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  #16  
Alt 12-12-2009, 12:14
Benutzerbild von Tyquu
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Krav Maga
 
Registrierungsdatum: 13.12.2006
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Beiträge: 269
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Ja mit Auge in Auge hat das Ganze nichts zu tun, denn es ist genauso SV wenn ich von hinten geschubst werde und mich dann (blitzschnell) umdrehe und zuschlage. Da war dann nix mit Auge in Auge...

Denke SV ist doch wie bei Wikipedia erstmal ausreichend bezeichnet, wenn man es die Vermeidung(!), UND Abwehr/Konter von Angriffen nennt.

Wie weit das ganze geht ist ganz unabhängig davon (Notwehr usw...)
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  #17  
Alt 12-12-2009, 13:25
Benutzerbild von borni
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Corto Mano Escrima
 
Registrierungsdatum: 30.08.2008
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 140
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SV, ist die logische Konsequenz, einen Angriff nach STBG Paragraph 32 abzuwehren. Denn wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen anzuwenden.
Notwehrfähig ist somit jedes Rechtsgut, z.B. Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum, Besitz, Intimsphäre, Hausrecht.
Jedoch muss grundsätzlich die Verteidigung so gewählt werden, das die Verhältnismäßigkeit gegenüber dem Angriff nicht zu weit überschritten wird. Ferner darf die Abwehr nicht über die erforderliche Verteidigung fortgesetzt werden. Man spricht hier von der "Verhältnismäßigkeit der Mittel".
Jede Überschreitung der Notwehr nach STBG Paragraph 33 ist juristisch gesehen, strafbar.
Wer absichtlich einen Angriff provoziert und in der nun vorhandenen Notwehrlage den Angreifer verletzt, handelt nicht in Notwehr und wird sich vor Gericht verantworten müssen.

Nun, man sieht hier eindeutig, auf welch dünnen Eis man sich bezüglich dieser Thematik bewegt. Ob sich hier die einzelnen Vertreter diverser SV-Varianten daran halten, ist sehr fraglich.
Ich für mich habe vor kurzem die Option "Selbstbehauptung" gewählt, da meines Erachtens eine Konfrontation schon viel früher beginnt. Wurde ja schon in den vorhergehenden Beiträgen ausreichend diskutiert.

Ist geil, wenn man eine Konfrontation schon vorher im Keim erstickt.
Beispiel: Das Wort *****/loch sind zwei zusammen gesetzte Hauptwörter, die eine gewisse Reaktion hervorrufen sollen, mehr nicht. Wenn man dies weiß, schmunzelt man drüber. Jene Erkenntnis bekommt man halt, wenn man sich ca. 35 Jahre mit Nahkampfsysteme beschäftigt.
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  #18  
Alt 12-12-2009, 13:46
Benutzerbild von Tyquu
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Krav Maga
 
Registrierungsdatum: 13.12.2006
Ort: Rheinland-Pfalz
Alter: 23
Beiträge: 269
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Warum kommst Du denn jetzt mit Notwehr?

Hatte doch oben extra geschrieben, dass SV nicht mit Notwehr zusammenhängt.
Wenn ich in Notwehr handle ist es SV. Aber es kann auch SV sein, ohne das es Notwehr ist. Somit hinkt dieser vergleich.

Das STBG heist zudem StGB und bedeutet: Strafgesetzbuch
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  #19  
Alt 12-12-2009, 14:32
Benutzerbild von F-factory
Moderator
Kampfkunst: Krav Maga (IKMF)
 
Registrierungsdatum: 20.03.2006
Ort: München, Bayern
Alter: 38
Beiträge: 3.212
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Die Frage wurde ausreichend beantwortet.

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