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  #1  
Alt 29-01-2009, 09:52
Octagon
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Standard Unterschied Sachkundeprüfung und Unterrichtung?

Was ist der Unterschied zwischen der Sachkundeprüfung und der Unterrichtung?
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  #2  
Alt 29-01-2009, 10:08
Benutzerbild von captainplanet
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Willst Du uns EDIT? Unterrichtung ist das was der Sachkundelehrer seinen Schülern zukommen läßt bevor sie zur Sachkundeprüfung antreten müssen.

Geändert von SaschaB (29-01-2009 um 10:28 Uhr). Grund: Ton
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  #3  
Alt 29-01-2009, 10:14
Benutzerbild von Harrington
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Kampfkunst: Boxen, Thai- und Kickboxen
 
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Beiträge: 4.433
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Na Captain, du bist ja ein ganz schlauer Halunke.......


IHK Hannover: Merkblätter Unterrichtung/Sachkundeprüfung
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  #4  
Alt 29-01-2009, 10:18
Benutzerbild von BenitoB.
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unterrichtung dauert für nichtselbständige 40h ohne prüfung,du darfst in allen bereichen, ausser streifengänge im öffentlich/rechtlichen bereich (citypassagen/bahnhöfe etc.) ladendetektive und doormen,sowie türpersonal im einlassbereich gastgewerblicher diskotheken (sofern nicht von der diskothek selber angestellt), tätig sein.
dafür brauchst du die sachkundeprüfung nach §34a,die eine schriftliche und mündliche prüfung beinhaltet,und mit der du in alle gängigen bereichen des sicherheistgewerbes tätig werden kannst.
__________________
Knowledge is knowing a tomato is a fruit. Wisdom is not putting it in a fruit salad
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  #5  
Alt 29-01-2009, 10:30
Benutzerbild von SaschaB
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Zitat:
Zitat von captainplanet Beitrag anzeigen
Willst Du uns EDIT? Unterrichtung ist das was der Sachkundelehrer seinen Schülern zukommen läßt bevor sie zur Sachkundeprüfung antreten müssen.
Nene, so einen Ton anschlagen und dann noch nicht mal 100% richtig liegen
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  #6  
Alt 29-01-2009, 10:30
Benutzerbild von SaschaB
Global Moderator
Kampfkunst: ...
 
Registrierungsdatum: 17.10.2004
Ort: aus B
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Zitat:
Zitat von BenitoB. Beitrag anzeigen
unterrichtung dauert für nichtselbständige 40h ohne prüfung,du darfst in allen bereichen, ausser streifengänge im öffentlich/rechtlichen bereich (citypassagen/bahnhöfe etc.) ladendetektive und doormen,sowie türpersonal im einlassbereich gastgewerblicher diskotheken (sofern nicht von der diskothek selber angestellt), tätig sein.
dafür brauchst du die sachkundeprüfung nach §34a,die eine schriftliche und mündliche prüfung beinhaltet,und mit der du in alle gängigen bereichen des sicherheistgewerbes tätig werden kannst.
Sehr schön beschrieben!
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  #7  
Alt 29-01-2009, 11:13
Octagon
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Zitat:
Zitat von captainplanet Beitrag anzeigen
Willst Du uns EDIT? Unterrichtung ist das was der Sachkundelehrer seinen Schülern zukommen läßt bevor sie zur Sachkundeprüfung antreten müssen.
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  #8  
Alt 29-01-2009, 11:13
Octagon
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Zitat:
Zitat von benitob. Beitrag anzeigen
unterrichtung dauert für nichtselbständige 40h ohne prüfung,du darfst in allen bereichen, ausser streifengänge im öffentlich/rechtlichen bereich (citypassagen/bahnhöfe etc.) ladendetektive und doormen,sowie türpersonal im einlassbereich gastgewerblicher diskotheken (sofern nicht von der diskothek selber angestellt), tätig sein.
Dafür brauchst du die sachkundeprüfung nach §34a,die eine schriftliche und mündliche prüfung beinhaltet,und mit der du in alle gängigen bereichen des sicherheistgewerbes tätig werden kannst.
thx
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