Kampfkunst-Board

Zurück   Kampfkunst-Board > Kampfkünste / Kampfsportarten > Wing Chun / Yong Chun



Thema geschlossen
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #91  
Alt 04-09-2010, 22:08
Benutzerbild von Cheung Jik Kwan
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 110
Standard

Zitat:
Zitat von WT-Herb Beitrag anzeigen
...Das ist schon ein starkes Stück...
Gruß, WT-Herb
Auf jeden Fall, sogar mehr als das. Es ist einfach widerlich zu lesen mit wieviel Fleiß einige Leute versuchen bestimmte Dinge in ein anderes Licht zu rücken, scheinbar unbewusst angetrieben durch ihre verdrängten Gefühle oder unverarbeiteten Erlebnisse. Es kommt sprachlich dermaßen unsympathisch herüber, dass man sich fragt: worauf will man in Wahrheit hinaus? Ich glaube die Betroffenen wissen es selber nicht mal ganz genau. Es sind halt unbewusste Steuerungen...aus abgrundtiefen Sphären des menschlichen Bewusstseins. Dazu natürlich die Kombination mit zu viel Freizeit.

Herzlichst

Cheung Jik Kwan
Google Bookmark this Post!
Werbung
  #92  
Alt 04-09-2010, 22:09
Benutzerbild von vitorb
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: telefonbücher zerreissen
 
Registrierungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 913
Standard

hi,

unabhängig davon, wie ernst man die titel nimmt, finde ich es an sich gar nicht schlecht, dass herr k. es wie auch immer geschafft hat, dass es eine möglichkeit gibt, ks/kk zu studieren. ich weiss nicht, was genau die inhalte eines sportstudiums sind, aber was spricht denn nun dagegen, sport mit schwerpunkt wt, judo, karate oder ähliches zu studieren? die ganzen sportarten haben mittlerweilt grosse verbände, da gibt es bestimmt interessante betätigungsfelder für absolventen. anstatt jetzt beleidigt rumzuheulen wäre es sinnvoller sich mal genau anzuschauen, wie/was der herr k. da genau gemacht hat & nach möglichkeiten zu suchen auch andere ks-arten "hochschulfähig" zu machen. warum sollte das mit jj oder mt nicht genauso funktionieren.

herr k. hat da viel vorarbeit geleistet, er hat nen riesenverband aufgebaut, dann hat er, falls das stimmt, was auf wikipedia steht, sich langsam aber sicher an der uni hochgearbeitet & jetzt hat er die möglichkeit sich dort seine bachelors hochzuziehen und die werden dann wohl in seinem sinne tätig sein.

obgleich mir wt persönlich absolut überhaupt nicht zugesagt hat, finde ich die leistung herrn k's schon anerkennenswert. versucht das doch mal vorurteilsfrei zu sehen, er hat es immerhin geschafft, dass ks ein stück mehr weg vom schmuddelimage kommt und überlegt euch mal, inwieweit man das evtl auch in deutschland (mit anderen ks-arten) machen könnte.

vg.
Google Bookmark this Post!
  #93  
Alt 04-09-2010, 22:28
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Extreme Cookin
 
Registrierungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 2.525
Standard

Zitat:
Zitat von jo_o Beitrag anzeigen
für die seriösität der promotion stehen die namen der gutaachter(innen?)
" Prof. Лъчезар Димитров, доктор, проф. Димитър Кайков, дпн, проф. Петър Киров, доктор Lachezar Dimitrov, Ph.D., Prof. Dimitar Kaykova, Habil, Professor Peter Kirov, Ph.D."
Wieso machst Du in der Transskription Prof. Kajkow zur Frau?

Zitat:
Zitat von Jim Bo Beitrag anzeigen
Die Aufforderung doch Strafanzeige zu stellen, kam schon mal. Bisher hat sich keiner getraut.
Na gottlob muss man sich in Deutschland zu einer Strafanzeige nicht "trauen". Das wäre fatal.

Es war bloß keinem die Sache wert. Wenn die Formulierung aber dem Ganzen eine Anstrich der Unantastbarkeit geben sollte, dann war´s daneben.
(Ohne KRK´s "Doktorwürden" antasten zu wollen. Das ist aber meine persönliche Entscheidung, weil selbst ein Doktor an der Universität Harvard die EWTO und ihre Produkte für mich nicht attraktiver machen. Also mir ist das reichlich wurscht, ob der Titel legitim ist oder nicht.)
Google Bookmark this Post!
  #94  
Alt 04-09-2010, 23:19
Benutzerbild von Zongeda
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Wingk Tdschunk Kung Fu - das einzig Wahre!
 
