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#1
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| 'nAbend, ich hätte da wieder eine Frage. Wie neulich schonmal hier gesagt habe ich vor ein paar Tagen die Prüfung zum 9. Kyu gemacht. Nun sind aber bald Semesterferien und da hab ich endlich mal wieder frei (erstmals seit Weihnachten 2010). Und da ich dann alle Zeit der Welt habe um zu trainieren, würde ich gern sobald wie möglich auch gleich den gelben Gurt machen. Daher zwei Fragen: 1. Wie sieht es mit der Wartezeit aus? Ich hab zwar mal in die Verfahrensordnung des DKV geschaut, versteh aber nicht ganz wie das dort gemeint ist. Man kann doch eigentlich den 9. und 8. Kyu zusammen machen. Tut man das aber nicht (wie ich), hat man dann 3 Monate Wartezeit bis zu 8. Kyu ? 2. Mein Trainer wird bestimmt nicht so bald wieder eine Prüfung machen, daher würde ich die Prüfung ggf. extern machen müssen. Wie läuft sowas eigentlich? Wie und wo kommt man an so eine externe Prüfung? Hab da leider noch nicht viel Ahnung. Ich werd natürlich bei nächster Gelegenheit mal meinen Trainer drauf ansprechen, aber vielleicht kann mir hier schonmal jemand was dazu sagen. Schönen Gruß, Handkerchief |
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#2
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| Formal gehören da wohl die 3 Monate Vorbereitungszeit zwischen. Auch wenn das nicht so richtig einleuchtet wenn man den 9. Kyu ohne Vorbereitungszeit ablegen kann... Für eine "externe" Prüfung brauchst du einen Verein (dem du nicht angehörst) der eine Prüfung (mit einem Prüfer des DKV) anbietet. Öffentlich ausgeschrieben werden diese vor allem auf Lehrgängen. Termine dafür findest du im entsprechenden Forum, aber auch auf der Homepage von Bundes- und Landesverband oder auf Internetseiten der ausrichtenden Vereine. Du solltest ggf. dafür sorgen dass du deinen Ausweis mitbringst, evt. ist auch Prüfungsmarke+Urkunde selbst mitzubringen. Und dein Trainer wird sich sicher drüber freuen wenn du ihm vorher bescheid sagst was du vor hast :-). |
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#3
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| Die Urkunden und Prüfungsmarken besorgt normalerweise der Prüfer oder der ausrichtende Verein. Der Prüfling selber muss nur seinen DKV-Pass mit eingeklebter Jahressichtmarke für das aktuelle Jahr zur Prüfung mitbringen. Wenn man tatsächlich zu einer "kleinen" Prüfung in einem anderen Verein gehen will, sollte man unbedingt sich dort vorher anmelden, und zwar rechtzeitig. Für gewöhnlich besorgt der Prüfer dort nur soviele Urkunden/Prüfungsmarken, wie er auch Prüflinge hat. Das ist dann etwas doof, wenn dann da ein Weißgurt zuviel in der Reihe steht. Bei Prüfungen auf Lehrgängen, die entsprechend ausgeschrieben sind, ist eine Anmeldung zur Prüfung im Vorfelde nicht nötig, da die Prüfer da immer genug Material dabei haben. Sollte dennoch eine Anmeldung beim Lehrgang nötig sein, steht das in der Ausschreibung drinne. Werden 8ter und 9ter Kyu getrennt geprüft, gelten natürlich auch die 3 Monate Wartezeit. Die Klausel wegen "herausragender Leistung", welche eine Verkürzung der Wartezeit erlaubt, bezieht sich dabei auf Sachen wie "aktiver, erfolgreicher Wettkämpfer" oder andere Dinge, die jenseits des eigenen technischen Vorankommens stehen. Und auch ich rate dazu, den eigenen Trainer vorher über das Vorhaben zu informieren. Nicht weil er deine Entscheidung beeinflußen könnte, sondern allein aus Höflichkeit und um ggf entsprechendes Feedback einzuholen. Ein guter Trainer wird dir dann sagen, dass es OK ist oder er wird dir sagen, dass du ggf noch warten solltest, weil du noch XY üben musst. Ein schlechter Trainer wird dich anpflaumen oder es dir verbieten (was er nicht darf). |
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#4
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| Gut, danke für die Infos. Meinem Trainer werde ich natürlich Bescheid sagen, das versteht sich ja von selbst. Ich überlege immer noch wegen den 3 Monaten. Wie auch Michael1 gesagt hat, viel Sinn würde das nicht ergeben. Daher könnte es m.E. auch so gemeint sein daß man bis zur Gelb-Prüfung 3 Monate (dann wohl seit Vereins-Eintritt) trainieren muß und sie dann zusammen mit Weiß ablegt - oder eben Weiß alleine machen kann, ohne 3 Monate trainiert zu haben. Naja, vielleicht wäre es sinnvoll einfach mal beim DKV zu fragen. Ich werd wohl später mal ne Mail schreiben. |
