch Never stop seeking what seems unobtainable... Geändert von Twist (30-11-2007 um 13:56 Uhr). |
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#14
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| Und was das BKA in den Feststellungsbescheiden so alles feststellt....ist manchmal einfach Kappes wie der Westfale sagt...der Feststellungsbescheid zum Scheckkartenmesser z.B den die da online haben...
__________________ Geoff Thompson: ..... my tried-and-tested learned-in-the-field system for physical self-defense. It’s only five words long (and one of them is an expletive) - Learn to hit f****** hard. |
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#15
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| @Twist: http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...cal-gloves.pdf Bitte mal den Link zu dem Gerichtsuteil. @techneium: Du vegrleichst hier Äpfel mit Birnen. Es ist doch wohl etwas anderes, wenn man mit einer Bratpfanne, welche durchaus als Waffe eingestuft werden kann, als wenn man mit einem Handschuh, der eine Füllung hat, jemanden eins überzieht. Die Behörde, welche nunmal auf Bundesebene die einzelnen Gegestände auf ihre gefährlichkeit hin überprüft ist das BKA. Auch ein Gericht kann nicht nach Lust und Laune beschließen ob etwas als Waffe oder gefähliches Werkzeug zu gelten hat, dass ist nämlich gar nicht dessen Aufgabe. |
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