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  #1  
Alt 16-06-2008, 15:43
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Kampfkunst: Ving Tsun
 
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Standard Rechtslage

Fiktive Situation:

du bist mit dem Auto unterwegs und behinderst unbeabsichtigt einen anderen Verkehrsteilnehmer. Nach ein paar Minuten wirst du von diesem geschnitten und zum Anhalten gezwungen. Dann steigt er aus und kommt schimpfend zu deinem Auto. Er schmeißt dir jede Menge Schimpfworte an den Kopf und droht dir was „aufs Maul“ zu geben und tritt letztendlich in deine Tür.

Du steigst aus, um den Mann zu beruhigen... auch einige Beobachter versuchen das, doch das bringt ihn komplett ausser Kontrolle und er versucht dich ernsthaft zu schlagen. Mehreren unkoordinierten Schlägen und Tritten weichst du geschickt aus und drohst ihm dabei, dich wehren zu müssen, falls er seine Angriffe nicht einstellt.

Trotzdem gibt er nicht auf und versucht dich mit aller Gewalt zu treffen. Mit einem gezielten Schlag setzt du seinen Attacken ein Ende – der Angreifer ist k.o. Mittlerweile hält auch schon ein Streifenwagen, der von aufmerksamen Beobachtern herbeigerufen wurde.

Wie sieht die Rechtslage aus. War die Gegenwehr berechtigt?
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  #2  
Alt 16-06-2008, 15:46
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Zitat:
Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
Fiktive Situation:

du bist mit dem Auto unterwegs und behinderst unbeabsichtigt einen anderen Verkehrsteilnehmer. Nach ein paar Minuten wirst du von diesem geschnitten und zum Anhalten gezwungen. Dann steigt er aus und kommt schimpfend zu deinem Auto. Er schmeißt dir jede Menge Schimpfworte an den Kopf und droht dir was „aufs Maul“ zu geben und tritt letztendlich in deine Tür.

Du steigst aus, um den Mann zu beruhigen... auch einige Beobachter versuchen das, doch das bringt ihn komplett ausser Kontrolle und er versucht dich ernsthaft zu schlagen. Mehreren unkoordinierten Schlägen und Tritten weichst du geschickt aus und drohst ihm dabei, dich wehren zu müssen, falls er seine Angriffe nicht einstellt.

Trotzdem gibt er nicht auf und versucht dich mit aller Gewalt zu treffen. Mit einem gezielten Schlag setzt du seinen Attacken ein Ende – der Angreifer ist k.o. Mittlerweile hält auch schon ein Streifenwagen, der von aufmerksamen Beobachtern herbeigerufen wurde.

Wie sieht die Rechtslage aus. War die Gegenwehr berechtigt?
ja. rechtswidriger angriff wurde gestoppt. normalerweise ist das dann notwehr(ausser du springst ihm mehrmals nach dem ko auf den kopf...das könnte ärger geben)

aber poste es doch im sv forum
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  #3  
Alt 16-06-2008, 15:46
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Zitat:
Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
Mehreren unkoordinierten Schlägen und Tritten weichst du geschickt aus[...]

Trotzdem gibt er nicht auf und versucht dich mit aller Gewalt zu treffen. Mit einem gezielten Schlag setzt du seinen Attacken ein Ende – der Angreifer ist k.o. Mittlerweile hält auch schon ein Streifenwagen, der von aufmerksamen Beobachtern herbeigerufen wurde.

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  #4  
Alt 16-06-2008, 15:52
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ich war zeuge genauso einer situation.. alter mann hört nich auf mit stressen, langt ins auto..gibt der fahrerrin ne ohrfeige...deren freund steigt aus und will den alten herrn beschwichtigen...dieser schlägt nicht stark aber ständig auf den freund ein... dieser duckt sich "professionell" und gibt ihm nen rechten haken...alter mann knallt auf strasse ..gedächtnisverlust..gerichtsverhandlung...

tja und jetzt der hammer..wär ich damals nicht zeuge gewesen, hätten sie den jungen kerl verknackt...weil ! man höre und staune dieser boxer war und die wollten den drankriegen, weil er dem alten so herb eine reingehauen hatte... dank meiner aussage , wurde der kerl dann doch freigesprochen...

ich hab für mich gedacht..sieh an sieh an...ist doch n rieeesenunterschied auch für passanten, ob man einem ne ohrschelle semmelt oder mit der faust zuschlägt...fast wärs für den typen danebengegangen..... also ich hätts gleich gemacht, wenn jemand meiner freundin eine scheuert..
gruss,
dennis
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  #5  
Alt 16-06-2008, 15:56
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Zitat:
Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
Du steigst aus, um den Mann zu beruhigen... auch einige Beobachter versuchen das, doch das bringt ihn komplett ausser Kontrolle und er versucht dich ernsthaft zu schlagen.