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#5
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| Die Verfahrensordnung für Kyu-Prüfungen ist der Stelle schon eindeutig: Die Wartezeit ZWISCHEN zwei Prüfungen beträgt drei Monate. Einzige Ausnahme ist die gleichzeitige Prüfung auf Weiss und Gelb. Wenn du dazu noch einen Kommentar von offzieller Seite haben möchtest, würde ich dir als Ansprechpartner eher den Prüfungsreferenten deines Landesverbandes empfehlen. Die Mädels in der DKV-Geschäftsstelle haben mit dem Thema eher wenig bis garnichts zu tun. Geändert von Inumeg (31-01-2012 um 09:21 Uhr). |
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#6
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| Ich würde Deinen Trainer nicht nur Bescheid sagen, sondern auch um schriftliche Erlaubnis bitten. Wird auf vielen Lehrgängen für die Prüfung vorausgesetzt, steht aber dann auch in der Ausschreibung drin... |
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#7
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| Die Verfahrensordnung ist an der Stellle tatsächlich eindeutig - wenn getrennt geprüft wird dann gehören da 3 Monate zwischen. Wenn der Prüfer im Vorfeld vom der Fragestellung weiss und Zweifel haben sollte wird der selbst beim Landesprüferreferenten nachfragen. Auf eine mündliche Aussage eines potentiellen Prüflings würde ich mich an der Stelle jedenfalls nicht verlassen ;-). Verkürzung durch "herausragende Leistungen" wird meines Wissens und meiner Erfahrung nach üblicherweise auch bei (erfolgreichen) Wettkämpfern nicht angewandt. Mehr oder weniger erfolgreiche Wettkämpfer gibt es so viele, das wäre keine Ausnahme mehr ;-). Das ist eine Regelung über deren Anwendung ich mir als Trainer und Prüfer praktisch keine Gedanken mache. Was sonst noch gebraucht wird oder eben nicht muss man wohl im Einzelfall klären. Prüfungsmarken, Urkunden ... stellt manchmal der ausrichtende Verein, mal der Prüfer, mal muss es vom Teilnehmer mitgebracht werden. Die "schriftliche Erlaubnis vom Trainer" kommt meines Wissens im wesentlichen aus einer bestimmten "Strömung" innerhalb des DKV, wenn es verlangt wird muss man die eben liefern. |
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#8
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| Wieso muss man bei vielen Vereinen die Erlaubnis des Trainers für das teilnehmen einer Prüfung haben? Bei Kindern kann ich mir das noch erklären, aber Erwachsene sollten doch in der Lage sein sich selbst einschätzen zu können. Wenn die halt auf die Idee kommen eine Prüfung zu machen, obwohl sie noch nicht bereit sind, dann fallen sie halt durch. Ist ihr Pech und etwas rausgeschmissenes Geld. Wenn der Prüfling dagegen besteht, dann ist es doch toll für ihn. Wieso hat der Trainer da überhaupt Mitspracherecht? Klar kann man den Trainer informieren, aber um Erlaubnis bitten (betteln)? |
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#9
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| Zumindest im DKV hat der Trainer kein Mitspracherecht, weder bei Kindern noch bei Erwachsenen. Warum er das für sich in einigen Vereinen einfordert, kann verschiedene Gründe haben. Mir fallen da Dinge ein wie: - Das war schon bei meinem Trainer damals so und bei dessen.... - Ich hab hier das sagen und wer nicht Bescheid sagt, untergräbt meine Authorität - Ich bin der einzige, der euch prüft, denn dadurch verdien ich mir Geld - Ich hab mich in den letzten 10 Jahren selber nicht weitergebildet und ich bringe euch eigentlich nur Mist bei. Andere Prüfer würden euch durchfallen lassen, und das weiss ich, also lasst es. |
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#10
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| Den Verdacht habe ich da auch immer. Schade das es solche Vereine überhaupt noch gibt. |
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#11
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| Also ich kenne nur Konstellationen, in denen der ausrichtende Verein die Erlaubnis fordert, nicht aber der Verein des externen Prüflings. Insofern können die Gründe von Inumeg ja insoweit nicht zutreffen....Wobei ich nicht ausschließen will, dass es genügend solcher Trainer gibt ![]() |