Registrierungsdatum: 28.01.2010
Beiträge: 2.098
Standard

Gesetzt den Fall ich fahre nach Sofia und frage nach, wo ich diese ominöse Doktorarbeit finden kann. Und gesetzt den Fall, jemand weist mir den Weg in die Bibliothek an das richtige Regal mit der richtigen Bibliotheksnummer. Was finde ich dann vor? Ein Buch/Schriftstück dessen Sprache und Schrift ich nicht einmal zu entziffern vermag.
Der Witz ist doch, dass die Disputation auf deutsch gemacht wurde, der Herr Prof. h.c. Dr. h.c. Graf von Rothenburg Kernspecht diese aber abgelsen hat. Ein absolut unübliches Verfahren. So etwas wird in freier Rede gestaltet, um genau den Punkt den WT-Herb angedeutet hat (das Auskennen in der Materie) zu verdeutlichen. Aber niemand verlangt ein Referat. Nix anderes war das, Niveau: 12./13. Klasse Gymnasium wenn wir wohlwollend sind. Aber eine Disputation wie ich sie kenne, sieht nicht so aus. Ganz im Gegenteil.
Der nächste Punkt ist, das diese Arbeit bis vor kurzem in keinem Online Suchkatalog zu finden war, der weltweit eingetragene Publikationen erfasst. Ich habe hier im Forum nachgefragt und diese Dissertation wurde nicht gefunden und ich habe Dozenten an einer Universität nach dem Verbleib dieser Arbeit gefragt.
Fakt war: Sie war nicht aufzufinden. Was seltsam war/ist. Denn sollte dem so sein, ist es in der Regel nicht gestattet, einen Doktortitel zu führen.
Die Aufforderung zur Anzeige von Prof. h.c. Dr. h.c. Graf von Rothenburg Kernspecht halte ich im übrigen für eine recht zwiespältige Sache. Was verspreche ich mir von einer Anzeige? Was würde ich damit erreichen wollen und können? Ich würde mir auf jeden Fall eine Menge Ärger einhandeln und hätte die Pflicht meine Anzeige auf überprüfbare Fakten zu stützen, die Beweislast läge also bei mir. Da habe ich ehrlich gesagt keinen Bock drauf. Und viele andere auch nicht. Ich zeig doch nicht jeden an, nur weil er meiner Meinung nacht etwas ungesetzliches getan hat.
Mit einer so schlechten Datenlage würde ich sogar Gefahr laufen, mich der üblen Nachrede und Geschäftsschädigung bezichtigen zu lassen, was mir noch mehr ärger einhandeln würde. Da habe ich noch weniger Lust drauf. Und Kohle um einen Rechtsstreit zu führen habe ich auch nicht, der Herr Prof. h.c. Kernspecht hat die aber. Fazit: Sogar wenn ich Aussicht auf Erfolg hätte, was würde ich gewinnen? Nix. Ich könnt höchstens sagen: Wow, dem Zausel habe ich es gezeigt. Aber das wäre nur Publicity und im Endeffeckt würde ich ihm wahrscheinlich sogar noch einen höheren Bekanntheitsgrad verschaffen befürchte ich.
Nene, das wird hier nix.
Aber diese absolut unplausiblen Erklärungen, an der Universität gäbe es angeblich ein Exemplar sind fadenscheinig. Weiß das denn jemand mit Sicherheit? Hier stehen doch Behauptungen gegeneinander, keiner weiß nix genaues. Das ganze riecht doch verdammt nach "UNSERIÖS" allein weil es keine vernünftige Möglichkeit gibt, sich dieser Arbeit zu bemächtigen.
Eine Antwort von der EWTO Zentrale habe ich im übrigen auch nicht erhalten.

Nebenbei bemerkt besteht international eine Pflicht zur Veröffentlichung seiner Arbeit, damit man über sie sprechen kann. Ohne Veröffentlichung ist es keine wissenschaftliche Arbeit. Demnach muss sie für die wissenschaftliche Öffentlichkeit (und nicht nur die Universitätsbesucher) öffentlich gemacht werden. Interessiertes Laienpublikum kann und darf die Arbeit gerne lesen. Bei Auszügen muss man sich natürlich an das Copyright und die Quellennachweise halten, aber das ist klar.

