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  #1  
Alt 10-02-2011, 17:20
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 19.07.2010
Alter: 20
Beiträge: 18
Standard Slam -> Notwehrüberschreitung?!

Hallo,

Letztens ist mir wieder eine Technik eingefallen, die uns bei einem Seminar als Selbstverteidigung gegen den Schwitzkasten gezeigt wurde.

Ausgangslage:
Ein Angreifer hält mich mit seinem rechtem Arm im Schwitzkasten, mit seinem linken schlägt er zu meinem Kopf. (oder umgekehrt)

Die Technik ist folgende:
Mit meinem linken Arm greif ich um seinen Rücken und fixier den Arm der auf mich einschlägt. Mit meinem rechten Arm pack ich seinen rechten Oberschenkel, heb ihn aus und werfe ihn, mit dem Gesicht vorraus, auf den Boden.

Abgesehen davon, dass das wohl nur bei Angreifern funktioniert die nicht wesentlich schwerer sind als man selbst (wenn überhaupt)-> Wäre das ein Fall von Notwehrüberschreitung? Er kann sich schließlich kaum abbremsen und unter Umständen mit einer ziemlich Wucht mit dem Kopf am Boden aufschlagen... denke schwere Verletzungen wären da nicht unwahrscheinlich :/

Außerdem: Gibts eine Art Regelung welches Maß an Gewalt bei einem Angriff "angemessen" ist?

lg
isofx
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  #2  
Alt 10-02-2011, 17:40
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: zZ JJ & Taekkyon
 
Registrierungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 549
Standard

da gibt´s keine tabelle, in der steht:
* schlag zum kopf - als abwehr alles erlaubt, was 2 tage ins krankenhaus bringt.
* tritt in die eier - gegen-entmannen erlaubt
...

du solltest dich des GMVs (gesunder menschenverstand) bedienen. manchmal machen das auch richter.
heisst also: wenn dir ein wichtel eine ohrfeige gibt, solltest du ihn nicht die bordsteinkante essen lassen .
im notwehrparagraphen wird gesagt: "aktion die erforderlich ist einen gegenwärtigen angriff abzuweisen" (oder so ähnlich - bin zu faul zu googlen). das wichtige wort hierbei ist erforderlich. du kannst dich selber fragen, welche kraft/technik/aufwand bei welchem gegner mit welchem angriff erforderlich ist. dann noch ein wenig (oder mehr) abziehen und du bist da wo unsere richter sind .
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  #3  
Alt 10-02-2011, 17:43
Paul_Kersey
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von isofx Beitrag anzeigen
Hallo,

Letztens ist mir wieder eine Technik eingefallen, die uns bei einem Seminar als Selbstverteidigung gegen den Schwitzkasten gezeigt wurde.

Ausgangslage:
Ein Angreifer hält mich mit seinem rechtem Arm im Schwitzkasten, mit seinem linken schlägt er zu meinem Kopf. (oder umgekehrt)

Die Technik ist folgende:
Mit meinem linken Arm greif ich um seinen Rücken und fixier den Arm der auf mich einschlägt. Mit meinem rechten Arm pack ich seinen rechten Oberschenkel, heb ihn aus und werfe ihn, mit dem Gesicht vorraus, auf den Boden.

Abgesehen davon, dass das wohl nur bei Angreifern funktioniert die nicht wesentlich schwerer sind als man selbst (wenn überhaupt)-> Wäre das ein Fall von Notwehrüberschreitung? Er kann sich schließlich kaum abbremsen und unter Umständen mit einer ziemlich Wucht mit dem Kopf am Boden aufschlagen... denke schwere Verletzungen wären da nicht unwahrscheinlich :/

Außerdem: Gibts eine Art Regelung welches Maß an Gewalt bei einem Angriff "angemessen" ist?

lg
isofx
Mal davon abgesehen dass ich die Technik für Problematisch halte, NEIN es gibt keine Regelung bezüglich der Angemessenheit einer Verteidigungshandlung. Nur ein übergeordnetes Prinzip das besagt dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel sich zum einen nicht aus dem Angriff ableitet sondern aus den dir zur Verfügung stehenden Mitteln, diese Mittel aber nicht in einem Krassen Missverhältnis zum zu schützenden Rechtsgut stehen dürfen.

Heißt im Klartext: Wenn Kinder deine Kirschen klauen, darfste sie nicht aus dem Baum schießen. Eine Frau die vergewaltigt wird und sich nur unter Zuhilfenahme eines Messer (oder eines anderen Gegenstandes) und durch die Beibringung potenziell letaler Verletzungen retten kann, handelt hingegen nicht übertrieben. Zwar gilt grundsätzlich die Unverletzlichkeit des Lebens, aber in diesem Fall ist die Verteidigung angemessen weil sie das einzige Mittel darstellt dass dem Opfer eine Chance auf Abwendung der Gewalt verspricht.

