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  #1  
Alt 24-12-2011, 13:46
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Kampfkunst: Karate - Shotokan
 
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Standard Bestätigung 5. Kyu DKV

Hallo und Frohe Weihnachten,
ich habe bisher meine Prüfungen lediglich Vereinsintern absolviert ... bitte nicht fragen warum und diskutieren ob es gut oder schlecht ist. Irgendwie hat es sich angeboten und bis zum Blauen geht es ja auch recht fix.
Jetzt möcht ich den 5. Kyu natürlich vom DKV bestätigen lassen, um dann den "offiziellen" Weg zu gehen ;-)
Jetzt kam das Gerücht auf, das ich den 6. und den 5. Kyu nochmal Prüfen lassen muss ... ist das wirklich so. Die DKV-Satzung gibt das nicht so her.
Das wäre dann natürlich eine andere Vorbereitung auf diese "Doppelprüfung".
__________________
Beste Grüße
Carsten
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  #2  
Alt 24-12-2011, 13:53
Benutzerbild von Sojobo
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Kampfkunst: Goju-Ryu Karate, Combat Sambo ก็็็็็
 
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Hallo und frohes Fest!

Was heißt denn "vereinsintern"? Wenn der Verein Mitglied im DKV ist, dann meldet der Prüfer das doch beim DKV an, verleiht dir nach bestandener Prüfung eine DKV-Urkunde und trägt es in deinen DKV-Pass ein.
Wenn das nicht der Fall ist, hast du offziell beim DKV gar keine Kyu-Graduierung und müsstest mit dem 9. Kyu anfangen.
__________________
Sojobo
Goju-Ryu Karate und Combat Sambo in Dortmund ก้้้้้้้้้้้้้้้้้้้้ ก็็็็็็็็็็็็็็
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  #3  
Alt 24-12-2011, 15:11
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Kampfkunst: Karate, etwas Luta Livre
 
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Es sei denn er hat die bisherigen Prüfungen in einem anderen Verband abgelegt, dann könnte eine Einstufungsprüfung erfolgen, sprich: Der Prüfer lässt sich bisherige Prüfungsnachweise vorlegen und stuft gemäß seiner Einschätzung der Leistung in das DKV-System ein.

Wenn allerdings bisher Vereinsintern geprüft worden ist um Verbands- und Prüfungsgebühren zu sparen könnte das ein Problem geben. Damit düftest du bei externen Prüfern in der Regel Probleme bekommen.
Ohne irgendeinen Beleg über vorherige Prüfungen (üblicherweise im Ausweis dokumentiert) dürften es viele Prüfer ablehnen dich zu Prüfen weil sie es schlicht und einfach nicht dürfen und ihre Prüferlizenz riskieren.

Regelungen dazu sind üblicherweise der Verfahrensordnung unter http://www.karate.de/sites/default/f...20.11.2010.pdf zu entnehmen, hier ist z.B. Abschnitt A Absatz 8 und Abschnitt B Absatz 6 relevant.
__________________
Grüße, Michael
Karate in Köln und Lindlar

Geändert von Michael1 (24-12-2011 um 15:17 Uhr).
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  #4  
Alt 24-12-2011, 15:36
Benutzerbild von winkelfried
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Zitat:
Zitat von mobi Beitrag anzeigen
Hallo und Frohe Weihnachten,
ich habe bisher meine Prüfungen lediglich Vereinsintern absolviert ... und bis zum Blauen geht es ja auch recht fix.
Die erste Frage wäre, was bei Dir fix bedeutet. Des weiteren wäre noch interessant nach welcher Prüfungsordnung und nach welchen Kriterien Ihr im Verein geprüft wurdet.
__________________
ken zen itchi

Geändert von winkelfried (24-12-2011 um 15:38 Uhr).
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  #5  
Alt 25-12-2011, 18:29
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Wie Michael schon sagte, besteht die Möglichkeit der Einstufungsprüfung. Allerdings steht in den Verfahrensordnungen nicht, dass der Prüfer dafür einen Nachweis der bisher erbrachten Leistungen verlangen muss. Du kannst, sobald du Mitglied im DKV bist, zu einem B- oder A-Prüfer hingehen und ihm zeigen, was du kannst. Einstufungsprüfung heißt in dem Fall dann, dass er sagt, dass du den x-ten Kyu entsprichst und dann kann er dir das in deinem DKV-Pass eintragen.

