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#1
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| Habe eben post bekommen vom Inbkassobüro. Habe schon im Mai meine Mitgliedschaft gekündigt. Außerdem bin ich Mitglied der EWTO gewesen und nicht der EWTO GmBh und KoKg ( war mein Begründung). Hatte die Mahnung erst für eine Spaß gehalten. Hatte gedacht die machen das mal so von wegen wir tuen mal als ob wir nichts bekommen haben. Jetzt habe ich einen Inkassobescheid über 60euro. Zu zahlen bis 16.10.02 Wie soll ich mich am besten verhalten, zahlen und dann Anwalt einschalten oder nur Anwaltein schalten ( habe halt keinen Bock mich deswegen noch mehr Kosten auszusetzen) Kennt jemand einen Trick? Werde wohl dem Kernie mal nen Netten Brief schreiben. Gruß Jochen |
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#2
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| Mach eine Kopie des Einschreibens mit dem Du gekündigt hast, schildere dem Inkassobüro den Sachverhalt und sage, daß Du aus diesen Gründen eine Zahlung ablehnst, aber melde Dich auf Jeden Fall, sonst wird gegen Dich ein Mahnbescheid erlassen. Meine Angaben sind ohne Gewähr, schalte im Zweifel einen Anwalt ein, falls Du fristgerecht gekündigt hast, bekommt Du am Ende Recht und Deine Anwaltskosten zahlt der Prozeßgegner.
__________________ Basic Knife Defense Start der Ausbildungs- und Seminarreihe am 31.01.2009 |
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#3
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| Habe leider nicht mit Einschreiben gekündigt ! Sonst würde ich da jetzt garkein Problem sehen. Naja ich ruf da am Montag mal an. Danke. Jochen |
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#4
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| Wenn deine Kündigung nicht fristgerecht war, kannst du jetzt entweder viel zahlen (Inkasso) oder noch viel mehr (Inkasso+Anwalt+Gegneranwalt+Gerichtsgebühren). Ich (muß) das inzwischen leider bei einigen genau so halten, und die einzige Möglichkeit meiner "Kunden", da rauszukommen, war eine eidesstatliche Erklärung über die nicht vorhandenen Vermögensverhältnisse. Eine, die sich weigern wollte, so etwas abzugeben, ging direkt in den Knast (für 1 Stunde, denn da legte sie ihre Verhältnisse dann sehr schnell offen). Leute, nie vergessen: Ihr unterschreibt rechtsgültige VERTRÄGE Gruß, WT-Sifu |
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#5
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| Ohoh, solcher Schriftstücke immer per Einschreiben verschicken!! Aber ich wusste garnicht, dass du WT gemacht hast.. mfg, Luggage |
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#6
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| @luggage war hat so ne jugendsünde @Wt Sifu habe ja fristgerecht gekündigt nur nicht per einschreiben außerdem geht es ja nicht um meinen ehem. Sihing sondern die EWTO. Werde wohl bezahlen müssen obwohl die genauso beweisen müßten das sie nichts bekommen haben. Man könnte es auf einen Rechtsstreit rauslaufen lassen ( bin Rechtschutzversichert) allerdings ist mir die ganze Verschwendete Zeit nicht 60 euro wert, da geh ich lieber trainieren. Und die Moral von der Geschicht trau niemals Kernei Sekte nicht Gruß Jochen Geändert von musashi (11-10-2002 um 20:42 Uhr). |
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#7
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| Hast du wirklich der EWTO in Lobbach gekündigt, oder nur der Schule gekündigt und die EWTO vergessen? Hättest du auf die Mahnung, bzw. schon vorher auf die Zahlungsaufforderung mit einem netten Telefonanruf geantwortet, beläßt die EWTO es meistens mit einem "aber nehmen sie nächstes mal einen Einschreibebrief". Klar, ist erst mal Inkasso eingeschaltet, hilft nur noch zahlen. Gruß, WT-Sifu |
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#8
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| Tja, so arbeiten halt Profis (sollt ich vielleicht auch mal einführen...) Zahl den Scheiss und haks ab, Lehrgeld müssen alle bezahlen. Grüsse, Joachim |
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#9
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| @mushashi: manoman, das ist ja echt ne`lustige Truppe die EWTO. Also verstehe ich das richtig? Du hast fristgerecht gekündigt und die Inkassoheinis (sind ja jetzt Inhaber der Forderung gegen Dich) sagen, da wäre nie ne`Kündigung bei der EWTO angekommen? Sowas ist echt mies. Wenn es hart auf hart kommt wärst Du beweispflichtig dafür, dass Du fristgerecht gekündigt hast. Vielleicht gibt es aber ja jemanden, der dabei war, als Du die Kündigung (von der Du noch ne`Kopie hast ) bei der Post aufgegeben hast. Im deutschen Zivilprozessrecht gibt es schließlich das Beweismittel mit dem Namen Zeuge. Wenn das so ist würd ich das schonmal nem Anwalt erzählen, der kann Dir dann schon erzählen ob dann was geht. Und blos nicht von nem Inkassobüro einschüchtern lassen. Entscheidend ist immer noch, ob einer nen fälligen Anspruch hat oder nicht. |