Ansonsten: Guckst Du hier: Beitrag von Luggage zum Thema "Recht und SV"
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  #4  
Alt 10-02-2011, 17:44
Benutzerbild von Sven K.
Moderator
Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
Registrierungsdatum: 20.06.2002
Ort: Osterholz-Scharmbeck
Alter: 46
Beiträge: 8.752
Blog-Einträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von isofx Beitrag anzeigen
Hallo,

Letztens ist mir wieder eine Technik eingefallen, die uns bei einem Seminar als Selbstverteidigung gegen den Schwitzkasten gezeigt wurde.

Ausgangslage:
Ein Angreifer hält mich mit seinem rechtem Arm im Schwitzkasten, mit seinem linken schlägt er zu meinem Kopf. (oder umgekehrt)

Die Technik ist folgende:
Mit meinem linken Arm greif ich um seinen Rücken und fixier den Arm der auf mich einschlägt. Mit meinem rechten Arm pack ich seinen rechten Oberschenkel, heb ihn aus und werfe ihn, mit dem Gesicht vorraus, auf den Boden.

Abgesehen davon, dass das wohl nur bei Angreifern funktioniert die nicht wesentlich schwerer sind als man selbst (wenn überhaupt)-> Wäre das ein Fall von Notwehrüberschreitung? Er kann sich schließlich kaum abbremsen und unter Umständen mit einer ziemlich Wucht mit dem Kopf am Boden aufschlagen... denke schwere Verletzungen wären da nicht unwahrscheinlich :/

Außerdem: Gibts eine Art Regelung welches Maß an Gewalt bei einem Angriff "angemessen" ist?

lg
isofx
Am besten ist, du vergisst den ganzen Gesetzeskram.
Wenn Dich jemand im Schwitzkasten hat, könnte ja auch akute "Todesangst",
durch ersticken, kommen. Da darfst du eh fast alles. Wenn es die einzig (DIR)
mögliche Lösung des Problems ist, wird dir da niemand einen Strick daraus
drehen können. Letzten Endes regelt so was immer der Richter.
Sofern es mal vor Gericht kommt. Verhältnismäßigkeit gibt es ja nicht.
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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  #5  
Alt 10-02-2011, 18:10
Benutzerbild von Trinculo
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Ort: Land der tausend Hügel
Alter: 41
Beiträge: 18.755
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Wenn mir jemand ans Genick geht, würde ich nicht mit Akupressur antworten.
__________________
But if they tell you that I've lost my mind
Baby it's not gone just a little hard to find
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  #6  
Alt 10-02-2011, 18:26
Benutzerbild von The Zep
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Beiträge: 180
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Nochma: Mit links aus dem Schwitzkasten den Gegnerarm fixieren und dann mit dem rechten Arm den Würger auf's Gesicht werfen?
Hmm. Klingt, als würdest Du Dir dabei ein Schädeltrauma zuziehen.
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  #7  
Alt 10-02-2011, 18:34
Scorp1on King
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
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Ich kenne die Technik so das man mit dem linken Arm über die Schulter des "Gegners" geht und sein Gesicht umdreht/nach hinten reisst.
Dann mit dem rechten Arm in die rechte Kniekehle und hochheben.
Dann slammen!


Habe mich auch schon so aus dem Schwitzkasten befreit.
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  #8  
Alt 10-02-2011, 18:51
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Ort: Tamm
Alter: 37
Beiträge: 405
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So aus der Hüfte geschossen würde ich jetzt sagen:

Nimmt Dich jemand hinterrücks in den Schwitzkasten, weil Du abgelenkt bist durch seinen Kumpel vor Dir, dann reagierst Du so, wie Du es spontan abrufen kannst. Wäre das ein Slam, dann muss derjenige die Folgen tragen. Er hätte wissen müssen, dass Du aus Angst, Schrecken oder Furcht heftig reagieren kannst und er selbst mehr oder weniger schwer verletzt werden kann.

Entsteht der Schwitzkasten aus der Konfrontation mit demselben Typen, jedoch ohne Kumpel und das Ergebnis ist ne Rangelei, die mit demselben Slam endet, sehe ich die Situation schwieriger, weil Du Dich dieser Streiterei hättest rechtzeitig entziehen können.

Wo sind die Juristen unter uns???

Beste Grüße
Bo
__________________
OUCH
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  #9  
Alt 10-02-2011, 18:59
Benutzerbild von The Zep
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Keypressing
 
Registrierungsdatum: 15.03.2009
Ort: Holzkirchen bei München
Alter: 47
Beiträge: 180
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Zitat:
Zitat von Black Samurai Beitrag anzeigen
...mit dem linken Arm über die Schulter des "Gegners" geht und sein Gesicht umdreht/nach hinten reisst.
Dann mit dem rechten Arm in die rechte Kniekehle und hochheben.
Danke.
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  #10  
Alt 10-02-2011, 19:09
Paul_Kersey
Gast
Kampfkunst:
 
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Zitat:
Zitat von Bogac Beitrag anzeigen
So aus der Hüfte geschossen würde ich jetzt sagen:

Nimmt Dich jemand hinterrücks in den Schwitzkasten, weil Du abgelenkt bist durch seinen Kumpel vor Dir, dann reagierst Du so, wie Du es spontan abrufen kannst. Wäre das ein Slam, dann muss derjenige die Folgen tragen. Er hätte wissen müssen, dass Du aus Angst, Schrecken oder Furcht heftig reagieren kannst und er selbst mehr oder weniger schwer verletzt werden kann.