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#12
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| Zitat:
Ist mir am Anfang gar nicht aufgefallen.Ich hab jedoch schon Vereine gesehen bei denen der Trainer bestimmt wann eine Prüfung gemacht wird. Unabhängig davon wie gut der jeweilige Schüler ist. |
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#13
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| Hiho, Wer so denkt, hat etwas grundlegendes verkehrt gemacht. Ich bin selbst Prüfer und habe lt. Kosten- und Verfahrensordnung das Recht, pro Stunde einen bestimmten Satz zu erheben. Mache ich jedoch nicht. Die Dojos setzen die Prüfungsgebühr bei der Prüfung fest, und wenn da der Betrag an mich ausgezahlt werden soll, geht er gleich wieder in Richtung Jugendkasse des Dojo zurück. Da nimmt sich ein Prüfer ungeachtet der Leistung des Prüflings das Recht raus zu sagen "Du bestehst nicht...", ohne die Leistung gesehen zu haben. Nur weil ihm die Nase des Dojoleiters nicht passt. Andererseits muss man sagen, dass sich auf Dauer auch eine gewisse Betriebsblindheit einstellt und der Dojo-interne Prüfer auch mal ein Auge mehr zudrückt als ein externer. Ich persönlich wäre dafür, ab einer gewissen Graduierung externe Prüfer einladen zu müssen. @Karätin: Ich bin im übrigen auch dafür, dass der Prüfling eine "Erlaubnis" seines eigenen Trainers mitbringt***. Letztenendes ist das Ergebnis der Prüfung uach immer wieder eine Reflektion auf den Trainer. Fällt der Prüfling durch ist u. U. schnell mal das "Image" des Trainers beschädigt. Zumindest wäre ich als Dojoleiter gerne bei der Prüfung meiner Schüler dabei. Nicht um zu intervenieren, sondern um mir die Leistung anzusehen. Auch wenn ich meine Leute kenne, ist das Prüfungsding eine andere Sache. Abgesehen davon sollte sich der Prüfling nicht nur bei dem ausrichtenden Dojo melden, sondern sollte wenn möglich auch mal einige Einheiten unter den zukünftigen Prüfern absolvieren, zum gegenseitigen Beschnuppern. Nichts ist für den Prüfling schlimmer, als bei der Prüfung druchzurasseln, obgleich man die Inhalte ja kann, z. B. wg. "Lampenfieber". Und der Prüfer weiß dann auch, dass er eigentlich das Zeug dazu hat. Selbst auf Grund des Alters gestandene Schüler haben mitunter Bammel vor der Prüfung. @ciao: Das hat wohl eher organisatorische Gründe. So, ich gleub das war's... ich offe ihr steigt durch ![]() ***Oder zumindest, gebe ich den Hinweis, dass die Prüflinge bitte ihren Trainer über die Prüfung informieren mögen. Gruß Geändert von Sensei-T (31-01-2012 um 16:53 Uhr). |
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#14
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| Eine Einverständniserklärung des Heimatvereins bestätigt dem Prüfer dass aus Sicht des Heimatvereins keine Gründe dagegen sprechen sich der Prüfung zu unterziehen. Da Graduierung eine Einstufung von Prüfungsleistungen innerhalb einer Bezugsgruppe darstellen kann das durchaus von Interesse sein. Auch wenn es ein einheitliches Prüfungsprogramm gibt können sich die Anforderungen an den Prüfling von Prüfer zu Prüfer durchaus unterscheiden. Man nehme einen Teilnehmer der innerhalb eines Vereins auf Grund der gestellten Ansprüche im Verein nicht zur Prüfung zugelassen wird (bzw. dort "durchgefallen" ist). Ursache könnte neben der Technik z.B. auch unregelmäßige Trainingsteilnahme o.ä. sein. Jetzt tritt diese Person bei einer externen Prüfung an und besteht dort auf Grund anderer Ansprüche an den Prüfling. Dann kommt er zurück in den Heimatverein, und trägt eine Graduierung deren Vereinsinterne Ansprüche er jedoch nicht erfüllt. Einige Prüfer wollen das gerne vermeiden und verlangen deshalb von den Leuten die von ihnen geprüft werden wollen die Einverständniserklärung. |
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#15
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| Finde ich auch mehr als sinnvoll...wir hatten bei uns mal einen weißgurt, der wegen ungebührlichen Verhaltens von der Prüfung ausgeschlossen worden ist....wenn der aus einem anderen Verein mit einem gelben zurückgekommen wäre... ![]() |
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