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  #31  
Alt 08-02-2010, 14:34
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Die DKV-Lizenzen bekommst du natürlich nur über den DKV. Aber allgemein Lizenzen auch über die LSB, spezifischere Ausbildungen durchaus auch über andere Verbände (wie z.B. den Dachverband für Budosport).

Und die Übungsleiter-P - Geschichten gibt es eben auch über den LSB. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe lief das für Karate z.T. sogar mit Referenten aus den "normalen" LSB-Ausbildungen.


Aber jeder der Verbände versucht dich natürlich als Mitglied zu bekommen und dafür natürlich auch Geld zu nehmen. Mann muß sich immer selbst überlegen was man braucht.
Wir hören z.B. immer mal wieder von unserem Kreissportbund das wir doch mal Mitglied werden sollen weil das ja wichtig sei. Auch der LSB empfielt die Kreissportbünde als "Partner vor Ort". Einen Zwang gibt es dafür allerdings nicht...
Ich bin mir nicht mal sicher ob es theoretisch möglich wäre nur im DKV, nicht jedoch im Landesverband Mitglied zu sein oder umgekehrt...
__________________
Grüße, Michael
Karate in Köln und Lindlar
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  #32  
Alt 08-02-2010, 17:28
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Man benötigt z.B. in Bayern mindestens die Ausbildung zum Übungsleiter-C "Breitensport" - Profil Erwachsene (ehemals Übungsleiter Allgemein), um im Verein Sportstunden verantwortlich geben zu können.

Welche Sportart dann in den Stunden unterrichtet wird, ist davon unabhängig. Wer ausschließlich Geräteturnen beherrscht, wird dann wohl kaum Karate unterrichten. Wenn doch, tun mir seine Schüler schon jetzt leid.

Wer aber Karate zu beherrschen glaubt, kann dies auch mit dem Übungsleiter-C "Breitensport" - Profil Erwachsene (ehemals Übungsleiter Allgemein) im Sportverein als Übungsleiter unterrichten.

Die Ausbildung zum Trainer-C über den Sportfachverband ist eine sportartspezifische Ausbildung, z.B. speziell auf Karate bezogen.

Ich selbst habe die DOSB Lizenz Trainer-C-Leistungssport für die Sportart Karate beim DKV absolviert. Das war eine lohnende Ausbildungund ich gebe sehr gerne Training, aber ich würde nicht auf die Idee kommen, den seit Jahren in meinem Verein Karate unterrichtenden "Übungsleiter Allgemein" in seinem Können als Trainer anzuzweifeln.

Es geht auch ohne den DKV, aber es geht spezifischer mit dem DKV.
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  #33  
Alt 08-02-2010, 17:42
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Zitat:
Zitat von Michael1 Beitrag anzeigen
(...) Ich bin mir nicht mal sicher ob es theoretisch möglich wäre nur im DKV, nicht jedoch im Landesverband Mitglied zu sein oder umgekehrt...
Da der DKV ja föderalistisch organisiert ist, geht das wohl nicht. Siehe auch:
Neufassung des § 6 Absatz 4
Die einem Landesverband angeschlossenen Vereine/Dojos und ihre Einzelmitglieder werden mit ihrer Aufnahme in den Landesverband
Mitglied im DKV
. Die Mitgliedschaft der Einzelmitglieder wird mit
der Meldung/Zahlung der Fachverbandsbeiträge durch den Verein rechtskräftig und durch eine Jahressichtmarke dokumentiert. Ohne
gültige Jahressichtmarke besteht für Einzelmitglieder keine Mitgliedschaft.
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  #34  
Alt 08-02-2010, 19:27
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Zitat:
Zitat von warlock65 Beitrag anzeigen
Man benötigt z.B. in Bayern mindestens die Ausbildung zum Übungsleiter-C "Breitensport" - Profil Erwachsene (ehemals Übungsleiter Allgemein), um im Verein Sportstunden verantwortlich geben zu können.
Sowas wird ja immer wieder gern behauptet, könntest du das bitte mal belegen?
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  #35  
Alt 08-02-2010, 22:50
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Als Beleg, dass was der BLSV dazu anbietet.