Alles in allem ist für mich nicht klar erwiesen, wie es öfter in dem Thread angedeutet wurde, dass diese Arbeit existiert. Die Offenlegung dieser Arbeit (nicht auf Bulgarisch, das könnte auch ein Kochbuch sein und ich würde es nicht erkennen) wäre der erste und wichtisgte Schritt die Kritiker zum verstummen zu bringen. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Zongeda
Google Bookmark this Post!
  #95  
Alt 04-09-2010, 23:43
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Extreme Cookin
 
Registrierungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 2.525
Standard

Zitat:
Zitat von Zongeda Beitrag anzeigen
Die Aufforderung zur Anzeige von Prof. h.c. Dr. h.c. Graf von Rothenburg Kernspecht halte ich im übrigen für eine recht zwiespältige Sache. Was verspreche ich mir von einer Anzeige? Was würde ich damit erreichen wollen und können? Ich würde mir auf jeden Fall eine Menge Ärger einhandeln und hätte die Pflicht meine Anzeige auf überprüfbare Fakten zu stützen, die Beweislast läge also bei mir. Da habe ich ehrlich gesagt keinen Bock drauf. Und viele andere auch nicht. Ich zeig doch nicht jeden an, nur weil er meiner Meinung nacht etwas ungesetzliches getan hat.
Mit einer so schlechten Datenlage würde ich sogar Gefahr laufen, mich der üblen Nachrede und Geschäftsschädigung bezichtigen zu lassen, was mir noch mehr ärger einhandeln würde. Da habe ich noch weniger Lust drauf. Und Kohle um einen Rechtsstreit zu führen habe ich auch nicht, der Herr Prof. h.c. Kernspecht hat die aber. Fazit: Sogar wenn ich Aussicht auf Erfolg hätte, was würde ich gewinnen? Nix.

Zongeda
Nein, nein und nochmals Nein

6 Fakten zur Strafanzeige in Deutschland:

1.) Der Anzeigeerstatter trägt keine Beweislast. Es obliegt dem Staatsanwalt zu ermitteln und zu entscheiden ob eine Straftat vorliegt.

2.) Anzeigerstatter kann grundsätzlich jeder sein. Man benötigt weder ein Jurastudium, noch irgendwelche Rechtskenntnisse dafür.

3.) Erweist sich die Strafanzeige als unhaltbar muss der Erstatter nicht zwangsläufig mit "Ärger" rechnen. Den gibt es nur, wenn er BEWUSST falsche Tatsachen behauptet oder Vermutungen als Beobachtungen/ Erlebnisse deklariert.

4.) Grundsätzlich kann jeder, der den VERDACHT hat, ein anderer habe eine Straftat begangen, Anzeige erstatten. Er muss nicht Beteiligter sein.

5.) Strafanzeige kostet niemals Geld! (Es sei denn man lässt sich als Nebenkläger eintragen und der Angeklagte wird freigesprochen. Das ist aber eine zusätzliche freiwillige Beteiligung, die ohnehin nur Beteiligten und nahen Verwandten derselben obliegt)

6.) Auch wenn man in der irrigen Annahme einer Straftat Anzeige erstattet, riskiert man gar nichts.

Erzählt net so einen Quatsch!

Man stelle sich vor in der Wohnung unter mir, würde ich allabendlich die Frau schreien hören. In der irrigen Annahme, ihr Mann könnte sie verprügeln erstatte ich Anzeige.
Es stellt sich aber heraus, dass die Frau lediglich krank ist und deswegen schreit.
Ich riskiere hier allenfalls, dass der Mann mich künftig komisch anguckt. Sonst nichts. Wäre es anders, würde kaum noch einer Strafanzeige erstatten und der Anzeigeerstatter würde automatisch im Falle eines Freispruches Konsequenzen zu fürchten haben.

Etwas anderes ergibt sich nur, wenn ich behaupte ich habe gesehen, dass der Mann die Frau schlägt.

(Das ist kein Aufruf, KRK wegen irgendwas anzuzeigen, aber ich halte es für gefährlich, wenn solche Dinge die Runde machen!)

Geändert von Raging Bull (04-09-2010 um 23:50 Uhr).
Google Bookmark this Post!
  #96  
Alt 05-09-2010, 00:11
Benutzerbild von Zongeda
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Wingk Tdschunk Kung Fu - das einzig Wahre!
 
