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  #1  
Alt 17-01-2012, 09:55
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: mikado
 
Registrierungsdatum: 16.01.2012
Beiträge: 3
Standard EWTO Kündigung

Ich bin sehr enttäuscht über die Ewto, ich habe die Kündigung geschrieben und was schreiben die mir zurueck nach Jahrelanger Mitgliedschaft. Sie wollen den Pass zurueck und nach 5 Jahren den Nachweis das ich beim Schulleiter gekündigt habe sonst sehen sie diese Kündigung nur als vorläufig an .
Ich hab eine email ans Headoffice geschrieben leider bisher keine Reaktion.
Wird wohl nur noch der Gang zum Rechtsanwalt uebrig bleiben um die Sache zu klären .
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  #2  
Alt 17-01-2012, 10:00
Jim Jim ist offline
Moderator
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 15.09.2009
Beiträge: 8.060
Standard

Angeblich haben immer alle ihre Probleme mit den Kündigungen. Das nächste mal liest du lieber mal nach, was du unterschrieben hast. Ich erkläre es dir aber gerne nochmal:

Du hast im Grunde genommen zwei Verträge: Mit der örtlichen EWTO-Schule und mit der EWTO selbst. Der Schule zahlst du deinen Monatsbeitrag, der EWTO den Jahresbeitrag. Nun ist es möglich, dass man nur aus der Schule austritt, aber in der EWTO bleibt. Deshalb wollen die deine Abmeldebestätigung von der Schule. Die lassen dich nämlich nicht aus dem Vertrag, wenn du noch die Schulmitgliedschaft hast. Da musst du erstmal kündigen, um bei der EWTO rauszukommen. Du hast ja eine Kündigungsfrist. Die EWTO kann dich logischerweise nicht rauslassen, wenn du nicht fristgerecht bei der Schule gekündigt hast...

Frage geklärt?
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  #3  
Alt 17-01-2012, 10:00
Benutzerbild von Big Bart II
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Ich bin Godzilla und du bist Japan
 
Registrierungsdatum: 11.06.2009
Ort: Fulda -.-
Alter: 24
Beiträge: 1.218
Standard

Warum? Wo liegt das Problem, den Nachweis vorzulegen?

Und wenn du den Pass zurückgeben musst, steht das wahrscheinlich auch so im Vertrag, nehme ich an.
__________________
Das Zitat der Woche: "Man muss sich selbst beobachten wie ein exotisches Tier. Nichts ist spannender und nichts macht bescheidener!" (GM Kernspecht)
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  #4  
Alt 17-01-2012, 10:21
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: mikado
 
Registrierungsdatum: 16.01.2012
Beiträge: 3
Standard ich habe

in der Schule vor 5 Jahren gekündigt, diese Kündigung wurde vor 4 Jahren aktiv .
Wer findet auf anhieb ein 5 Jahre altes Schreiben
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  #5  
Alt 17-01-2012, 10:27
Benutzerbild von Schnueffler
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
Registrierungsdatum: 02.03.2005
Ort: mitten im Pott, wo alles schwarz und grau ist!
Alter: 37
Beiträge: 19.041
Standard

Zitat:
Zitat von kungfupanda84 Beitrag anzeigen
in der Schule vor 5 Jahren gekündigt, diese Kündigung wurde vor 4 Jahren aktiv .
Wer findet auf anhieb ein 5 Jahre altes Schreiben
Dann frag doch einfach in der Schule selbst nach.
Entweder haben die noch das alte Schreiben oder bestätigen dir neu, das du damals ausgetreten bist.
__________________
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(Leo Tolstoi)
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  #6  
Alt 17-01-2012, 10:29
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: mikado
 
Registrierungsdatum: 16.01.2012
Beiträge: 3
Standard im Streit auseiander gegangen

ich und mein sihing
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  #7  
Alt 17-01-2012, 10:32
Benutzerbild von Schnueffler
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
Registrierungsdatum: 02.03.2005
Ort: mitten im Pott, wo alles schwarz und grau ist!
Alter: 37
Beiträge: 19.041
Standard

Zitat:
Zitat von kungfupanda84 Beitrag anzeigen
ich und mein sihing
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  #8  
Alt 17-01-2012, 10:37
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Kampfkunst: WT
 
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Ort: AUT
Beiträge: 77
Standard

Ordnung ist das halbe Leben, da hilft nur Verträge/Kündigungen aufheben.... Is doch kein Problem nen Ordner anzu legen wo solche Sachen abgeheftet werden
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  #9  
Alt 17-01-2012, 10:53
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Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 16.12.2011
Alter: 37
Beiträge: 546
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Würde mal gern die Passage in dem Vertrag sehn, wo drin steht, daß man nicht kündigen darf, solange man nicht nachweist, daß ein komplett anderer Vertrag mit einem Dritten noch nicht gekündigt wurde. Wo gibts denn sowas?

