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  #1  
Alt 29-03-2008, 10:50
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: WingTsun, seit kurzem Arnis
 
Registrierungsdatum: 07.03.2008
Ort: Köln
Beiträge: 26
Standard rechtliche Fragen

Guten Mittag an alle,

vor einigen Tagen (drei Wochen oder so) hatte ich hier den Thread "seröser WT-Ersatz?" eröffnet. Ich hatte nach einer Alternative zur EWTO gesucht und durch Eure Tipps auch einiges gefunden. Jedoch habe ich mich letztlich doch völlig anders entschieden.

Es ist wie mit einer Beziehung.... Trennung, Trauer, Scheidung, Leben neu sortieren.... und dann erst durch Zufall eine neue Beziehung... na gut, ganz so romantisch ist der Austritt aus der EWTO auch nicht - was ich damit nur sagen will, ist, dass ich aus der EWTO ausgetreten bin, erstmal ohne woanders einzutreten. Wahrscheinlich werde ich meine WT-Weiterentwicklung völlig anders organisieren - ich denke über eine körpertherapeutische Ausbildung nach.

ABER - ich hätte nicht damit gerechnet, dass die EWTO mir den Austritt so schwer macht. Sowohl meine Schule als auch die EWTO bestehen trotz ihres indirekten Rausschmisses auf ihrer verkackten dreimonatigen Kündigungsfrist - bedeutet also, ich bin noch bis zum 31.06. in meiner Schule verpflichtet sowie noch bis zum 31.03.2009!!! in der EWTO! Ohne das Training wahrnehmen zu können oder zu wollen.

Das ist erstmal ein finanzielles Ärgernis (200 Euro für nix), aber das kann ich gerade noch so hinnehmen.

Was mich an dieser Geschichte noch viel mehr ärgert, ist, dass ich eigentlich vor hatte, ab dem 01.04. mit einem von mir selbst entwickelten verhaltenstherapeutischen Konzept auf den Markt zu treten, das ganz klar und offiziell die Grundlagen des WT beinhalten sollte. Bisher hatte ich immer geschrieben "... meine Konzepte beinhalten Elemente aus fernöstlicher Bewegungskunst".... das wollte ich jetzt ersetzen durch: "Ich bin WT-Lehrer und unterrichte die Grundlagen des WT als körpertherapeutische Methode" oder so ähnlich.

Nun meine Frage - vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit diesem Thema:

- Welche Sanktionen könnten durch Kernspecht an mich herangetragen werden, wenn ich WT als körpertherapeutische Methode unterrichte, ohne die WT-Terminologie zu nutzen oder öffentlich dafür zu werben, also wenn ich z.B. in Kleingruppen oder Einzelarbeit Chi-Sao-Training mache, ohne es so zu nennen?

- Welche Sanktionen könnten mich erwarten, wenn ich WT als körpertherapeutische Methode unterrichte UND die WT-Terminologie benutze UND öffentlich dafür werbe, z.B. mit einer neuen Webseite, auf der das WT ganz klar im Mittelpunkt steht?

- Welche Möglichkeiten gäbe es, diese Sanktionen zu umgehen? Könnte ich z.B. sagen, ich wäre parallel zur EWTO in einen anderen Verband eingetreten und würde nicht mehr das EWTO-WT unterrichten, sondern ausschließlich das WT des anderen Verbandes?

Ich sehe nicht ein, warum ich jetzt noch ein ganzes Jahr lang damit warten sollte - es geht immerhin auch um mein berufliches Fortkommen, das ganz klar an WT geknüpft ist.

Hat jemand eine Meinung dazu?

LG
JanVetter
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  #2  
Alt 29-03-2008, 11:07
Benutzerbild von Butterbrot
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Kampfkunst: WirHauenKrassDrauf
 
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Beiträge: 504
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Sowas ähnliches gab's bei mir auch.... Meine WT-Schule wurde geschlossen, wir wurden an die anderen WT-Schulen im Umkreis verwiesen, das ganze wurde dann als "Umzug" getarnt und wir haben alle einen Brief erhalten, in dem behauptet wurde, das Lehrer- und Vertragsverhältnis würde weiterhin bestehen (was so aber nicht stimmte, da das Angebot in den alternativen Schulen anders war). Der Leiter der anderen Schule hat sich natürlich sehr gefreut, dass er jetzt in seiner sowieso schon kleinen Schule jede Menge Schüler unterrichten durfte, für die weiterhin der vorherige Sifu kassierte (hat fleißig weiterhin abgebucht)....