BLSV - Übungsleiter / Trainer / Vereinsmanager

http://www.blsv.de/fileadmin/user_up...ltere_2010.pdf

Geändert von warlock65 (08-02-2010 um 23:04 Uhr).
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  #36  
Alt 08-02-2010, 23:14
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Gut, in deinen verlinkten Dokumenten erkenne ich allerdings nirgends die zwingende Erforderlichkeit einer ÜL-Ausbildung. Dies hätte mich auch gewundert.

Kannst ja gern mal hier reinschauen, wenn es auch für den LSB NRW gilt:
http://www.wlsb.de/cms/docs/doc4317.pdf

Dort steht ausdrücklich, dass es nicht nötig ist, dass die ÜL entsprechend qualifiziert oder gar 18 Jahre ist.

Möchtest du die Bayerische Variante haben wirst du u.a. hier fündig:
http://www.blsv.de/fileadmin/user_up...ungsleiter.pdf

Dort wird darauf hingewiesen, dass auch minderjährige alleinverantwortlich Übungsstunden Leiten können. In Anbetracht der Tatsache, dass ÜL-Lizenzen erst mit dem 18. Lebensjahr ausgegeben werden (siehe deinen Flyer) bedeutet dies, dass man eben keine Lizenz benötigt, denn Minderjährige können ja gar keine entsprechenden Lizenzen erlangen.
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  #37  
Alt 08-02-2010, 23:24
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Geändert von rambat (07-11-2010 um 19:47 Uhr).
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  #38  
Alt 08-02-2010, 23:43
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Zitat:
Zitat von Lanariel Beitrag anzeigen
Einige Lizenzen kann man auch direkt beim DOSB machen z.B. die Trainerlizenz, also man ist in der Richtung nicht auf den DKV angewiesen
Das war die Ausgangsbehauptung zu dieser Thematik. Wer Fördermittel des Landes-Sportbundes haben möchte, braucht dazu nunmal in Deutschland eine Übungsleiterlizenz. Das muss eben nicht eine Lizenz des DKV sein. Das und nichts anderes habe ich geschrieben.

Karate unterichten kann im Grunde jeder, der von sich glaubt, dass er es kann. Dafür braucht man keine Lizenz und auch keine Mitgliedschaft in irgendeinem Verband.

Das Thema des Threads ist aber: DKV Satzung Doppelmitgliedschaften

Im übrigen sind japanisch/okinawanischen Kampfkünste m.E. mit den handelnden Personen im Ursprungsland und in ihren Strukturen häufig näher am Schrebergartenkolonistendenken als es wohl manch einem hier lieb ist.
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  #39  
Alt 09-02-2010, 00:07
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@rambat:

Erklär hier doch mal bitte wie es mit Lehrlizenzen oder Menkyo Kaiden und Authorität innerhalb einer Koryu-Schule aussieht.
Gibt es da etwa keine Befugnisse, kann da jeder machen was er will?
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  #40  
Alt 09-02-2010, 00:26
chrisdz
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Zitat:
Zitat von warlock65 Beitrag anzeigen
...
Karate unterichten kann im Grunde jeder, der von sich glaubt, dass er es kann. Dafür braucht man keine Lizenz und auch keine Mitgliedschaft in irgendeinem Verband.
.....

.
Das geht solange gut, wie der Krug zum Brunnen geht, bevor er bricht.....

Egal welches "Fach" jemand unterrichtet, ich möchte mir den juristischen Wahnsinn nicht ausmalen, der losbricht, wenn sich der liebe Kleine irgendwas gebrochen, verstaucht, versonstwas hat und vorne kein lizenzsierter Trainer gestanden ist. Haftung ohne Ende, ev. grob fahrlässig, läuft in Richtung unbeschränkte Haftung, teuer, teuer.

