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  #1  
Alt 24-11-2008, 19:56
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Standard Vorfall am Wochenende.

Hallo alle miteinander,

ich lese hier schon seit längerer Zeit mit und habe es endlich mal geschafft mich anzumelden.
Ich brauche mal einen Rat wegen folgender Situation.
Am Wochenende war ich arbeiten,ich war an einer position im Laden.
Zwei gut angetrunkene Gäste gehen an mir vorbei und da es ziemlich voll war wurden die beiden von einem anderen Gast angerempelt,einer von den Zwei schubst den Gast weg.Ich dazwischen,Feierabend für den Agressiven.Er will noch zur Toilette und ich warte vor dem Klo.Naja,das übliche im Klo versteckt.Nachdem ich ihn dann nochmal aufgefordert habe zu gehen setzt er sich in bewegung.Diskutiert im gehen noch warum,weshalb usw. dann kommt sein Bruder dazu und diskutiert mit.Habe beiden erklärt das es nix zu diskutieren gibt und das jetzt Feierabend ist.Beide bauen sich auf und pöbeln mich an,kollegen dazu gerufen(sind insgesamt 11 Türsteher da) und raus mit denen.
Hausverbot usw.Circa eine std. später sehe ich einen von denen im Laden wieder.Wieder einen Kollegen dazu gerufen und dahin.
Mehrmals aufgefordert das Glas wegzustellen und denn Laden zu verlassen.Natürlich keinerlei motivation zu gehen da ja sein Zwillingsbruder nur raus mußte(beiden haben Hausverbot erhalten) also einen leichten druck von der seite und nochmal drum gebeten den Laden zu verlassen.
Er reißt sich los und fuchtelt mit den Armen rum(ich dachte er wird mit dem Glas zuschlagen)also um den Mann rum und von hinten Mata Leon angesetzt (hoffentlich richtig geschrieben,nur festgehalten nicht zu gedrückt) und langsam rückwärts richtung Ausgang.
Mein Kollege hatte den Arm mit dem Glas fixiert und dann das Glas entrissen.
Die anderen Freunde von dem Typen haben rum geschrien "loslassen,der hat doch nix gemacht,Hilfe Polizei usw."Nachdem das Glas weg war habe ich dann los gelassen was sich als Fehler raus stellte.Der Typ,den ich noch am Arm hatte schrie was das soll usw. Kurz nicht aufgepaßt und der gibt mir ne Kopfnuß (konnte mich noch wegdrehen und ging nur seitlich an die Stirn.
Natürlich wollte ich danach dem erstmal richtig eine einschenken,aber da mein Kollege (zum Glück) den Typen schon hatte ging der Schwinger ins leere.
Der Typ legt sich ca.30 sekunden später auf den Boden ??? Keine Ahnung warum,keiner von uns hat was gemacht.
O.k nun das Ende vom Lied Er kriegt ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch,Körperverletzung und Sachbeschädigung(meine Weste vom Anzug Kaputt),ich kriege eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Jetz zu meiner Frage,was kann mir denn nun passieren?
Bzw. ist das festhalten schon eine Körperverletzung und was wird den Typen erwarten?
Sollte ich glück haben hat die Überwachungskamera die Story aufgezeichnet.

Vielen dank für eure Ratschläge im voraus.
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  #2  
Alt 24-11-2008, 20:28
Vamacara
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Nach dem Vorlauf hätte ich ihn an Deiner Stelle nicht losgelassen, nachdem er das Glas weggestellt hat, sondern hätte ihn im Griff nach Draußen transportiert.

KLingt aber insgesamt wie ne Verkettung komischer Umstände, warte erstmal das mit der Anzeige ab. Es ist ja Dein Job, den LAden "sauber zu halten".
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  #3  
Alt 24-11-2008, 20:29
Sun Tsu
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Ich frage mich, wie er wieder reingekommen ist...
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  #4  
Alt 24-11-2008, 20:32
Vamacara
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Zitat:
Zitat von Sun Tsu Beitrag anzeigen
Ich frage mich, wie er wieder reingekommen ist...
Wer weiß, anderer Kollege an der Tür, der vom Vorlauf nix mitbekommen hatte oder ähnliches.

Ich hab mal vor einiger Zeit hier den Vorfall mit dem Jochbeinbruch geschildert. Das ist auch passiert, nachdem der Typ schon Draußen war. Just in dem Moment, als der nämlich aus dem CLub rausbefördert wurde und an der Kasse vorbei war, stolpert von innen ein Betrunkener durch den Notausgang, direkt an der Tanzfläche und der Typ rennt schnell durch die Tür rein und knallt zielstrebig auf sein Opfer zu.

Manchmal passieren echt dämliche Zufälle.
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  #5  
Alt 24-11-2008, 20:49
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Tja,als ich den Typen gesehen habe ,habe ich die Jungs vorne angefunkt und gefragt weshalb denn einer von den beiden wieder drinnen ist.Ist wohl irgendwie durch gehuscht.Der Laden ist ohne eintritt und zur Zeit sind es im durchlauf so ca 2500 bis 3000 Leute pro nacht.Könnte auch sein das der hinten durch einen Notausgang wieder rein ist.

