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  #31  
Alt 17-03-2010, 00:25
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„jeder Angriff auf den Hals ist potentiell lebensgefährlich wegen der Gefahr der reflektorischen Asystolie“ – hat Betz zwar noch nie gesehen, aber theoretisch möglich, hebt das Strafmaß"
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  #32  
Alt 17-03-2010, 08:27
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Muß ich noch einmal darauf hinweisen, das wir hier grundsätzlich sachliche Diskussionen führen wollen ?

Persönliche Angriffe gegen User werde ich nicht dulden !
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Ich sehe Dich und wenn ich will, treffe ich Dich auch !!!
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  #33  
Alt 17-03-2010, 08:34
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Kampfkunst: ein Lächeln sagt mehr als 1000 Worte
 
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ich lese hier die typische Leichenschau bzw. eine Anleitung worauf man beim objektiven Befund achten soll, von dem o.g. Reflex habe ich nichts gelesen.

Na ja ich bleib bei meiner Meinung zu Thai Styles Posting
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Humor ist der beste Schwimmring auf dem Strom des Lebens. (Wilhelm Raabe )
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  #34  
Alt 17-03-2010, 11:40
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Ein Angriff auf den Hals ist definitiv lebensbedrohlich und KANN auch vor dem Richter als Vorsatz ausgelegt werden. Denn JEDER weiß, was mit Schlägen an den Hals passieren kann. Und wer bewusst und mit Absicht auf den Hals zielt, nimmt eine Lebensgefährdung in Kauf.
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  #35  
Alt 17-03-2010, 11:54
Benutzerbild von BlackTiger
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Kampfkunst: Kungfu, Boxen
 
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Das ist ein rechtsmedizinsches Skript für Studenten. Hättest du dir die Mühe gemacht, zwei Stichworte in die Firefox Suche einzutippen hättest auch du den Satz gefunden.
Das steht so übrigens auch in jedem rechtsmedizinischen Lehrbuch.
Ob das jetzt damit als "gefährliche Körperverletzung" oder "versuchter Totschlag" gilt, weiss ich nicht..
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  #36  
Alt 17-03-2010, 12:36
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Zitat:
Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
Ein Angriff auf den Hals ist definitiv lebensbedrohlich und KANN auch vor dem Richter als Vorsatz ausgelegt werden. Denn JEDER weiß, was mit Schlägen an den Hals passieren kann. Und wer bewusst und mit Absicht auf den Hals zielt, nimmt eine Lebensgefährdung in Kauf.
Ja, natürlich KANN es nach den Umständen des Einzelfalls so gewertet werden...aber das bloße, lockere Würgen wohl in aller Regel nicht.
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  #37  
Alt 17-03-2010, 12:37
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omg....


wenn ich schon wieder solche Geschichten höre...
Vielleicht hat ja die Garderobe in dem Fall 2,50 gekostet und der Türsteher hat die Jacken für die Jungs nur ausgelöst?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man jemanden wegen 2,50 Euro erpresst..

und natürlich sind die Jungs völlig grundlos rausgeflogen, wie immer halt.

Was bitte schön ist versuchte Körperverletzung ???
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  #38  
Alt 17-03-2010, 12:41
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Laut diesem Link hier (StGB §224) gilt eine gefährliche Körperverletzung dann, wenn
Zitat:
...
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung...
agiert wird. Ein Griff zum Hals erfüllt diese Vorrausetzung. Wie allerdings dieses Urteil, bzw Revision dazu, zeigt, reicht es nicht aus, wenn gewürgt wird, sondern es ist auch die Länge und Stärke des Drucks entscheidend. Dies wäre dann im jeweiligen Fall medizinisch zu prüfen.

@Michaa: Da muss ich dir dann unter dem hier geschriebenen Recht geben. Zumindest sehen es teilweise die Gerichte so. Ich bleibe aber dabei:
Geht mir einer an den Hals, breche ich ihm die Knochen. Denn: Weiß ich, ob er mich nun nur wegdrücken will? Oder will er mich evtl. doch umbringen? Da schließe ich keine Wetten drauf ab, da reagiere ich auf den schlimmstmöglichen Fall.

Geändert von Alex R. (17-03-2010 um 12:43 Uhr).
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  #39  
Alt 17-03-2010, 12:44
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Zitat:
Zitat von michaa Beitrag anzeigen

Es ist sogar umstritten und von dem konkreten Einzelfall abhängig ob das Würgen eine gefährliche KV nach §224 Abs. 1 Nr. 5 StGB darstellt.