Daß das alles auch mit einem qualifizierten Trainer passieren kann, weiß ich auch - aber dann ist der mögliche Vorwurf einer grob fahrlässigen Unterlassung von... vom Tisch und somit greift die "normale" Versicherung des Vereins/der Schule.

Oder, was glaubt ihr, warum seinerzeit eine Lichtgestalt wie Beckenbauer noch einen Trainer neben sich hatte? Der gute hatte keinen A-Trainer-Schein oder ein entspr. Diplom, ist übrigens schon öfters vorgekommen.

Wenn auf Okinawa oder in Japan oder sonstwo die Haftungsfragen anders geregelt sind, soll mir das recht sein. Hier ist das anders, woanders auch. Und wenn jemand sowas in seinem "Kleingedruckten" auf der Rückseite seiner Mitgliedserklärung ausgrenzt, bin ich mir auch nicht sicher, ob rechtlich zulässig. Vielleicht auf Okinawa, hier ????

Eine gute Freundin von mir hat in den 70er-Jahren bei der damals üblichen Kfz-Haftpflicht von 1 Mio DM psch einen Unfall gehabt und wurde zu 30% an der Schuld beteiligt. Versicherung hat sofort gekündigt. Der (70%-schuldige) Gegner war irgendwas Ende 20, verheirat, gut verdienend, zwei Kinder. Folgen des Unfalles waren eine dauerhafte Erwerbsminderung des Mannes. Folge für meine Freundin, damals noch im Studium: Offenbarungseid, heutzutage private Insolvenz! Sie hat dann auch ihr Studium abgebrochen und (mit Gütertrennung!!!) geheiratet und sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet - das ist Deutschland!
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  #41  
Alt 09-02-2010, 00:31
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Dass die WKF oder der DKV versuchen ihre Wettbewerber einzuschränken, gehört nun mal zum Geschäft. Das es hier nicht um Karate oder fairen Sport geht, sondern um Machtgehabe und Profilierung, ist leider auch bei vielen Beiträgen aus dem Treed ersichtlich. Wozu braucht jemand eine "offizielle" Trainerlizenz, um gutes Karate zu unterrichten. Die guten Trainer die ich kenne, haben auch so genug Zuspruch von Schülern und kümmern sich um die Verbesserung ihres Karate. Wer aber unbedingt die Fördermittel "abgreifen" möchte, graduiert seine Mitglider im Verein möglicht schnell hoch, schickt sie auf Trainerlizenzlehrgänge und rechnet dann die C-Trainer bei der Förderbeantragung ab (auch wenn diese niemals Training geben könnten, ohne sich zu blamieren) und behält die Kohle für sich.
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  #42  
Alt 09-02-2010, 00:39
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Zitat:
Zitat von chrisdz Beitrag anzeigen
Das geht solange gut, wie der Krug zum Brunnen geht, bevor er bricht.....

Egal welches "Fach" jemand unterrichtet, ich möchte mir den juristischen Wahnsinn nicht ausmalen, der losbricht, wenn sich der liebe Kleine irgendwas gebrochen, verstaucht, versonstwas hat und vorne kein lizenzsierter Trainer gestanden ist. Haftung ohne Ende, ev. grob fahrlässig, läuft in Richtung unbeschränkte Haftung, teuer, teuer.

Daß das alles auch mit einem qualifizierten Trainer passieren kann, weiß ich auch - aber dann ist der mögliche Vorwurf einer grob fahrlässigen Unterlassung von... vom Tisch und somit greift die "normale" Versicherung des Vereins/der Schule.

Oder, was glaubt ihr, warum seinerzeit eine Lichtgestalt wie Beckenbauer noch einen Trainer neben sich hatte? Der gute hatte keinen A-Trainer-Schein oder ein entspr. Diplom, ist übrigens schon öfters vorgekommen.

