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#1
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| Hallo, im DKV Magazin 01_2010 wird gleich zu Anfang darauf hingewiesen, dass "im Bezug auf die so genannten Konkurrenzverbände kein Handlungsspielraum mehr besteht", sprich Doppelmitgliedschaften in DKV und DJKB sind nicht länger möglich. http://www.chronik-karate.de/materia...KV-Magazin.pdf Wie wirkt sich dass in der Praxis aus? Zu meiner Zeit im Shotokan und jetzt soweit ich weiß auch noch gibt es sehr sehr viele Karateka, die beide Pässe besitzen. Zeichnen sich da schon Tendenzen ab und wie ist eigentlich die DJKB/JKA Regelung zu Doppelmitgliedschaften? Bitte kein DJKB vs. DKV Thread sondern einigermaßen sachlich bleiben, ja? ![]()
__________________ http://www.youtube.com/watch?v=jaq72-rAqJU |
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#2
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| Okay da ich niemanden kenne der Doppelmitglied ist, mal eine Frage an die Leute im Board die es sind: Wieso? Sind selber ein DKV Verein und ein Kumpel trainiert weil er jetzt in Dresden wohnt bei einem SKID Verein. Gibt keine Probleme und ihm wurde auch nicht gesagt, er müsse den Verband wechseln... Keine Ahnung ob das größere Auswirkungen haben wird als politische Ergüsse des für und wieder von sämtlichen hohen Tieren im DKV^^ |
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#3
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| absoluter Kinderkram. Einige Verbandsfunktionäre haben nichts anders zu tun als immer wieder neue Statuten festzulegen die keinen Sinn haben. Ich kenne auch sehr viele Karate-Kas die in beiden Fachverbänden sind, bis heute gab es da nie iregendwelche Probleme oder Schwierigkeiten. Man steckt nicht in den Köpfen dieser Funktionäre. Gruß Horst |
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#4
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| Nochmal als Hinweis, ich hatte ganz vergessen, dass die JKA zur JKF und damit (wie der DKV) auch zur WKF gehört. Also dürfte es für DJKBler keine Probleme geben. Das Grundsatzproblem bleibt aber für andere Verbände.
__________________ http://www.youtube.com/watch?v=jaq72-rAqJU |
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#5
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| Der DKV ist als einziger Fach-Verband für Karate Mitglied im Deutschen Sportbund. Man kommt nur über diese Mitgliedschaft an öffentliche Turnhallen und staatliche Förderung. Zum Glück haben wir trotzdem 'ne Halle. ![]() Grüße
__________________ http://tora-karate-berlin.de |
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#6
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| Das mit dem untersagen einer sportlichen Betätigung von Karatekas die nicht der WKF angehören, hat schon System. Es ist ja nicht nur auf die beiden Karateverbände abgestellt, es betrifft alle die nicht der WKF angehören. Der DKV hat sich den Satzungen des WKF unterworfen und somit ist zunächst mal alles gültig was da angeordnet wird. Auch hat das jedes DKV Mitglied unterschrieben als er in den DKV eingetreten ist. JEDER! Der DKV setzt jetzt um was vorgegeben ist, doch da steckt ja nun mehr dahinter….nur was? ) Auf Lehrgängen ist es Praxis das da verschieden Verbände vor Ort sind und gemeinsam trainieren. Doch damit ist ja jetzt Schluss! Auch die Verbandsoffenen Tuniere sind verboten wenn die Teilnehmer nicht alle der WKF angeschlossen sind. Und damit droht die Satzung des DKV sofortigen Ausschluss an und die werden das durchsetzen, denn es wehrt sich kaum einer. Das kostet Geld und keine Sport oder