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  #1  
Alt 29-03-2009, 21:48
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Kampfkunst: Selbstverteidigung selber Trainieren übers Inet Tipps...
 
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Standard Teleskop Schlagstock

Hallo,

Ich wollte fragen ob man mit einem Teleskop Schlagstock auf der Straße rumlaufen darf ohne Waffenschein oder ohne das man Türsteher ist oder sowas!
Ohne gleich ein Problem mit der Polizei hat...

Da ich keine Lust hab, das jemand meint das ich damit wen schaden zufügen möchte!
Ich hab paar Freunde die in einem Raum eines gewissen Viertel wohnen, nun ist mein problem das ich dort hin immer mit der U-Bahn fahr und mich jedes 3 mal irgentwelche leute mich dumm anmachen bis dahin wo der eine sein Schlagring ausgepackt hat!

Nun ist mein Problem ich komm da nicht anderes hin und will mich mit irgentetwas Verteidigen können...

Falls man das nicht mitführen darf was geht noch? Könnt ihr mir Tipps geben aber ich würde schon gerne wissen ob ich das mitführen darf!

Einsetzen will ich es eigentlich nicht aber ich hab ein wenig Angst da ohne Sicherheit hinzugehen.


Danke für eure Antworten!
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  #2  
Alt 29-03-2009, 21:54
Benutzerbild von Scaramanga
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Standard

Waffen dürfen grundsätzlich in der Öffentlichkeit nicht geführt (= zur Benutzung bereitgehalten) werden - es sei denn Sie haben eine entsprechende polizeiliche Erlaubnis. Der Transport (in der verschlossenen Tasche) ist anders zu sehen. Hiergegen ist nichts einzuwenden. Der Gesetzgeber verlangt, dass Schwerter und andere Waffen nicht einsatzbereit mitgeführt werden. Nicht einsatzbereit sind Waffen, wenn sie sich richtig verpackt (Schwerter z.B. in einer Schwerthülle; Schusswaffen in einer verschlossenen Aktentasche usw.) befinden.
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  #3  
Alt 29-03-2009, 21:56
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Kampfkunst: Selbstverteidigung selber Trainieren übers Inet Tipps...
 
Registrierungsdatum: 29.03.2009
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ok, gut danke und wen ich das ding in meine leptoptasche reinpacken würde? Reicht dies dann aus?

Was gibt es für sachen mit denen ich mich gut Verteidigen kann die nicht als Waffe Zählen?
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  #4  
Alt 29-03-2009, 21:58
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teli- darf nur mit nem soz adäquaten grund geführt werden
sv ist leider keiner
fällt also weg. das einzige was in deinem fall wohl bleibt ist pfefferspray
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  #5  
Alt 29-03-2009, 22:01
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Zitat:
Zitat von knaller1 Beitrag anzeigen
ok, gut danke und wen ich das ding in meine leptoptasche reinpacken würde? Reicht dies dann aus?

Was gibt es für sachen mit denen ich mich gut Verteidigen kann die nicht als Waffe Zählen?
-Gehstock
-Kubotan/Kuli/Eding/mini-Maglite
-Krücke
-Spätzlesbrett(kein witz die dinger sind echt mies (Griff und Kante))
-.......Kreativität siegt

Das wichtigste sind bequeme schuhe mit denen man gut weglaufen kann
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  #6  
Alt 29-03-2009, 22:09
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pfefferspray ist auch gut!

Nun hab ich eine frage... ich habe gesehen das es Pfefferspray und dieses CS Gas gibt:

Nur CS gas ist ab 14 Jahren ist das jezt nicht so Effektiv oder wie?

Was ist besser CS Gas oder Pfefferspray?
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  #7  
Alt 29-03-2009, 22:14
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Pfeffer Schaum oder Gel

oder wenn du Geld hast ein balistischer Flüssigkeitssrahl (samt Kimme und Korn zum ziehlen)

alles andere kann bei gegenwind oder Geschlossenen Räumen ins Auge gehen.
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  #8  
Alt 29-03-2009, 22:39
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Zitat:
Zitat von knaller1 Beitrag anzeigen
pfefferspray ist auch gut!

Nun hab ich eine frage... ich habe gesehen das es Pfefferspray und dieses CS Gas gibt:

Nur CS gas ist ab 14 Jahren ist das jezt nicht so Effektiv oder wie?

