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#31
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__________________ "You must suffer!" Greg Jackson |
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#32
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| Muß ich noch einmal darauf hinweisen, das wir hier grundsätzlich sachliche Diskussionen führen wollen ? ![]() Persönliche Angriffe gegen User werde ich nicht dulden !
__________________ Ich sehe Dich und wenn ich will, treffe ich Dich auch !!! Sprichwort eines Scharfschützenwww.protectionacademy.de |
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#33
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| Na ja ich bleib bei meiner Meinung zu Thai Styles Posting
__________________ Humor ist der beste Schwimmring auf dem Strom des Lebens. (Wilhelm Raabe ) |
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#34
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| Ein Angriff auf den Hals ist definitiv lebensbedrohlich und KANN auch vor dem Richter als Vorsatz ausgelegt werden. Denn JEDER weiß, was mit Schlägen an den Hals passieren kann. Und wer bewusst und mit Absicht auf den Hals zielt, nimmt eine Lebensgefährdung in Kauf. |
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#35
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| Das ist ein rechtsmedizinsches Skript für Studenten. Hättest du dir die Mühe gemacht, zwei Stichworte in die Firefox Suche einzutippen hättest auch du den Satz gefunden. Das steht so übrigens auch in jedem rechtsmedizinischen Lehrbuch. Ob das jetzt damit als "gefährliche Körperverletzung" oder "versuchter Totschlag" gilt, weiss ich nicht..
__________________ "You must suffer!" Greg Jackson |
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#36
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| Ja, natürlich KANN es nach den Umständen des Einzelfalls so gewertet werden...aber das bloße, lockere Würgen wohl in aller Regel nicht. |
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#37
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| omg.... ![]() wenn ich schon wieder solche Geschichten höre... Vielleicht hat ja die Garderobe in dem Fall 2,50 gekostet und der Türsteher hat die Jacken für die Jungs nur ausgelöst? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man jemanden wegen 2,50 Euro erpresst.. und natürlich sind die Jungs völlig grundlos rausgeflogen, wie immer halt. ![]() Was bitte schön ist versuchte Körperverletzung ??? |
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#38
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| Laut diesem Link hier (StGB §224) gilt eine gefährliche Körperverletzung dann, wenn Zitat:
@Michaa: Da muss ich dir dann unter dem hier geschriebenen Recht geben. Zumindest sehen es teilweise die Gerichte so. Ich bleibe aber dabei: Geht mir einer an den Hals, breche ich ihm die Knochen. Denn: Weiß ich, ob er mich nun nur wegdrücken will? Oder will er mich evtl. doch umbringen? Da schließe ich keine Wetten drauf ab, da reagiere ich auf den schlimmstmöglichen Fall. Geändert von Alex R. (17-03-2010 um 12:43 Uhr). |
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#39
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![]() Ja, wie man in so nem Fall reagiert steht auf nem ganze andren Blatt...wennman da anfängt ewig drüber nachzudenken ob das so rechtens ist, kanns das gewesen sein. |
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#40
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| ein versuch jemanden zu verletzen der mangels talent scheitert ![]()
__________________ www.unlimitedcombatsystem.de |
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#41
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| Zitat:
Ich glaube nicht. ![]() |
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#42
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![]() allerdings ist der versuch einer körperverletzung schon strafbar, um mal was sinnvolles zu schreiben ![]()
__________________ www.unlimitedcombatsystem.de |
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#43
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| Körperverletzung ? Wikipedia Zitat:
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#44
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| Vielen Dank für den Hinweis, ich schau mal nach.
__________________ Humor ist der beste Schwimmring auf dem Strom des Lebens. (Wilhelm Raabe ) |
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#45
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| LOL, ja ganz klar. ![]() Ich meinte nur in diesem ganz kontreten Fall. Sollte der "geschädigte" Gast nen Strafantrag stellen, gibts meistens ne Gegenanzeige wegen Beleidigung und je nach dem was vorher drinnen auf der Party war ggf noch mehr. Alle werden vorgeladen, die Polizei hat viel zu schreiben, der Staatsanwalt hat viel zu lesen und am Ende kommt gar nichts raus. Das meinte ich damit. ![]() Wenn du einen vernünftigen Polizisten hast, dann nimmt er die Anzeige von dem "Geschädigten" erst gar nicht auf, sondern rät ihm zuhause seinen Rausch auszuschlafen. Vorausgesetzt natürlich er ist beim Würgen nicht gleich blau angelaufen und hat nicht irgendwelche riesigen Würgermale am Hals. und Ganz ehrlich, welche Konsequenzen soll der Türsteher vom Discochef zu erwarten haben, nur weil er einen Störenfried paar Meter weiter geschoben hat. Vielleicht hatte die Party einen befriedeten Breiech vorm Eingang und da hat der Ex-Gast einfach nicht zu stehen, wenn er Hausverbot erteilt bekomen hat. Ich finds einfach lächerlich wie manche Leute eine Situation aufbauschen die ungefähr 20x am Abend vorkommt und daraus gleich eine Schlagzeile für die Bildzeitung machen. Ach der böse Türsteher hat den armen unschuldigen Gast am Hals gepackt und auch noch am Arm und weggedrückt hat er ihn auch noch. Oje... Natürlich hat der Türsteher nicht vorbildlich gehalten, er hätte sich ja noch ne halbe Stunde beschimpfen lassen können, aber er hat es halt nicht und? Hätte der Gast seine Klappe gehalten und wär einfach nach Hause gegangen wär doch nichts passiert. Geändert von Shogun (17-03-2010 um 13:39 Uhr). |
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