Registrierungsdatum: 28.01.2010
Beiträge: 2.098
Standard

Ganz kurz nur: Ich kann doch nicht aufs Geratewohl jemanden anzeigen. Bzw. klar steht mir das juristisch vielleicht zu, aber das ist keine Kleinigkeit. Man macht negativ auf sich aufmerksam und muss damit rechnen, eine Gegenanzeige zu bekommen.
Desweiteren habe ich mitbekommen, das bei einer Anzeige meine vollen Personalien an den Angeklagten übermittelt werden (Name, Wohnsitz). Dabei bin ich mir nicht sicher, ob ich eine anonyme Anzeige erstatten kann, ob so etwas überhaupt sinnvoll ist/wäre. Unbekannt zeigt XY an und was passiert dann? Der Staatsanwalt wird doch wohl meine Glaubwürdigkeit und die Plausibilität meiner Aussagen/meines Anzeigegrundes erfahren wollen. Wenn da nur steht, dass es keinen ersichtlichen Grund gibt die Anzeige weiter zu verfolgen, ist es doch von vorneherein sinnlos.
Zu der bewussten Falschdarstellung kann ich auch nur sagen: Wer entscheidet denn, wer was bewußt gemacht hat? Doch nicht ich. Ich werde wohl bei irgendwelchen Zweifeln der Staatsanwaltschaft eine Art von Ärger bekommen (und wenn es nur eine Stellungnahme ist). Oder?
Google Bookmark this Post!
  #97  
Alt 05-09-2010, 00:27
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: jo mach ich
 
Registrierungsdatum: 28.08.2003
Beiträge: 2.683
Standard

Zitat:
Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
Erzählt net so einen Quatsch!

Man stelle sich vor in der Wohnung unter mir, würde ich allabendlich die Frau schreien hören. In der irrigen Annahme, ihr Mann könnte sie verprügeln erstatte ich Anzeige.
Es stellt sich aber heraus, dass die Frau lediglich krank ist und deswegen schreit.
Ich riskiere hier allenfalls, dass der Mann mich künftig komisch anguckt. Sonst nichts. Wäre es anders, würde kaum noch einer Strafanzeige erstatten und der Anzeigeerstatter würde automatisch im Falle eines Freispruches Konsequenzen zu fürchten haben.

Etwas anderes ergibt sich nur, wenn ich behaupte ich habe gesehen, dass der Mann die Frau schlägt.
Der Vergleich den Du bringst hinkt und Zongenda reagiert so wie ich es mir bei den Bashern vorgestellt habe: Viel Andeutungen das der/die Titel nicht echt sind, aber so wirklich wird nicht dahinter gestanden um endlich mal Tacheles zu machen!

Aber zu deinem Vergleich:

Er hinkt deshalb weil eigentlich alles belegt ist was KRKs Doktorarbeit und seine Promivierung angeht, sprich es ist alles offiziell erfasst.

Nach deinem Vergleich wäre es die Situation das Du WEIßT das dein Nachbar NICHT seine Frau schlägt, ihn aber wissentlich doch anzeigst deswegen und ihn so einem Ermittlungsverfahren aussetzt.

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

Wobei auch vieles rein zivilrechtlich Folgen nach sich ziehen könnte und wie gesagt sollten die Leute froh sein das weder die EWTO noch KRK sonderlich klagefreudig zu sein scheinen!

/edit

Achja, nur so nebenbei gilt natürlich bei vielen Äußerungen hier Art. 5 GG, laut meinem damaligen Rechtskunde-Referenten ist das GG das wichtigste aller Gesetze und man sollte nicht aufhören sich darauf zu berufen!

Gruß

Alef

Geändert von Alephthau (05-09-2010 um 00:43 Uhr).
Google Bookmark this Post!
  #98  
Alt 05-09-2010, 00:36
Benutzerbild von Zongeda
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Wingk Tdschunk Kung Fu - das einzig Wahre!
 
Registrierungsdatum: 28.01.2010
Beiträge: 2.098
Standard

@Aleph
  • Ich bin kein Basher.
  • Ich weiss nicht ob sein Titel echt ist.
  • Du weisst nicht ob sein Titel echt ist.
  • Deine Belege für seinen Titel sind Indizien.
  • Unsere "Belege" für die Zweifel an seinem Titel sind Indizien.
  • Du erhebst dich über die Basher mit der Ansicht, diese haben keine Ahnung ob sein Titel echt.

Werd doch mal konkret: Hast du sein Doktorarbeit mal gesehen? Oder hast du ebenso wie ich nur darüber gelesen, dass es sie angeblich irgendwo in den Weiten einer renomierten Sportuniversität geben soll?
Wie man klar erkennen kann, bist du genauso schlau wie ich und alle anderen: Du hast keine Ahnung.
Und womit soll ich bitte Anzeige erstatten?

Ich vermute der Herr Prof. h.c. Dr. h.c. Graf von Rothenburg hat keinen echten Titel? Öhm ... Das würde ja nicht einmal stimmen. Er ist ja Prof. h.c. Dr. h.c. Das ist Fakt. Sein Dr. sc ist nicht bewiesen. Und meines Wissens nach hat er sich in keinster Weise straffällig gemacht. Was soll ich oder einer der "Basherfraktion" denn bitte vorwerfen? Er hat keinen Dr. sc? Stell dir vor es stimmt sogar. Wow. Welch Erkenntnisgewinn. Was nicht ist, kann ja noch werden. Wenn sein Arbeit öffentlich ist, ist ein Dr. sc. Aber ich zeig doch niemanden an, nur weil er keinen Doktor hat. :lol

Was bitte bezweckst du? Willst du besonders schlau dastehen oder deinen ehemaligen KK Lehrer in Schutz nehmen?