Was ist besser CS Gas oder Pfefferspray?
FOX Labs Pfefferspray 010309 / OBRAMO Security - Pfefferspray, Elektroschocker, Rauchmelder

nimm fox lab pfeffer
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  #9  
Alt 29-03-2009, 23:36
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Hier habe ich gute und wirksamme erfahrung mitgemacht

https://www.worldoffight.de/index.ph...fferspray.html
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Geändert von Scaramanga (30-03-2009 um 11:48 Uhr).
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  #10  
Alt 30-03-2009, 00:29
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am besten erkundigst danach, dass es kein sprühstral ist.
dieser breitet sich z.b. in räumen aus.
und im wind kann s auch in s auge gehn

danach musse dich aber vom acker machen.
wär nicht der erste der sauer wird + s erst recht wissen will.
(stark eingeschränkt naturlich)

so ein spray ist auch begrenzt.
wenn da 5 typen stehn, wär ich verdammt sparsam.
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  #11  
Alt 30-03-2009, 10:40
Benutzerbild von Glupjek
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In erster Linie wäre es wichtig, etwas mitzuführen was du auch bedienen kannst. Entgegen der allgemeinen Meinung ist auch ein Pfefferspray nicht einfach so einsetzbar. Es gibt gewisse Anhaltspunkte mit denen du dich vor einem Ernstfall auseinandersetzen musst. (Distanz, Inhalt, Form und wie man ihn trägt, damit er schnell genug griffbereit ist).
Vom Teli kann ich dir schon mal gänzlich abraten, wenn du keine Ausbildung oder Training dahingehend genossen hast, ist er nahezu wertlos, und kann sogar deinem Gegner mehr bringen als dir, wenn du das Ding auspackst und nicht weisst was du damit tun sollst.
Weiter bin ich der Meinung dass man sich etwas mit der rechtsgrundlage auseinandersetzen sollte, wenn man mit Gegenständen durch die Gegend läuft, die unter umständen schwere Verletzungen nach sich ziehen können.
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  #12  
Alt 30-03-2009, 15:11
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Ok,
und CS Gas wo liegt der nach bzw vorteil?
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  #13  
Alt 30-03-2009, 15:14
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Wie du schon geschrieben hast, sind diese Kerle vor denen du dich Schützen willst teilweise aselbst bewaffnet.
Bedenke, wenn du eine Waffe ziehst, ganz gleich welche, sie ihre ganz bestimmt auch auspacken. Sie werden auch Verstärkung in der Nähe haben.
Der Stock in der Laptoptasche wird nicht viel nutzen denke ich, musst du dann im Stress erst mal rausholen. Im schlimmsten Fall stehst du dann mit dem Ladegerät in der hand da
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  #14  
Alt 30-03-2009, 15:24
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Registrierungsdatum: 01.01.2009
Ort: Österreich
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Naja ne Peitsche und ne Würgeschnurr ^^ er würd nen neuen Präzedentsfall einführen.
Für Kabel benötigt man nun den Kinderwaffenschein.
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  #15  
Alt 30-03-2009, 15:36
Benutzerbild von Glupjek
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Zitat:
Zitat von knaller1 Beitrag anzeigen
Ok,
und CS Gas wo liegt der nach bzw vorteil?
Hab mal kurz gegoogelt, weil ich mich mit der rechtslage in D nur bedingt auskenne und das ist dabei 'raus gekommen:



Pfefferspray ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz,
Besitz, Handel usw. sind strafbar.

"Offiziell ist ersteres ja nur zur Tierabwehr, letzteres zur Selbstverteidigung gegen Menschen zugelassen."


Naja, ersteres ist der - bislang erfolgreiche - Versuch, die
Bestimmungen des Waffengesetzes zu unterlaufen.

§ 2 Abs. 3 WaffG lautet nämlich: "Der Umgang mit Waffen [...], die in
der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten."

Anlage 2 Abschnitt 1 lautet:

"Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: [...]

1.3.5 Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn,
dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen
sind und die Gegenstände

- in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
- zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten-
und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;"

Demnach sind Pfeffersprays verboten (ermangels amtlicher Zulassung und
Prüfzeichen).

Aber:

§ 1 Abs. 2 WaffG definiert, was denn überhaupt eine Waffe im Sinne des
Gesetzes ist. Er lautet:

"(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die
Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."

Wenn Pfefferspray jetzt nur zur *Tier*abwehr bestimmt ist, ist es
nicht dazu *bestimmt*, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von
*Menschen* herabzusetzen. Meinem letzten Stand nach wird Pfefferspray
mit diesem Trick bisher legal verkauft. Wie das zu beurteilen ist,
wenn der Nutzer es gezielt zur Abwehr von Menschen mitführt, sei
dahingestellt.

"Innerhalb der Notwehr kann ich sowieso sprühen, was ich will, solange es ein angemessenes Mittel ist. Und da besteht vermutlich kein großer Unterschied zwischen den beiden."

So ist es.


"Ist da also noch mehr zu beachten, außer die möglicherweise erhöhte Selbstgefährdung?"


Das (potentielle) waffenrechtliche Verbot ...
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