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#1
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| Hallo, ich bin ganz neu hier und habe eine Frage an die User, die offiziell bei Sicherheitsdiensten arbeiten. Am letzten Wochenende war in einer dörflichen Gegend eine Veranstaltung. Das ganze fand bei einer Dorfgaststätte statt. Das Areal um die Gaststätte war komplett eingezäunt und der Zugang zur Hauptverkehrsstr. war mit Gittern verstellt, damit keine "Besoffenen" auf die Strasse laufen. Innerhalb des Areals waren Pommesbuden, Festzelt, Disco usw. aufgebaut. Ein Sicherheitsdienst wurde von der Gemeinde beauftragt, Polizei war auch zugegen, und 5 Rettungsfahrzeuge. Mir ist nun aufgefallen, das über die Hälfte der Sicherheitsleute, die aussen und innen ihren Dienst vertraten an ihren Gürteln Teleskopschlagstöcke, CS Gas und Pfefferspray führten. Auf meine Nachfrage hin, wurde mir gesagt, das sei so üblich, da hier ca. 5000 Jugendliche zu einem allgemeinen Besäufnis versammelt waren und es oft Schlägereien gäbe. Auf meine Frage hin, ob denn jeder eine Sondergenehmigung zum Tragen von Waffen, nach dem Waffengesetz hätte (Waffen und tragbare Gegenstände) wurde mir schon fast Schläge angedroht. So wie sich mir die Sache darstellte, hatte KEINER so eine Genehmigung. Nach dem Waffengesetz haben sich somit alle Strafbar gemacht und so ihre "Zuverlässigkeit" vor dem Gesetz verloren. Wie sieht die Sache den hier bei den Profis aus, die bei Volksfesten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt sind. mfg PaleRider |
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#2
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| Zitat:
Wüßte nicht dass man dafür eine "Sondergenehmigung" ( was für eine überhaupt ?) bräuchte..Außerdem Hausrecht.. Wie kommst du denn auf die Idee nach so etwas zu fragen ? Jurastudent, Polizeischüler oder einfach nur Wichtigtuer..?? Wahrscheinlich haste mit denen Ärger gehabt und wolltest denen einen reinwürgen, oder ?? Die Schmiere war vor Ort und die Gemeinde hat die auch noch beauftragt, alles ok und abgesegnet.. P.S. Meinen Leuten verbiete ich so was sichtbar zu tragen.. |
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#3
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| Selbstverständlich dürfen die diese Sachen tragen und auch einsetzen! Wie kommst Du darauf das die gegen ein Gesetz verstoßen? Die haben normalerweise den 34er und dann gibts schon zweimal keine Probleme. Außerdem haben die dort das Hausrecht! Denk mal nach, meinst Du Sicherheitsdienste würde solche Sachen mit sich tragen wenn die es nicht dürften und auch noch die Polizei anwesend ist? NACHDENKEN !!! |
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#4
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| Hallo, die erste Antwort kam ja schnell. Allerdings sehe ich doch in der Antwort, dass mir von vornherein hier etwas unterstellt wird. A. Ich bin keiner aus den von Dir genannte "Berufsbezeichnungen" B. Ich hatte noch nie Ärger mit einem Sicherheitsdienst oder der Polizei C. Ich möcht niemanden eins auswischen Ich trage öfter eine Schusswaffe und bin Schießlehrer. Weiterhin bin ich Sachkundelehrer nach § 7 Waff.Gesetz. Laut Waffengesetz, das jeder Sicherheitsmitarbeiter kennen sollte, ist es VERBOTEN, Schusswaffen und gleichgestellte, sowie tragbare Gegenstände auf öffenlichen Veranstaltungen, Volksfesten, Aufzügen, Messen usw. zu führen (bei sich zu haben). Auch ein offizieller Waffenschein gilt hier nicht!! Es bedarf hierzu einer Ausnahmegenehmigung!!!! Ansonsten begehst Du eine Straftat!!! Diese wird Dich, wenn Du gewerblich als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst arbeitest die sogenannte "Zuverlässigkeit" kosten und somit den Arbeitsplatz. Du solltest Dir mal das Waffengesetz, die allgemeine Waffenverordnung, die Gewerbeordnung, die Wachverordnung, die UVV BGV C7 und wenn Du gewerblich arbeitest mal Deine Dienstanweisung durchlesen. Ich möchte mit meinem Beitrag lediglich auf bestehende Gesetze hinweisen, die anscheinend gerade von Sicherheitsmitarbeitern und deren Firmen übersehen werden. Übrigens, "Semiöffentliche Veranstaltungen" gibt es nicht!!! Vielleicht kommen wir hier ja zu einer offenen Diskussion und nicht zum Austausch von Vorurteilen Mfg PS Polizisten kennen das Waffengesetz oftmals auch nicht !!! |