Geändert von Zongeda (05-09-2010 um 00:39 Uhr).
Google Bookmark this Post!
  #99  
Alt 05-09-2010, 00:55
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Extreme Cookin
 
Registrierungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 2.525
Standard

Doch kannst Du.

Mit dem "Bewusst" oder nicht, ist es so eine Sache. Aber grundsätzlich geht es ja um eine falsche Tatsachenbehauptung.

Wenn Du also -um beim Beispiel zu bleiben- angibst, dass Du trotz intensiver Bemühungen keinen Nachweis einer Doktorarbeit finden konntest reicht das. Du muss nicht nachweisen, dass es keine Doktorarbeit gibt. Wäre der Privatperson auch nahezu unmöglich.

Selbst wenn Kernspecht die dann vorlegt, brauchst Du keinen Ärger befürchten. Denn zum einen hast Du gegenüber den zuständigen Behörden einen Verdacht geäußert und das ist per se niemals strafbar, da ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung des Verdachtes vorliegt. Kernspecht könnte da auch keinen Schadenersatz einfordern. Eine Rufschädigung tritt nach ständiger Rechtsprechung nicht durch das Erstatten einer Strafanzeige ein. Solange Du also Deine Geschichte nicht als Serie "Ich entlarvte Kernspecht" an die Bild-Zeitung (da gibt es selbst für erweislich Wahres gewisse Grenzen!) verkaufst, liegt keine Geschäftsschädigung vor.

Selbst wenn Du behauptest, Kernspecht habe es Dir gegenüber geäußert, brauchst Du nichts zu befürchten. Du solltest allerdings auf Nachfrage Ort und Zeitpunkt in etwa benennen können. Kann Kernspecht dann beispielsweise nachweisen, dass er zu diesem Zeitpunkt anstatt, wie von Dir angegeben, in Buxtehude in HongKong war, wird´s für Dich allerdings etwas enger.

Natürlich wird dem Staatsanwalt nicht genügen, wenn Du angibst, dass Dir hier im Forum keiner ne passende Antwort darauf geben konnte und er wird das Verfahren wahrscheinlich mangels begründendem Anfangsverdacht einstellen.
Dennoch "kostet" Dich das nichts (außer vielleicht ein paar verdrehte Augen beim aufnehmenden Beamten) und Du handelst Dir damit auch keinen Ärger ein.

Mit ner "Gegenanzeige" musst Du immer rechnen, denn dasselbe Recht auf Strafanzeige wie Du, hat natürlich auch KRK. Aber hier gilt das Legalitätsprinzip - denn nicht KRK entscheidet, was einen Straftatbestand erfüllt, sondern eben die Strafverfolgungsbehörde und in letzter Konsequenz das Gericht. Und da Du mit einer in irriger Annahme gestellten Strafanzeige nunmal keinen Straftatbestand erfüllst, verläuft das Ganze dann auch im Sande - es sei denn, Du hast bewusst und nachweislich die Unwahrheit gesagt.

Ach...natürlich kann der Beschuldigte über seinen Anwalt Akteneinsicht nehmen und bekommt so i.d.R auch Namen und Anschriften von Zeugen mit.

Willst Du anonym anzeigen, so kannst Du das auch einfach postalisch tun. Auch dann ist der StA von Amts wegen dazu verpflichtet dem nachzugehen.
Allerdings ist auch nachzuvollziehen, dass eine anonyme Anzeige wegen unberechtigtem Führens eines Titels beim StA keine Begeisterungsstürme hervorrufen wird, respektive der das Ganze nach dem Motto: "Wenn es dem schon nicht wert ist, mit seinem Namen dafür einzustehen, dann geh ich das Ganze mal locker an" abfrühstücken wird.

Edit:
@ Alef

Es ist natürlich bei der Strafanzeige zu benennen, wo KRK den fraglichen Titel benutzt haben soll. Ansonsten - kein begründender Anfangsverdacht.

Ob er wirklich den Titel hat oder nicht, weiß hier offenbar niemand mit Sicherheit. Von daher sehe ich nicht wo der Vergleich hinkt.

Und hört auf mit Eurer Angstmacherei von wegen "wenn KRK anzeigefreudiger wäre".
Du bennenst zu Recht Art. 5 des GG. Ich bin kein Konkurrent von KRK und kann über sein Produkt sagen und schreiben was ich will.