Mehreren unkoordinierten Schlägen und Tritten weichst du geschickt aus und drohst ihm dabei, dich wehren zu müssen, falls er seine Angriffe nicht einstellt.

Trotzdem gibt er nicht auf und versucht dich mit aller Gewalt zu treffen. Mit einem gezielten Schlag setzt du seinen Attacken ein Ende – der Angreifer ist k.o. Mittlerweile hält auch schon ein Streifenwagen, der von aufmerksamen Beobachtern herbeigerufen wurde.

Wie sieht die Rechtslage aus. War die Gegenwehr berechtigt?
Die Frage ist eher die der Verhältnismäßigkeit der "Notwehr". Auch müsste geklärt werden, was Du unter "versucht ihn zu beruhigen" meinst (begrapschen dürftest Du ihn nicht). Außerdem dürfte die Drohung ihn hauen zu wollen sich negativ auf die Bewertung des Konfliktvermeidens auswirken.

Es ist letztlich eine Abwägungssache, wer am Ende mehr Freude hat, denn beide dürften sich strafbar gemacht haben.
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  #6  
Alt 16-06-2008, 15:58
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Zu Philipps fiktiver (?) Situation:
Also wenn das keine Notwehr war, weiß ich auch nicht mehr.

Nach der Schilderung wurde doch eigentlich alles getan, um zunächst mal zu deeskalieren. Zuerst verbal, dann mit verbaler "Androhung" zur Gegenwehr.

Wenn der "Aggressor" (schönes Wort, woher hab ich das nur ?) dann immer noch nicht Ruhe gibt, MUSS man sich ja wehren....

Wobei ich nicht weiß, wie das Gericht später die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" betrachtet. Vielleicht sagt der Richter "Nun ja, sie hätten den Angreifer ja nciht gleich krankenhausreif schlagen müssen, etwas Weniger hätts auch getan..."
Und wenn dann noch rauskommt, dass Du Kampfsport machst, wird das vor Gericht sicher auch nicht gerade zu Deinen Gunsten ausgelegt werden, schätze ich mal...

Gruß
Dude

Geändert von lebowski (16-06-2008 um 16:02 Uhr).
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  #7  
Alt 16-06-2008, 16:03
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Zitat:
Zitat von lebowski Beitrag anzeigen
Also wenn das keine Notwehr war, weiß ich auch nicht mehr.
Was wenn der Richter sagt:

1.) Warum sind sie aus dem Auto gestiegen, sie hätten ja wegfahren können ?

2.) Wieso haben sie nicht per Handy die Polizei gerufen ?

3.) Sie sind mehrmals ausgewichen, warum nicht öfter, das hättenn Sie doch als Kampfsportler gekonnt.


* Man stelle sich nur vor, Beobachter hätten mehrere Schläge gesehen, oder sogar noch nachträgliche Tritte auf den Besiegten.
* Jetzt macht dem Richter schon dieser eine Schlag Probleme!
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Geändert von PH_B (16-06-2008 um 16:05 Uhr).
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  #8  
Alt 16-06-2008, 16:03
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Nach Schilderung NOTWEHR!

Aber vor Gericht hat der REcht, der die besseren bzw glaubwürdigeren Zeugen hat.

Recht haben und Recht erfahren sind leider 2 paar Schuhe.

Gruß
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Nicht der Titel verleiht dem Mann Glanz, sondern der Mann dem Titel. *machiavelli
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  #9  
Alt 16-06-2008, 16:04
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Zitat:
Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
Was wenn der Richter sagt:

1.) Warum sind sie aus dem Auto gestiegen, sie hätten ja wegfahren können ?

2.) Wieso haben sie nicht per Handy die Polizei gerufen ?

