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#16
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| stimmt, dann müsste er wissen, dass die sachkunde für türpersonal pflicht ist, und die schulung seit 2003 nicht mehr reicht, denke nicht, dass in mittelfranken ein anderes gesetz für sicherheitspersonal die regel ist. hier mal zum thema die ihk frankfurt a.m IHK Frankfurt am Main - Novellierung des Bewachungsgewerberechts hier bei uns in nrw reicht die schulung alleine nicht, das hat nichts mit ausweiskontrollen an der tür zu tun, alle türjungs und mädels brauchen die skp. |
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#17
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| Solange sie für ein privates Sicherheitsunternehmen arbeiten. Ist man bei der Discothek direkt angestellt brauch man trauriger Weise -NICHTS- Deswegen sind 70% der Türsteher Schränke die die denken sie hätten die Lizenz zum in den ***** tretten. Ist man bei einem Sicherheitsunternehmen angestellt brauch man aber ganz klar die Sachkunde (wie auch Citystreife und Kaufhausdetektiv). Da man dadurch aber beiweitem nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten hat die man in dem Gewerbe haben sollte, sollte man nur für Firmen arbeiten die einem entsprechende Schulungen anbieten (kostenfrei). Alles andere läuft meist auf abzocke oder unbewusste Rechtsverstöße hinaus. LG Micha
__________________ Wakagi Bujinkan Budo Taijutsu <3 http://nuernberg.wakagi.de/ Nur weil ich meine brötchen mit Waffen verdiene heißt das nicht das ich Bäckerein überfalle |
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#18
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. Es unterscheidet sich ganz klar zwischen: "Einlassbereich bei gastgewerblichen Diskotheken" und "Einlasskontrollen in reinen Gaststätten" bei letzteren ist keine Sachkundeprüfung erforderlich. Übrigens, wenn der Ausgangsbereich getrennt von Eingangsbereich in einer Diskothek ist, braucht der Typ am Ausgang keine SKP! Durch die vielen schwarzen Schafe (die gibt es wirklich) lassen die Ordnungsämter nur noch Leute mit SKP zu und legen den § 34a Abs. 1 GewO sehr genau aus. In der kommentierten Fassung gibt es deutlich mehr Spielraum. Als Faustformel gilt: "Sobald Du mit personenbezogenen Daten zu tun hast (Personenkontrollen, Ausweiskontrollen und Jugenschutz usw.) brauchst Du die SKP". Letztes Wort haben eh die Ordnungsämter bei der Zulassung des Personals, dass der Unternehmer meldet. Also Citystreifen, Türsteherdienste und Kaufhausdetektive brauchen sie, es gibt aber Ausnahmemöglichkeiten, die kein Ordnungsamt nutzen muss!Zitat:
(Jugendschutzgesetz und Betreiberpflichten) Glaube mir, der Gesetzgeber versteht seit einiger Zeit keinen Spaß mehr wenn Du dieser Pflicht nicht nachkommst. Viel Spaß beim stehen...![]() Viele Grüße aus Nordbayern Geändert von chris grupe (04-04-2010 um 12:50 Uhr). |
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#19
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| @ chris grupe Guter Kommentar !
__________________ Ich sehe Dich und wenn ich will, treffe ich Dich auch !!! Sprichwort eines Scharfschützenwww.protectionacademy.de |
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