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  #76  
Alt 22-09-2010, 00:14
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Halte die Augen offen, sonst siehst Du aus wie eine sterbende Frau.
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  #77  
Alt 22-09-2010, 00:46
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Pilze vernichten weil sie giftig sind ist eigentlich kein Merkmal der verweichlichten Neuzeit, sondern erinnert eher an archaische Reflexe, denen wir auch die regionale Ausrottung zahlloser Wildtierarten verdanken. Ich denke da z.B. an die Märchen vom bösen Wolf, die uns ja immer noch aufgetischt werden. Da setzt eher langsam ein Umdenken ein, gegen den erbitterten Widerstand der Traditionalisten.
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Das Leben ist eher breit als lang

Geändert von Fry_ (22-09-2010 um 02:50 Uhr).
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  #78  
Alt 22-09-2010, 17:29
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Die AEG Deutschland hatte 1984 über 2 Millionen DM Rückstellung für dieses Mikrowellenverfahren gebildet. Meine Frau hat das als Prüferin der Bilanzen gesehen.
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  #79  
Alt 22-09-2010, 17:33
bluemonkey
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Zitat:
Zitat von Helmut Gensler Beitrag anzeigen
Die AEG Deutschland hatte 1984 über 2 Millionen DM Rückstellung für dieses Mikrowellenverfahren gebildet.
Wieviel war das in Pekinesen umgerechnet?
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  #80  
Alt 22-09-2010, 21:05
Benutzerbild von Helmut Gensler
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Ich muss etwas zurückrudern.
Das Geld war für mehrere Eventualfälle vorgesehen, auch für so einen Fall. Ob das dann wirklich auch gebraucht wurde, ist nicht bekannt geworden.. meine Frau verließ die Prüfungsgesellschaft... und würde auch nichts sagen dürfen.
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  #81  
Alt 22-09-2010, 22:48
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Zitat:
Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
Als aktiver Vater von 3 Kindern will ich auch mal.

Ich wäre im Leben nie auf die Idee gekommen, sämtliche Steckdosen des Hauses ungesichert zu lassen. Man kann einfach seine Augen nicht überall haben. Trotzdem erziehe ich meine Kids. Sie wissen, dass sie nicht alles essen sollen, was so auf der Straße rumliegt. Oder auf Wiesen wächst. Genauso wissen sie auch, dass eine Herdplatte heiß ist. Und trotzdem schaue ich hin, wenn meine Kids über eine Wiese toben. Trotzdem habe ich ein Gitter-Türchen am Kücheneingang, damit keiner in die Küche kommt. Auch den Haushaltsreiniger habe ich weggeschlossen, bzw so hoch gestellt, dass die Kids nicht drankommen.
Und trotzdem hat es meine mittlere Tochter geschafft, sich die Finger an der heißen Herdplatte zu verbrennen. Gott sei Dank ohne Spätfolgen.

Von übertriebenen Verboten halte ich dennoch nicht viel. Zudem sie oftmals auch falsch sind. Ich erinnere hier an das Baustellen-Schild. (Eltern haften für ihre Kinder) Dies ist falsch, denn der Bauherr hat seine Baustelle so abzusichern, dass niemand drauf kann, der es nicht soll.
Gerade Kinder brauchen Bewegungsfreiräume, um sich entfalten und entwickeln zu können.
Wie sollen Kinder mit Gefahren umgehen lernen, wenn sie niemals einer Gefahr ausgesetzt waren? Für Kinder ist über die Straße gehen schon gefährlich, weil sie Distanzen nicht einschätzen können. Sollen wir nun also Straßen und Autos verbieten? Oder sollten wir den Kindern lieber beibringen, wie man sie richtig überquert? Ihnen erklären, warum das über die Straße gehen so gefährlich ist?

Zudem darf man eins nicht vergessen:
Gerade Verbote sind für Kinder interessant.
  • Wieso darf ich das jetzt nicht?
  • Was passiert, wenn ich es trotzdem tue?
Das sind die Fragen, die Kinder sich stellen, wenn sie Verbote zu hören bekommen. Sie wollen wissen, warum ausgerechnet das jetzt verboten ist.

Selbstverständlich sind die meisten Verbote nur zum Schutz da. Man sollte sich allerdings häufiger die Frage stellen, wer hier geschützt wird.