Wenn auf Okinawa oder in Japan oder sonstwo die Haftungsfragen anders geregelt sind, soll mir das recht sein. Hier ist das anders, woanders auch. Und wenn jemand sowas in seinem "Kleingedruckten" auf der Rückseite seiner Mitgliedserklärung ausgrenzt, bin ich mir auch nicht sicher, ob rechtlich zulässig. Vielleicht auf Okinawa, hier ????

Eine gute Freundin von mir hat in den 70er-Jahren bei der damals üblichen Kfz-Haftpflicht von 1 Mio DM psch einen Unfall gehabt und wurde zu 30% an der Schuld beteiligt. Versicherung hat sofort gekündigt. Der (70%-schuldige) Gegner war irgendwas Ende 20, verheirat, gut verdienend, zwei Kinder. Folgen des Unfalles waren eine dauerhafte Erwerbsminderung des Mannes. Folge für meine Freundin, damals noch im Studium: Offenbarungseid, heutzutage private Insolvenz! Sie hat dann auch ihr Studium abgebrochen und (mit Gütertrennung!!!) geheiratet und sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet - das ist Deutschland!
Hallo Chrisdz.

da ist doch das Dilemma. Wenn jemand nun etwas im Karate sucht, was er im DKV nicht findet? Wird ihm der Fachübungsleiter verwehrt. OK dann macht er er eine allgemeine Breitensport Trainerausbildung, und hat eventuell trotzdem mehr Tiefe und Wissen in seinem Karate als manch beurkundeter Fachübungsleiter "Karate".
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ken zen itchi
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  #43  
Alt 09-02-2010, 00:41
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Richtig, es geht in diesem Thread nicht um Karate, sondern um DKV Satzung Doppelmitgliedschaften.

Wozu man unter anderm eine Lizenz benötigt hat chrisdz beschrieben.

Ja chrisdz, ich bin Deiner Meinung, dass es einen qualifizierten Trainer braucht um eine Trainingeinheit zu leiten, u.a. wegen solcher rechtlicher Fragen und anderer Absicherungsthematik, das ist nunmal Bestandteil der Gesellschaft in der wir hier leben. Wem das alles nicht passt, der steige in ein Flugzeug und mach sich auf nach Okinawa.

Aber es reicht die Qualifikation durch den DOSB/LSV und nicht zwingend durch den DKV.
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  #44  
Alt 09-02-2010, 00:51
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Für Haftungsfragen gibt´s auch eine Privat-Haftplichtversicherung die normalerweise auch im vollen Umfang haftet, wenn jemand Dritten durch mein Verschulden aus Versehen etwas geschieht.

Wenn das Gericht mir ne Schuld oder Teilschuld zuspricht dann nützt weder ne Versicherung noch die beste Lizenz nichts... Eine Privathaftpflicht sollte normal jeder haben. In welcher Höhe der Schaden abgedeckt ist wird dan im Vertrag vereinbart.

Mal ehrlich, wenn ich eine Kampfkunstschule leite oder in einem Verein als Trainer tätig bin, dann würde ich mich vorher mal über den Versicherungsschutz schlau machen statt mich gutgläubig auf den Verein oder irgendwelche Lizenzen zu verlassen. Man tut sich damit nur selbst nen Gefallen.
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  #45  
Alt 09-02-2010, 01:26
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Zitat:
Zitat von chrisdz Beitrag anzeigen
Daß das alles auch mit einem qualifizierten Trainer passieren kann, weiß ich auch - aber dann ist der mögliche Vorwurf einer grob fahrlässigen Unterlassung von... vom Tisch und somit greift die "normale" Versicherung des Vereins/der Schule.
Warum ist das dann vom Tisch? Auch ein A-Trainer kann grob fahrlässig handeln..

Der Unterschied ist doch, dass im Falle eines mangelhaft ausgebildeten ÜL der Vorstand / Verein dran ist, sollte der ÜL aber ausgebildet sein und "weiß was er tut" ist er ja wohl selber dran.
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