Kampfkunst-Board

Zurück   Kampfkunst-Board > Kampfkünste / Kampfsportarten > Karate, Kobudō



Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #16  
Alt 03-01-2010, 11:01
inaktiv
Kampfkunst: Okinawa Goju Ryu Shobukan
 
Registrierungsdatum: 15.08.2009
Beiträge: 824
Standard

@Fire:
Da bin ich absolut deiner Meinung.
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
Werbung
  #17  
Alt 03-01-2010, 11:06
rambat
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
Standard -

-

Geändert von rambat (07-11-2010 um 18:11 Uhr).
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 03-01-2010, 11:20
Benutzerbild von ZoMa
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Koryū Uchinādi, Shōtōkan Ryū | Yamane Ryū
 
Registrierungsdatum: 06.12.2004
Ort: Nähe Bielefeld
Alter: 32
Beiträge: 1.223
Standard

Zitat:
Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
Und was benutzen die Kobudokas die ich kenne als Nunchaku Ersatz? Dicke Seile mit Knoten an den Enden.
Oder zusammengelegte Gürtel mit getapten Enden..
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 03-01-2010, 14:29
Benutzerbild von Tori
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: KiBoTu
 
Registrierungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 2.752
Standard

Scharfkantige Kaffebecher aus Metall sind dann auch zu verbieten. Wie wir seit "Riddick" wissen, kann man damit auch ganz schnell jemanden ins Jenseits befördern
__________________
September 11 Memorial: http://edition.cnn.com/SPECIALS/2001...lists/by-name/
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 08-01-2010, 00:56
Benutzerbild von nico9
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Kushido (Karate-Do)
 
Registrierungsdatum: 17.07.2009
Ort: Schweiz
Alter: 21
Beiträge: 73
Standard

Aaahhh.....
wie schön es doch in der Schweiz ist, wir trainieren mit schönen traditionellen holz- nunchakus....

Wie sinnvoll die Gesetzeslage in dem Bereich ist, ist ja schon länger bekannt

Nico
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #21  
Alt 21-01-2010, 14:04
Benutzerbild von bonsaigarden
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Karate
 
Registrierungsdatum: 19.01.2010
Ort: St.Gallen
Alter: 28
Beiträge: 9
Standard

Wollte grade Reinschreiben das ich niemals auf mein Holznunschaku verzichten würde aber eben bin auch Schweizer dachte das das überall in der Welt erlaubt is,Schliesslich dient es der Körperlichen ertüchtigung.

erwürgen??????? naja eher woll Totschlag oder so aber ehm erwürgen kan man wen auch mit Strümpfen loOl oder Hand....Kaugummi^^erst kauen dan erwürgen!!!!

vieleicht solte man mir die Hand verbieten o.O
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 04-02-2010, 23:25
Benutzerbild von SpiN2049
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Gendai Goshin Kobujutsu
 
Registrierungsdatum: 21.09.2008
Ort: Leipzig
Alter: 27
Beiträge: 10
Standard

Wirt nehmen Lehrgänge in der Tschescheslowa... ach nee, Tschechien heißt des ja jetzt, immer in Anspruch wenn wir mal mit NunChack´s trainiren wollen.

Generell stört mich das Verbot nicht, erstens weil diese Waffe in der von mir praktizierenden Stilrichtung nicht integriert ist, und zweitens weil ich heeme wenn ich lustig bin, jederzeit mit diesem Tainingsgerät trainieren kann. ausser meiner Frau hatt da keiner was gegen .

