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#1
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| Hallo! Ihr kennt sicher die Leute in blauen uniformen (BSG?) welche in S-Bahnen und Bahnhöfen Patrollieren. Was mich interessiert, welche Rechte haben die leute überhaupt? Sie gehören ja zu keiner Behörde. Inwieweit dürfen solche Leute eine Person festhalten, und wieweit kann man sich wehren? |
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#2
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| Genau die gleichen Jedermannsrechte wie du und ich,nehme ich an..auch wenn die sich manchmal ein wenig viel anmaßen...Zwecks Personalienüberprüfung durch die Polizei dürfen die dich aber sehr wohl festhalten.. Biste beim Schwarzfahren erwischt worden...? ![]() |
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#3
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| Bezahl deine Tickets,dann brauchste Dir um sowat keine Sorgen zu machen!!!!! Geändert von Sektenmitglied (16-12-2003 um 09:46 Uhr). |
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#4
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| Zitat:
mir ist nur aufgefallen das die sich teilweise auführen bis zu gehtnichtmehr... |
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#5
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| Gib Idioten in Deutschland ne Uniform..... ![]() |
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#6
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| es soll ja auch auf manchen demos der slogan: "ich weiß nichts, ich kann nichts, gebt mir eine uniform" ertönt sein |
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#7
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| haben die "Jedermannrechte" wie auch alle Kaufhausdetektive usw. |
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#8
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| Zusätzlich zu den Jedermann-Festnahme-Recht aus StPO 127b (Erwischen auf frischer Tat, Feststellen der Personalien, Festhalten (auch mit Gewalt) bis zum Eintreffen der Polizei wenn Personalien nicht eindeutug feststellbar) haben sie natürlich auch das ihnen übertragende Hausrecht (Verweis, Hausverbot etc.). Grüsse
__________________ Frank Burczynski IMAG e.V. Berlin ![]() Jeff Monson Grappling und MMA Pfingstseminar in Berlin: http://www.kampfkunst-board.info/for...eminar-145000/ |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| Die Jedermannrechte umfassen folgende: - des vorläufigen Festnahmerechts nach § 127 StP0 - Notwehr nach § 227 BGB, §§ 32, 33 StGB, - Besitzwehr gemäß §§ 859, 860 BGB - Notstand gemäß § 228 BGB, §§ 34, 35 StGB, - Selbsthilfe gemäß §§ 229-231 BGB Die Rechte, die sich hieraus ergeben, gehen aber nicht so weit wie die Rechte der Polizei. Enthalten sind hier die Möglichkeit der gewaltsamen und bewaffneten Einwirkung auf Sachen und Personen, d.h. der Beschädigung von Sachen, der Freiheitsentziehung, ja sogar der Verletzung der körperlichen Integrität. Sie schließen auch den Gebrauch von Schußwaffen ein. Bei Überschreitung der J.rechte kannman selbst in den Bereich der Straftaten kommen. Und in der Tat haben die BSGler (wie meist alle Sicherheitsleute) das Hausrecht... |
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#11
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| Zitat:
(wär ich nicht zu faul gewesen, einen § rückwärts zu blättern, hätte ich nicht dumm fragen brauchen) |
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#12
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| Zitat:
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__________________ Gruss Franz - Trainingsbücher - Trainingspläne- Telekommunikation - Japan Thailand Burma Fotos - GoodBody Shirts |
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#13
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| § 34 Rechtfertigender Notstand StGB Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. § 35 Entschuldigender Notstand StGB (1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte. (2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern. Gruß Tengu
__________________ Sein Verstand arbeitete mit der rasanten Geschwindigkeit eines Kontinentaldrifts- Terry Pratchett |
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#14
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| Hi, "Ihr kennt sicher die Leute in blauen uniformen (BSG?) welche in S-Bahnen und Bahnhöfen Patrollieren." Hab mal für den "Verein" gearbeitet! ![]() "Was mich interessiert, welche Rechte haben die leute überhaupt? " Die selben wie ein allgemeiner Sicherheitsdienst (Jedermannsrechte, Hausrecht), aber halt speziell auf den Bahnverkehr zugeschnitten was das Hausrecht angeht. Dies bietet einem kreative Möglichkeiten einer Person, die der Meinung ist Anweisungen nicht folge leisten zu müssen, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Hatte schonmal einem angeboten er darf die 20 KM zu Fuß nachhause laufen wenn er sich nicht anfängt zu benehmen! (Ausschließung von der Weiterfahrt etc.) Er war danach der liebste Fahrgast den wir je hatten. ![]() "Inwieweit dürfen solche Leute eine Person festhalten," Wenn eine Straftat vorliegt bzw. bis zur Feststellung der Personalien. (durch Polizei) "und wieweit kann man sich wehren?" Wenn alles rechtens abläuft garnicht, so doof es klingen mag! Ansonsten im Rahmen der Notwehr z.B.. Wenn man mit dem Verhalten der Mitarbeiter nicht einverstanden ist: Dienstnummern (sind dazu verpflichtet diese zu nennen) geben lassen und Beschwerde schreiben. (Mißbrauch bringt nix, da Nummern regelmäßig neu zugewiesen werden) Gruß Alef |
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#15
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| Zitat:
Beispiel 1: "Ey, mit Jacke kommt du net rein - ausziehen!" - "Aber es ist ar...kalt!?!" - "Ok, deine Tussi kann sie anlassen, du ziehst sie aus und gibst sie ab und zahlst dafür nen Euro!" Beispiel 2: Wer mich kennt (Frank z.B.), der versteht erst richtig den Witz an der ganzen Sache: *aufdiebrustschlag* - "Du kommst da heut net rein! Geh heim!" - "Warum?" "Wir haben andauernd Ärger mit euch SÜDLÄNDISCHEN TYPEN! Verpiss dich!" - zur Erklärung: War vor dem Diskobesuch dummerweise auf´m Solarium... Zu den Bahn-Knallern: Der Jedermanns-§ ist der § 127/I StPO - der Absatz II ist nur für Polizisten. Aber näheres dazu wurde ja inzwischen auch schon erläutert.
__________________ "Ich hab nicht gesagt, tut was ich tue, sondern tut was ich sage!" www.alphacombat.de |
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