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  #1  
Alt 21-12-2011, 22:25
Der Sucher
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
Standard Rückkehr zur EWTO

Hallo

ich hatte vor ein paar Monaten bei der EWTO gekündigt, habe mich aber jetzt wieder umentschieden, möchte doch dabeibleiben. Also meine Kündigung wird wirksam am 28 Februar 2012. Meinen Pass habe ich auch mit der Kündigung mitgeschickt. Ist da noch was zu machen, das ich die kündigung rückgängig machen kann, und meinen Pass wieder bekomme? Oder müsste ich mich wieder ganz neu anmelden, und bei null beginnen? Ich hatte den 7 SG, und hatte mich über meine Schule geärgert, und habe alles hingeschmiessen. Jetzt habe ich aber eine andere Schule und den Lehrer kennengelernt, und möchte alles rückgängig machen.

Danke
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  #2  
Alt 21-12-2011, 22:31
Benutzerbild von EikeK
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Ving Tsun
 
Registrierungsdatum: 10.02.2011
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 604
Standard

Zitat:
Zitat von Der Entschlossene Beitrag anzeigen
Also meine Kündigung wird wirksam am 28 Februar 2012.
Mach doch einfach die Kündigung bei der Organisation (nicht der Schule) rückgängig.

Zitat:
Ich hatte den 7 SG, und hatte mich über meine Schule geärgert, und habe alles hingeschmiessen.
Was hat denn bei der alten Schule nicht gestimmt?
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  #3  
Alt 21-12-2011, 22:36
Benutzerbild von Zehing
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Avci Wing Tsun
 
Registrierungsdatum: 05.11.2011
Beiträge: 55
Standard

Zitat:
Jetzt habe ich aber eine andere Schule und den Lehrer kennengelernt, und möchte alles rückgängig machen.
Frag doch mal diesen Lehrer.
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  #4  
Alt 21-12-2011, 22:37
Benutzerbild von BillaP
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Schlagen, treten, rollen, pieksen
 
Registrierungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 1.644
Standard

Warum fragst du nicht einfach mal in der neuen schule nach? Oder schick doch mal eine email an die ewto. Denke mal das sie da was machen können.
__________________
Unerfahrene Menschen glauben so einen Lötzin und gehen mit offenem Mund zum Training lassen sich da als bessere Dummys rumschubsen gehen dann nach Hause und spielen 5 gegen Willi unter der Bettdecke.
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  #5  
Alt 21-12-2011, 22:55
Benutzerbild von gatos
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Fleischkurzstreckenbeförderung seit kurzem Ameri-Do-Te
 
Registrierungsdatum: 19.05.2003
Ort: In meiner Wohnung
Alter: 43
Beiträge: 1.748
Standard

Zitat:
Zitat von Der Entschlossene Beitrag anzeigen
Jetzt habe ich aber eine andere Schule und den Lehrer kennengelernt, und möchte alles rückgängig machen. Danke
Nicht alle Schulen sind gleich. Schön das Du eine gefunden hast die Dir passt. Wenn Du ausgiebig getestet hast, dass die neue Schule deinen Zielvorstellungen näher kommt, ist das mit der Kündigung kein Problem. Es wird zwar in einigen Fällen Rücksprache gehalten aber in der Regel ist das kein Problem. Die Beziehung zum Verband hat mit der Beziehung zur Schule nur indirekt was zu tun.

Klartext:
Kündigung in der Schule so lassen wie sie ist.
Kündigung beim Verband schriftlich zurücknehmen und nach dem Verbleib deines Passes fragen. Am besten neue Schule mit angeben.
Ganz wichtig verkneiff Dir jegliche Aussagen über deine Ex-Schule. Wenn Du es schon getan hast, lass es in Zukunft bleiben. Hat keine Konsequenzen ist nur schlechter Stil.
Du wirst beim selben Schülergrad weitermachen.
Ich finde die EWTO nicht gut aber es sind ja auch keine Dummköpfe.
__________________
WT-Herb: Boxen ist kein gutes Beispiel für gutes Timing.
Ameri-Do-Te: In Master Ken we trust!
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  #6  
Alt 22-12-2011, 07:03
plaz
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
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/edit

Geändert von plaz (19-04-2012 um 18:32 Uhr).
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  #7  
Alt 22-12-2011, 11:02
Benutzerbild von chun tian
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: PRO-TROLLING
 
Registrierungsdatum: 21.07.2011
Alter: 17
Beiträge: 500
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*edit*
__________________
Pain is the best instructor -but no one wants to go to his class...