Geändert von Raging Bull (05-09-2010 um 01:03 Uhr).
Google Bookmark this Post!
  #100  
Alt 05-09-2010, 01:21
Benutzerbild von Zongeda
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Wingk Tdschunk Kung Fu - das einzig Wahre!
 
Registrierungsdatum: 28.01.2010
Beiträge: 2.098
Standard

@ Raging Bull

Danke für die Aufklärung und Erhärtung meines Verdachts, dass es wie auch immer man es drehen mag, ausser eine paar Stunden verschwendeter Lebenszeit nutzlos ist, irgendwen polizeilich zur Anzeige zu bringen. Ich hoffe das lässt die: dann-zeig-ihn-doch-an-wenn-dir-was-unkoscher-vorkommt-Fraktion verstummen.
Google Bookmark this Post!
  #101  
Alt 05-09-2010, 01:29
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Extreme Cookin
 
Registrierungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 2.525
Standard

@ Zongeda
Die Schlüsse kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Eigentlich bestätigt das die Fraktion. Lediglich der Schluss: "Hat keiner gewagt, was ein Indiz für das Vorhandensein des Titels sein muss" ist falsch.

"Bringen" tut Dir das ohnehin nichts. Selbst wenn sich der Verdacht bestätigen sollte und KRK wegen unberechtigem Führens eines Doktortitels verurteilt werden würde, hast weder Du noch ich in irgendeiner Form einen Zugewinn. Was auch gut so ist.

Mir ging es darum, dass jeder, solange er nicht wissentlich Unwahres behauptet bei Verdacht Anzeige erstatten kann.

Übrigens auch, wenn es sich überhaupt nicht um eine Straftat handelt.

Wenn also jemand zum Beispiel meint, Nasebohren während dem Autofahren sei eine Straftat, so hat er natürlich auch das Recht deswegen Strafanzeige zu stellen. Es obliegt halt den Strafverfolgungsbehörden "rauszufiltern" was eine Straftat ist und was nicht, was begründeter Anfangsverdacht ist und was nicht.

Ich und Du und jeder hier kann erstmal alles und jeden wegen allem und immer anzeigen. Nur Lügen sollte man dabei nicht.

Ansonsten: gern geschehen.

Geändert von Raging Bull (05-09-2010 um 01:32 Uhr).
Google Bookmark this Post!
  #102  
Alt 05-09-2010, 02:12
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: jo mach ich
 
Registrierungsdatum: 28.08.2003
Beiträge: 2.683
Standard

Zitat:
Zitat von Zongeda Beitrag anzeigen
@Aleph
  • Ich bin kein Basher.
  • Ich weiss nicht ob sein Titel echt ist.
  • Du weisst nicht ob sein Titel echt ist.
  • Deine Belege für seinen Titel sind Indizien.
  • Unsere "Belege" für die Zweifel an seinem Titel sind Indizien.
  • Du erhebst dich über die Basher mit der Ansicht, diese haben keine Ahnung ob sein Titel echt.

Werd doch mal konkret: Hast du sein Doktorarbeit mal gesehen? Oder hast du ebenso wie ich nur darüber gelesen, dass es sie angeblich irgendwo in den Weiten einer renomierten Sportuniversität geben soll?
Wie man klar erkennen kann, bist du genauso schlau wie ich und alle anderen: Du hast keine Ahnung.
Und womit soll ich bitte Anzeige erstatten?

Ich vermute der Herr Prof. h.c. Dr. h.c. Graf von Rothenburg hat keinen echten Titel? Öhm ... Das würde ja nicht einmal stimmen. Er ist ja Prof. h.c. Dr. h.c. Das ist Fakt. Sein Dr. sc ist nicht bewiesen. Und meines Wissens nach hat er sich in keinster Weise straffällig gemacht. Was soll ich oder einer der "Basherfraktion" denn bitte vorwerfen? Er hat keinen Dr. sc? Stell dir vor es stimmt sogar. Wow. Welch Erkenntnisgewinn. Was nicht ist, kann ja noch werden. Wenn sein Arbeit öffentlich ist, ist ein Dr. sc. Aber ich zeig doch niemanden an, nur weil er keinen Doktor hat. :lol

Was bitte bezweckst du? Willst du besonders schlau dastehen oder deinen ehemaligen KK Lehrer in Schutz nehmen?
Wenn ein Baum in einem Wald umkippt, macht er wenn niemand da ist ein Geräsch oder macht keines?

Man kann auch sagen:

Wenn etwas aussieht wie ein Hase, riecht wie ein Hase und sich bewegt wie ein Hase, wird es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im einen Hasen handeln!