Es würde also meistens auf ne KV/gef. KV hinauslaufen, grade wenn man nur locker würgt.
Dann sind wir ja einer Meinung


Ja, wie man in so nem Fall reagiert steht auf nem ganze andren Blatt...wennman da anfängt ewig drüber nachzudenken ob das so rechtens ist, kanns das gewesen sein.
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  #40  
Alt 17-03-2010, 12:44
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Zitat:
Zitat von Shogun Beitrag anzeigen

Was bitte schön ist versuchte Körperverletzung ???
ein versuch jemanden zu verletzen der mangels talent scheitert
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  #41  
Alt 17-03-2010, 12:58
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Zitat:
ein versuch jemanden zu verletzen der mangels talent scheitert
und dafür gibt es ein Strafverfahren wegen "versuchten KV" wie der Kollege mit 10 jährigen Türerfahrung im Post #3 schreibt???

Ich glaube nicht.
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  #42  
Alt 17-03-2010, 13:02
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Zitat:
Zitat von Shogun Beitrag anzeigen
und dafür gibt es ein Strafverfahren wegen "versuchten KV" wie der Kollege mit 10 jährigen Türerfahrung im Post #3 schreibt???
nö...aber wenn man dabei publikum hat hat man die lacher auf seiner seite
allerdings ist der versuch einer körperverletzung schon strafbar, um mal was sinnvolles zu schreiben
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  #43  
Alt 17-03-2010, 13:04
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Zitat:
Zitat von Shogun Beitrag anzeigen
und dafür gibt es ein Strafverfahren wegen "versuchten KV" wie der Kollege mit 10 jährigen Türerfahrung im Post #3 schreibt???

Ich glaube nicht.
Häh?

Körperverletzung ? Wikipedia
Zitat:
Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Strafverfahren wegen versuchter KV gibt's zu Hauf, besonders wenn der "Geschädigte" Polizeibeamter ist.
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  #44  
Alt 17-03-2010, 13:24
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Zitat:
Zitat von BlackTiger Beitrag anzeigen
Das ist ein rechtsmedizinsches Skript für Studenten. Hättest du dir die Mühe gemacht, zwei Stichworte in die Firefox Suche einzutippen hättest auch du den Satz gefunden.
Das steht so übrigens auch in jedem rechtsmedizinischen Lehrbuch.
Vielen Dank für den Hinweis, ich schau mal nach.
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  #45  
Alt 17-03-2010, 13:30
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LOL,

ja ganz klar.

Ich meinte nur in diesem ganz kontreten Fall.
Sollte der "geschädigte" Gast nen Strafantrag stellen, gibts meistens ne Gegenanzeige wegen Beleidigung und je nach dem was vorher drinnen auf der Party war ggf noch mehr. Alle werden vorgeladen, die Polizei hat viel zu schreiben, der Staatsanwalt hat viel zu lesen und am Ende kommt gar nichts raus. Das meinte ich damit.

Wenn du einen vernünftigen Polizisten hast, dann nimmt er die Anzeige von dem "Geschädigten" erst gar nicht auf, sondern rät ihm zuhause seinen Rausch auszuschlafen. Vorausgesetzt natürlich er ist beim Würgen nicht gleich blau angelaufen und hat nicht irgendwelche riesigen Würgermale am Hals.

und Ganz ehrlich, welche Konsequenzen soll der Türsteher vom Discochef zu erwarten haben, nur weil er einen Störenfried paar Meter weiter geschoben hat. Vielleicht hatte die Party einen befriedeten Breiech vorm Eingang und da hat der Ex-Gast einfach nicht zu stehen, wenn er Hausverbot erteilt bekomen hat.

Ich finds einfach lächerlich wie manche Leute eine Situation aufbauschen die ungefähr 20x am Abend vorkommt und daraus gleich eine Schlagzeile für die Bildzeitung machen. Ach der böse Türsteher hat den armen unschuldigen Gast am Hals gepackt und auch noch am Arm und weggedrückt hat er ihn auch noch. Oje... Natürlich hat der Türsteher nicht vorbildlich gehalten, er hätte sich ja noch ne halbe Stunde beschimpfen lassen können, aber er hat es halt nicht und? Hätte der Gast seine Klappe gehalten und wär einfach nach Hause gegangen wär doch nichts passiert.
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Geändert von Shogun (17-03-2010 um 13:39 Uhr).
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