Entsteht der Schwitzkasten aus der Konfrontation mit demselben Typen, jedoch ohne Kumpel und das Ergebnis ist ne Rangelei, die mit demselben Slam endet, sehe ich die Situation schwieriger, weil Du Dich dieser Streiterei hättest rechtzeitig entziehen können.

Wo sind die Juristen unter uns???

Beste Grüße
Bo
Ähm nö!

Wieso sollte es denn grundsätzlich möglich sein einer solchen Situation aus dem Weg zu gehen ? Wenn dem so wäre hätte sich der ganze SV Kram erübrigt. Außerdem weißt du zu keinem Augenblick was da noch alles kommt.

Wie gesagt: Die "Verhältnismäßigkeit" ergibt sich aus den dir zur Verfügung stehenden Mitteln. Wenns halt so ein Slam sein sollte, dann ist das halt so.

Davon mal abgesehen halte ich so eine Technik aber für grundsätzlich suboptimal da sie gar nicht berücksichtigt was bei nem Schwitzkasten (außerhalb der Schulhofrangelei unter 10- Jährigen) eigentlich angestrebt wird: Nämlich den anderen zu Boden zu bringen. Da gibt es deutlich bessere Abwehr- / Befreiungsmöglichkeiten.
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  #11  
Alt 10-02-2011, 19:11
Scorp1on King
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Zitat:
Zitat von The Zep Beitrag anzeigen
Danke.
Wofür?

Die Technik?

Die finde ich super
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  #12  
Alt 10-02-2011, 19:15
Benutzerbild von FrAgGlE
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Zitat:
Zitat von Paul_Kersey Beitrag anzeigen
Heißt im Klartext: Wenn Kinder deine Kirschen klauen, darfste sie nicht aus dem Baum schießen. Eine Frau die vergewaltigt wird und sich nur unter Zuhilfenahme eines Messer (oder eines anderen Gegenstandes) und durch die Beibringung potenziell letaler Verletzungen retten kann, handelt hingegen nicht übertrieben. Zwar gilt grundsätzlich die Unverletzlichkeit des Lebens, aber in diesem Fall ist die Verteidigung angemessen weil sie das einzige Mittel darstellt dass dem Opfer eine Chance auf Abwendung der Gewalt verspricht.
Rechtsurteile und situative Notwehr sollten nicht pauschalisiert werden. Es steht immer ein "kann" und ein "muss aber nicht sein" im Raum.
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  #13  
Alt 10-02-2011, 19:23
Paul_Kersey
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Zitat:
Zitat von FrAgGlE Beitrag anzeigen
Rechtsurteile und situative Notwehr sollten nicht pauschalisiert werden. Es steht immer ein "kann" und ein "muss aber nicht sein" im Raum.
Natürlich. Das war aber auch keine Pauschalisierung sondern ein Beispiel um ein übergeordnetes Prinzip zu erklären; nämlich dass es gerade auf den situativen Kontext ankommt

Interessant ist dazu auch der bereits diskutierte Beschluss des 2. Strafsenats des BGH in der Revision eines Falles in dem es um die Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. einer grundsätzlichen Untersuchung der Notwehr ging : Interessantes BGH-Urteil: SV mit Messer nach beendetem Zweikampf

Zeigt eigentlich sehr gut wie stark das alles vom Kontext des Geschehens abhängt.
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  #14  
Alt 10-02-2011, 19:26
Benutzerbild von Lars´n Roll
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Was ist denn das, ein Slam? Mich hat da jemand auf einmal von hinten am Hals gepackt und ich hab panisch versucht, den irgendwie von mir runterzubekommen. Wie genau ich das geschafft habe kann ich auch nicht sagen. Er ist dabei mit dem Kopf aufgeschlagen? Ja, natürlich wollte ich das nicht, ich wollte ihn nur irgendwie abschütteln.
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Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind?
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  #15  
Alt 10-02-2011, 19:30
Paul_Kersey
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Zitat:
Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
Was ist denn das, ein Slam? Mich hat da jemand auf einmal von hinten am Hals gepackt und ich hab panisch versucht, den irgendwie von mir runterzubekommen. Wie genau ich das geschafft habe kann ich auch nicht sagen. Er ist dabei mit dem Kopf aufgeschlagen? Ja, natürlich wollte ich das nicht, ich wollte ihn nur irgendwie abschütteln.
Eben!
Sollte es überhaupt jemals zu ner Verhandlung kommen, sollte man sich tunlichst bedeckt halten und nicht noch sagen: "Wissen Sie Herr Richter, ich bin so froh dass ich MMA (oder what ever) mache; ich hätte mich sonst gar nicht wehren können und das hätte ja für mich böse ausgehen können"

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