Geändert von Jim (22-12-2011 um 11:08 Uhr). Grund: Ausdrucksweise
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  #8  
Alt 22-12-2011, 11:08
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Wing Tsun (EWTO)
 
Registrierungsdatum: 22.08.2010
Beiträge: 228
Standard

@chun tian: ganz im Gegensatz zur Entwicklung deiner Bemerkung.

@der entschlossene:

Normal sollte es im Schreiben der EWTO-Mitgliedsverwaltung sinngemäß vermerkt sein, dass du innerhalb der restlichen Mitgliedschaft deiner Kündigung auch gerne widersprechen darfst.

Im Prinzip wird die EWTO nur dann zögern, wenn du deine Kündigung entsprechend unsachlich formuliert hast und wenn bekannt ist, dass du "unschöne" Behauptungen über EWTO und oder Wing Tsun verlautbart hattest.

Im Übrigen weiß die EWTO auch, dass nicht jeder Ausbilder oder Schulleiter immer gleich der tollste und umgänglichste Mensch der Welt sein muss und dass von Schülern vorgetragene Probleme nicht immer nur aus der Luft gegriffen sein müssen.
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  #9  
Alt 22-12-2011, 13:34
Benutzerbild von EikeK
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Ving Tsun
 
Registrierungsdatum: 10.02.2011
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 604
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Zitat:
Zitat von 80erfan Beitrag anzeigen
Im Übrigen weiß die EWTO auch, dass nicht jeder Ausbilder oder Schulleiter immer gleich der tollste und umgänglichste Mensch der Welt sein muss und dass von Schülern vorgetragene Probleme nicht immer nur aus der Luft gegriffen sein müssen.
Anders als hier im Forum, wo einem niemand was glaubt und alles als "Lügnerei" abgetan wird.
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  #10  
Alt 23-12-2011, 09:31
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Extreme Cookin
 
Registrierungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 2.525
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Zitat:
Zitat von 80erfan Beitrag anzeigen
Im Prinzip wird die EWTO nur dann zögern, wenn du deine Kündigung entsprechend unsachlich formuliert hast und wenn bekannt ist, dass du "unschöne" Behauptungen über EWTO und oder Wing Tsun verlautbart hattest.
Quark - die EWTO hat primär das Ziel Geld zu generieren. Die zögern keine Sekunde.

Außerdem - wen jucken die Äußerungen eines 7SG? Der Charakter eines Schülers interessiert allenfalls dessen direkter Lehrer, für alle anderen ist der TE ne Nummer.

Und selbst wenns n Topmann wie Guitierrez oder Boztepe war - um so besser! Die Story lässt sich doch a la "Der verlorene Sohn kehrt heim" umso besser vermarkteten.
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  #11  
Alt 23-12-2011, 10:26
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Wing Tsun (EWTO)
 
Registrierungsdatum: 22.08.2010
Beiträge: 228
Standard

Super - wieder erstklassige Falschaussagen hier...

Zitat:
Zitat von EikeK Beitrag anzeigen
Anders als hier im Forum, wo einem niemand was glaubt und alles als "Lügnerei" abgetan wird.
??? Ich glaube du erliegst deiner selektiven Wunschwahrnehmung.
Ich jedenfalls habe noch nicht mitbekommen, dass hier pro-EWTO geleugnet wurde, dass es auch schwarze Schafe gibt bzw. dass WT'ler gibt, die auch fehlbar sind.