Zu deinen Fragen:
Kenne mich zwar nicht konkret aus, jedoch hat ein gewisser Herr Dendemann (?) etwas ähnliches gemacht.... War auch WTler und hat dann sein "eigenes Produkt" entworfen, dass er erst Wing Shun, später Tao Concept und schlußendlich Senmotic genannt hat. Viele EWTO-Abgänger haben WT unter einem ähnlichen Namen (Wing Zhung, Wing Djun, wie auch immer - die Möglichkeiten sind grenzenlos ) neuvermarktet und dabei auch EWTO-WT-Elemente verwendet (wie eben das von dir erwähnte Chi Sao). Denke also nicht, dass das rechtliche Schwierigkeiten bereitet.
Allerdings gab es auch mal eine Abmahnung, weil jemand EWTO-Bilder in seiner Schule aufgehängt hatte o.ä. .....
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  #3  
Alt 29-03-2008, 11:10
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: WingTsun, seit kurzem Arnis
 
Registrierungsdatum: 07.03.2008
Ort: Köln
Beiträge: 26
Standard

danke für die Antwort!
Doch die Frage ist ja: was passiert, wenn ein Mitglied noch während seiner Mitgliedszeit in der EWTO (ich bin ja wie gesagt noch bis zum 31.03.09 dort Mitglied) sein eigenes WT auf den Markt stellt?
Nach meiner Entlassung ist es ja eh alles egal - doch was passiert JETZT?

Geändert von JanVetter (29-03-2008 um 11:13 Uhr).
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  #4  
Alt 29-03-2008, 11:13
Benutzerbild von Ezekiel
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Kampfkunst: Krav Maga; Kali Sikaran
 
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Beiträge: 691
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Zitat:
Zitat von JanVetter Beitrag anzeigen
Nun meine Frage - vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit diesem Thema:

- Welche Sanktionen könnten durch Kernspecht an mich herangetragen werden, wenn ich WT als körpertherapeutische Methode unterrichte, ohne die WT-Terminologie zu nutzen oder öffentlich dafür zu werben, also wenn ich z.B. in Kleingruppen oder Einzelarbeit Chi-Sao-Training mache, ohne es so zu nennen?

- Welche Sanktionen könnten mich erwarten, wenn ich WT als körpertherapeutische Methode unterrichte UND die WT-Terminologie benutze UND öffentlich dafür werbe, z.B. mit einer neuen Webseite, auf der das WT ganz klar im Mittelpunkt steht?

- Welche Möglichkeiten gäbe es, diese Sanktionen zu umgehen? Könnte ich z.B. sagen, ich wäre parallel zur EWTO in einen anderen Verband eingetreten und würde nicht mehr das EWTO-WT unterrichten, sondern ausschließlich das WT des anderen Verbandes?

Ich sehe nicht ein, warum ich jetzt noch ein ganzes Jahr lang damit warten sollte - es geht immerhin auch um mein berufliches Fortkommen, das ganz klar an WT geknüpft ist.

Hat jemand eine Meinung dazu?

LG
JanVetter
Also rein markenrechtlich gesehen kannst du den Begriff WT, Wing Tsun, Wing Tzun etc. ohne Zusätze wie Leug Ting WT etc. verwenden, da der Begriff beschreibend ist und somit nicht eintragungsfähig iSd Markenrechts. Dasselbe dürfte für die Terminologie gelten. Der Begriff EWTO hingegen dürfte geschützt sein.
Ebenso sämtliche Logos, Bilder etc., an denen die EWTO das Urheberrecht besitzt.
Mehr fällt mir jetzt gerade nicht ein.

Gruß, Ezekiel
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Geändert von Ezekiel (29-03-2008 um 11:16 Uhr).
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  #5  
Alt 29-03-2008, 11:15
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auch diese Antwort bezieht sich auf die Regelungen nach meiner Entlassung.
Für mich ist aber wichtiger, was ich während der verbleibenden 12 Monate tun darf und was für Ärger mit "edit"sorgt?!

