|
#1
| ||||
| ||||
| Hallo Leute, Ich bin seit einigen Jahren jetzt schon bei einem Sicherheitsdienst. Vor ungefähr 2 Jahren hatten wir einen Auftrag bei einem Maturaball. Ich war damals mit mehreren Kollegen bei der Disco eingeteilt. Damals hat es kurz vor Mitternacht in der Disco ein Problem gegeben und 2 Leute sind rein. Sie sind dann mit dem Verursacher (A) raus, daneben sein Freund (B) der darauf gedrängt hat ihn nicht durch die ganze Menge rauszubringen. Jedenfalls lief es darauf raus, dass ein Kollege u ich diesen (B) dann übernahmen und ihn bei der Notausgangstür rausbrachten. Der andere (A) wurde auf der anderen Seite, Haupteingang gegenüber vom Ballsaal, rausgebracht. Der jenige den ich und mein Kollege rausbrachten wehrte sich nicht besonders. Ich packte ihn am Arm, er nahm ihn in den Schwitzkasten. Als ich dann die Tür öffnete brachte ihn mein Kollege raus. Hatte keinerleig Kontakt zu ihm. Als ich mich umdrehte sah ich ihn nur noch am Boden liegend. Wie sich rausstellt, hatte ihn mein Kollege wohl so fest gewürgt, dass er ohne Abwehrreaktion mit voller Wucht auf den Aspahlt flog. Daraus resultierte ein 3fahcer Kieferbruch, rausgebrochene Zähne und eine halb abgebissene Zunge. Weil ich wieder rein musst die Polonaise absperren konnte ich nicht dort bleiben. Mein Kollege blieb aber bei ihm. Später kam dann Polizei u Rettung. ---------- naja eindeutiger fall eigentlich. leider hab ich mich darauf eingelassen, dass ich wir aussagten wir hätten ihn gemeinsam mit armwinkel sperre rausgetragen. wie es zu den verletzungen gekommen ist konnten wir uns nicht erklären. ich weis war absolut dumm von mir. Das sagte ich bereits nach der Mitternachtseinlage zu den Polizisten bei de Erstaufnahme. Alles in Rücksprache mit meinem Chef. Jedenfalls hab ich das bis zur ersten gerichtsverhandlung so durchgemacht. alle sagten wird scho nix passieren. also hab ich mich praktisch belastet und meine Kollegen gedeckt. Bei der ersten Verhandlung sagte ich dann wie es aus meiner Sciht wirklcih war (hatte ja nix getan und nur die Tür aufgehalten) Jedenfalls bin ich zu schwerer Körperverletzung verurteilt worde, mein Kollege auch. Eigentlich glaubt mir niemand mehr. Anmerkung: Wir waren aber bei der Discotür zu dritt. Ein weiterer Kollege hat eigentlich alles beobachtet. Bei der Gerichtsverhanldung hat er gesagt, er hat nichts gesehen. Wollte irgendwie nicht mitreingezogen werden. Naja... es gibt es keine Zeugen und ich muss einen Haufen Geld zahlen für etwas dass ich nicht getan habe. Keine Ahnung wie ich das weiter anstellen sollte die Richter von meiner Unschuld zu überzeugen. Wie kann ich einen Zeugen dazubringen, wenn er shcon ausgesagt hat die WAhrheit zu sagen. Welche strafe erwarter er dafür.
__________________ Mammi, Mammi ich bin jetzt 16 darf ich jetzt endlich einen Bh tragen? Nein Georg! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Ich bin zwar kein Jurist...aber da dann Aussage gegen Aussage stünde...du dich früher anders geäußert hattest...ich glaube das sieht schlecht für Dich aus. ![]() Und den anderen Kollegen dazu zu bewegen, die ganze Schuld auf sich zu nehmen, auch wenn er der eigentlich schuldige ist, wird glaube ich auch nichts. ![]() Und die Wahrscheinlichkeit, daß der dritte Kollege sich auf einmal doch erinnern kann, und sich in die Sache mit reinziehen läßt, tendiert wohl auch gegen null. ![]() Also ich sehe da wenig Chancen für Dich, sorry...
