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#1
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| Fiktive Situation: du bist mit dem Auto unterwegs und behinderst unbeabsichtigt einen anderen Verkehrsteilnehmer. Nach ein paar Minuten wirst du von diesem geschnitten und zum Anhalten gezwungen. Dann steigt er aus und kommt schimpfend zu deinem Auto. Er schmeißt dir jede Menge Schimpfworte an den Kopf und droht dir was „aufs Maul“ zu geben und tritt letztendlich in deine Tür. Du steigst aus, um den Mann zu beruhigen... auch einige Beobachter versuchen das, doch das bringt ihn komplett ausser Kontrolle und er versucht dich ernsthaft zu schlagen. Mehreren unkoordinierten Schlägen und Tritten weichst du geschickt aus und drohst ihm dabei, dich wehren zu müssen, falls er seine Angriffe nicht einstellt. Trotzdem gibt er nicht auf und versucht dich mit aller Gewalt zu treffen. Mit einem gezielten Schlag setzt du seinen Attacken ein Ende – der Angreifer ist k.o. Mittlerweile hält auch schon ein Streifenwagen, der von aufmerksamen Beobachtern herbeigerufen wurde. Wie sieht die Rechtslage aus. War die Gegenwehr berechtigt?
__________________ http://www.welt.de/ |
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#2
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| Zitat:
![]() aber poste es doch im sv forum
__________________ wenn alle stricke reissen...kann man sich nicht mal mehr aufhängen |
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#3
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| Zitat:
Klingt ganz nach Hollywood ![]()
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#4
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| ich war zeuge genauso einer situation.. alter mann hört nich auf mit stressen, langt ins auto..gibt der fahrerrin ne ohrfeige...deren freund steigt aus und will den alten herrn beschwichtigen...dieser schlägt nicht stark aber ständig auf den freund ein... dieser duckt sich "professionell" und gibt ihm nen rechten haken...alter mann knallt auf strasse ..gedächtnisverlust..gerichtsverhandlung... tja und jetzt der hammer..wär ich damals nicht zeuge gewesen, hätten sie den jungen kerl verknackt...weil ! man höre und staune dieser boxer war und die wollten den drankriegen, weil er dem alten so herb eine reingehauen hatte... dank meiner aussage , wurde der kerl dann doch freigesprochen... ich hab für mich gedacht..sieh an sieh an...ist doch n rieeesenunterschied auch für passanten, ob man einem ne ohrschelle semmelt oder mit der faust zuschlägt...fast wärs für den typen danebengegangen..... also ich hätts gleich gemacht, wenn jemand meiner freundin eine scheuert.. gruss, dennis
__________________ tja leute.. *lol*zitat glupjek:"but nobody is so cool like ice like d-nice... " http://de.youtube.com/niceland |
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#5
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| Zitat:
Es ist letztlich eine Abwägungssache, wer am Ende mehr Freude hat, denn beide dürften sich strafbar gemacht haben.
__________________ "erzähle es mir und ich werde es vergessen, zeige es mir und ich werde mich erinnern, lass es mich tun und ich werde es behalten" - Konfuzius |
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#6
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| Zu Philipps fiktiver (?) Situation: Also wenn das keine Notwehr war, weiß ich auch nicht mehr. Nach der Schilderung wurde doch eigentlich alles getan, um zunächst mal zu deeskalieren. Zuerst verbal, dann mit verbaler "Androhung" zur Gegenwehr. Wenn der "Aggressor" (schönes Wort, woher hab ich das nur ? ) dann immer noch nicht Ruhe gibt, MUSS man sich ja wehren....Wobei ich nicht weiß, wie das Gericht später die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" betrachtet. Vielleicht sagt der Richter "Nun ja, sie hätten den Angreifer ja nciht gleich krankenhausreif schlagen müssen, etwas Weniger hätts auch getan..." Und wenn dann noch rauskommt, dass Du Kampfsport machst, wird das vor Gericht sicher auch nicht gerade zu Deinen Gunsten ausgelegt werden, schätze ich mal... Gruß Dude Geändert von lebowski (16-06-2008 um 16:02 Uhr). |
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#7
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| Was wenn der Richter sagt: 1.) Warum sind sie aus dem Auto gestiegen, sie hätten ja wegfahren können ? 2.) Wieso haben sie nicht per Handy die Polizei gerufen ? 3.) Sie sind mehrmals ausgewichen, warum nicht öfter, das hättenn Sie doch als Kampfsportler gekonnt. * Man stelle sich nur vor, Beobachter hätten mehrere Schläge gesehen, oder sogar noch nachträgliche Tritte auf den Besiegten. * Jetzt macht dem Richter schon dieser eine Schlag Probleme!
__________________ http://www.welt.de/ Geändert von PH_B (16-06-2008 um 16:05 Uhr). |
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#8
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| Nach Schilderung NOTWEHR! Aber vor Gericht hat der REcht, der die besseren bzw glaubwürdigeren Zeugen hat. Recht haben und Recht erfahren sind leider 2 paar Schuhe. Gruß
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#9
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| so siehts aus..und sowas wird dann vor gericht auch gefragt.. und beantworte mal punkt 3 so einfach z.b.....
__________________ tja leute.. *lol*zitat glupjek:"but nobody is so cool like ice like d-nice... " http://de.youtube.com/niceland |
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#10
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| Notwehr: "erforderliche Verteidigung": Geeignet, einen Angriff sicher zu beenden. Man muss nicht warten, bis der Schläger sich müde in-die-Luft-geboxt hat! Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.
__________________ Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali) |
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#11
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| Soviel zur immer wieder eingeforderten Zivilcourage ![]()
__________________ Die Zunge ist immer noch das schärfste Schwert. |
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#12
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| Zitat:
![]() 2) habs handy vergessen 3) ausweichen war in meiner position nicht möglich
__________________ wenn alle stricke reissen...kann man sich nicht mal mehr aufhängen |
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#13
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| Es gibt keine Verhältnismäßigkeit der Notwehr. Es gibt nur eine Verhältnismäßigkeit der Mittel. Bedeutet das Du jemanden der dich als Ar....--h beschimpft, nicht abstechen oder mit nem Baseballschläger niederknüppeln solltest. Aber mit nem guten Rechtsverdreher hat man vermutlich auch bei solchen Dingen noch Chancen. " Herr Richter ich weiß auch nicht was in den Mann gefahren ist; ich steh an der Bushaltestelle kommt "der" um die Ecke; sagt Arschl.....h zu mir und rennt wie wild in mein Messer: Stellen Sie sich vor Herr Richter, und das 15x hintereinander. Gruß Erwin
__________________ Cool bleiben Leute. Ich schreib hier nur meine Meinung. |
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#14
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| Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Ich bin lange genug ausgewichen, aber irgendwann war ich der Meinung, dass der Angreifer eine ernsthafte Gefahr für mich und v.a. auch für die umstehenden Passanten darstellt. Er hätte ja auch ein Messer oder eine Schusswaffe dabeihaben können - und da musste ich handeln.... Keine Ahnung, so in etwa.... ![]() Gruß Dude |
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#15
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| der gesunde Menschenverstand plädiert auf Notwehr. Die Realität in den Gerichten sieht vermutlich anders aus. In einer Tageszeitung stand letztens ein ähnlicher Fall. Ein Mann der im Auto angegangen wurde hat sich mit einen Gummiknüppel verteidigt. Der Angreifer war ein Polizist in zivil der die Fahrertür aufgerissen hat und den Anschein eines Angriffes erweckt hat. In dem Fall hat der Richter zugunsten des Angreifers gerichtet.. |
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