|
#1
| |||
| |||
| Gut, soweit habe ich jetzt verstanden, dass ein Schlagstock und bestimmte Messer nur in einem "geschlossenen Behältnis" transportiert werden dürfen. Führverbot! Aber wie weit streckt sich dies aufs Privatgelände ein? Darf ein Ladendetektiv innerhalb der Räumlichkeiten seines Arbeitgebers/Auftraggebers einen Schlagstock tragen? (Gilt das als "führen"?). Oder macht es einen unterschied, dass das Otto-Normalpublikum ungehindert da rein gehen kann? Oder ein Türsteher einer Disco - so lange er innerhalb des Privatgeländes der Disco bleibt? (Soweit es um eine nicht Mobile, dauerhafte Einrichtung - da es sonst eine "Veranstaltung" ist). Weiß jemand da genau Bescheid? |
|
#2
| |||
| |||
| Das führen von Schlagstöcken und bestimmten Messern ist nur auf Privatgelände erlaubt. Im öffentlichen Raum dürfen sie nicht geführt werden. Auch Ladendetektiv, Security, Türsteher,... dürfen sie auch nicht führen da es eine öffentliche Veranstaltung handelt. So auch im Geschäft. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Das ist schlichtwegs falsch.
__________________ September 11 Memorial: http://edition.cnn.com/SPECIALS/2001...lists/by-name/ |
|
#4
| ||||
| ||||
| |
|
#5
| ||||
| ||||
| Selbstverständlich ist das tragen von Teleskopschlagstöcken für Sicherheitskräfte in Ausübung Ihres Dienstes erlaubt. Egal ob Öffentlicher Raum, Veranstaltung oder sonstwas. Vorausgesetzt der Auftraggeber gibt sein Ok. Wer unsicher ist, kann ja bei seinem Ordnungs-oder Landratsamt nachfragen. Hier wird gerne geholfen ![]() Gruß Tori
__________________ September 11 Memorial: http://edition.cnn.com/SPECIALS/2001...lists/by-name/ |
|
#6
| |||
| |||
| Ein Kollege von mir ist Security. Der hat von seinem Chef gesagt bekommen das er seit dem 1.April 2008 das mitführen von Teleskopschlagstöcken nicht mehr erlaubt ist. |
|
#7
| |||
| |||
| Zitat:
|
|
#8
| |||
| |||
| Also wäre zum Beispiel das mitführen eines Telis beim Einkaufen im Supermarkt verboten... wohl aber bei der Arbeit! Inwieweit sich ein Kaufhausdetektiv während seiner Arbeit bewaffnen darf weiß ich allerdings nicht, auch nicht wann er das dingen benutzen darf... ob nur bei einem direkten Angriff oder auch wenn der vermeintliche Dieb versucht zu fliehen etc. |
|
#9
| |||
| |||
| Zitat:
__________________ ゾ |
|
#10
| |||
| |||
| Zitat:
|
|
#11
| |||
| |||
| ...fallen Teleskopschlagstöcke und ähnliches als Schlag-, Hieb und Stichwaffen seid Anfang des Jahres unter das Waffengesetz, ergo ist das mitführen ausserhalb von befriedetem Besitz (Privatgrundstück) ausserhalb von entsprechend gesicherten und verschlossenen Behältern verboten !!! Auch für Türsteher und anderes Sicherheitspersonal war das am Mann tragen derartiger Waffen (Teleskopschlagstock) schon immer verboten (obwohl die Praxis anders aussieht). Derartige Waffen müssen z. B. im Kassenbereich deopniert und im Bedarfsfall von dort geholt werden. Da man in der deutschen Rechtsprechung regelmäßig davon ausgeht, dass jemand der eine Waffe mitführt diese auch benutzen will, ist man hier schnell wegen vorsätzlicher Körperverletzung dran. Es gibt wenige Sicherheitsdienste, denen das Tragen des MEZ (Tonfa) in Ausübung ihres Dienstes nach wie vor gestattet ist, da dieses in einer entsprechenden Dienst- oder Tätigkeitsbeschreibung so vorgesehen und von den zuständigen Behörden genhmigt ist. Abhilfe und rechtliche Sicherheit schaft zukünftig nur die gute alte Maglite, mit der kann man dann sein Ziel vorher auch noch ausleuchetn. Greetings Z-Cool |
|
#12
| ||||
| ||||
| Man kann beim zuständigen Ordnungsamt eine Trageerlaubnis, auch für Teleskopschlagstöcke beantragen, auf jeden Fall funktioniert das bei uns. Das Mitführen ist nicht nur außerhalb befriedeten Besitztums verboten sondern vor allem, und darum geht es in erster Linie für Security, auf öffentlichen Veranstaltungen, somit brauche ich oben genannte Trageerlaubnis. |
|
#13
| ||||
| ||||
| Zitat:
|
|
#14
| ||||
| ||||
| Bitte Schaut mal in die BewachV. § 10 und BGV C7 u.a. § 4 der VBG da sind diese Dinge geregelt. Sollte man wenn man die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO macht -bzw. hat . Geändert von Sascha W. (23-08-2008 um 11:10 Uhr). |
|
#15
| ||||
| ||||
| § 42 WaffG - Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen .:. Gesetze von Juraforum.de Auslegungssache, gilt auch für Schlaginstrumente wie den ASP oder Tonfa. Geändert von Harrington (23-08-2008 um 12:05 Uhr). |
![]() |
| Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Erstellt von | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Polizei bekommt neue Schlagstöcke | ethanhunt | Off-Topic Bereich | 8 | 20-04-2008 11:43 |
| Escrimastöcke, Schlagstöcke aus Eisenholz??? | Piet49 | Arnis, Eskrima, Kali | 3 | 27-11-2005 13:09 |
| Security-Artikel oder Polizeiberichte zum Security.... | scorpion-fl | Security | 0 | 20-04-2004 15:10 |
| Suche Schlagstöcke | Elch | Kauf, Verkauf und Tausch | 4 | 21-08-2003 14:40 |
| welches Material für Schlagstöcke | Messerjocke2000 | Waffen in Kampfkünsten | 8 | 03-03-2003 12:00 |