Da sowas aber wohl nicht oft vorkommt, sollte man das vorher auf jedem Fall mit dem entsprechenden Prüfer persönlich abklären. Denn es ist richtig, dass der Prüfer seine Lizenz riskiert, wenn er da Mist macht.
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  #6  
Alt 25-12-2011, 20:18
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In der Verfahrensordnung ist meines Wissens nach auch nicht die Rede von Einstufungsprüfungen, lediglich das es den Prüfungsbereichen/Stilrichtungen obliegt die Einstufung aus anderen Systemen vornzunehmen.
Die Einstufungsprüfungen kenne ich tatsächlich nur von mündlichen Aussagen des Stilrichtungs- und Prüfungsreferenten in NRW der gesagt hat wie dies zu machen ist. Wobei ich bei Unklarheiten dort auch nachfragen würde. Ich hatte vereinzelt solche Fälle, ist aber schon länger her...
__________________
Grüße, Michael
Karate in Köln und Lindlar

Geändert von Michael1 (25-12-2011 um 20:25 Uhr).
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  #7  
Alt 26-12-2011, 22:52
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Da hab ich ja hier was losgetreten ...

Wir sind nach DKV - Prüfungsordnung geprüft worden und in das ist in unseren Vereinsausweisen entsprechend vermerkt worden. Unser "Prüfer" hat lediglich keine entsprechende Lizens.
Ich bin jetzt 2 Jahre dabei. Bisher dachte ich, diese vorgehensweise sei ... naja ... möglich / legitim ...
Unser Freundschafts-Dojo hat einen DKV-Prüfer, der dann die entsprechenden Einstufungsprüfungen vornimmt. Am besten ich sprech mit ihm persönlich. Wie gesagt, magels Erfahrung, dachte ich es wäre eine offiziell anerkannte Vorgehensweise
__________________
Beste Grüße
Carsten
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  #8  
Alt 26-12-2011, 23:04
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Du dachtest, es wäre "eine offiziell anerkannte Vorgehensweise", dass jemand ohne jede Prüferlizenz in deinem DKV-Pass irgendwelche Graduierungen einträgt, wie er letztenendes lustig ist? o.O

Dinge gibt's ...

Zum Thema: Ich denke, eine Einstufungsprüfung sollte möglich sein. Der DKV ist da eigentlich sehr kulant. Zur Not vereinbart dein neuer und echter Prüfer halt, dass du für jede einzelne Prüfung zahlst. Spätestens dann sollte der Verband das auf Händen absegnen. Natürlich nur, solange du trotzdem die erforderliche Prüfungsleistung vorweist. Da gilt aber: Es wäre seine (des neuen Prüfers) Aufgabe, sich mal beim für ihn zuständigen Landesprüfungsreferenten zu melden und die Details abzuklären. Da kannst du als kleiner Mann nicht wirklich etwas zu beitragen.

lG
L.
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  #9  
Alt 27-12-2011, 01:12
Benutzerbild von winkelfried
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Zitat:
Zitat von mobi Beitrag anzeigen
Da hab ich ja hier was losgetreten ...