Die letzten male wenn ich jemanden so hatte und der sich gewehrt hat habe ich zugedrückt und den rest kennt ihr sicherlich alle selbst.
Nach ein paar minuten war der wieder fit und ist schön brav heim gegangen.
Da aber einer seiner Freunde direkt daneben stand und ich gedacht habe vor zeugen mal nicht so hart durchzugreifen ist es mehr oder weniger eigene blödheit gewesen.
Ich bin sofort nach der Arbeit ins Krankenhaus und habe mir meine "Verletzung" bescheinigen lassen.
Ich denke/hoffe mal da wird nicht viel drauß werden.
Bin jetzt knapp neun Jahre dabei und das wäre die erste Anzeige.
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  #6  
Alt 24-11-2008, 21:03
inaktiv
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Was für einen Ruf hat denn der Laden?

Wenn das ein noblerer Schuppen war wirst du das übliche, "aus Notwehr gehandelt", "mit Glas bedroht" usw. einsetzen können und das Verfahren wird eingestellt!
Ausserdem gibt es ja genug Zeugen, die anderen Türsteher!

War das aber, ich übertrebe mal, eine Discothek für Neonationalsozialisten und Hammerskins, die sich jedes WE vollsaufen und schlagen, der Schuppen polizeibekannt ist und das äußere Erscheinungsbild der Türsteher (Glatze, Tattoos im Gesicht/Hals, schlechter Ruf, ausgeschlagene Zähne usw.) dann wird eher was passieren!
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  #7  
Alt 24-11-2008, 21:05
Vamacara
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Zitat:
Zitat von carlos342 Beitrag anzeigen
Bin jetzt knapp neun Jahre dabei und das wäre die erste Anzeige.
Das wir Dir wohl auch Dein Arbeitgeber bestätigen können und für Dich bürgen, und da Du dann keine Vorstrafen hast, wirst Du wohl auch glaubwürdig sein vor Gericht.
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  #8  
Alt 24-11-2008, 21:14
inaktiv
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Sowat kommt net mal vor Gericht!
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  #9  
Alt 24-11-2008, 21:23
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@ Kater Karlo:Ist eher ein Nobel schuppen und es kommt natürlich bei so einer anzahl von gästen auch mal zu streß (allerdings eher selten mit uns) und die Geschäftsleitung legt nunmal auch großen wert darauf das wir "medienwirksam" arbeiten,also eher die samthandschuh nummer machen.Und erstmal sehr geduldig mit den leuten diskutieren und immer freundlich dabei bleiben.

Ich habe bei der Polizei auch direkt angegeben das er versucht hat mich mit dem glas zu schlagen.
Der knabe mußte erstmal pusten und der hat dann auch mit der Polizei ne diskussion angefangen,der wollte die namen und die dienst nummern haben.
Ich denke mal das ich im prinzip richtig gehandelt habe(bis auf das loslassen im laden).
Was soll man auch machen wenn jemand Hausfriedensbruch begeht und einfach nicht mitkommen will??
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  #10  
Alt 25-11-2008, 01:50
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Ich denke, ich kann dich beruhigen. Es ist nicht allzu selten, dass (betrunkene) Pöbler erst auf dicke Hose machen und dann im Nachhinein bei der Polizei jammern, wie ungemein fies die Türsteher doch zu ihnen waren.
Aber sehen wir uns doch mal die Tatsachen an:
Du vertrittst das Hausrecht - er hatte Hausverbot. Es ist dein Job, das Hausrecht durchzusetzen. Zudem hast du ja eine Menge Geduld bei seinem Bruder(?) schon gezeigt (noch aufs Klo gehen lassen usw ist nicht unbedingt typisch). Ganz zu schweigen, dass sie den Laden nicht verlassen wollten, sondern sich nur durch eure Übermacht hinausbugsieren haben lassen. Wenn der Kerl danach trotz Hausverbot wieder in den Laden kommt und sich weigert zu gehen - und dann gefährlich mit einem Glas rumwedelt, sollte die Sache ein klarer Fall sein. Gerade, wenn die Polizei weiß, dass bei euch keine Schläger engagiert sind.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Anzeige mangels öffentlichen Interesses fallen gelassen wird. Du wärst sicherlich nicht der erste Türsteher, dem es so ergeht.
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  #11  
Alt 25-11-2008, 02:07
Vamacara
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Zitat:
Zitat von DrBatz Beitrag anzeigen
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Anzeige mangels öffentlichen Interesses fallen gelassen wird. Du wärst sicherlich nicht der erste Türsteher, dem es so ergeht.
Zumal diese Kandidaten meist schon namentlich bei Polizei und Gericht bekannt sind, weil sie immer wieder "irgendwie" auffallen.
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  #12  
Alt 25-11-2008, 02:44
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9 Jahre Tür und keine Anzeige? Naja ist ja nicht so verkehrt aber 9 Jahre Tür und keine Ahnung was in so einem Fall passieren kann?
Nicht das ich dir zu nahe treten möchte aber klingt komisch für mich, meldest dich hier an um dir Ratschläge zu holen die du eigentlich nicht bräuchtest weil - 9 Jahre Tür!! Oder zumindest 9 Jahre Tür-Kollegen die wohl die eine oder andere Situation schon erlebt haben sollten um dich aufzuklären! Oder 9 Jahre Notausgang bewachen () ?! Dann mal viel Glück für deinen Fall und denk dran- immer mitm ***** zur Wand!! ( Spaß )
__________________
..kuck nach vorne, nie zurück..
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  #13  
Alt 25-11-2008, 07:57
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@carlos342