__________________ das Wichtigste ist der Kampfgeist, alles Andere ist primär ! |
|
#3
| ||||
| ||||
| oh mann bei gerichtssachen würd ich mich nie zu ner falschaussage hinreissen lassen... bist auf der einen seite ne arme sau aber auf der anderen wars halt auch dummheit...
__________________ TK87: ps: google doch selber mal! Trinculo, KKB Moderator: ... am besten nach "Hirnprothese". ||||||||Vantage Fighting |
|
#4
| ||||
| ||||
| Naja. Du hast gelogen. Also so ganz unschuldig bist du nun nicht. |
|
#5
| |||
| |||
| Da haben sich die Fehler ja mächtig hochgeschaukelt: Fehler deines Kollegen: Den Täter beim Schwitzkasten bewusstlos zu drücken Zweiter Fehler des Kollegen: Täter offenbar einfach fallengelassen, ohne sich davon zu überzeugen, ob der überhaupt selber stehen kann. Ist eigentlich selbstvesrtändlich, macht man bei besoffenen ja auch. Dann dein persönlicher Fehler: Du hast denen Kollegen gedeckt und damit in Kauf genommen, dass der arme Teufel unschuldig den Kiefer kaputt und mehrere Zähne draußen hat, ohne was getan zu haben, dass dies rechtfertigt. Dann hast du in der ersten Verhandlung plötzlich gesagt, dass du gar nicht dabei gewesen bist. Für den Richter ist der Fall damit klar. Ihr habt den Typen verprügelt und jetzt will es keiner gewesen sein, keiner will die Konsequenzen und die Verantwortung tragen. Und der dritte Kollege hält sich ja offenbar auch fein raus. Tut mir zwar leid für dich, aber da bist du mächtig in den Schlamassel gerutscht. Fair wäre gewesen: Fehler zugeben, sich bei dem Typen entschuldigen, Chef zahlt ihm ein Schmerzensgeld und Schadenersatz und die Sache ist aus der Welt. Fehler können immer passieren, aber dann muss man auch dazu stehen. Ihr wolltet es vertuschen (wäre eine Schweinerei gewesen) und jetzt hast du den Ärger. In Deutschland ist Falschaussage als Zeuge ein Straftatbestand. Die Anstiftung zur Falschaussage ebenfalls. Vielleicht hat dein Kollege ja den Anstand, dir deinen Teil der Strafe zu ersetzen ? Neben den Geldstrafe dürfte sich ja auch der Geschädigte n Kürze an euch wenden. Denn die Kosten für den Kieferbruch und den Zahnersatz wird er wiederhaben wollen. Da steht also noch eine Auseinandersetzung mit der Krankenversicherung und dem Geschädigten bevor. Dann wirds noch teurer. Oder waren diese Kosten schon Teil der Verhandlung ? Geändert von Holzfäller (23-09-2009 um 13:55 Uhr). |
|
#6
| ||||
| ||||
| Mir stellen sich gerade die Nackenhaare zu Berge... Mitgehangen mitgefangen sag ich da nur. Sieh dir mal die Verletzungen an, die der arme Kerl davongetragen hat. Vollkommen verantwortungslos gehandelt habt ihr (du mit deiner Falschaussage und dein Kollege sowieso). Absolut unprofesionell, ihr dürftet meiner Meinung nach niemals im Sicherheitsbereich arbeiten. |
|
#7
| |||
| |||
| Der Spruch heisst übrigens "Mitgefangen, mitgehangen". Stammt aus dem Mittelalter, als man einfach alle aufgehängt hat, die man geschnappt hat. Egal ob sie beteiligt waren. ![]() |
|
#8
| ||||
| ||||
| Zitat:
Grüße, der herbie
__________________ Ich möchte schlafend sterben wie mein Großvater und nicht heulend und kreischend wie sein Beifahrer |
|
#9
| |||
| |||
![]() |
|