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#5
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| Also doch ein Wichtigtuer ? Schau mal...was in der Theorie und in der Praxis gemacht wird sind oftmals 2 Paar Schuhe. Auch wenn du Schiesslehrer bist ( sehr interessant übrigens..) hast du bestimmt nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen aber tust so..( nebenbei, wo trägst du denn deine Waffe? ) Wir tragen auf gewissen Events die UMZÄUNT sind auch Waffen, alles abgeklärt mit den Ordnungsbehörden.Wäre das untersagt ,würde man uns doch drauf aufmerksam machen ,hm ??. Nicht falsch verstehen, aber du brauchst mich gewiss nicht auf bestehende Gesetze und Verordnungen aufmerksam zu machen, bin dafür zu lange im Geschäft.. Weiß auch nicht was du mit Vorurteilen meinst, ich kenne solche Leute wie dich. Die nerven nur meine Mitarbeiter und machen sich sogar bei den Cops "beliebt". Wundern sich dann natürlich dass irgendwann einer sauer wird.. Was sie mit ihrer Klugscheisserei aber bezwecken wollen wird deren Geheimnis bleiben.. |
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#6
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| ALso sehen wir es mal andersrum, habe noch nie eine Veranstaltung oder sonstiges gesehen wo Sicherheitspersonal ohne Schlagstock, Tonfa oder Pfefferspray rumgelaufen sind. Wäre mir neu!!! . |
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#7
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| Ein Bekannter hat mir einmal seine Ausrüstung gezeigt. Leichte kugelsichere Weste, Jacke in der eine Tasche eingenäht ist wo man ein Schlagstock verstecken kann. Außerdem spezielle Lederhandschuhe mit Metallkappen. Waffen dürfen sie nicht tragen, sagt er.
__________________ Felix Motion Sampler so gut wie der Herr Sputnik kann man nich werden;) (Zitat von ZugführerDerLiebe) |
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#8
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| Stell dir vor du bist auf Arbeit und ein Klugscheißer laber dich zu mit etwas was den überhaupt nichts angeht. Zumal die sicherheitskräfte egal ob Polizei oder Sicherheitsdienste zum Aufpassen da sind und nicht für Smalltalks zur Unterhaltung mit leuten die sich um was kümmern was sie nichts angeht. Das regt die Leute nur auf bzw hält von der eigentlichen Aufgabe ab, zumal keiner verpflichtet ist sich mit dir zu unterhalten bzw. dir Auskunft zu erteilen!
__________________ Gruss Franz - Trainingsbücher - Trainingspläne- Telekommunikation - Japan Thailand Burma Fotos - GoodBody Shirts |
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#9
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#10
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Habe das hier gefunden: "WaffG 2002 § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal" http://bundesrecht.juris.de/bundesre...2002/__28.html
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#11
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| Zitat:
Wenn man sich nacher woanders informiert ist das Geschrei ja auch groß, die Sicherheitskräfte selbst seien ja nicht gefragt worden. Ja warum denn wohl? Überhaupt finde ich den Umgangston, den ihr hier auf #1,3 an den Tag legt, mehr als komisch. Fast nach dem Motto "wer schreit hat Unrecht". Warum fühlt ihr euch sofort angepisst?