Wie lange arbeitest Du schon an der Türe? 9 Jahre? Solltest Dich dringend mal etwas über Recht u. Co. informieren. Würgegriffe a la Mata Leo können bei einer Kombination aus blödem Staatsanwalt+Richter schon mal ganz böse in die Hose gehen - da ist es dann Wurst ob der zugezogen war oder nicht. Ein Kollege von mir hat letztes Jahr € 500,- für einen ordinären Schwitzkasten bezahlen müssen, bzw. sollen. Zum Glück wurde die Revision angenommen und in 2ter Instanz wurde das revidiert.

Im Normalfall wirst aber ein Schreiben erhalten in dem die Geschichte wegen mangels öffentlichen Interesses auf den Privatklageweg verwiesen wird. Also ruhig Blut.
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  #14  
Alt 25-11-2008, 09:46
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: WT,Luta Livre,Escrima
 
Registrierungsdatum: 24.11.2008
Alter: 34
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Mittlerweile sind es neun jahre und natürlich waren die ersten 2-3 jahre eher sowas wie an der kasse stehen usw.
Natürlich hatte ich sicherlich eine menge glück gehabt und in Boxbuden noch nie gearbeitet.
Fast immer hat es mit irgendwelchen Hebeln und Griffen funktioniert oder halt mindestens zu zweit.
Ich kenne auch genügend Leute die erst zuschlagen und dann Fragen was überhaupt los war,naja,die arbeiten meist nicht sehr lange in einem Laden.

Ich denke ja das es eigentlich harmlos war,allerdings wie bereits vorher erwähnt,komischer Staatsanwalt+Richter miteinander kombiniert kann schon ziemlich blöd ausgehen.500 eu für einen Schwitzkasten???
Wie soll man denn sonst jemanden mit möglichst wennig gewalt rausbringen??
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  #15  
Alt 25-11-2008, 10:17
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Vielleicht kann man es als Nothilfe auslegen:
Gegenwärtige Bedrohung des Eigentums des Ladenbesitzers.
Verdacht auf Berohung des Leibs der Kunden, aufgrund der Angrifs von vorhin. (ist aber kein wirklich gültiger Grund für Nothilfe)

aber ...
Zitat:
Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen.
Ich kann nicht beurteilen ob die angewandte Technik das mildeste Mittel gewesen ist, vor allem weil ihr zu zweit wart.

Auszug aus Wikipedia:
Zitat:
Extensiver Notwehrexzess

Ein extensiver Notwehrexzess ist eine qualitative Überschreitung der Notwehr, so dass die Notwehrvoraussetzungen bereits nicht vorliegen und der Täter voll haftet, etwa Exzess in der Wahl der Mittel (Erforderlichkeit) oder die Verteidigung weiterer, aber nicht notwehrgeschützter Rechtsgüter oder die zeitlich nicht gebotene Verteidigung (Rechtzeitigkeit).

Wenn es an der Gegenwärtigkeit eines Angriffs fehlt und der zu seiner Verteidigung Entschlossene sich darüber hinwegsetzt, ist nach herrschender Meinung § 33 nicht anzuwenden. Vielmehr sei hier zwischen zwei Fallgruppen zu differenzieren :

+Wenn der Angriff noch nicht begonnen hat (vorzeitiger extensiver Notwehrexzess) greift § 33 nicht ein, weil die Privilegierung des Täters nur aufgrund asthenischer Affekte gewährt wird. Wer vorher zur Gegenwehr ansetzt, kann nicht die Grenzen der Notwehr überschreiten.

+Wenn aber aus einer anfangs gerechtfertigten Gegenwehr eine rechtswidrige wird, weil der Angriff zwischenzeitlich abgeschlossen ist, so handelt es sich um einen sogenannten nachzeitigen extensiven Notwehrexzess. Hier entspricht die psychische Situation der des intensiven Notwehrexzesses, sodass einer Anwendung des § 33 StGB nichts entgegen steht.
Wenns rauskommt, dass du KK betreibst und dich demnach mit angewandten Techniken auskennst und nicht das, nach Anscht des Staatsanwalts, mildeste Mittel gewählt hast, kann die Anklage auch zu einer "gefährlichen Körperverletzung" aufgestuft werden. (Aus eigener Erfahrung)

Gruß
Itzmir
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Da trainiere ich : Sin Ho Men
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