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  #16  
Alt 01-01-2007, 21:52
Benutzerbild von Guv´nor
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Brazilian Jiu Jitsu & Thai-Boxing => Mixed Martial Arts
 
Registrierungsdatum: 08.06.2006
Ort: saalfeld - Gera
Alter: 25
Beiträge: 1.115
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vielleicht ist thüringen für die iuwt oder wie sie heißt zu unatraktiv? denn ich hab auch keine bekommen!


na warte olbers!
__________________
www.bjj-jena.de.ki <====> www.fightsport-gera.de
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  #17  
Alt 02-01-2007, 09:37
Benutzerbild von Heinz Becker
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: ETF
 
Registrierungsdatum: 21.09.2006
Alter: 39
Beiträge: 513
Standard

Also ich hab auch keine bekommen... :-) Gelobet sei der Herr!
__________________
Herrschaftsdunnerkeil! Awwer hunnerd prozend!
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  #18  
Alt 02-01-2007, 10:31
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: WT
 
Registrierungsdatum: 26.02.2003
Ort: Am Rhein
Beiträge: 374
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Zitat:
Zitat von FCVT
Disclaimer:



Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. März 2006 dürfen wegen einer Gesetzesänderung, Newsletter und Email Zusendungen nur mit dem Einverständnis des Empfänger versandt werden. Wir haben Ihre Email Adresse in unserer Datenbank und Sie erhielten daher regelmäßig Emails von uns. Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Sollten Sie in Zukunft keine weiteren Emails von uns erhalten wollen, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung. Wenn wir von Ihnen keine Antwort erhalten, gehen wir davon aus, daß Sie weiterhin an unseren Emails interessiert sind.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Team IUEWT

Wirst dich dort eingetragen haben
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  #19  
Alt 02-01-2007, 11:04
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Wing Tsun / Escrima
 
Registrierungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 673
Standard

Falls Du dich nicht eingetragen hast, sollen sie doch bitte mal belegen, wo und wann Du der Zusendung der Mails zugestimmt hast.

Der Einstellung: "Empfänger widerspricht nicht, also stimmt er dem Versand zu" hat der Gesetzgeber mittlerweile einen eindeutigen Riegel vorgeschoben.

http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/190.html

Zitat:
07.08.2003 Rechtsverletzung durch einmalige Newsletter-Zusendung ?

Das OLG Koblenz (1 W 342/03) hat sich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit der Frage auseinander gesetzt, ob die Möglichkeit, ungewollte Newsletter per Link abzubestellen, ausreicht, die Rechtswidrigkeit solcher eMails zu verneinen. Daneben entschied das Gericht über die Frage, ob das einmalige Zusenden eines Newsletters ausreichend ist, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu rechtfertigen.

Das Gericht führte hierzu aus, dass allein die Möglichkeit, die Zusendung weiterer Newsletter mittels Klicken auf einen Abbestell-Link zu unterbinden, nicht ausreiche um die Rechtmäßigkeit zu bejahen. Die überwiegende Rechtsprechung und juristische Lehre geht mittlerweile davon aus, dass das unaufgeforderte Zusenden von Werbe-Mails grundsätzlich rechtswidrig ist. Auch sei für den Empfänger nicht klar, welche weiteren Folgen aus dem Anklicken des Abbestell-Knopfes ergeben würden. Das Gericht spricht hier von der möglichen Speicherung der Kundendaten oder der Weitergabe der eMail-Adresse.

Allerdings entschied das OLG in Anlehnung an ähnliche lautende Entscheidungen, dass die einmalige unverlangte Zusendung einer Werbe-Mail den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht rechtfertigt, da die erforderliche Wiederholungsgefahr nicht gegeben ist. Unstreitig kam es nach einem Telefonat der Parteien zu keinem weiteren Versand eines Newsletters, zudem wertete das Gericht die Zusendung eines Newsletters nicht als den klassischen Fall von unverlangt zugesandten Werbe-Mails.
Nach der ersten Abmahnungdürfte dann Ruhe in der Kiste sein
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  #20  
Alt 03-01-2007, 08:14
Benutzerbild von Katana_Desperado
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: ...das Herz ist wichtig!
 
Registrierungsdatum: 28.06.2003
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 34
Beiträge: 755
Standard

...ich habe mich nirgends eingetragen.
__________________
Ich mag Blumen. (Katana_Desperado)
Zitat: Wir müssen selbst die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen möchten (Mahatma Ghandi).
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  #21  
Alt 03-01-2007, 09:45
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Wing Tsun / Escrima
 
Registrierungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 673
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@Katana Desperado:

Dann ist ja alles klar.

Also Einschreiben/Rückschein mit der Aufforderung, dich aus dem Mailverteiler zu löschen. Adresse steht im Zweifelsfall im Impressum.

Im Wiederholungsfalle über den Rechtsanwalt gehen und Unterlassungsklage erheben. Die ist für den Verursacher kostenpflichtig, wird ihm also schon wehtun.

Den Nachweis, dass du der Zusendung vom Newslettern/Mails zugestimmt hast, muss der Betreiber der Website führen. Dies dürfte ihm schwerfallen, wenn du dich nirgendwo eingetragen hast.

Die gängige Rechtsprechung sagt klipp und klar, dass das unverlangte Zusenden von Mails und Newslettern rechtswidrig ist. Ohne wenn und aber.

Viel Erfolg
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  #22  
Alt 03-01-2007, 18:50
Benutzerbild von chickwing
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: *ing*ung
 
Registrierungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 7
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..lustig..französisches Wing Tsun
__________________
Illusion ist eine Kraft, die alles bewegt!...aber klar:-)
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