Wenn man auf der offiziellen Seite der STAATLICHEN Universität von der Dissertation von KRK lesen kann, wenn er auf der OFFIZIELLEN Seite der STAATLICHEN Universität Doktor Kernspecht genannt wird und es offzielle Pressemitteilungen dazu gibt, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit den Doktortitel verliehen bekommen haben!

Das einzige woran Leute wie Du sich hochziehen ist, daß sie kein PDF herunterladen können oder es nicht in der Bibliothek ihres Provinzkaffs einsehen können....welche OFFIZIELLEN Quellen und FAKTEN hast du denn die den Doktortitel in Zweifel stellen, mal ganz reel?

Da du die Titel von KRK in lächerlich langer Anordnung aufzählst und dazu das sc betonst, bist Du ein Basher wie er im Buche steht, zumal Du nachdem Motto vorgehst: "Solange ich nicht vom Dekan der NSA persönlich die Doktorarbeit auf einem silbernen Tablett vorbeigebracht bekommen habe und der deutschen Botschafters mir das nicht ebenfalls bestätigt hat, hat KRK diesen Doktortitel nicht.....bätschebätsch !"

Man kann der Meinung sein das der Doktortitel nur schnöder ünnützer Pomp ist, oder auch neidisch auf diesen sein, aber einfach nur durchklingen zu lassen er sei Lug und Trug ist schlicht und ergreifend hirnloses Bashing!

Dafür das es dir übrigens egal ist breitest du es aber explizit aus und stellst auch entsprechende Fragen....deren Antworten dich aber nicht wirklich interessieren. Wahrscheinlich würdest Du auch entsprechende Unterlagen als Fälschung bezeichnen bzw es so durchklingen zu lassen.

Mein Lehrer ist verstorben, mit KRK hatte ich in meinem Leben nur marginal um nicht zu sagen garnichts zu tun. Mir geht es darum das mich das Gebashe stört und das dies weder etwas mit Diskussion noch sonst etwas zu tun hat!

Achja, wo sind die Doktorarbeit und deren Nachweise der Klitschkos?

Gruß

Alef
Google Bookmark this Post!
  #103  
Alt 05-09-2010, 02:38
Benutzerbild von Zongeda
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Wingk Tdschunk Kung Fu - das einzig Wahre!
 
Registrierungsdatum: 28.01.2010
Beiträge: 2.098
Standard

Die Klitschkos sind hier nicht Thema. Das ist ein Nebenkriegsschauplatz.
Du hast keinen Beweis für die Doktorarbeit von Prof. h.c. Dr. h.c. Graf von Rothenburg Kernspecht. Ich habe auch keinen.
Du behauptest immer, ich finde nix in meiner Provinzbibliothek, aber du verkennst scheinbar, dass er in den internationalen Katalogen bis vor Kurzem jedenfalls nicht auffindbar war. Tja, und das waren die konkreten Vorwürfe diesbezüglich. Es kann sein, dass man jetzt in den Katalogen seine Dissertation findet. Aber allein die Tatsache, dass sie auf Bulgarisch verfasst wurde lässt mich zweifeln und der Widerspruch zu einer öffentlichen und auf Deutsch gehaltenen Disputation sind für mir nichts weiter als Indizien. Die können alle komplett irreführend gewesen sein. Aber man könnte diese Irrwege und Spekulationen ein für alle mal auflösen, in dem man die Arbeit rausrückt.

Vielleicht geht das nicht in deinen Kopf rein, aber das ist nich meine persönliche Meinung. Das ist international so Usus.
Wettkämpfer beim Boxen treten in unterschiedlichen Gewichtsklassen an. Wenn jemand keine Gewichtsklasse angibt, mit der Begründung man könne ihn ja bei Interesse selber wiegen, würde mich das ebenso stutzig machen. Das Wettkampfgewicht ist ja nicht für mich von Interesse, weil ich persönlich an einem gut gebauten Athleten Interesse habe, sondern weil das Reglement das in der Regel so vorsieht. Tja, und man darf sehr stutzig werden, wenn man keine plausible Erklärung bekommt bei einer so "normalen" Frage. Wenn es einem peinlich ist - um im Bild zu bleiben - wie schwer man ist, sollte man lieber die Finger von einem Hobby lassen, in dem man solche persönlichen Daten eben veröffentlicht. Das ist keine Meinung von mir, sondern einfach Standard. Analog zu wissenschaftlichem Arbeiten.
Du findest die Titel-Reihe lächerlich lang, ich frage mich, was du daran lächerlich findest. Sigung/Sifu findest du auch nicht lächerlich. Und diese Titel bekommt man nicht einfach so geschenkt. Sie wurden "verdient" (wie auch immer das Verdienst aussah spielt hier keine Rolle). Demnach sind das Respektsbeurkundungen für das Verdienst. Und für einen Doktor oder eine Professur muss man sich nicht schämen und vor allen Dingen ist sie nicht lächerlich. Sie ist Fakt. Der Mann hat diese Titel (auf die Idee bin ich ja nicht gekommen) und führt sie ganz offiziell. Ob dir das passt oder nicht.
Wenn du Frank Elstner heissen würdest und ich Frank als peinlichen Namen einstufen würde, wäre das mein höchspersönliches Problem.