Geändert von Erwin L. (30-03-2008 um 09:45 Uhr).
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  #6  
Alt 29-03-2008, 11:21
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gerade weil du - so wie ich dass hier verstehe - deine berufliche (teil)existenz darauf aufbauen willst und somit ja viel auf dem spiel stehen kann (bspw. kann ein gewerblicher verstoss gegen marken- und wettbewerbsrechte um ein vielfaches teuerer werden als wenn du dies als privatperson zu vertreten hast), solltest du dich rechtlich fundiert beraten lassen.
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  #7  
Alt 29-03-2008, 11:44
Benutzerbild von Iron Realm
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Zitat:
Zitat von JanVetter Beitrag anzeigen
auch diese Antwort bezieht sich auf die Regelungen nach meiner Entlassung.
Für mich ist aber wichtiger, was ich während der verbleibenden 12 Monate tun darf und was für Ärger mit "edit"sorgt?!
Du hast doch einen Vertrag. Kannst du den mal publizieren dann kann ich dir sicher weiterhelfen. jedoch ohne den vertrag durchgelesen zu haben etwas schwierig.

gruss johnny

Geändert von Erwin L. (30-03-2008 um 09:46 Uhr).
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  #8  
Alt 29-03-2008, 12:14
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Registrierungsdatum: 07.03.2008
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ich habe gerade meine ganzen Unterlagen durchsucht und konnte dort meinen EWTO-Vertrag nicht finden. Ich fürchte, er ist bei einem meiner vielen Umzüge verloren gegangen. Ich werde die EWTO bitten, mir noch mal eine Kopie meines Vertrags zuzusenden. Jedoch bin ich mir fast sicher, dass im Vertrag nichts darüber geschrieben stand. Lediglich im Ausweis steht: "Die erlernten Techniken dürfen nicht an Unbefugte weiter gegeben werden!"

Eine interessante Frage ist: kann man nicht einfach einen Rauswurf provozieren? Z.B. indem man ganz offen sagt, dass man gedenkt, eine WT-Schule zu eröffnen? Was passiert denn mit Leuten, die sich nicht an die Regeln halten? Die ganzen Meister, die "gegangen wurden", mussten doch auch kein ganzes Jahr noch im Verband bleiben! Oder alternativ, indem ich einfach meinen Verbandsbeitrag nicht bezahle? Oder, dritte Möglichkeit, indem ich meinen Verbandsbeitrag bezahle, die EWTO aber bitte, mich schon jetzt aus der Mitgliederdatenbank zu streichen....
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  #9  
Alt 29-03-2008, 12:27
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Hi,

Das könnte Dir imho behilflich sein:

Kündigung des Franchise-Vertrages, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Bedeutung nachvertraglicher Treuepflichten

Ersetzt aber keinen Anwalt!

Gruß

Alef
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  #10  
Alt 29-03-2008, 12:32
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danke Dir,

ich sehe schon, das ist rechtliches Glatteis... kann mir einer nen Anwalt im Raum Köln empfehlen? :-)

LG
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  #11  
Alt 29-03-2008, 12:37
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Zitat:
Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen

Bist du denn Franchisenehmer, Jan?
Dann solltest du deinen Vertrag auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen, bevor du etwas eigenes gewerblich aufziehst.
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  #12  
Alt 29-03-2008, 12:40
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Zitat:
Zitat von JanVetter Beitrag anzeigen
kann mir einer nen Anwalt im Raum Köln empfehlen? :-)

LG
Hm, der Betreiber dieses Blogs hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist im Netz recht bekannt und geachtet:

law blog

Hier kannst ihn bei einem Vortrag sehen:

23C3: Sie haben das Recht zu schweigen

Glaub der hat auch Ahnung vom Vertragsrecht, wenn nicht kennt er vielleicht einen Kollegen den er Dir empfehlen kann!
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  #13  
Alt 29-03-2008, 12:41
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nein, Franchise-Nehmer bin ich nicht, ich habe ja keine eigene EWTO-Schule. Ich bin nur Schüler der EWTO und somit, so wie ich das sehe, Kunde eines Wirtschaftsunternehmens. Die Frage ist, inwieweit Kunden eines Wirtschaftsunternehmens an irgendwelche Regeln dieser Art gebunden sind?
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  #14  
Alt 29-03-2008, 12:43
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hi hi, vor allem ist das ein Namens-"Vetter" von mir. :-)
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  #15  
Alt 29-03-2008, 13:42
Benutzerbild von va+an
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Ob du dort noch Mitglied bist oder nicht,
du kannst deinen eigenen "Stil" herausbringen, ohne das irgendeiner was dagegen sagen kann. Nur wirst du wahrscheinlich auch nicht direkt WT in dieses Konzept mit einbringen können. Da wirst du sicherlich gebunden an deinen Vertrag sein.

Vielleicht kannst du dir etwas einfallen lassen,
wodurch du mit Sicherheit raus geschmissen wirst

Viel Erfolg bei deinem Vorhaben.

Gruß
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