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  #1  
Alt 20-08-2008, 19:08
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Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 12.02.2002
Beiträge: 504
Standard Security und Schlagstöcke

Gut, soweit habe ich jetzt verstanden, dass ein Schlagstock und bestimmte Messer nur in einem "geschlossenen Behältnis" transportiert werden dürfen. Führverbot!

Aber wie weit streckt sich dies aufs Privatgelände ein?

Darf ein Ladendetektiv innerhalb der Räumlichkeiten seines Arbeitgebers/Auftraggebers einen Schlagstock tragen? (Gilt das als "führen"?). Oder macht es einen unterschied, dass das Otto-Normalpublikum ungehindert da rein gehen kann?

Oder ein Türsteher einer Disco - so lange er innerhalb des Privatgeländes der Disco bleibt? (Soweit es um eine nicht Mobile, dauerhafte Einrichtung - da es sonst eine "Veranstaltung" ist).


Weiß jemand da genau Bescheid?
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  #2  
Alt 21-08-2008, 01:15
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Kampfkunst: Kickboxen, Mixed Style Kung-Fu, Anti-Terrorkampf, Jiu Jitsu, ASD-Karate,
 
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Alter: 24
Beiträge: 419
Standard

Das führen von Schlagstöcken und bestimmten Messern ist nur auf Privatgelände erlaubt. Im öffentlichen Raum dürfen sie nicht geführt werden. Auch Ladendetektiv, Security, Türsteher,... dürfen sie auch nicht führen da es eine öffentliche Veranstaltung handelt. So auch im Geschäft.
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"Schmerz ist die Schwäche die den Körper verlässt."
Sporting Emden
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  #3  
Alt 21-08-2008, 12:37
Benutzerbild von Tori
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Standard

Das ist schlichtwegs falsch.
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September 11 Memorial: http://edition.cnn.com/SPECIALS/2001...lists/by-name/
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  #4  
Alt 21-08-2008, 12:42
Benutzerbild von drummermonkey
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Kampfkunst: Jiu Jitsu
 
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Beiträge: 238
Standard

Zitat:
Zitat von Tori Beitrag anzeigen
Das ist schlichtwegs falsch.
Und was ist richtig?
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  #5  
Alt 21-08-2008, 17:01
Benutzerbild von Tori
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: KiBoTu
 
Registrierungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 2.752
Standard

Selbstverständlich ist das tragen von Teleskopschlagstöcken für Sicherheitskräfte in Ausübung Ihres Dienstes erlaubt. Egal ob Öffentlicher Raum, Veranstaltung oder sonstwas. Vorausgesetzt der Auftraggeber gibt sein Ok.

Wer unsicher ist, kann ja bei seinem Ordnungs-oder Landratsamt nachfragen.
Hier wird gerne geholfen

Gruß
Tori
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  #6  
Alt 22-08-2008, 00:28
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Kickboxen, Mixed Style Kung-Fu, Anti-Terrorkampf, Jiu Jitsu, ASD-Karate,
 
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Ort: Emden
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Beiträge: 419
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Ein Kollege von mir ist Security. Der hat von seinem Chef gesagt bekommen das er seit dem 1.April 2008 das mitführen von Teleskopschlagstöcken nicht mehr erlaubt ist.
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Sporting Emden
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  #7  
Alt 22-08-2008, 00:29
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 12.02.2002
Beiträge: 504
Standard

Zitat:
Zitat von Tori Beitrag anzeigen
Selbstverständlich ist das tragen von Teleskopschlagstöcken für Sicherheitskräfte in Ausübung Ihres Dienstes erlaubt. Egal ob Öffentlicher Raum, Veranstaltung oder sonstwas. Vorausgesetzt der Auftraggeber gibt sein Ok.

Wer unsicher ist, kann ja bei seinem Ordnungs-oder Landratsamt nachfragen.
Hier wird gerne geholfen

Gruß
Tori
DAnke, das hört sich schon vernünftig an. Ich habe sonst nur einen Monate alten Thread in einem anderen Forum gefunden - damals schienen die Ordnungsämter noch gar nicht so richtig zu wissen, wie das gehandhabt wird.
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  #8  
Alt 22-08-2008, 00:42
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Kampfkunst: Ju-Jutsu, Alpha Combat System, Luta Livre
 
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Ort: Drolshagen
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Beiträge: 2.208
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Zitat:
Zitat von Aikman Beitrag anzeigen
Ein Kollege von mir ist Security. Der hat von seinem Chef gesagt bekommen das er seit dem 1.April 2008 das mitführen von Teleskopschlagstöcken nicht mehr erlaubt ist.
ja aber das bezieht sich auf das "private" Mitführen... bzw. das Mitführen einer solchen Waffe wenn kein entsprechender Grund besteht...

Also wäre zum Beispiel das mitführen eines Telis beim Einkaufen im Supermarkt verboten... wohl aber bei der Arbeit!

Inwieweit sich ein Kaufhausdetektiv während seiner Arbeit bewaffnen darf weiß ich allerdings nicht, auch nicht wann er das dingen benutzen darf...
ob nur bei einem direkten Angriff oder auch wenn der vermeintliche Dieb versucht zu fliehen etc.
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  #9  
Alt 23-08-2008, 00:57
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Kampfkunst: Avci Wing Tsun & Escrima
 
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Ort: 51°19'3.16"N 9°27'47.31"E
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Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat von Tori Beitrag anzeigen
Selbstverständlich ist das tragen von Teleskopschlagstöcken für Sicherheitskräfte in Ausübung Ihres Dienstes erlaubt. Egal ob Öffentlicher Raum, Veranstaltung oder sonstwas. Vorausgesetzt der Auftraggeber gibt sein Ok.