Wenn die das so haben wollen, sollte die EWTO nach Erhalt der Kündigung eine Nachricht an die Schule schicken, daß derjenige nicht weitertrainieren darf.
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  #10  
Alt 17-01-2012, 11:01
Benutzerbild von DeepPurple
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Kampfkunst: Ving Tsun, Kendo
 
Registrierungsdatum: 11.01.2007
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Beiträge: 5.836
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@hw75
Zitat:
Zitat von Jim Beitrag anzeigen
...
Du hast im Grunde genommen zwei Verträge: Mit der örtlichen EWTO-Schule und mit der EWTO selbst. .......... Nun ist es möglich, dass man nur aus der Schule austritt, aber in der EWTO bleibt. Deshalb wollen die deine Abmeldebestätigung von der Schule...
2 Verträge, klar?

Wenn du in einer EWTO-Schule bist, musst du Mitglied der EWTO sein.
Du kannst Mitglied der EWTO sein, ohne in einer EWTO-Schule zu sein.
Also musst du selbst entscheiden, ob du beides kündigst oder nur eins oder gar keines.

Das darf dir keiner abnehmen.

Man sollte einfach seine Verträge durchlesen und das Zeug ordentlich ablegen. Das ist alles, was dazu zu sagen ist.

Der Thread ist so sinnvoll wie: "Ich bin unzufrieden mit dem Finanzamt, weil es Steuern einzieht."
__________________
"Man kann wissen, wie man siegt, ohne fähig sein, es zu tun" Sunzi
Kendo
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  #11  
Alt 17-01-2012, 11:03
Jim Jim ist offline
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Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 15.09.2009
Beiträge: 8.060
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Du machst einen Vertrag mit einer angeschlossenen Firma der EWTO. Nämlich mit der örtlichen Schule. Wenn du dich da anmeldest, trittst du in die EWTO ein. Nun kannst du nicht aus der EWTO raus, weil du noch in der Schule bist. Man kann nicht aus dem Verband austreten, ohne aus der angeschlossenen Schule draußen zu sein.
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  #12  
Alt 17-01-2012, 11:07
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Kampfkunst: Wing Tsun
 
Registrierungsdatum: 13.01.2012
Ort: auf einer Roten Dschunke
Beiträge: 18
Standard

Hallo,
so schlimm kann der Streit nicht gewesen sein, ruf einfach bei Deiner alten Schule an, und lass Dir die Bestätigung wieder zu schicken. Du darfst nicht böse auf die EWTO sein. Erstens steht es in Deinem Vertrag eindeutig drin, und zweitens wenn man mal nachdenkt, ist diese
Vorgehensweise vollkommen normal und nachvollziehbar. Es gibt auch noch jede Menge anderer EWTO Schulen, wo du dich wieder anmelden kannst, ich würde mir das wegen der Kündigung bei der EWTO nochmal überlegen, der Jahresbeitrag ist ja wirklich nicht zu teuer. Vielleicht hast du ja irgendwann mal wieder Lust darauf, und dann musst du dich wieder anmelden, und vielleicht wieder bei null anfangen. Wenn du aber Mitglied bleibst, kannst du wenn du wieder sagen wir mal, in ein paar Jahren trainieren willst, bei Deinem alten Schülergrad weitermachen, nach einer gründlichen Wiederholung natürlich. Vielleicht geht es auch, wenn du bei der EWTO mal anrufst, und die Sache dort vorträgst, vielleicht
kontaktieren die dann Deine alte Schule, und lassen es sich dann selbst bestätigen?
Bevor du anderen die Schuld gibst, denke immer dran, das es Dein Versäumnis war, und nicht das von anderen. Ich denke, wenn man das im normalen sachlichen Ton vorträgt, das sich dann auch was machen lässt. Versuch es mal.
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  #13  
Alt 17-01-2012, 11:07
Benutzerbild von wudangdao
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Wudang Quan
 
Registrierungsdatum: 28.11.2006
Ort: München
Beiträge: 382
Standard

Zitat:
Zitat von Jim Beitrag anzeigen
Du machst einen Vertrag mit einer angeschlossenen Firma der EWTO. Nämlich mit der örtlichen Schule. Wenn du dich da anmeldest, trittst du in die EWTO ein. Nun kannst du nicht aus der EWTO raus, weil du noch in der Schule bist. Man kann nicht aus dem Verband austreten, ohne aus der angeschlossenen Schule draußen zu sein.
Hallo Jim,

heißt das, dass man beim EWTO-Eintritt zwei Verträge separat unterschreibt oder reicht eine Unterschrift für beide Verträge?

Grüße
wudangdao
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www.wudangpai.de
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  #14  
Alt 17-01-2012, 11:08
Jim Jim ist offline
Moderator
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 15.09.2009
Beiträge: 8.060
Standard

Ein Vertrag. Es wird aber deutlich, dass du zwei Vertragspartner hast. (EWTO und örtliche EWTO-Schule)

Problem geklärt. Wenn noch wer was ganz wichtiges hat, PN an mich. *Closed*
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