Wir sind nach DKV - Prüfungsordnung geprüft worden und in das ist in unseren Vereinsausweisen entsprechend vermerkt worden. Unser "Prüfer" hat lediglich keine entsprechende Lizens.
Ich bin jetzt 2 Jahre dabei. Bisher dachte ich, diese vorgehensweise sei ... naja ... möglich / legitim ...
Unser Freundschafts-Dojo hat einen DKV-Prüfer, der dann die entsprechenden Einstufungsprüfungen vornimmt. Am besten ich sprech mit ihm persönlich. Wie gesagt, magels Erfahrung, dachte ich es wäre eine offiziell anerkannte Vorgehensweise
Ich denke, Dein Trainer ist nicht ganz ehrlich zu Dir (will hier nicht von verarsch.. sprechen). Wenn Du immerhin schon 2 Jahre dabei bist und erst den 5. Kyu hast bremst er Dich ja regelrecht aus. Wie willst Du es dann in 3 Jahren (sollte doch die Norm für den Normalbürger sein) zu Schwarzgurt schaffen? Kein Wunder daß er den befreundeten Prüfer nicht bei den Prüfungen dazu nimmt. Warum wohl? ;-)
__________________
ken zen itchi

Geändert von winkelfried (27-12-2011 um 01:18 Uhr).
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  #10  
Alt 27-12-2011, 02:13
Benutzerbild von Luaith
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Naja, im DKV ist die Regelzeit wohl irgendwo bei 5 Jahren anzusiedeln. Den Blauen Gurt nach zwei Jahren halte ich nicht für übertrieben langsam oder schnell. Aber die Praxis ist da doch sehr fragwürdig. Selbst wenn man keine Prüferlizenz hat ... dann fragt man mal im Nachbarsverein nach, ob man seine Leute hin schicken darf, wenn die mal Prüfung haben. Aber man kritzelt nicht selbst in den Pässen rum.
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  #11  
Alt 27-12-2011, 13:30
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Wenn der Überprüfende keine Lizenz hat ist die Prüfung im DKV ohne Wert. Das mag einem gefallen oder nicht, aber wenn man eine vom DKV anerkannte Prüfung machen will muss man sich an die entsprechenden Regeln halten.
Habe ehrlich gesagt auch noch nie vom einem ähnlichen Vorgehen wie du es beschreibst gehört, dabei komme ich wirklich nicht wenig rum ...

Sind die Prüfungsmarken im Ausweis eingeklebt und das Datum eingetragen worden, fehlt also letztendlich nur der Stempel?
Wenn ihr für die Prüfung "übliche" Gebühren bezahlt habt, im Ausweis allerdings keine Marken eingeklebt sind würde ich stark vermuten dass die Gelder in den Taschen eures Prüfers (oder bestenfalls auf dem Vereinskonto) gelandet sind.


Den Zeitraum von zwei Jahren bis zum Blaugurt finde ich nicht ungewöhnlich.
__________________
Grüße, Michael
Karate in Köln und Lindlar

Geändert von Michael1 (27-12-2011 um 13:35 Uhr).
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  #12  
Alt 27-12-2011, 13:56
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also das mit dem blau Gurt finde ich auch nicht "schlimm". Besser ein guter Karateka mit Blau-Gurt sein, als ein schlechter Karateka mit Braun und da wir das Level des TE nicht kennen, kann man auch nicht sagen, meine Aussage wäre flasch^^

@TE: Ich würde als allererstes mit deinem regulären Trainer sprechen und dann mit dem offiziellen Prüfer. Evtl ruscht dir sonst noch was raus, was dir Probleme bereitet und du solltest nicht für evtl. Fehler anderer büßen müssen
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  #13  
Alt 31-12-2011, 13:21
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Kampfkunst: Karate - Shotokan
 
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ZUr Klarstellung ... es ist kein DKV-Ausweis, sondern ein Vereinsausweis.
Ok, ich habe es kapiert. Ich werd´ im neuen Jahr einfach den DKV-Prüfer kontaktieren ...

ich danke euch und --> Guten RUTSCH
__________________
Beste Grüße
Carsten
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  #14  
Alt 02-01-2012, 16:42
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Kampfkunst: Shotokan Karate
 
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Nach Verfahrensordnung des DKV sind 3 Monate Vorbereitungszeit zwischen jedem Kyu vorgeschrieben.
Zwischen 1.Kyu und 1.DAN sind 12 Monate Vorbereitungszeit vorgeschrieben.