3.) Sie sind mehrmals ausgewichen, warum nicht öfter, das haben Sie doch als Kampfsportler gekonnt.
so siehts aus..und sowas wird dann vor gericht auch gefragt.. und beantworte mal punkt 3 so einfach z.b.....
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  #10  
Alt 16-06-2008, 16:09
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Notwehr: "erforderliche Verteidigung": Geeignet, einen Angriff sicher zu beenden.

Man muss nicht warten, bis der Schläger sich müde in-die-Luft-geboxt hat! Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.
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Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
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  #11  
Alt 16-06-2008, 16:10
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Zitat:
Zitat von D-Nice Beitrag anzeigen
so siehts aus..und sowas wird dann vor gericht auch gefragt.. und beantworte mal punkt 3 so einfach z.b.....
Ja so ist es leider. Ich kenne 2 Leute, die nur jemanden helfen wollten und Frage 3 dann nicht richtig beantworten konnten... Zum Schluss waren das die Idioten.

Soviel zur immer wieder eingeforderten Zivilcourage
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Die Zunge ist immer noch das schärfste Schwert.
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  #12  
Alt 16-06-2008, 16:11
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Zitat:
Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
Was wenn der Richter sagt:

1.) Warum sind sie aus dem Auto gestiegen, sie hätten ja wegfahren können ?

2.) Wieso haben sie nicht per Handy die Polizei gerufen ?

3.) Sie sind mehrmals ausgewichen, warum nicht öfter, das hättenn Sie doch als Kampfsportler gekonnt.


* Man stelle sich nur vor, Beobachter hätten mehrere Schläge gesehen, oder sogar noch nachträgliche Tritte auf den Besiegten.
* Jetzt macht dem Richter schon dieser eine Schlag Probleme!
1) er stand so üngünstig das ich angst hatte ihn anzufahren
2) habs handy vergessen
3) ausweichen war in meiner position nicht möglich
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  #13  
Alt 16-06-2008, 16:11
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Zitat:
Zitat von Bart der Geier Beitrag anzeigen
Die Frage ist eher die der Verhältnismäßigkeit der "Notwehr".
Es gibt keine Verhältnismäßigkeit der Notwehr. Es gibt nur eine Verhältnismäßigkeit der Mittel. Bedeutet das Du jemanden der dich als Ar....--h beschimpft, nicht abstechen oder mit nem Baseballschläger niederknüppeln solltest.

Aber mit nem guten Rechtsverdreher hat man vermutlich auch bei solchen Dingen noch Chancen.

" Herr Richter ich weiß auch nicht was in den Mann gefahren ist; ich steh an der Bushaltestelle kommt "der" um die Ecke; sagt Arschl.....h zu mir und rennt wie wild in mein Messer: Stellen Sie sich vor Herr Richter, und das 15x hintereinander.

Gruß
Erwin
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Cool bleiben Leute. Ich schreib hier nur meine Meinung.
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  #14  
Alt 16-06-2008, 16:12
Benutzerbild von lebowski
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Zitat:
Was wenn der Richter sagt:
1.) Warum sind sie aus dem Auto gestiegen, sie hätten ja wegfahren können ?
Der Mann hat immerhin meine Tür verbeult...und ich wollte mit ihm die versicherungstechnischen Dinge klären...
Zitat:
2.) Wieso haben sie nicht per Handy die Polizei gerufen ?
Ich besitze kein Handy!
Zitat:
3.) Sie sind mehrmals ausgewichen, warum nicht öfter, das hättenn Sie doch als Kampfsportler gekonnt.
Wie lange soll man denn ausweichen? Solange, bis der Aggressor müde wird?
Ich bin lange genug ausgewichen, aber irgendwann war ich der Meinung, dass der Angreifer eine ernsthafte Gefahr für mich und v.a. auch für die umstehenden Passanten darstellt. Er hätte ja auch ein Messer oder eine Schusswaffe dabeihaben können - und da musste ich handeln....

Keine Ahnung, so in etwa....

Gruß
Dude
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  #15  
Alt 16-06-2008, 16:13
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der gesunde Menschenverstand plädiert auf Notwehr. Die Realität in den Gerichten sieht vermutlich anders aus.

In einer Tageszeitung stand letztens ein ähnlicher Fall. Ein Mann der im Auto angegangen wurde hat sich mit einen Gummiknüppel verteidigt. Der Angreifer war ein Polizist in zivil der die Fahrertür aufgerissen hat und den Anschein eines Angriffes erweckt hat. In dem Fall hat der Richter zugunsten des Angreifers gerichtet..
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