Fazit: Deine Unterstellungen entbehren jedweder Grundlage. Deine Interpretation meiner Intention ist weit hergeholt und schwer unglaubwürdig. Naja, aber inwischen bin ich es ja bei dir gewohnt, das du schnell persönlich argumentierst, statt dich mal unpersönlich zu äussern. Vielleicht gelingt es dir ja junger Padawan dein Gefühl von deinem Verstand zu trennen. Dann erkennst du klarer die Dinge die dich blenden.

In diesem Sinne gute Nacht.

Zongeda
Google Bookmark this Post!
  #104  
Alt 05-09-2010, 02:47
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: jo mach ich
 
Registrierungsdatum: 28.08.2003
Beiträge: 2.683
Standard

Zitat:
Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
@ Alef

Es ist natürlich bei der Strafanzeige zu benennen, wo KRK den fraglichen Titel benutzt haben soll. Ansonsten - kein begründender Anfangsverdacht.

Ob er wirklich den Titel hat oder nicht, weiß hier offenbar niemand mit Sicherheit. Von daher sehe ich nicht wo der Vergleich hinkt.

Und hört auf mit Eurer Angstmacherei von wegen "wenn KRK anzeigefreudiger wäre".
Du bennenst zu Recht Art. 5 des GG. Ich bin kein Konkurrent von KRK und kann über sein Produkt sagen und schreiben was ich will.
Ich bin kein Volljurist, hatte aber recht umfassende Schulungen in Rechtskunde meine Tätigkeit betreffend, aber ich kann für dich auch gerne Bekannte von mir Fragen die Volljuristen sind!

Hierzu habe ich aber auch etwas bei dejure als Verlinkung gefunden:

Unberechtigte Strafanzeige was nun? Strafrecht frag-einen-anwalt.de

Da alleine sämtliche über das Internet erreichbare Fakten darauf hindeuten das KRK eben diesen Doktortitel zurecht führt, könnte eine Strafanzeige gegen KRK meiner Meinung nach den §164 nach sich ziehen!

Was Art. 5 GG angeht, ist hier wichtig das deutlich gemacht wird das es sich um die eigene Meinung handelt und nicht um eine Tatsache. Hierbei gibt es aber, wie auch in dem Artikel erwähnt, Grenzen die im Gesetz verankert sind.

Um es mit den Worten unseres einen Referenten damals zu sagen:

Sie dürfen nicht sagen "XYZ ist ein *********!", aber sie dürfen sagen "Ich bin der Meinung XYZ ist ein *********!"!

Ich bin kein Freund der EWTO, vieles an Kritik ist mehr als berechtigt und die Foren haben in den letzten 9 Jahren auch meine Sicht auf die EWTO verändert, stelle dir einfach vor das ich in sowas wie einer Vakuumblase gelebt habe was WT angeht, aber das was hier im Forum in letzter Zeit abläuft hat nichts mit Kritik zu tun und nervt tierisch!

Gruß

Alef
Google Bookmark this Post!
  #105  
Alt 05-09-2010, 02:56
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Extreme Cookin
 
Registrierungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 2.525
Standard

Zitat:
Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen

Achja, wo sind die Doktorarbeit und deren Nachweise der Klitschkos?

Gruß

Alef
Die ist zumindest in Deutschland vorgestellt worden.

Dr. Vitali Klitschko im Hörsaal
Vitali Klitschko im Universitätsklinikum Freiburg
Google Bookmark this Post!
Thema geschlossen


Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An
[IMG] Code ist An
HTML-Code ist Aus
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
gibts das? nonamedd Karate, Kobudō 13 12-05-2010 20:44
Wo gibts Bo? Princess123 Waffen in Kampfkünsten 6 07-03-2007 12:48
Wie gutes Bachelor/Diplomthema finden??? penpen Off-Topic Bereich 8 23-01-2007 14:26
Bas Rutten - Bachelor Bas Gone Wild marq MMA - Mixed Martial Arts 13 27-07-2005 19:44



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:29 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0 ©2009, Crawlability, Inc.