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  #1  
Alt 17-08-2008, 02:42
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Kampfkunst: AIKIDO
 
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Question Verstoß gegen § 34a!! welche strafe?

wozu man den § 34a braucht, wurde ja schon reichlich besprochen.

nun wäre meine frage, was passiert, wenn sich angestellte, aushilfen und der arbeitgeber nicht danach richten?
beispiel:
1 gewerbetreibender stellt aushilfen und teil/vollzeitkräfte ein, um sie z.B. an die tür einer diskothek zu stellen.keiner dieser leute (ausser der chef) hat den §34a schein, noch eine unterweisung nach §34a.

welche behörde ist dafür zuständig?wer überwacht das?

welche strafe kann der chef bekommen?

geldstrafe? wird die firma geschlossen?

welche strafe bekommen die aushilfen und die angestellten?

geldstrafe?
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  #2  
Alt 17-08-2008, 14:48
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nun auch sowas wird im 34a besprochen

und ansprechpartner ist meist das örtliche Ordnungsamt
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Wenn Du der Einsamkeit begegnest, hab keine Angst. Es ist die beste Gelegenheit, mit sich selbst Freundschaft zu schließen.
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  #3  
Alt 17-08-2008, 18:58
KKB-Userstatus: Beginner
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Zitat:
Zitat von Blue_Dragon Beitrag anzeigen
nun auch sowas wird im 34a besprochen

wenn dem so gewesen wäre, würde ich nicht fragen. unsere dozenten sagten immer nur. "den muß man haben sonst darf man dies und das nicht." was aber passieren würde, wenn man es trotzdem macht, wurde nicht gesagt.
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  #4  
Alt 18-08-2008, 08:20
nogain
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Hm ganz schön großes Mundwerk im anderen Thread gehabt wen man bedenkt was hier jetzt für eine Anfängerfrage kommt. Aber nichts desto trotz: Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Ordnungsamt. Die führen von Zeit zu Zeit auch Kontrollen durch. Je nach Auslastung des einzelnen Amtes mal mehr mal weniger bis gar nicht.
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  #5  
Alt 18-08-2008, 09:10
Benutzerbild von Harrington
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Geldstrafen sind dann üblich, die erste kann schon Tausend Euro betragen, beim zweiten Mal wo man den Mitarbeiter erwischt, gibt es dann u.U. ein komplettes Berufsverbot plus Geldstrafe.

Die Geldstrafe zahlt der Arbeitgeber ebenso, wird dieser ebenfalls mehrmals mit ungeschultem Personal erwischt, Firma dicht.
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  #6  
Alt 18-08-2008, 10:01
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Moment mal, verstehe ich das richtig, bei euch muss JEDER der im Bereich Sicherheit arbeitet diesen komischen Schein gemacht haben?
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  #7  
Alt 18-08-2008, 10:08
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Sachkundepflichtige Bereiche:

Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
(Citystreifen, Bestreifung öffentlicher Anlagen, Einkaufszentren oder S/U-Bahn Bereich etc.)

Schutz vor Ladendieben (sog. Kaufhausdetektive)

Türsteher / Doorman (vor gastgewerblichen Diskotheken / Kaufhäusern,es sei denn man ist angestellter des bewachten unternehmen)
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  #8  
Alt 18-08-2008, 10:18
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Echt wahr?

Auch ne Methode mal wieder irgendwo Geld einzustreichen (Nehme mal an dass diese Kurse oder Ausbildung nicht gratis ist)
Ich stell mir das mal auf dem Level von anderen Branchen vor. Wenn plötzlich nur noch jeder an nem PC schrauben dürfte, der auch die Ausbildung zum Informatiker gemacht hätte... Ich wäre plötzlich alleine in der Abteilung...
Ich find's gut wenn es sowas gibt, aber es zu verlangen finde ich übertrieben. Ich finde es sollte jedem Kunden selber überlassen sein, sich auszusuchen von wem er die gewünschte Arbeit machen lassen will. Und wenn mir ein PC Freak der seit 20 Jahren nix anderes macht als PC's zusammenflicken lieber ist, als einer der theoretisch weiss wie man einen Tonfa bedient, dann sollte das doch meine freie Entscheidung sein, oder?
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  #9  
Alt 18-08-2008, 10:23
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es geht da ja mehr um ein basisiwissen rechtlicher grundlagen. so dass nich jeder sich einfach wichtig machen kann.
für das gros der sicherheitsdienstleistungen brauchst du den nicht,nur wenn die möglichkeit besteht im "öffentlichen" raum tätig zu werden.
im prinzip ganz gut,vor allem wenn man bedenkt dass vorher jeder,ohne jegliches grundwissen, ein derartiges gewerbe anmelden konnte.