Jetzt folgt der Bereich der Auslegung bzw. Meinungen.
Was bedeutet Vorbereitung?
Vorbereitung bedeutet für mich, das erlernen alle physischen und psychischen Vorraussetzung um den Anforderungen der nächsten Prüfung zu genügen.
Das schafft man in der Regel nur in drei Monaten, wenn man besonders talentiert ist, und mindestens drei mal die Woche trainiert.
Ich würde 3 Monate weder als normal, noch als Durchschnitt bezeichnen.
Die Meisten Vereine und Schulen bieten in den Ferien nur reduzierten Trainingsbetrieb, da kann man sich in drei Monaten sicher nicht ausreichend vorbereiten.
Der Durchschnitt liegt wohl ehr bei 6 bis 12 Monaten zwischen jedem Kyu, kann aber auch größer sein.
In drei Jahren bis zur Oberstufe, sehe ich schon als rel. flott an.
Wie es dann voran geht, ist sehr individuell.
Bei uns haben wir einen Schüler, welcher bereits einen DAN in JiuJitsu hat. Dieser arbeitet seit 1,5 Jahren, zwei mal die Woche intensiv an seinem 1.Kyu im Shotokan.
Ich denke im Sommer (nach 2 Jahren) könnte er es schaffen.
Ein weiterer Schüler mit 2.Kyu kommt seit 4,5 Jahren nicht weiter, weil er nur sporadisch zum Training erscheint.
Wieder ein andere hat mit 15 Jahren schon den 1.Kyu geschafft.

Bei intensivem Training sind zwei Jahre zum Blau-Gurt absolut normal.
Bis zum 1.DAN sehe ich 5 bis 10 Jahre als normal an, je nach Talent und Trainingsfleis.

Was Einstufungen oder Überprüfungen angeht verweist der DKV gerne an den jew. Landesverband.
Der KDNW bietet die Möglichkeit, dass ein B-Prüfer, in Abstimmung mit dem Stilrichtungsreferenten, eine Überprüfung vornimmt.
Wie diese Überprüfung aussieht ist nicht genauer definiert.
Es sollte aber eigentlich jedem Klar sein:
Wenn ich den 5.Kyu haben will, muss ich alles (zeigen) können, was die Prüfungsordnung zum 5.Kyu vorsieht.
Das wäre also das Prüfungsprogramm vom 9.Kyu bis zum 5.Kyu.

Man könnte es auch anders ausdrücken.
Wenn du Bendenken hast, das Prüfungsprogramm vom 7. oder 6.Kyu nicht (mehr) zu schaffen, wie kannst du auf die Idee kommen den 5.Kyu ablegen zu wollen?
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  #15  
Alt 06-01-2012, 15:44
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Hallo,

ich denke, da braucht man gar nicht großartig diskutieren oder spekulieren.
Die Prüfungen werden definitiv nich anerkannt und es gibt auch keine Einstufungsprüfung, wenn der 5. Kyu nich in einem anerkannten Verband abgelegt wurde. Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als beim 9. Kyu anzufangen. Wenn ein Karateka z.B. vom DJKB zum DKV wechselt werden die Graduierungen anerkannt. In meiner nun 25 jährigen Prüferlaufbahn habe ich bis jetzt eine Einstufungsprüfung, nach Rücksprache mit dem damaligen Prüfungsreferenten, bei einem Mädel aus Polen vorgenommen. Sie konnte aber auch ihren offiziellen Verbandsausweis und die entsprechenden Urkunden vorlegen.

Gruß
Hans-Jürgen
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