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  #31  
Alt 04-09-2009, 16:52
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Jiu
 
Registrierungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 169
Standard

Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
eben, einfach ne absolut peinliche nummer.

sorry, mein eindruck ist, dass dies vor allem für kiddies mir ego-problemen ist, die ne waffe wollen weils cool ist, aber eben ne grosse zu teuer oder doch zu gefährlich ist.

zum posen halt, wofür sollte man das sonst brauchen.


ego hin, ego her, ne echte Waffe darf man hier in D schlicht nicht führen. Die Erlaubniss zum tragen der Waffe in der Öffentlichkeit (also Schussbereit) erhält nur wer einen berechtigten Grund nachweisen kann (bestimmte Berufsgruppen und gefährdete Leute sonst niemand).
D.h also wer ne scharfe Waffe hat (kaufen ist weniger das Problem) muss sie zu Hause lassen und riskiert andernfalls ne Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Der kleine Waffenschein für Gas/Schreckschusspistolen ist dagegen nur Formsache wenn man ü18 und nicht vorbestraft ist.

Was man damit will ka.. aber ich denke das liegt nicht am Preis
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  #32  
Alt 18-01-2010, 21:59
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Wing Tsun
 
Registrierungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 9
Standard

Da das Handschuhfach ein fest montierter Teil des als "nicht befriedetes Grundstück" geltenen Auto ist, gilt ein im abgeschlossenen Handschuhfach oder auch Kofferraum liegender Pistole/Revolver als geführte Waffe.
Dies ist jedoch bei einem Wohnmobil etwas anderes. Aber da du kein Wohnmobil hast, würde ich dir vorschlagen den KWS zu beantragen, um deine Waffe legal in der Öffentlichkeit zu führen.

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  #33  
Alt 22-01-2010, 02:54
inaktiv
Kampfkunst: kämpfen
 
Registrierungsdatum: 21.02.2008
Ort: Ingenbohl
Alter: 22
Beiträge: 17.415
Standard

ist das in d-land so?

in der schweiz meinte ich würde das handschuhfach als gesichertes behältnis durchgehen.

müsste aber zum transport (bei uns ) imho nichtmal sein... habe die waffen beim gang zum schiessplatz immer einfach im auto liegen. udn wohl jeder soldat ebenso.
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  #34  
Alt 03-02-2010, 14:51
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 10.01.2010
Alter: 47
Beiträge: 217
Standard

Das mit dem Handschuhfach in Deutschland ist eigentlich recht einfach. Eine geladene Waffe im nicht abgeschlossenen Handschuhfach wird geführt, daher ist ein WS oder KWS erforderlich. Eine geladene Waffe im abgeschlossenen Handschuhfach wird ebenfalls geführt, da man Waffen ohne Waffenschein nur nicht zugriffsbereit und nicht schußbereit transportieren darf (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG). Ein abgeschlossenes Handschuhfach sorgt zwar für "nicht zugriffsbereit", aber geladen ist die Waffe "schußbereit". WBK ade. Waffen gehören nicht ins Handschuhfach, das ist für Handschuhe gedacht.
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