Vielfach wird aus reiner Prävention ein Verbot. Man will verhindern, dass man selbst belangt wird. Das geht sogar so weit, dass man Verbote aufstellt, die gar keine sind!
Beispiel:
Für Garderobe keine Haftung.
Gilt grundsätzlich nur dann, wenn der Betreiber der Disco/Restaurants/etc keine eigenen Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stellt. Der typische Garderobenhaken an der Tür bspw. Stellt allerdings der Betreiber einen eigenen Raum dafür ab (die Garderobenfrau), so haftet er, wenn darin Sachen verschwinden.

Quelle für diese Aussage: Für Garderobe keine Haftung - Jacke weg, wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich leben wir mittlerweile in einer Welt, in der lieber verboten wird. Aus Angst vor Regress-Ansprüchen. Weil man die Mitmenschen für nicht intelligent genug hält.
Bis dahin DER Top-Beitrag!

Zitat:
Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
Ich bin geneigt, den Amis die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben.
Warum?
Deren Rechts-System. In diesem System ist es gestattet, jeden auf Schadensersatz zu verklagen.
Heraus kamen dann Klagen wie solche:
  • Wie Kaffe ist heiß? Das wußte ich nicht.
  • Frau stolpert über das eigene(!) Kind,verklagt Supermarkt und gewinnt.
  • Wie, ich darf meine Katze nicht in der Mikrowelle trocknen?
und so weiter und so fort.
Quellen dürften per Google schnell zu finden sein. Für die Sache mit dem Kaffee: Googelt nach Stella Liebeck.
Das sehe ich ein wenig anders. Wie gesagt, in Fällen pro Kopf sind immer noch die Deutschen Klageweltmeister. Nirgendwo -auch nicht in den USA- wird soviel verklagt, wie hier.

Krude Fälle gibts auch hier. Die McDonalds Kaffee-Sache gabs hier ähnlich nur eben mit nicht ganz so hohem Schmerzensgeld. Was glaubt ihr, warum es solche Warnungen auch in Deutschland gibt? Bestimmt nicht wegen dem amerikanischen Rechssystem...

Es fällt uns aber glaube ich leichter, auf andere zu zeigen, als vor der eigenen Haustüre zu kehren. Deutsche Richter sind -warum auch immer- in der öffentlichen Meinung nicht oder nur schwer antastbar. Selbst Fälle wie Ronald Schill, Dieter Klarmann ("Türken lügen immer"), Serra de Oliviera (""Das Martinshorn strahlt nach vorne, nicht nach hinten aus") oder eben jene Richterin, die der Meinung war, in nach islamischen Recht geschlossenen Ehen dürfe der Mann die Frau verprügeln ändern nichts daran. Das sind aber keine Ausnahmefälle.

Also kurz: Ja, bei den Amis laufen ganz krumme Dinge im Rechtssystem, aber das hat wenig Auswirkungen auf uns. Wir leiden unter unserem eigenen.
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  #82  
Alt 22-09-2010, 23:43
bluemonkey
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manchmal ist wenigstens die zweite Instanz vernünftig:

Zitat:
Nennen wir es beim Namen: beim Pinkeln hinter einem Strohlager mit großen bis zu 200 Kilo schweren Strohballen, die auf einem Grundstück eines landwirtschaftlichen Betriebes lagerten, hatte sich der Kläger schwer verletzt. Ein Ballen waren aus vier Meter Höhe auf ihn gestützt.

Der Geschädigte klagte wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen den Eigentümer. Der hätte seine Strohballen besser sichern müssen, meinte der Kläger. In erster Instanz bekam er Recht, Urteil: Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld in Höhe von fast EUR 25.000,00. Der Beklagte Landwirt ging in Berufung.


Nein, entschied das Oberlandesgericht Jena, kein Schadensersatz, kein Schmerzensgeld. Es sind keine solchen Schutzmaßnahmen für Personen zu treffen, die unbefugt das Grundstück betreten.
Kurioses: Vorsicht beim Verrichten der ?Notdurft? Haftpflicht, Schadensersatz 123recht.net
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  #83  
Alt 24-09-2010, 16:47
Benutzerbild von Helmut Gensler
KKB-Userstatus: Senior
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wenigstens ein Richter, der "Gerechtigkeit" als primäre Intention wollte!
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