Rechtsschutzversicherung deckt einen solchen Akt ab. Ist einfach nachzufragen bei den Sportversicherungen. Das wissen die Herren im DKV auch und setzen ihre Satzung durch, denn die Landesverbände haben alle zugestimmt wollen sie ihre Mitgliedschaft im DKV nicht verlieren. Und die Dojoleiter die schon mal auf Versammlungen auftauen….. die kuschen und sind still. Gibt ja sonst bei den nächsten Prüfungen womöglich Stress! Die normalen Karatekas interessiert das alles ohnehin nicht. die schimpfen und zedern und drohen mit Austritt….. und machen sonst weiter nichts. Demokratie und Mehrheiten zu erhalten um Richtungen zu ändern erfordert Wissen zu Satzungen und deren gesetzlichen Handhabungen. Das die Dojoleiter untereinander jeden aus anderen Verbänden trainieren lassen, also sportliche Betätigung durchführen, ist normal und richtig. Hat nur in Zukunft zur Folge das ein Ausschluss aus dem DKV ansteht. Richtig, Verbandsfunktionäre haben abgestimmt und Satzungsänderungen beschlossen und damit ist das zunächst mal Recht. Wer gegen die Satzungen verstößt wird ausgeschlossen, das erklärte Ziel wie es scheint…… Wer wehrt sich dagegen? Die Anwälte freuen sich, doch zahlen muß der Kläger oder der ausgeschlossen wird wenn er sich wehrt. |
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#7
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| Nachfolgend, der Übersichtlichkeit halber, mal die betreffenden Änderungen: Satzungsänderungen Die Satzung des DKV musste wegen unklaren Formulierungen und wegen den Vorgaben der World Karate Federation geändert und angepasst werden. Die Bundesversammlung hat deshalb am 24.10.2009 folgende Satzungsänderungen beschlossen: Neufassung des § 6 Absatz 4 Die einem Landesverband angeschlossenen Vereine/Dojos und ihre Einzelmitglieder werden mit ihrer Aufnahme in den Landesverband Mitglied im DKV. Die Mitgliedschaft der Einzelmitglieder wird mit der Meldung/Zahlung der Fachverbandsbeiträge durch den Verein rechtskräftig und durch eine Jahressichtmarke dokumentiert. Ohne gültige Jahressichtmarke besteht für Einzelmitglieder keine Mitgliedschaft. Neufassung der § 6 Absatz 5 Jeder Landesverband ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass er selbst und seine Mitglieder, sowie deren Einzelmitglieder, die für die Mitglieder geltenden Verpflichtungen in ihre Satzung übernehmen und sich der Satzung, den Ordnungen und Entscheidungen des DKV zu unterwerfen. Neufasssung § 7 Absatz 2 Ordentliche Mitglieder sind die Landesverbände (LV) mit ihren Vereinen oder Dojos, sowie deren Einzelmitglieder im Sinne dieser Satzung. Neufassung § 8 Absatz 5 Ein Mitglied oder einer seiner Vereine/Dojos oder eines der Einzelmitglieder dieses Vereines/Dojos, kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Insbesondere dann, wenn es gröblich die Interessen des DKV verletzt und/oder gegen die Satzung des DKV oder seiner übergeordneten Verbände, wie unter § 4 Abs. 3 aufgeführt, verstoßen hat. Mit dem Ausschluss werden die Lizenzen dieses Mitgliedes ungültig. Neufassung § 8 Absatz 6 Anträge auf Ausschluss eines Mitgliedes können gestellt werden durch a. das Präsidium auf dessen Beschluss hin b. die Bundesversammlung c. die Landesverbände Dem auszuschließenden Mitglied muss vor dem Beschluss Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben werden. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen diesen Ausschluss innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen. In der ersten Instanz im schriftlichen Umfrageverfahren durch die Bundesversammlung, in der zweiten Instanz beim Schiedsgericht des DKV. Der § 29 der Satzung bezüglich des Schiedsgerichtes wurde ebenfalls wegen der Anti- Doping Ordnung geändert. Diese Änderungen wurden wegen ihres Umfanges ins Netz gestellt. Sie können auf der Internetseite unter DKV - Deutscher Karate Verband e.V. nachgelesen werden. Nachstehend geben wir die Übersetzung der wichtigsten Punkte des Artikels 21 der Satzung der WKF bekannt. Die Mitglieder können damit erkennen, dass in Bezug auf die so genannten Konkurrenzverbände kein Handlungsspielraum mehr besteht. Artikel 21 – Richtlinien der Sportgerichtsbarkeit Artikel 21 Absatz 3 Die Nationalverbände sind gegenüber der WKF für die Handlungen von zu ihnen gehörenden Vereinigungen, Clubs und natürlichen Personen sowie für die Einhaltung der WKF-Satzung durch alle ihre Bestandteile verantwortlich. Artikel 21 Absatz 8 Wenn ein Nationalverband, die Mitglieder, aus denen der Nationalverband besteht oder ein Einzelmitglied dieses Nationalverbandes der WKF-Satzung zuwider handelt, kann die WKF gemäß ihrer Satzungs- und Disziplinarvorschriften die Aktivitäten dieses Verbandes oder seines Einzelmitgliedes einschränken oder aussetzen. Jede von der WKF getroffene disziplinarische Maßnahme muss innerhalb des entsprechenden Kontinentalverbandes angewendet werden. Artikel 21 Absatz 9 Die WKF verbietet ihren Nationalverbänden und deren Bestandteile ⁄ausdrücklich eine doppelte Angliederung mit einer weiteren Karateorganisation, weil der WKF-Vorstand diese als nonkonformistisch einordnen kann. Nationalverbänden und deren Mitgliedern ist es untersagt, sportliche Beziehungen zu solchen nonkonformistischen Organisationen und zu von der WKF nicht anerkannten Organisationen zu unterhalten. Artikel 21 Absatz 10 Der Disziplinar- und Rechtsausschuss kann ein Disziplinarverfahren gegen diese Verbände und natürliche Personen einleiten. (...) Präsident Roland Hantzsche |
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#8
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| Dass Doppelmitgliedschaften ausgeschlossen sind kann ich noch nachvollziehen. Allerdings regeln das andere Vereine soweit ich weiß auf der Ebene, dass Doppelmitgliedschaften erlaubt, jedoch keine doppelte leitende Tätigkeit zugelassen sind (z.B. sowohl im Vorstand eines DRK und ASB Kreisverbandes). Für mich als Nichtjuristen erschließt sich allerdings nicht die Bedeutung des zweiten Satzes von Artikel 21 Absatz 9: "Nationalverbänden und deren Mitgliedern ist es untersagt, sportliche Beziehungen zu solchen nonkonformistischen Organisationen und zu von der WKF nicht anerkannten Organisationen zu unterhalten." Wie sind "sportliche Beziehungen" in diesem Kontext zu definieren? |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| Gehört das jetzt auch zum Kobudō? Zum Thema: Die WKF möchte wahrscheinlich unterbinden, dass Wettkämpfer auch bei Turnieren anderer Welt- bzw. deren Unterverbände starten. Wenn Wald- und Wiesenkarateka Breitensportler noch einen Pass bei einem anderen Verband hat, ist das vielleicht (wäre im Detail juristisch zu bewerten) nicht mehr DKV-Satzungskonform. Aber: 1. Woher sollte das jemand wissen? 2. Ausschluss ist eine Kann-Bestimmung; Anhörung des Betroffenen muss stattfinden. 3. Ich finde die Frage nach der Definition von "sportlicher Beziehung" auch interessant, meine Vermutung habe ich oben geäußert. 4. Wenn das seitens der Verbände kompromisslos gehandhabt werden sollte, wird m. E. eher das Gegenteil erreicht werden. Statt Zusammenhalt besteht wohl die eher die Gefahr von Zerfall / Verbandswechsel aufgrund verärgerter Mitglieder. |
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#11