__________________ 19. Oktober Muay Thai Techniklehrgang und Khanprüfungen mit Ralf Hasenohr in Singen Geändert von Nahot (04-05-2005 um 16:35 Uhr). |
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#12
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| Schöne Grüsse zum Vatertag an alle, auf meinen Streifzügen durch die Welt der Internetforen bin ich nun auf dieser Seite gelandet. Beim Lesen dieses Threads bin ich doch überrascht wie einige von den "Kampfsportlern" mit Leuten umgehen, die hier eine Frage stellen. Die Ausdrucksweise und das "runtermachen" ist ja, so wie es mir hier erscheint, ganz normal für die Leute die im Wachdienst/Ordnerdienst eingesetzt sind. Ich hoffe, das die Türsteher?, die hier auftreten keine "gewerblichen" sind, sondern diejenigen die bei den Discos oder so direkt angagiert sind. Ausgebildetet Fachleute die ihre vorgeschriebenen Lehrgänge absolviert haben können "vielleicht" etwas mehr als den Satz:" Du gommst hier net rein" Sollte es sich tatsächlich bei den Antwortenden um gewerbliche Türsteher/Ordner handeln, dann muss ich sagen, dass ihr keine gute Werbung für eure Firmen darstellt. Da ich mich ein bischen mit Bürgerrechten befasse kann ich dem Palerider nur sagen, das alle gewerbliche Wachleute nach der Gewerbeordnung, der Bewachungsverordnung und der BGV C 7 Unfallverhütungsvorschrift arbeiten. Verstösse hiergegen werden mit nicht unerheblichen Bußgeldern belegt. Das Tragen von Waffen jeder Art ist hier eindeitig geregelt siehe dazu folgendes: § 10 Dienstanweisung (1) Der Gewerbetreibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 zu regeln. Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Wachpersonen nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen darf und jeden Gebrauch dieser Waffen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat. (2) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Abdruck der Dienstanweisung sowie der Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (BGV C7) einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsanweisungen gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. § 13 Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch (1) Der Gewerbetreibende ist für die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen und der Munition verantwortlich. Er hat die ordnungsgemäße Rückgabe der Waffen und der Munition nach Beendigung des Wachdienstes sicherzustellen. (2) Hat der Gewerbetreibende oder eines seiner Wachpersonen im Wachdienst von Waffen Gebrauch gemacht, so hat der Gewerbetreibende dies unverzüglich der zuständigen Behörde und, falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 erfolgt ist, der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. § 16 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 6 Abs. 1 eine Haftpflichtversicherung nicht abschließt oder nicht aufrechterhält. 2. Entgegen § 8 Abs. 2 eine in seinem Gewerbebetrieb beschäftigte Person nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise verpflichtet, 3. Entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 eine Person mit der Bewachung beschäftigt, 4. Entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit Satz 3, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 5. Entgegen § 10 Abs. 1 Satz 1 den Wachdienst nicht durch Dienstanweisung regelt, 6. Entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 einen Ausweis nicht oder nicht richtig ausstellt, 7. Entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1 ein Schild nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise trägt, 8. Entgegen § 13 Abs. 1 Satz 2 die Rückgabe der Schusswaffen und der Munition nicht sicherstellt, 9. Entgegen § 13 Abs. 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet.... Die meisten Security sind allerdings bei den Discos angestellt kennen oft nur das Faustrecht. Seid mir nicht böse Jungs, aber die "Schwarzen Schafe" unter Euch zeigen den Zuschauern und Gästen ein Bild auf, das somit Eure ganze Zunft in Verruf bringt Schönen Feiertag wünsch Euch Kalim |
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#13
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| Sorry, wenn ich hier jemanden durch dumme Fragen nerve. Aber irgendwo in diesem Forum habe ich gelesen, dass es nicht zulässig ist Pfefferspray zur Selbstverteidigung gegen Menschen mit sich zu führen. Demzufolge würde ich davon ausgehen, dass die Sicherheitskräfte irgendwie eine Erlaubnis dafür erlangen müssen. Oder haben sie die einfach wegen ihrer Tätigkeit, Qualifikation oder sonstiges? Danke zephyr |
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#14
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| Zitat:
ach wat mal wieder die selbe antwortBetreff Hausrecht sah es in Dortmund anders aus. Pol: Habt ihr die mit?????????? ![]() |
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#15
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| Zitat:
Überlege dir mal wie ein Waffenträger arbeiten müsste um kein Gesetzt zubrechen. |
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