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  #106  
Alt 05-09-2010, 03:05
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: jo mach ich
 
Registrierungsdatum: 28.08.2003
Beiträge: 2.682
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Zitat:
Zitat von Zongeda Beitrag anzeigen

Fazit: Deine Unterstellungen entbehren jedweder Grundlage. Deine Interpretation meiner Intention ist weit hergeholt und schwer unglaubwürdig. Naja, aber inwischen bin ich es ja bei dir gewohnt, das du schnell persönlich argumentierst, statt dich mal unpersönlich zu äussern. Vielleicht gelingt es dir ja junger Padawan dein Gefühl von deinem Verstand zu trennen. Dann erkennst du klarer die Dinge die dich blenden.
Du wirst es nicht glauben, aber ich habe nichts persönlich gegen dich, deine Art zu schreiben mag ich sogar irgendwie, ich mag nur das Gebashe nicht welches du hier betreibst, aber deine Meinung und Kritik respektiere ich trotzallem!

Achja, was deine Intention angeht nimm bitte wieder das Gleichnis mit dem Hasen aus meinem Post weiter oben hierfür, da es hier ebenfalls paßt! (Ok, ursprünglich handelt es sich eigentlich um eine Ente dabei! )

Achja, Meister Yoda sagte einst:

Furcht ist der Pfad zur dunklen Seite. Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid.

Du darfst niemals vergessen: Deine Wahrnehmung bestimmt deine Realität!



Gruß

Alef
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  #107  
Alt 05-09-2010, 03:10
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: jo mach ich
 
Registrierungsdatum: 28.08.2003
Beiträge: 2.682
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Zitat:
Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
Naja, das macht KRK ja auch.....in seinem Buch, auch ein Video mit einem Ausschnitt der mündlichen Verteidigung ist auf youtube zu finden! (Hab ich schonmal erwähnt das ich selten einen so langweiligen Clip gesehen habe? )

Gruß

Alef
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  #108  
Alt 05-09-2010, 03:37
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Extreme Cookin
 
Registrierungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 2.525
Standard

Zitat:
Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
Ich bin kein Volljurist, hatte aber recht umfassende Schulungen in Rechtskunde meine Tätigkeit betreffend, aber ich kann für dich auch gerne Bekannte von mir Fragen die Volljuristen sind!

Hierzu habe ich aber auch etwas bei dejure als Verlinkung gefunden:

Unberechtigte Strafanzeige was nun? Strafrecht frag-einen-anwalt.de

Da alleine sämtliche über das Internet erreichbare Fakten darauf hindeuten das KRK eben diesen Doktortitel zurecht führt, könnte eine Strafanzeige gegen KRK meiner Meinung nach den §164 nach sich ziehen!

Was Art. 5 GG angeht, ist hier wichtig das deutlich gemacht wird das es sich um die eigene Meinung handelt und nicht um eine Tatsache. Hierbei gibt es aber, wie auch in dem Artikel erwähnt, Grenzen die im Gesetz verankert sind.

Um es mit den Worten unseres einen Referenten damals zu sagen:

Sie dürfen nicht sagen "XYZ ist ein *********!", aber sie dürfen sagen "Ich bin der Meinung XYZ ist ein *********!"!

Ich bin kein Freund der EWTO, vieles an Kritik ist mehr als berechtigt und die Foren haben in den letzten 9 Jahren auch meine Sicht auf die EWTO verändert, stelle dir einfach vor das ich in sowas wie einer Vakuumblase gelebt habe was WT angeht, aber das was hier im Forum in letzter Zeit abläuft hat nichts mit Kritik zu tun und nervt tierisch!

Gruß

Alef
Alef,
Du verlierst Dich gerade in Sachen, die ich nie geschrieben habe.

Es geht auch nicht um "Meinungen", das ist eine ganz andere Diskussion. (gut jetzt schon )

Es geht (oder ging) um die Strafanzeige aufgrund eines Verdachts.
Und da ist es der Zivilperson nicht zuzumuten, diesen erschöpfend durchzuermitteln und rechtlich bewerten. Das ist Sache der Strafverfolgungsbehörde, dafür werden die bezahlt.

Es ist eben nicht so, dass man zur Polizei geht und sagt: "Der Nachbar ist ein A***och" und der Polizist galoppiert gleich los und ermittlet. Der klopft natürlich erstmal ab, ob eine Straftat vorliegen könnte.
In dem Falle liegt keine vor, weil A***och sein eben alleine noch nicht strafbar ist.


Um jemandem ungerechtfertigterweise einem Ermittlungsverfahren auszusetzen und dafür juristisch belangt zu werden, bedarf es schon des "Lügens". Aber genau diesen Punkt habe ich in allen vorangegangenen Posts stets betont - obwohl er sich von selbst ergibt. Das meint der 164 mit "wider besseren Wissens". Er muss eben wissen, dass keine Straftat vorliegt. Sobald sich objektiv Zweifel begründen lassen, wird das mit dem 164 imo sehr schwer.

Insgesamt wird man da auch mit Verurteilungen wegen des negativen Effektes auf Anzeigeerstatter sehr vorsichtig sein. Ich halte 164 in Fällen, in denen der Anzeigeerstatter nicht nachweislich bewusst unwahr vorgetragen hat für ähnlich problematisch wie 339. Auch da reicht es nicht aus, wenn der Beschuldigte seinen "Fehler" hätte einsehen können. (Edit: Rechtsanwalt Mohr sieht das in Deinem Link übrigens genauso)

Kurz: Ich muss mit Verdächtigungen sicherlich aufpassen, wenn ich sie in der Öffentlichkeit postuliere, weil sie eben keine Meinungen sind und dementsprechend auch nicht unter Art 5 GG fallen.
Aber - die Strafverfolgungsbehörden sind genau dafür zuständig und sogar darauf angewiesen, dass Personen, die einen Verdacht hegen, diesen auch angstfrei formulieren können. Ganz gleich, ob der sich hinterher bewahrheitet oder nicht. Einzige Einschränkung ist, dass der Berichtende sich auf eigenes Erleben beschränkt und Hörensagen oder Vermutungen als solche auch artikuliert. Er muss sich da keiner Fachterminologie bedienen, sondern es reicht aus, wenn allgemein wahrscheinlich ist, dass das Geäußerte ein Verdacht und kein Zeugenbeweis ist.