Zitat:
Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
Quark - die EWTO hat primär das Ziel Geld zu generieren. Die zögern keine Sekunde.
Leider falsch! :-)
Hab schon Leute erlebt, die nicht mehr genommen wurden... was ich persönlich sehr gut fand. Unabhängig davon, dass die EWTO tatsächlich noch nie ein Geheimnis daraus gemacht hat, dass sie gewinnoptimierende Ziele hat...

Geändert von 80erfan (23-12-2011 um 10:37 Uhr).
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  #12  
Alt 23-12-2011, 10:41
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Kampfkunst: zZ JJ & Taekkyon
 
Registrierungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 549
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was muss mensch anstellen, um in der ewto nicht mehr genommen zu werden ?

ich kenne als ausschlussgrund bisher nur: einen sifu verhauen (wobei der mensch der den sifu verhaut auch noch schlechter graduiert ist).

welche gründe gibt´s noch ?
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  #13  
Alt 23-12-2011, 11:10
Benutzerbild von re:torte
KKB-Userstatus: Senior
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Alter: 36
Beiträge: 2.535
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erforsche deine Gefühle, Luke.
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  #14  
Alt 23-12-2011, 11:13
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Kampfkunst: und da meinte der, ich hätte abgeschmatzt. aber das ist quatsch, weißte!
 
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Beiträge: 1.888
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Zum Ausgangsthema:

Instant No Button! Star Wars funnies FTW!
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  #15  
Alt 23-12-2011, 12:21
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Wing Tsun (EWTO)
 
Registrierungsdatum: 22.08.2010
Beiträge: 228
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Zitat:
Zitat von big X Beitrag anzeigen
was muss mensch anstellen, um in der ewto nicht mehr genommen zu werden ?
Da könnte ich mir vorstellen:
  • falsche und rufschädigende Dinge in Foren gegen die EWTO verfassen und veröffentlichen
  • falsche und rufschädigende Dinge in Foren gegen Vertreter der EWTO verfassen und veröffentlichen
  • kriminelle Handlungen begehen...
  • offen stehende Rechnungen gegenüber der EWTO noch nicht beglichen haben
Zitat:
Zitat von big X Beitrag anzeigen
ich kenne als ausschlussgrund bisher nur: einen sifu verhauen (wobei der mensch der den sifu verhaut auch noch schlechter graduiert ist).
auch hier kommt es drauf an, in welchem Zusammenhang das geschehen ist. Ich glaube kaum, dass die EWTO einen Schüler ausschließt, weil er seinen Lehrer öfter im Sparring getroffen hat, als der Lehrer ihn. Etwas anderes wäre es, wenn der Schüler ungefragt Hand an den Lehrer gelegt und diesen ohne sein Einverständnis massiv angegangen ist. Dann würde ich den als Schüler rausschmeißen - ungeachtet, ob ich als Lehrer paar abbekommen hätte, oder ob ich den Schüler schön eine verpackt hätte. So jemand darf sich zu Recht rausgeschmissen fühlen. Noch anders verhält es sich, wenn der Schüler seinen Lehrer womöglich abgefangen und überfallen hätte... dann wären wir aber ganz klar beim o.a. Punkt kriminellen Verhaltens.
Da ich das von dir erwähnte Beispiel nicht konkret kenne (wer war das? was hat sich genau zugetragen? Ist der wirklich aus der ewto rausgeflogen, oder hat er einfach nur die Kündigung in seiner Schule erhalten? Ist da überhaupt was Wahres dran?...), bleibt das jetzt hochspekulativ.
Zitat:
Zitat von big X Beitrag anzeigen
welche gründe gibt´s noch ?
Ich würde mal sagen: heute gäbe es mehr Gründe, rausgeworfen und nicht mehr angenommen zu werden, als das vor 10-25 Jahren noch der Fall war. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass von Mitgliedern der aktuellen Zeit solche Verfehlungen begangen werden, aus meiner Sicht auch wesentlich geringer.
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