Wer unsicher ist, kann ja bei seinem Ordnungs-oder Landratsamt nachfragen.
Hier wird gerne geholfen

Gruß
Tori
bin auch deiner Meinung^^
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  #10  
Alt 23-08-2008, 07:37
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 12.02.2002
Beiträge: 504
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Zitat:
Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
ja aber das bezieht sich auf das "private" Mitführen... bzw. das Mitführen einer solchen Waffe wenn kein entsprechender Grund besteht...

Also wäre zum Beispiel das mitführen eines Telis beim Einkaufen im Supermarkt verboten... wohl aber bei der Arbeit!

Inwieweit sich ein Kaufhausdetektiv während seiner Arbeit bewaffnen darf weiß ich allerdings nicht, auch nicht wann er das dingen benutzen darf...
ob nur bei einem direkten Angriff oder auch wenn der vermeintliche Dieb versucht zu fliehen etc.
Ein Kaufhausdetektiv ist juristisch auch nichts anderes als jeder andere Secu mit §34-Schein, würde ich sagen. Zumindest braucht er auch den Schein, weil es Bewachungsgewerbe ist. Dann gelten vermutlich auch gleiche Regeln auf anderen Punkten. Ich habe inzwischen auch gesehen, dass die Secus der Bahn im Hamburger Hbf, die durch die gleiche Tür rein und raus laufen wie die Polizei, immer noch ihre Tonfas tragen.
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  #11  
Alt 23-08-2008, 08:43
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Selfdefence (open minded), Kick-Thaiboxen, Kraftsport
 
Registrierungsdatum: 22.08.2008
Alter: 34
Beiträge: 12
Standard Grundsätzlich....

...fallen Teleskopschlagstöcke und ähnliches als Schlag-, Hieb und Stichwaffen seid Anfang des Jahres unter das Waffengesetz, ergo ist das mitführen ausserhalb von befriedetem Besitz (Privatgrundstück) ausserhalb von entsprechend gesicherten und verschlossenen Behältern verboten !!!

Auch für Türsteher und anderes Sicherheitspersonal war das am Mann tragen derartiger Waffen (Teleskopschlagstock) schon immer verboten (obwohl die Praxis anders aussieht). Derartige Waffen müssen z. B. im Kassenbereich deopniert und im Bedarfsfall von dort geholt werden. Da man in der deutschen Rechtsprechung regelmäßig davon ausgeht, dass jemand der eine Waffe mitführt diese auch benutzen will, ist man hier schnell wegen vorsätzlicher Körperverletzung dran.

Es gibt wenige Sicherheitsdienste, denen das Tragen des MEZ (Tonfa) in Ausübung ihres Dienstes nach wie vor gestattet ist, da dieses in einer entsprechenden Dienst- oder Tätigkeitsbeschreibung so vorgesehen und von den zuständigen Behörden genhmigt ist.


Abhilfe und rechtliche Sicherheit schaft zukünftig nur die gute alte Maglite, mit der kann man dann sein Ziel vorher auch noch ausleuchetn.

Greetings Z-Cool
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  #12  
Alt 23-08-2008, 09:59
Benutzerbild von Harrington
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen, Thai- und Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 28.11.2001
Beiträge: 4.433
Standard

Man kann beim zuständigen Ordnungsamt eine Trageerlaubnis, auch für Teleskopschlagstöcke beantragen, auf jeden Fall funktioniert das bei uns.

Das Mitführen ist nicht nur außerhalb befriedeten Besitztums verboten sondern vor allem, und darum geht es in erster Linie für Security, auf öffentlichen Veranstaltungen, somit brauche ich oben genannte Trageerlaubnis.
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  #13  
Alt 23-08-2008, 10:01
Benutzerbild von Harrington
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen, Thai- und Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 28.11.2001
Beiträge: 4.433
Standard

Zitat:
Zitat von Tori Beitrag anzeigen
Selbstverständlich ist das tragen von Teleskopschlagstöcken für Sicherheitskräfte in Ausübung Ihres Dienstes erlaubt. Egal ob Öffentlicher Raum, Veranstaltung oder sonstwas. Vorausgesetzt der Auftraggeber gibt sein Ok.

Wer unsicher ist, kann ja bei seinem Ordnungs-oder Landratsamt nachfragen.
Hier wird gerne geholfen

Gruß
Tori
Sorry Tori, aber das ist nicht richtig. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ( öffentliche Veranstaltung ) über das Waffentragen seiner SEC nichts zu sagen, siehe mein Post oben.
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  #14  
Alt 23-08-2008, 11:05
Benutzerbild von Sascha W.
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Jiu Jitsu ,MMA,BJJ
 
Registrierungsdatum: 09.01.2007
Ort: Gelsenkirchen-Buer
Alter: 40
Beiträge: 804
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Bitte Schaut mal in die BewachV. § 10 und BGV C7 u.a. § 4 der VBG da sind diese Dinge geregelt.
Sollte man wenn man die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO macht -bzw. hat .

Geändert von Sascha W. (23-08-2008 um 11:10 Uhr).
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  #15  
Alt 23-08-2008, 12:02
Benutzerbild von Harrington
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen, Thai- und Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 28.11.2001
Beiträge: 4.433
Standard

Zitat:
Zitat von FFA Wietzorreck Beitrag anzeigen
Bitte Schaut mal in die BewachV. § 10 und BGV C7 u.a. § 4 der VBG da sind diese Dinge geregelt.
Sollte man wenn man die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO macht -bzw. hat .
Hi Sascha,

§ 42 WaffG - Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen .:. Gesetze von Juraforum.de

Auslegungssache, gilt auch für Schlaginstrumente wie den ASP oder Tonfa.

Geändert von Harrington (23-08-2008 um 12:05 Uhr).
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