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#91
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| Man darf doch rein rechtlich sein Eigentum schützen. |
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#92
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| Schützen u. sich mit Gewalt zurück beschaffen ist aber nicht das gleiche. |
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#93
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| Ist ja das selbe wie mit der Notwehr: Wenn dir einer von hinten ne Flasche über den Kopf zieht, darfst dem nicht mal nachrennen und ihn wegmontieren. Notwehr: "Während oder unmittelbar vor einem Angriff auf die eigene Person" Danach ist alles nur noch sache der Polizei |
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#94
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| Zitat:
Das betrifft drei Paragrafen des BGB: Verbotene Eigenmacht: http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html Selbsthilfe des Besitzers: http://dejure.org/gesetze/BGB/859.html Besitzdiener: http://dejure.org/gesetze/BGB/860.html Als Security bist Du in der Regel ein Besitzdiener, d.h. dir stehen die gleichen Rechte wie dem Besitzer zu. Demnach darfst Du in Selbsthilfe einem AUF FRISCHER TAT ertappten den Gegenstand mit GEWALT wieder abnehmen. Dieser darf sich dagegen NICHT mit Notwehr wehren, SOLANGE du ihn nicht einem LEBENSGEFÄHRLICHEN Angriff aussetzt (wozu zum Beispiel ein Würger EINDEUTIG zählt!!! In diesem Fall hat auch der Dieb ein Notwehrrecht!!!). Das BGH hat in einigen Grundsatzurteilen festgelegt, daß das Besitzrecht IN JEDEM FALL der körperlichen Unversertheit nachzustehen hat. Kurzum: Du darfst den Dieb nicht um jeden Preis an der Flucht hindern, bzw. in bei der Wegnahme schwer schädigen (Kratzer, blaue Flecken oder kleine Wunden sind natürlich ok, sofern sie nicht unnötig waren). Schwer verletzen heißt: Arm ab, Auge raus, Zeugungsunfähig und Co. (siehe § 226 StGB) Also, Provio, Rattle, es geht... Aber FRISCHE Tat und keine SCHWEREN Verletzungen. Und, ehrlich gesagt würde ich ja auch auf die Flasche scheißen. Wenn ich aber angefangen habe ("Ey, komm zurück und stell die Flasche hier ab.") und der verarscht mich, würde ich das wirklich durchsetzen, Gefahr der Rangelei hin oder her. Meine Autorität lasse ich da nicht in Frage stellen... Beste Grüße vom Bruce
__________________ It's NOT Bruce Lee - Who is bruceberlin? |
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#95
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| Ist so eine typische Grauzone an in welcher die Richter dann wieder hin u. her entscheiden können wie es gerade passt. – Von daher bleib ich dabei: 1. Augen auf u. den Patienten mit der Flasche gar nicht rauslassen 2) ist er draußen, bleibt er dort ohne große Diskussion. |
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#96
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| Zitat:
Allerdings ist in dem Fall fraglich, wer wirklich Besitzer der Flasche ist... Hat er Pfand bezahlt, etc. Kann nämlich auch andersherum gesehen werden, nämlich daß der andere die Flasche rechtmäßig besitzt - in dem Fall würdest Du der Dieb sein. Schwieriges Feld. Aber darüber will ich gar nicht diskutieren. Es gibt ja noch den Unterschied Besitzer/Eigentümer/mittelbarer Besitzer etc... Aber das wird dann wirklich komplex... Wirklich wasserdicht ist fast nichts im Gesetz. Deswegen den anderen einfach nicht großartig verletzen und dann wird er dich auch kaum anzeigen oder gar verklagen... Wo kein Kläger, da kein Richter... Zitat:
Aber wenn er provoziert (z.B. mit der Flasche winkt und grinst - hatte ich auch schon) oder in unmittelbarer Nähe der Tür steht lass ich mich nicht verarschen. Hab sonst eine sehr hohe Provokationsschwelle, aber bei sowas gibt es sonst nur Theater wie "der darf doch auch, wieso ich nicht?"... Und dann kann man das mit jedem Idioten diskutieren. Und da bin ich lieber beim ersten konsequent und dann wissen die anderen auch, daß es so einfach nicht ist... Beste Grüße vom Bruce
__________________ It's NOT Bruce Lee - Who is bruceberlin? |
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#97
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| Das Problem war eher anders. Und zwar hat ein Verein die Veranstaltung ins Leben gerufen. Einer hat alles geleitet usw. und sagte dass keiner mit Flaschen raus soll, weil in der Vornacht einer eine über den Kopf geschlagen bekommen hat. Und eben dieser Gast mit der Flasche war jemand aus dem Verien und er dachte dass er sich somit alles erlauben könne. Ich bin auch konsequent geblieben und er musste damit wieder rein, auch wenn ich ihn etwas dazu ermuntert habe (körperlich) ...
__________________ "Wo Dummheit herrscht, ist Selbstvertrauen König." Geändert von Alex! (22-08-2006 um 15:12 Uhr). |
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#98
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| @ Alex Wo ist das Problem? Entweder Du behandelst die Leute im Verein wie Gäste, d.h. beim raus laufen aufhalten, Flasche abnehmen / wenn schon draußen dann nicht mehr reinlassen oder wie Veranstalter/Geschäftsführer/Clubinhaber. Dann kannst Du Sie aber auch nicht mit einem Armhebel wieder rein holen. Zitat:
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