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#10
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| Also eine Kündigung ist eine "zugangsbedürftige Willenserklärung" den Zugang mußt Du beweisen und eben nicht die EWTO daß sie das Schreiben nicht bekommen hat. Der Zeuge der belegt, daß die Erkärung eingetütet und abgeschickt wurde kann eben auch nur das bezeugen, aber nicht den Zugang... Eine Mahnung ist im übrigen, wenn nicht die AGB oder sonstige Verztragsinhalte etwas anderes besagen nicht mehr nötig. Es kann nach vier Wochen geklagt werden oder eben ein, was üblicher ist, gerichtliches Mahnverfahren angestrengt werden. Was mich wundert ist ist das Inkassounternehmen, ohne vorherige Mahnung erscheint mir das gegen die "Guten Sitten", denn auch der Gläubiger ist verpflichtet die Kosten seines Schuldners möglichst gering zu halten (Oder geben die sich mit einer Abschlagssumme zu ungunsten der EWTO zufrieden..?) Aber, eine Anwaltliche Vertretung bei einer Streitsumme von 60€, die nach den Sätzen einer Rechtschutzversicherung vergütet wird, zu finden, erscheint mir eher aussichtslos. Und die Stundenpauschale fängt so ca. mit dem doppelten der Streitsumme an...
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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#11
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| @Jibaku: aber dann könnte man doch zahlen und die Summe als Schadensersatzforderung gegen die Post geltend...., na ja ich hör lieber auf. Eigentlich haste Recht. Aber mich beschleicht das Gefühl, dass die EWTO ein sehr komischer Laden ist. Da sollte man schon mal von Zeit zu Zeit versuchen denen vor das Schienenbein zu treten (vorausgesetzt natürlich man hat einen Grund). Wünsche allen ein schönes Wochenende |
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#12
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| Zitat:
Es würde allerdings auch ohne diese AGB nicht funktionieren.
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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#13
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| @musashi: sowas ist natürlich schon etwas ärgerlich. allerdings muss ich anmerken, dass diese verträge wohl auch nicht auf jeden beliebigen termin kündbar sind. wenn du trotz (tatsächlich fristgerechter, wenn auch nicht eingeschriebener) kündigung eine mahnung gekriegt hast und darauf nicht reagierst bist in meinen augen auch ein bisschen selber schuld. ob man forderungen aus dem kk-bereich per inkasso eintreiben soll ist ne andere frage. aus meiner erfahrung als schul-betreiber kann ich's durchaus verstehen. denn zum einen muss man seinen eingegangenen verpflichtungen auch nachkommen zum andern kann's auf der schülerseite durchaus auch ausarten. ich hatte auch schon beitragsperioden in denen nicht mal 1/3 fristgerecht ihre beiträge entrichtet hatten. trotzdem habe ich bis jetzt immer auf rechtliche massnahmen verzichtet. das geld das ich in den letzten 10 jahren damit verloren habe würde aber reichen um mir ein schönes auto zu kaufen .gruss skyguide |
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#14
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| @Jibaku: Wieso geht da nichts mehr? Man hätte in so einem Fall einen Zeugen, der den Vertragsschluss mit der Post und die Aufgabe des Briefes am Schalter bezeugen kann. Irgend ein EWTO Mensch wird dann ja wohl auch bestätigen können, dass der EWTO nie ein Kündigungsschreiben zugegangen ist. Also würde ich in so einem Fall doch dann erst mal von der Post Erfüllung verlangen (das wollte ich eigentlich andeuten). Je nach Reaktion der Post (vielleicht ergibt sich dabei, dass doch zugestellt wurde ) böten sich dann verschiedene Vorgehensweisen an (Brief noch bei Post, Zustellung verlangen, Verzugsschaden geltend machen, wenn Brief weg und Zustellung daher nicht möglich, umstellen auf Schadensersatz usw.) Das muss man aber im konkreten Fall von mushashi prüfen. Dafür sind aber Anwälte da.Nichtsdestoweniger sind deine Aussagen natürlich vollkommen korrekt und vor allem in Einem hast Du absolut Recht: bei der Summe lohnt sich der Aufwand einfach nicht ![]() |
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#15
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| Naja ich bezahl das und hack es ab. Vielleicht mach ich mir dafür beim nächsten Wt Lehrgang hier in der Nähe mal den Spaß, jemand auf den Boden der Tatsachen zurück zuholen. Obwohl das schon depp ist. (a ber reizen tuts mich) Gruß Jochen |
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