Bei Meinungen reicht es, wenn die Auseinandersetzung mit der Sache im Vordergrund steht. Also "mein Nachbar ist ein A****och, weil der ständig seine Frau verkloppt und mir auf den Rasen pinkelt" ist da schon ganz anders zu bewerten. Anders herum ist der Zusatz "Ich denke, dass...." kein allgemeingültiger Freibrief

Sage ich also bei der Verkehrskontrolle: "Ich denke, dass Du ein dummes Bullenschwein bist!", so wird mich dieser Zusatz kaum schützen. Es ist eben keine "Meinung", sondern bloße "Schmähkritik".

Es ist auch völlig gleich, ob das Urteil richtig oder nicht ist oder ob sich da irgendjemand beleidigt fühlt oder nicht. Wichtig ist, ob ein unabhängiges Publikum (als solches sieht sich der Richter) zu der Einschätzung kommt, dass die Auseinandersetzung mit der Sache im Vordergrund steht und nicht die Diffamierung einer Person. (Bei der Verkehrskontrolle eindeutig, daher schützt da keine Floskel!)

Schreibe ich also "XY stinkt nach Pipi" ist da sicher keine Auseinandersetzung mit der Sache gegeben.
Schreibe ich "XY macht jede Nacht in die Hose und wäscht sich anschließend nicht. Er stinkt nach Pipi und das finde ich eklig", so steht eindeutig die Auseinandersetzung mit der Sache (mangelnde Hygiene des XY) im Vordergrund - keine Schmähkritik
Bei einem Bekanntheitsgrad wie KRK setzt man allerdings i.d.R noch ein etwas "härteres Fell" voraus.

Im Falle EWTO dürfte es sich ferner um einen relevanten meinungsbildenden Prozess zumindest innerhalb einer gesellschaftlichen Gruppe handeln. Ich würde da sogar meinen, dass der Begriff der Schmähkritik besonders eng zu fassen ist. Aber das ist meine Meinung.

Vgl. DFR - BVerfGE 93, 266 - 'Soldaten sind Mörder'

Geändert von Raging Bull (05-09-2010 um 03:50 Uhr).
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  #109  
Alt 05-09-2010, 03:50
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Kampfkunst: jo mach ich
 
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Zitat:
Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
Alef,
Du verlierst Dich gerade in Sachen, die ich nie geschrieben habe.
Wir verlieren uns alle gerade in Sachen die mit dem Thema ansich nur marginal zu tun haben und auch ungern im Forum hier gesehen werden, nämlich einer rechtlichen Diskussion!

Ich würde sagen wir sollten das Thema Recht und Unrecht auf einem minimalen Nenner belassen bei diesem Thema und uns nicht aufführen wie zwei zickige alte Juraprofs die sich im Altersheim über dieses Thema streiten!

Gruß

Alef
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  #110  
Alt 05-09-2010, 03:53
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Kampfkunst: Extreme Cookin
 
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Zitat:
Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
Naja, das macht KRK ja auch.....in seinem Buch, auch ein Video mit einem Ausschnitt der mündlichen Verteidigung ist auf youtube zu finden! (Hab ich schonmal erwähnt das ich selten einen so langweiligen Clip gesehen habe? )

Gruß

Alef
Stimmt. Allerdings hast Du mich mit den Klitschkos jetzt neugierig gemacht.
Laut den Verlinkungen hat Vitali an der Taras-Schewtschenko-Universität promoviert.

Die hat allerdings laut Homepage keinen Sportbereich.

Das wird doch net die Taras-Bidenko-Uni gewesen sein....
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  #111  
Alt 05-09-2010, 03:55
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Kampfkunst: Extreme Cookin
 
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Zitat:
Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
Wir verlieren uns alle gerade in Sachen die mit dem Thema ansich nur marginal zu tun haben und auch ungern im Forum hier gesehen werden, nämlich einer rechtlichen Diskussion!

Ich würde sagen wir sollten das Thema Recht und Unrecht auf einem minimalen Nenner belassen bei diesem Thema und uns nicht aufführen wie zwei zickige alte Juraprofs die sich im Altersheim über dieses Thema streiten!

Gruß

Alef
Alles klar, Prof. Alef
Wird eh langsam mal Zeit für´s Bett. Mir hats Spaß gemacht auch wenns morgen garantiert Mecker von den Mods gibt.

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  #112  
Alt 05-09-2010, 04:17
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Kampfkunst: jo mach ich
 
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Zitat:
Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
Alles klar, Prof. Alef
Wird eh langsam mal Zeit für´s Bett. Mir hats Spaß gemacht auch wenns morgen garantiert Mecker von den Mods gibt.

Wünsch Dir was!
Schlafen sie gut Prof. Bull und denken sie daran das morgen früh wieder Wassergymnastik terminiert ist, nicht das sie schon wieder verschlafen! :-P

Gruß

Alef
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  #113  
Alt 05-09-2010, 11:40
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Thema war eine Frage nach dem "Bachelor of WT", nicht nach KRK's Doktor-Arbeit. Ich mach mal zu bis sich neues ergibt. Closed.
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