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  #31  
Alt 03-04-2008, 11:25
Benutzerbild von *Eric*
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Kampfkunst: A Ki Bo Tu
 
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Zitat:
Zitat von Michael Dreher Beitrag anzeigen
wie bitte ? was soll denn diese saublöde Unterstellung - es war halt nun mal genau so - es gibt Zeugen und in anderen Saarländischen Schulen ist bei etlichen Austritten genau gleich reagiert worden !

BSP: Eric kann dir ja mal erzählen wie sein Lehrer reagiert hat .

PS: gesteinigt hätte man mich nur wenn ich " JEHOWA" gesagt hätte
Ja das war echt toll. War bei MK zu Besuch. Aufgrund dieses Eindruckes, hatte ich mich etwas kritisch dem WT gegenüber geäußert.
Es folgte die sofortige Kündigung plus einer Drohung, wenn er was negatives hört, würde er mich zuhause aufsuchen...

Gruß Eric

Geändert von *Eric* (03-04-2008 um 11:49 Uhr).
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  #32  
Alt 03-04-2008, 11:48
Benutzerbild von DeepPurple
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Kampfkunst: VT, Kendo
 
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Ort: München
Alter: 29
Beiträge: 931
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Und damit ist der Ausflug in die ältere Vergangenheit beendet. Bitte widmet Euch wieder der Gegenwart.

Peter
__________________
"Man kann wissen, wie man siegt, ohne fähig sein, es zu tun" Sunzi
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  #33  
Alt 03-04-2008, 11:51
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Ort: Tiefgarage
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Auf Wunsch des Moderators ontopic zu bleiben gelöscht

cheers
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  #34  
Alt 05-04-2008, 08:44
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Jetzt mal weg von EWTO.
So ganz generell gibt es einen Vertrag, den Du eingegangen bist. Sollte der nicht gegen die geltenden Gesetze verstossen bist Du angehalten, diesen zu erfüllen, d.h. zu bezahlen, was Du schuldest und im Gegenzug aber auch noch die Dienstleistung erhalten, für die Du halt bezahlst, also Unterricht, Verbandszeitung, die mit dem Jahresbeitrag bezahlt wird usw.
Solltest Du diese nicht mehr einfordern, selber Schuld, sollte man diese nicht mehr liefern, aber Geld wollen, Anwalt! oder Geld einbehalten und abwarten, bis die den Anwalt einschalten, was immerhin dann von einer Rechtschutzversicherung übernommen/geprüft wird. Kann ja auch sein, dass die sagen, der Mühe nicht Wert.
Ansonsten in Sachen Markenschutz wird sich auch ein Unternehmen wie die EWTO schon schützen, wenn es ihr zu weit geht, aber man kann Dir nicht verbieten zu sagen, dass Du mal in der EWTO gelernt hast, es ist ja sogar schriftlich festgehalten mit Deinem Vertrag bei der EWTO. Man kann höchstens behaupten, Du hättest nichts gezeigt bekommen oder verstanden, was dann aber ein Schnitt ins eigene Fleisch ist.

Und wenn man Dir die Teilnahme bis zum Vertragsende nicht ermöglicht, geh mit Zeugen hin, beschwer Dich per Einschreiben mit Rückschein und stell erstmal die Zahlung ein, aber erwähne Deinen Willen zu zahlen, wenn der Vertrag von ihrer Seite eingehalten wird.

gruss

domme
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  #35  
Alt 06-04-2008, 18:05
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Kampfkunst: WT
 
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Zitat:
Zitat von Haumichweg Beitrag anzeigen
Oh mann ... nenne es nicht WT sondern einfach fernöstliche Körperschulung auf Basis von Wing Chun und mach was du willst

Du bist EWTO Mitglied ... aber damit hast du keine Wettbewerbsklausel unterschrieben, ferner kann dir keiner deinen Beruf verbieten
zudem muss man Dir auch ersteinmal nachweisen, dass Du WT machst.
In anbetracht der Tatsache, dass im Editorial getitelt wurde, dass quasi alles WT ist - ist im Umkehrschluss auch gar nichts WT-spezifisch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Klage ohne genaue Vertragliche Richtlinien überhaupt zu stande kommen würde.

OT:
Außerdem verlierst Du doch mit Deinem Austritt ohnehin alle Graduierungen - wie sollst Du da was beibringen?
__________________
________
Dominic R.
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