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| Das könnte mal wieder eine Endlosdiskussion werden.... Für das normale 08/15-Mitglied ändert sich doch überhaupt nichts! Ich bin Mitglied im Verband A und gehe dort auf Lehrgänge. Und weil der Verband B auch hübsche Meister auf seinen LG hat, gehe ich auch dorthin. Und weil ich blöd bin (oder einfach altmodisch und ehrlich), bin ich auch Mitglied im Verband B und zahle dort auch meine Beiträge. Und solange ich bezahle, hat weder A noch B (oder C, D, E, F.....) etwas dagegen, die wollen nämlich alle nur Geld. Jetzt kommt das Problem: 1. Lizenzen Weil Verband A der einzig staatlich anerkannte ist (könnte z.B. in D der DKV sein....), sind letztlich nur seine Lizenzen über den DOSB und somit das BMI staatlich anerkannt. Das könnte (!!!) rein theoretisch irgendwann mal zu Problemen im Verein führen, wenn dort die Trainer "nur" über den Verband B-Z lizenziert sind. Wohlgemerkt: Könnte! Weil aber der Werbefaktor immer gut ist, zieren sich eben auch Vereine und Trainer aus den Verbänden B-Z gerne mit Lizenzen von A, melden dort aber keine oder nur wenige oder nur sporadisch Mitglieder (z.B. immer dann, wenn die Verlängerung der Lizenz ansteht). Dagegen wird Verband A künftig verstärkt vorgehen, in dem er auf kontinuierliche Verbandsmeldung = Beitragszahlung im Verband A besteht, zumindest, solange die Lizenz läuft. (Und das ist, tut mir leid, sozialethisch und moralisch durchaus korrekt. Es kann nicht sein, daß jemand nur mal eben das Sahnehäubchen abschleckt, aber dazwischen für die lfd. Verbandsarbeit nicht seinen anteiligen Obulus entrichten will). 2. Wett kampf, Ruhm und Ehre ...nicht nur fürs Vaterland, schnüff, nein, auch für den Verband! Da Verband A nunmal der einzig staatlich anerk.........usw.usf. ist, ist es nicht möglich, daß ein Wettkämpfer des Verbandes A nebenbei auch an den Turnieren der Verbände B-Z teilnimmt (sofern diese nicht dem gleichen Weltverband angehören, ist aber in D kein Thema). Denn es ist doch nur logisch, daß Verband B-Z mit dem - ganz plötzlich und wider Erwarten - erfolgreichen Wettkämpfer anschließend Werbung für seinen Verband macht. Sorry, aber ich kann als Katholik zwar gerne mal bei den Evangelischen die Messe besuchen und umgekehrt, aber zweimal heiraten - katholisch und evangelisch - geht halt nicht. Genauso wenig nicht, wie man zwischen zwei Stühlen sitzen kann. Aber, wie gesagt, unsereins als stinkormaler 08/15-Durchschnittskarateka kann in so vielen Verbänden und Vereinen Mitglied sein, wie es der Geldbeutel nur hergibt. Und außerdem gibt es da noch ein GG und die Verbandsfreiheit.....
__________________ Yoroshiku onegai itashimasu Christian |
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#12
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| @ chrisdz Sehr guter Beitrag !
__________________ Ich sehe Dich und wenn ich will, treffe ich Dich auch !!!! Sprichwort eines Scharfschützen www.kyudokan.de www.protectionacademy.de |
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#13
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| @ chrisdz: wir sprechen eine Sprache! |
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#14
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| Einige Lizenzen kann man auch direkt beim DOSB machen z.B. die Trainerlizenz, also man ist in der Richtung nicht auf den DKV angewiesen ![]() |
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#15
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| Servus, Zitat:
Japan Karated? Federation ? Wikipedia Hätte es gerne direkt von der JKF verlinkt, leider kommt derzeit nur eine Fehlermeldung. |
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