Das damit nicht in der öffentlichkeit im park trainiert werden kann ist zu verschmerzen... da tun´s dann auch die Kama, die sind ja viiiiiiiiiiiiiel ungefährlicher als zwei stück holz mit ner kette verbunden

jajaaaa.. Deuschland und die Gesetze..
__________________
Dort, wo deine Konzentration ist, bist du. Dorthin wo du deine Konzentration lenkst, zu dem wirst du!
Denn... wo keine Konzentration ist, da entsteht nur Mittelmaß. ~Lanto~
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 22-10-2010, 14:01
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 26.04.2004
Beiträge: 8
Standard "Flexi Sticks"

Hallo zusammen

hat schon jemand von Euch Erfahrung mit diesen "Flexi Sticks" gemacht??. Diese Teile kann man bei der "Deutschen Nunchaku Union" kaufen. Diese Teile sehen genauso aus wie Nunchakus haben aber eine Sollbruchstelle und basieren auf einem TÛV Gutachten. Dadurch das sie mit dem Produktnamen "Flexi Sticks" angemeldet wurden wären es angeblich keine Nunchakus. OK, soweit so gut aber die Teile sehen nach wie vor aus wie Nunchakus (Softnunchakus) und man handhabt sie wie solche. Was nun wenn während ich in meinem Dojo mit 20 Schülern mit den Teilen am trainieren bin und so mir nichts dir nichts stehen ein paar Polizeibeamte in meinem Dojo und konfeszieren die Teile und mich dazu???.......... habe beim deutschen Nunchaku Verband angefragt und warte noch auf Antwort. Wie gesagt - hat jemand von euch Erfahrung mit diesem Produkt???

Danke vorab

mit freundlicher Handkante
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 22-10-2010, 14:17
Benutzerbild von captainplanet
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Aikido
 
Registrierungsdatum: 13.12.2004
Ort: Steiermark
Alter: 30
Beiträge: 1.169
Standard

Zitat:
Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
Ich halte das Urteil auch für blöd, aber so ist es nunmal gesprochen worden.
Man kann jetzt darüber spekulieren,
- ob eine Partei schlecht vorbereitet war
- ob der Richter voreingenommen war
- .....

Weiss man aber nicht, wenn man nicht dabei war, aber das Urteil steht so und ist rechtsgültig.
Urteil? Richter? Tatsächlich? Ich dachte, dieser Feststellungsbescheid ist lediglich die Interpretation des BKAs der Gesetzeslage?!?
__________________
Halte die Augen offen, sonst siehst Du aus wie eine sterbende Frau.
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 22-10-2010, 14:25
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Arnis, Karate (früher Judo, Wing Chun, Kickboxen, Taekwon Do)
 
Registrierungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 1.005
Standard

Zitat:
Zitat von LeiLi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen

hat schon jemand von Euch Erfahrung mit diesen "Flexi Sticks" gemacht??. Diese Teile kann man bei der "Deutschen Nunchaku Union" kaufen. Diese Teile sehen genauso aus wie Nunchakus haben aber eine Sollbruchstelle und basieren auf einem TÛV Gutachten. Dadurch das sie mit dem Produktnamen "Flexi Sticks" angemeldet wurden wären es angeblich keine Nunchakus. OK, soweit so gut aber die Teile sehen nach wie vor aus wie Nunchakus (Softnunchakus) und man handhabt sie wie solche. Was nun wenn während ich in meinem Dojo mit 20 Schülern mit den Teilen am trainieren bin und so mir nichts dir nichts stehen ein paar Polizeibeamte in meinem Dojo und konfeszieren die Teile und mich dazu???.......... habe beim deutschen Nunchaku Verband angefragt und warte noch auf Antwort. Wie gesagt - hat jemand von euch Erfahrung mit diesem Produkt???

Danke vorab

mit freundlicher Handkante
Mit dem konkreten Produkt habe ich keine Erfahrung. Ich würde aber davon die Finger lassen, da der Verstellungsbescheid des BKA eindeutig ist!

http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...t-nunchaku.pdf
__________________
Um das Mögliche zur erreichen, musst du das Unmögliche versuchen!
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 22-10-2010, 14:26
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Arnis, Karate (früher Judo, Wing Chun, Kickboxen, Taekwon Do)
 
Registrierungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 1.005
Standard Zuständigkeiten des BKA

Zitat:
Zitat von captainplanet Beitrag anzeigen
Urteil? Richter? Tatsächlich? Ich dachte, dieser Feststellungsbescheid ist lediglich die Interpretation des BKAs der Gesetzeslage?!?
Falsch gedacht!