#10
| |||
| |||
| Zitat:
![]()
__________________ In eine Seele ,die frei ist von Gedanken und Empfindungen, kann selbst ein Tiger seine Krallen nicht hineinschlagen!! |
|
#11
| |||
| |||
| Zitat:
als kollege finde ich es nicht sehr korrekt, so zu tun, als hat man nichts gesehen. ich denke, dass er dich hätte raushauen können. da er ja nicht direkt beteiligt war, sollte er sich auch keine sorgen machen müssen, da hinein gezogen zu werden. |
|
#12
| ||||
| ||||
| Zitat:
__________________ "Don't hit at all if it is honorably possible to avoid hitting; but never hit soft." Theodore Roosevelt |
|
#13
| ||||
| ||||
| es war erst der strafrechtliche Teil. Der zivilrechtliche Teil inkl. Schadensersatzforderung kommen jetzt noch. Tja, dass mein Verhalten falsch war ist absolut korrekt. Aber es ist leicht zu sagen du wolltest ihm decken, also hast tus verdient. Lehrgeld zahlen ist ok, aber in dem Fall wohl doch übertrieben. Vor allem wenn man echt unschuldig ist... von vielen Fällen ausgenommen, die das nur behaupten.
__________________ Mammi, Mammi ich bin jetzt 16 darf ich jetzt endlich einen Bh tragen? Nein Georg! |
|
#14
| ||||
| ||||
| 1. Tipp: wenn wirklich massiv was passiert ist, keine Aussage "im Eifer des Gefechts", "Kollegen raushauen", sondern Anwalt einschalten. Wie man sieht verpissen sich "Kollegen" bei der erstbesten Gelegenheit. 2. Die einzige Möglichkeit für Dich wäre, dass Dein Kollege aussagt dass Du Dich da im Schock falsch erinnert hast und er den Typen alleine rausgebracht hat. Er kann sich ja ohnehin da nicht rauswinden, wenn seine Schuld ausser Zweifel steht. Die Frage ist, ob ein Richter noch darauf eingeht. Eher nicht. 3. Wieso würgt Dein Kollege jemanden bewusstlos beim "Rausbringen im Schwitzkasten", der nur DABEI war wie sein Freund ausgeklinkt ist, und selbst nichts damit zu tun hatte ? Aus Lust am Würgen ?
__________________ "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes) |
|
#15
| |||
| |||
| Zitat:
Aus vielen Gründen haben die meisten Rechtlich nicht genug Wissen angeeignet, was sie immer wieder in diese Situationen bringt. Den Richter wird es nicht mehr interessieren, wie die Geschichte gelaufen ist. Denn hier wird nachträglich kein 2. Urteil ausgesprochen. Außer der Staatanwalt an ein berechtigtes Interesse, da hier eine noch höhere Straftag vorliegt. Im Falle der Falschaussage kann es nicht nur bei einer Geldstrafe, sondern auch zu Gefängnisstrafen kommen. Die Verurteilung jedenfalls, zur "schweren Körperverletzung", hat den beiden die Tür in den Sicherheitsbereich verschlossen. Sie werden beide keine Zulassung mehr für den Sicherheitsbereich bekommen. Und das ist auch gut so!!! Gruß 2m02cm-Mann |
![]() |
| Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Erstellt von | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Personensuche -- mögliche Täter | The-Doorman | Security | 1 | 28-01-2009 12:28 |
| Täter-Opfer-Ausgleich | exjuiceive | Off-Topic Bereich | 8 | 29-08-2007 19:46 |
| SV wenn man Täter reinlässt?? | Nahot | Off-Topic Bereich | 9 | 10-07-2007 15:50 |
| Täter - Opfer - Polizei | Michael Kann | Selbstverteidigung & Anwendung | 2 | 01-09-2004 14:03 |