das wahre ist es aber auch nicht.die prüfungen kosten so 150,- euro.
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  #10  
Alt 18-08-2008, 10:33
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Kampfkunst: Boxen, Thai- und Kickboxen
 
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Zitat:
Zitat von Glupjek Beitrag anzeigen
Moment mal, verstehe ich das richtig, bei euch muss JEDER der im Bereich Sicherheit arbeitet diesen komischen Schein gemacht haben?
Hm ? Bei euch nicht ? Gesetz ? Arbeitest du mit anderen Worten also ohne ?
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  #11  
Alt 18-08-2008, 10:34
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Das heisst also dass ich 150€ dafür bezahlen müsste, damit mir jemand erklärt was Verhältnismässigkeit, Notwehr und Notwehrhilfe ist? Echt jetzt? Bei uns ist es so dass du als Sicherheitsmitarbeiter nicht mehr Rechte hast als jede andere Private Person (mit erweiterung des Hausrechts, welches vom Besitzer vererbt werden kann).
Klar ist es gut, dass so etwas angeboten wird. Aber es zur Pflicht zu machen, finde ich etwas übertrieben. Gibt genügend Leute die schon wissen was sie dürfen und was nicht, weil sie zum Teil auch schon lange auf dem Gebiet arbeiten. Und für die ist sowas ja dann reine Zeit und Geldverschwendung...

Bei uns werden Aufträge im Rahmen der Öffentlichkeit auch nur an Firmen weitergegeben, welche eine solche Ausbildung schon im internen Ablauf eingebaut haben. Meistens sind dies sowieso "Waffen"-Tragende Mitarbeiter dementsprechend haben sie ihr Rechtswissen schon bei der Tragscheinprüfung unter Beweis gestellt.

Aber wenn da jetzt ne Schulparty ist, und jemand da an der Tür steht der die Tickets kontrolliert, nen solchen Schein zu verlangen, finde ich etwas übertrieben.

Andere frage: Wie wird das überhaupt definiert, was ein Sicherheitsmitarbeiter ist?
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  #12  
Alt 18-08-2008, 10:36
nogain
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Die SKP ist ein Riesenwitz und eine einzige Geldeintreiberei für die IHK's. Das wissen was da abgefragt wird hat im Prinzip jeder halbwegs belichtet Mensch, zumindest so viel um die nötigen Prozente zu erreichen. Also unterm Strich eine Pseudomassnahme um zu Behaupten es wäre "fachkundiges" Personal und es füllt die IHK-Kassen. Das Traurige an der Sache ist, dass die von der IHK oft weniger von der Materie haben als nötig. Einem Bekannten sagten sie in Köln, dass auch Türsteher die direkt von der Disco angestellt sind diese bräuchten. Tja, das entscheidet aber nicht die IHK. Ordnungsamt hat dann bestätigt, dass es nicht so ist. Tolle Prüfer und Lehrmeister
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  #13  
Alt 18-08-2008, 13:31
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Kampfkunst: Boxen, Thai- und Kickboxen
 
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Ist aber unrelevant. Du arbeitest also ohne SKP an Türen für ne Firma ? Das ist ja cool... Hier geht sowas nicht und wenn wir das erfahren, dann wird ganz einfach gemeldet!

Wir haben diesbezüglich schon viele Leute und Firmen angezinkt, einfach weil bei uns alles korrekt und gesetzeskonform ist, aber es gleichzeitig Preisdumper ohne ausgebildetes Personal gibt, die hier die Kurse kaputtmachen !
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  #14  
Alt 18-08-2008, 13:46
nogain
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@Zeroboy

Du pöser pöser Junge, kannst doch net machen.
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  #15  
Alt 18-08-2008, 14:01
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Hätte aber auf gesetztesebene doch noch gerne die Frage beantwortet, was denn als sicherheitsdienst-mitarbeiter gilt?
Ist der welcher die Leute begrüsst an der Tür auch einer?
Da ein Security nicht mehr rechte geniesst als jeder andere Private auch, kann ich doch genau so gut ein kumpel des Chefs gewesen sein, der zufällig grad dagestanden hat, bzw notwehrhilfe geleistet hat, oder?
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