Hier findest Du mehr
Bundeskriminalamt

Zitat:
Zuständigkeiten des BKA
Das BKA ist gemäß § 40 Abs. 4 WaffG zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen und Gegenstände. Diese sind in der Anlage 2 zum WaffG, der sogenannten „Waffenliste“ (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2-4 WaffG) aufgeführt.
Bestehen Zweifel, wie ein Gegenstand waffenrechtlich einzustufen ist, ist ebenfalls die Zuständigkeit des BKA gegeben (§ 2 Abs. 5 i. V. m. § 48 Abs. 3 WaffG). Anträge sind über die örtlich zuständige Waffenbehörde unter Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses an das BKA zu stellen. Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. vor bei der Herstellung und dem Vertrieb einer neu entwickelten Schusswaffe, oder bei bestehender Rechtsunsicherheit von Firmen bzw. Privatpersonen. Eine auf Antrag erfolgte Einstufung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das BKA entscheidet auch im Sinne des § 6 AWaffV über die Zulassung zum Schießsport.
Die vom BKA erstellten Bescheide sind grundsätzlich kostenpflichtig.
__________________
Um das Mögliche zur erreichen, musst du das Unmögliche versuchen!

Geändert von cross-over (22-10-2010 um 14:33 Uhr). Grund: Link hinzu
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 22-10-2010, 16:24
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 13.08.2009
Alter: 48
Beiträge: 1.132
Standard

Eigentlicher Grund für das Verbot liegt in der einstigen Beliebtheit der Waffe. Hauptsächlich durch die Filmlegende Bruce Lee der sie in diversen Filmen einsetzte wurde sie zur Standard Ausrüstung von Strassenbanden. Als auch bei uns der Trend in die Richtung ging, hab mir mein erstes mit ca. 10 Jahren selbst gebastelt, schritt der Gesetzgeber ein.
Wahrscheinlich angeregt durch den eigentlich letzte Bruce Lee Film in dem er sehr elegant seinen Gegner mit eben der Waffe erwürgt (Genick bricht).

Würgewaffen sind nach dem Gesetzgeber reine Angriffswaffen, und so etwas ist bei uns verboten. Das eigentlich niemand die Waffe so einsetzt ist dem Gesetzgeber insofern egal, als er sie vom „Markt“ haben wollte.
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #28  
Alt 27-10-2010, 01:31
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Budō
 
Registrierungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 38
Standard

Hallo,

laut meiner Auskunft sind Nunchakus in Deutschland generell verboten. Sogar der Besitz ist strafbar.

Ist meiner Meinung auch gut so.

Gruss
Sukoshi
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
  #29  
Alt 27-10-2010, 23:40
Benutzerbild von Tori
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: KiBoTu
 
Registrierungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 2.752
Standard

Zitat:
Zitat von Sukoshi Beitrag anzeigen
Hallo,

laut meiner Auskunft sind Nunchakus in Deutschland generell verboten. Sogar der Besitz ist strafbar.

Ist meiner Meinung auch gut so.

Gruss
Sukoshi
Wie oft denn noch diese Fragen?

Wie Sukoshi schreibt und auch das BKA sagt sind Nunchakus (ja auch die weichen Teile) schlicht und einfach in Deutschland komplett verboten.

Und nein, ich finde es nicht gut so - aber so ist es nunmal
__________________
September 11 Memorial: http://edition.cnn.com/SPECIALS/2001...lists/by-name/
Google Bookmark this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort


Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An
[IMG] Code ist An
HTML-Code ist Aus
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
UCS Soft Trainer misterknifeguy Kampfkunst in den Medien, Büchern & Videos, Werbung 0 20-10-2007 15:26
Soft-Nunchakus nun endgültig verboten oliverk71 Waffen in Kampfkünsten 4 11-07-2006 19:45
Soft-Nunchakus Schnueffler Waffen in Kampfkünsten 6 28-02-2006 16:33
Wt Rifo Soft Stick BROADSWORD Kauf, Verkauf und Tausch 0 11-03-2004 16:36



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:27 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0 ©2009, Crawlability, Inc.